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Fachdienste für Arbeit
und Integration
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Fachdienste für Arbeit und Integration
BBD Berufsbegleitender Dienst Hilft behinderten oder psychisch kranken Menschen bei Problemen am Arbeitsplatz, berät Betriebe FVD Fachvermittlungs-dienst Unterstützt behinderte oder psychisch kranke Arbeitslose bei der Arbeitsplatzsuche ÜSB Übergang Schule-Beruf Unterstützt Förderschulen und einzelne Schüler beim Übergang ins Berufsleben Wredestraße 19 67059 Ludwigshafen Fon: 0621/ Fax: 0621/ Internet:
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Fachdienste für Arbeit und Integration: Berufsbegleitender Dienst (BBD)
Hilft behinderten oder psychisch kranken Menschen bei Problemen am Arbeitsplatz, berät Betriebe
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Fachberatung für: Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen
auch im Antragsverfahren Behinderte Jugendliche in Ausbildung auch ohne GdB Psychisch kranke Menschen mit fachärztlicher Bescheinigung
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Rehabilitationsträger
Finanzierung: Integrationsamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung RLP (Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, § 102 SGB IX) Rehabilitationsträger (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, § 33 SGB IX)
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Ziel des BBD: Sicherung der Beschäftigung Wiedereingliederung ins Arbeitsleben Klärung der beruflichen Perspektive
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Der BBD fungiert als Mittler:
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Arbeitsweise des BBD: Problemanalyse
Betriebliche Faktoren Organisatorische Arbeitsbedingungen Technische Arbeitsbedingungen Verhaltensbedingte Probleme Zwischenmenschliche Ebene Persönliche Faktoren Persönliche Erwartungen Gesundheitliche Bedingungen Private Situation
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Arbeitsweise des BBD: Lösungsansätze
Betriebliche Lösungen Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung Interne Umsetzung Konfliktbearbeitung Persönliche Lösungen Medizinische Maßnahmen Verhaltensänderungen berufliche Weiterqualifizierung Ergänzende Hilfen
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Vorteile einer Kooperation mit dem BBD für Arbeitnehmer:
Psycho-soziale Betreuung während des gesamten Prozesses Hilfe bei der Konfliktbewältigung Auf Wunsch Begleitung bei Betriebsgesprächen Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg Bei Bedarf Klärung beruflicher Perspektiven
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Vorteile einer Kooperation mit dem BBD für Arbeitgeber:
Entlastung durch psychosoziale Beratung von Mitarbeitern bei arbeitsplatzbezogenen Problemen Beratung beim behindertengerechten Einsatz des Arbeitnehmers und mögliche Fördermittel Unterstützung bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX) und einer stufenweise Wiedereingliederung
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Vorteile einer Kooperation mit dem BBD für PR / BR / SBV:
Ergänzung des eigenen betrieblichen Beratungs- und Hilfsangebotes Unterstützung des Personalrats/ Betriebsrats / der Schwerbehindertenvertretung
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Vorteile einer Kooperation mit dem BBD für Arzt / Psychologe:
Entlastung bei arbeitsplatzspezifischen Problemen Ergänzung des eigenen Beratungsangebotes, Förderung der Compliance Psycho-soziale Unterstützung der Therapie am Arbeitsplatz
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Der BBD arbeitet: kostenlos vertraulich mit festen Ansprechpartnern
nach dem Freiwilligkeitsprinzip
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Sie können den BBD einschalten
indem Sie: unser Informationsmaterial weitergeben uns anrufen, wir kommen zu einem Gespräch vor Ort telefonisch einen Termin für Ihren Mitarbeiter/ Patienten/ Klienten vermitteln
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Fachdienste für Arbeit und Integration
BBD Berufsbegleitender Dienst Hilft behinderten oder psychisch kranken Menschen bei Problemen am Arbeitsplatz, berät Betriebe FVD Fachvermittlungs-dienst Unterstützt behinderte oder psychisch kranke Arbeitslose bei der Arbeitsplatzsuche ÜSB Übergang Schule-Beruf Unterstützt Förderschulen und einzelne Schüler beim Übergang ins Berufsleben Wredestraße 19 67059 Ludwigshafen Fon: 0621/ Fax: 0621/ Internet: Die FAI sind Partner und Mitglied in den Integrationsfachdiensten (IFD) gemäß §§ 109 ff SGB IX für die Arbeitsagenturbezirke Ludwigshafen, Landau und Kaiserslautern.
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