KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 1 ZTV 30.04.2002 - Dr. Hans Oswald Zuger Treuhändervereinigung Entwicklung im Steuerrecht Dr. Hans Oswald Vorsteher der.

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 Präsentation transkript:

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 1 ZTV Dr. Hans Oswald Zuger Treuhändervereinigung Entwicklung im Steuerrecht Dr. Hans Oswald Vorsteher der Kantonalen Steuerverwaltung Zug 30. April 2002

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 2 ZTV Dr. Hans Oswald Reformprojekte (Auszug) Steuerpaket 2001 Fusionsgesetz Unternehmens- steuerreform II Finanzordnung 2007 Mehrwertsteuer Erbenamnestie Revision Stiftungsrecht Zinsenbesteuerung EU Gewerbsmässigkeit im Wertschriftenhandel Bekämpfung der Schwarzarbeit Langfristprojekte: Wirkung auf Wachstum Umverteilung Steuerwettbewerb

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 3 ZTV Dr. Hans Oswald Steuerpaket 2001 Familienbesteuerung steuerlich gerechtere Behandlung der Ehepaare im Vergleich zu Konkubinatspaaren Familienlasten besser berücksichtigen Eigenmietwert / Systemwechsel Gleichbehandlung der Investitionen (Mieter/Eigentümer) Umsatzabgabe Konkurrenzfähigkeit Finanzplatz Schweiz

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 4 ZTV Dr. Hans Oswald Familienbesteuerung - Vorschlag Bundesrat Teil-Splitting ohne Wahlrecht Divisior 1,9 = % satzbestimmendes Einkommen bei Ehepaaren Erhöhung Kinderabzug auf CHF 9000 Neue Steuerabzüge Drittbetreuung der Kinder: CHF 4400 Prämien der oblig. Krankenpflege- und Unfallversicherung Wegfallende Abzüge Zweitverdienerabzug Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 5 ZTV Dr. Hans Oswald Familienbesteuerung: Beschlüsse Nationalrat Teilsplitting-Modell des BR übernommen jedoch für Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern oder mit solchen in Ausbildung ein Wahlrecht, d.h. sie können auf Antrag wie Ehepaare besteuert werden Abzüge für Kinder je Kind CHF bzw für über 16jährige für Drittbetreuung der Kinder CHF 7000

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 6 ZTV Dr. Hans Oswald Familienbesteuerung: Beratung in WAK-S

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 7 ZTV Dr. Hans Oswald Familienbesteuerung: kritische Würdigung Verlangt wird ein Steuermodell, das die steuerliche Gleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren verwirklicht und gleichzeitig Familien nachhaltig entlastet. Frage der rechtsgleichen Behandlung von Ein-/Zweitverdienerehepaare von Ehen, bei denen beide Partner Einkünfte, allerdings unterschiedlicher Art erzielen (Erwerbseinkünfte/ Renteneinkünfte, Vermögenserträge/übrige Einkünfte) Neuordnung frühestens auf das Jahr 2004 für Kantone eine fünfjährige Anpassungfrist

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 8 ZTV Dr. Hans Oswald Wohneigentum: heutiges System Unbehagen mit Eigenmietwertbesteuerung Begünstigt Wohneigentum sehr stark nach Erwerb Wohneigentum sinkt Steuerbelastung entlastet Neuerwerber benachteiligt Eigentümer von unbelasteten Häusern Korrekte Besteuerung der Immobilien ein Dauerthema (auch im Kanton Zug!) parlamentarische Initiativen in NR und SR, die Systemwechsel verlangen

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 9 ZTV Dr. Hans Oswald Wohneigentum: Vorschlag Bundesrat Verzicht auf die Besteuerung des Eigenmietwertes Streichung des Abzugs für private Schuldzinsen zwecks Finanzierung von Eigenheimen Streichung des Abzugs für Liegenschaftsunterhaltskosten Flankierende Massnahmen

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 10 ZTV Dr. Hans Oswald Wohneigentum: Beschlüsse Nationalrat NR befürwortet einen Systemwechsel Geht aber bei den Schuldzinsen- und Unterhaltskostenabzug weit über die Vorstellungen des BR hinaus. Ein eigenes Sparmodell für das Bausparen

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 11 ZTV Dr. Hans Oswald Wohneigentum: Systemwechsel flankieren Vorschlag BR Für Ersterwerber abzugsfähig: Schuldzinsen : CHF 5000 (Ehepaare 10000); Reduktion alljährlich linear um 10% Liegenschaftsunterhalt: zw. CHF 5000 und effektive Kosten p.a. grössere Kosten (alle 5 Jahre bis CHF 45000) Beschluss NR CHF 7500 (15000) in folgenden 5 Jahren je um 20 Prozentpunkte abzugsfähig der CHF 4000 übersteigende Teil der effektiven Kosten + Bausparmodell

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 12 ZTV Dr. Hans Oswald Systemwechsel Wohneigentum: Würdigung Rechtsgleichheit zwischen Mieter und Wohneigentümer wird angestrebt mit Bevorzugung der Wohnbauförderung Flankierende Massnahmen notwendig Inkraftsetzung voraussichtlich im Jahr 2008

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 13 ZTV Dr. Hans Oswald Fusionsgesetz Zivilrechtliche Lösung für Umstrukturierung von Unternehmen Umstrukturierung steuerrechtlich neutral Zurzeit Behandlung im Zweitrat (NR)

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 14 ZTV Dr. Hans Oswald Unternehmenssteuerreform II Ziel: Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung Kern: Teileinkünfteverfahren (beim Aktionär) für qualifizierte Beteiligungen an Kapital- gesellschaften und Genossenschaften Einkünfte aus Beteiligungen von mind. 5 % oder mind. CHF 1 Mio (Gestehungskosten) werden nur im Umfang von (z.B. 60 %) besteuert. Gilt sowohl für Dividenden als auch Veräusserungsgewinne. Für nicht qualifizierte Beteiligungen = Status quo Vernehmlassungsvorlage des EFD bis Sommer 2002

KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 15 ZTV Dr. Hans Oswald Ausblick Enger finanzpolitischer Spielraum Erhaltung der steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandortes Steuerkultur als gemeinsames Anliegen (Fairness)