Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Daten und Fakten zur Arbeitszeit
Advertisements

Dienstzettel. Dienstzettel AVRAG Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz Dienstzettel lt. AVRAG AVRAG Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz Der Arbeitgeber.
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Ärzteinitiative der Charité
TVöD und TV-L: Mögliche Regelungstatbestände für Personal- bzw
Arbeitszeit an Tankstellen
Belastungsfaktor Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung
Flexible Arbeitszeiten
Wieviele Fenster gibt es in diesen Häusern?
Kriterien der Arbeitszeit: ein Überblick
Wie spät ist es? Wieviel Uhr ist es?
KA-AZG Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz ermöglicht flexiblere und ausgedehnte Arbeitszeiten für Spitäler Zustimmung der Personalvertretung und.
Bezirk NRW Arbeitszeitpolitische Initiative NRW Arbeitszeit gestalten – Lebensqualität verbessern.
Werkfeuerwehren in der IG BCE
Betriebsrat Bericht Helmut Kreiser Betriebsversammlung.
Bericht Flexible Arbeitszeit (FAZ)
Arbeitszeitregeln./. Flexibilität. aa) Welche Regeln muss sie beachten? bb) Wie ist die Rechtslage, wenn die Arbeitgeberin die von ihr zu beachtenden.
Flexible Arbeitszeitmodelle - Wege für die Praxis
Dr. Ingrid Kuster Rechtsservice
Gesund arbeiten – gut leben
Gleitzeit-Betriebsvereinbarung
Gesund arbeiten – gut leben
Freizeit bei der Arbeit
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
Arbeitszeit heute Arbeitszeitrecht – als Teil des Arbeitnehmerschutzrechts – hat die Aufgabe, eine übermäßige Inanspruchnahme des Arbeit-nehmers durch.
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
Kannst du gut rechnen?.
Wie spät ist es? Wieviel Uhr ist es?.
EU- Sozialrecht Aktuelle Änderungen im Lenker- Arbeitsrecht
Sonderbestimmungen für Lenker/innen im Straßengüterverkehr
Das Arbeitszeitpaket 2007.
Lenker-Arbeitszeitrecht NEU
Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten Magª. Andrea Komar - Rechtsabteilung.
SoSe 2014 Goethe Univerität Frankfurt a.M.
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
FRÜHJAHRSIMPULS 2013 BKS Steuerberatung GmbH & Co KG Herzogenburg – Melk – Wilhelmsburg – St. Pölten HERZLICH WILLKOMMEN ZUM.
Neue Spielräume Mehrarbeitszuschlag Arbeitszeitaufzeichnungen, Strafen
Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!
What time is it?.
XII. Arbeitnehmerpflichten
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Wie spät ist es?.
Wie spät ist es? Wie viel Uhr ist es?
Zulagen und Zuschläge - Überstundenverrechnung
Wie alt bist du? Ich bin __ Jahre alt..
Vortrag Junge TierärztInnen am an der VetMed, Eva Scherz
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Wie spät ist es?.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
1 Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe Sozialstaffel Stand:
Arbeitsrecht LV2 Diese Präsentation veranschaulicht die neuen Fähigkeiten von PowerPoint. Betrachten Sie sie am besten als Diashow. Diese Folien sollen.
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Kollektivvertrag Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau.
Wie spät ist es?.
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitszeit
D I E U H R Z E I T.
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz LSDB-G
1. 2 Die Aufgabe des Betriebsrates BR hat die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen (AN) im Betrieb.
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Folie 1 Mag. Robert Steier Tel(+431) 54641/ AZG Novelle 2007 Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Landarbeitsgesetzes.
1 Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung – gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung „Gute Arbeit – gesunde Arbeitsbedingungen“
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Die Freizeitoption in der Elektro- & Elektronikindustrie Ergebnisse der GPA-djp Betriebsratsumfrage Winter 2014 Michael Schwendinger.
Brauchen wir neue Arbeitszeitmodelle? Schädlingsbekämpfertag Salzburg, Mag. Karl Reiff.
Arbeitsgesetz Verordnungen
Änderungen im Arbeitszeitgesetz
Die Zahlen
Das neue arbeitszeitgesetz
 Präsentation transkript:

Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung Workshop Tagung „Arbeitszeit und Gesundheit“ Robert Priewasser, AK Salzburg

Grundsätze der AZ-Gestaltung Grenzen der Normalarbeitszeit ÜBERBLICK Interessenspolitik Grundsätze der AZ-Gestaltung Grenzen der Normalarbeitszeit Grenzen der Überstundenarbeit Wochenend- und Feiertagsruhe Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Grundsäulen des Gewerkschaftsgedankens sind Interessenspolitik Grundsäulen des Gewerkschaftsgedankens sind Entlohnung Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit) soziale Absicherung Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeitrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht Interessenspolitik Arbeitszeitrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht Arbeitszeitrecht ist öffentliches Recht Arbeitszeitrecht ist auch Einkommens- und Verteilungspolitik Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Ausgewogenheit zwischen Interessenspolitik Ausgewogenheit zwischen Arbeit und Freizeit (gesellschaftliches, soziales und kulturelles Leben) nicht planbarer und planbarer Zeit Belastung und ungestörter Erholung Belastbarkeit und Anforderung Berufs- und Betreuungspflichten keine ständige Verfügbarkeit der ArbeitnehmerInnen Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Interessenspolitik Erhaltung Gesundheit Arbeitsfähigkeit Finanzielle Absicherung des Sozialsystems Verhinderung Krankheit Unfällen Personen- und Sachschäden Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Grundsätze der AZ-Gestaltung überbetriebliche Regelung der Arbeitszeit im Kollektivvertrag Betriebliche Regelungen nur im vom KV vorgegebenen Rahmen oder wenn AG nicht kollektivvertragsfähig ist oder wenn Gesetz oder KV die Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag dazu ermächtigen Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Höchstgrenzen der täglichen Normalarbeitszeit Grundmodell: fünf Tage pro Woche zu acht Stunden Kollektivvertrag: bis zu 10 Stunden pro Tag (bei AZ-Verkürzung) zusätzliche Regelungsmöglichkeit durch Kollektivvertrag (KV) Betriebsvereinbarung (BV) oder Einzelvereinbarung (EV) Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Tägliche Normalarbeitszeit neun Stunden „Freitagsfrühschluss“ (§ 7 Abs 2 AZG): BV oder EV Einarbeitungsmodell länger als 13 Wochen (§ 7 Abs. 3 AZG): BV oder EV Verkaufsstellen (§ 4 Abs 4 AZG): BV oder EV Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Tägliche Normalarbeitszeit neun Stunden Durchrechnungszeiträume (§ 4 Abs 6 AZG): nur durch KV Schichtarbeit (§ 4a Abs 2 AZG): BV oder EV Dekadenarbeit (§ 4c Abs 2 AZG): nur durch KV Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Tägliche Normalarbeitszeit zehn Stunden Einarbeitungsmodell kürzer als 13 Wochen (§ 7 Abs. 3 AZG): nur durch KV Vier-Tage-Woche (§ 4 Abs 8 AZG): nur durch BV, in Betrieben ohne BR durch schriftliche EV gleitende Arbeitszeit (§ 4a Abs 3 AZG): nur durch BV, in Betrieben ohne BR durch schriftliche EV ? In Zukunft 12 Stunden? Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Tägliche Normalarbeitszeit zwölf Stunden Vollkontinuierlicher Schichtbetrieb am Wochenende (§ 4a Abs 3 AZG): nur durch BV Vollkontinuierlicher Schichtbetrieb bei Schichtwechsel (§ 4a Abs 3 AZG): BV oder EV Vollkontinuierlicher Schichtbetrieb bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit (§ 4a Abs 3 AZG): nur durch KV Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Tägliche Normalarbeitszeit zwölf Stunden erhebliche Arbeitsbereitschaft (§ 5 Abs 1 und 2 AZG): KV; in Betrieben ohne BR mit Zustimmung des Arbeitsinspektorates wenn kein KV wirksam ist ? In Zukunft Gleitzeit? ? In Zukunft bei passiver Reisezeit? Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Höchstgrenzen der wöchentlichen Normalarbeitszeit Grundmodell: 40 Stunden pro Woche Sonderregelung für Verkaufsstellen Sonderregelung durch Kollektivvertrag (Durchrechnungszeitraum) Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Wöchentliche Normalarbeitszeit 44 Stunden Verkaufsstellen (§ 4 Abs 4 AZG): BV oder EV KV Handel: Durchrechnungszeitraum 26 Wochen Verlängerung bis zu einem Jahr möglich (BV; in Betrieben ohne BR durch EV) Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Wöchentliche Normalarbeitszeit 48 Stunden Durchrechnungszeitraum länger als acht Wochen (§ 4 Abs 6 AZG): nur durch KV Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Wöchentliche Normalarbeitszeit 50 Stunden Durchrechnungszeitraum bis zu acht Wochen (§ 4 Abs 6 AZG): nur durch KV Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Wöchentliche Normalarbeitszeit 60 Stunden erhebliche Arbeitsbereitschaft (§ 5 Abs 1 und 2 AZG): KV; in Betrieben ohne BR mit Zustimmung des Arbeitsinspektorates wenn kein KV wirksam ist Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Betriebe des öffentlichen Verkehrs Sonderregelungen Lenker von Fahrzeugen Betriebe des öffentlichen Verkehrs Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung von Häusern Öffentliche Apotheken Krankenanstalten Hausbesorger, Hausgehilfen, Bühnenarbeitsverträge, öffentlicher Dienst usw Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Grenzen der Überstundenarbeit Regelfall: Gesamtarbeitszeit pro Tag höchstens 10 Stunden, pro Woche höchstens 50 Stunden Ausnahmefälle: Gesetz erlaubt mehr als 10 Stunden pro Tag bzw. 50 Stunden pro Woche Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Grenzen der Überstundenarbeit generell erhöhter Arbeitsbedarf alle Betriebe (§ 7 Abs 1 AZG): 5 Überstunden pro Woche Zusätzlich 60 Überstunden im Jahr KV-Regelung (§ 7 Abs 2 AZG): generell: 10 Überstunden pro Woche Gastronomie und Verkehr: 15 Überstunden pro Woche Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Grenzen der Überstundenarbeit betrieblich erhöhter Arbeitsbedarf (§ 7 Abs 4 bis 6a AZG) 24 Wochen im Kalenderjahr Nur acht Wochen aufeinanderfolgend 12 Stunden pro Tag 60 Stunden pro Woche In Betrieben mit BR nur durch BV In Betrieben ohne BR nur durch schriftlichen EV und bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

Vorrang der Wochenendruhe 36 Stunden Sonntag muss umfasst sein Sonst Wochenruhe Bei ungeplanter Störung: Ersatzruhe Feiertagsruhe bei Störung: Feiertagsentgelt Robert Priewasser: Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung