Genehmigungsverfahren § 10 BImSchG
1) Einreichung des Antrags durch ASteller Zuständig: RP Darmstadt Konzentration: sämtliche notwendigen Genehmigungen z.B. auch Bauplanungsrecht, § 35 BauGB Gemeinde nur über § 36 BauGB beteiligt (gemeindliches Einvernehmen) Prüfung der Unterlagen durch RP, evtl. Einholung von Sachverständigengutachten
2) Veröffentlichung Mitteilung über Antrag, Ort und Frist der Auslegung, evtl. schon über Erörterungstermin Im amtlichen Veröffentlichungsblatt (Staatsanzeiger) Im Internet (www.rp-darmstadt.hessen.de) In Tageszeitung
3) Auslegung Im RP DA, evtl. auch vor Ort im Rathaus Dauer: 1 Monat Einsichtnahme - durch jedermann - Überlassung einer Kurzbeschreibung - Recht Notizen, Abschriften, Kopien zu fertigen Möglichkeit, Einwendungen zu erheben
4) Einwendungen Jedermann, auch ohne subj. „Einwendungsbefugnis“ Voraussetzung: - substantiiert - schriftlich - Name und Anschrift des Einwenders - mgl.: Sammeleinwendung (Vertreter zu benennen) Frist: 1 Monat Auslegung plus 2 Wochen Folge: Einwender ist Verfahrensbeteiligter
5) Präklusion Fehlerhafte / unterlassene Einwendung führt zu Präklusion Formell: keine weitere Verfahrensbeteiligung Materiell: Einwendungen, die nicht oder nicht substantiiert vorgetragen sind, werden auch im späteren Rechtsbehelfs-/Rechtsmittel-verfahren (Widerspruch, Anfechtungsklage) nicht berücksichtigt! Daher: Alle denkbaren Einwendungen so substantiiert als möglich vortragen
6) Erörterungstermin Im Ermessen des RP Teilnahme freiwillig
7) Denkbare Einwendungen Immissionsschutzrechtliche Anforderungen - Schall - Abstand, optische Beeinträchtigung, Schattenwurf Entgegenstehende öffentliche Belange i.S.d. § 35 BauGB, insb. - schädliche Umwelteinwirkung - unwirtschaftliche Aufwendungen für Infrastruktur - Belange des Naturschutzes (insb. Artenschutz), Landschaftspflege, Bodenschutz, Denkmalpflege - Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts - Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes Widerspruch zu Zielen der Raumordnung Regionalplan (u.U. auch in Aufstellung befindlich) Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot Kaution für Rückbau
8) Verfahrensabschluss Erteilung der Genehmigung: Zustellung an alle Verfahrensbeteiligten; A: öffentliche Bekanntmachung Genehmigung wird ebenfalls ausgelegt Anordnung des Sofortvollzug möglich, § 80 Abs. 4 Nr. 2 VwGO Rechtsbehelfe / Rechtsmittel - Widerspruchs-/Klagebefugnis notwendig: Möglichkeit der Verletzung in eigenen (drittschützenden) Rechten nur jeder Betroffene im eigenen Namen keine Klagemöglichkeit der Initiative - Widerspruch (Frist 1 Monat) - vorläufiger Rechtsschutz Verwaltungsgericht (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) - Anfechtungsklage VG (Frist 1 Monat) Versagung der Genehmigung: Rechtsschutz für ASteller durch Widerspruch und Verpflichtungsklage beim VG