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gegen die Heiratsstrafe»

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Präsentation zum Thema: "gegen die Heiratsstrafe»"—  Präsentation transkript:

1 gegen die Heiratsstrafe»
Eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»

2 Heiratsstrafe abschaffen – JA!
JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe – endlich! JA zur Abschaffung der Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes! JA zur gemeinsamen Besteuerung von Paaren! Die Volksinitiative der CVP Schweiz will die Benachteiligung der Ehe und der eingetragenen Partnerschaften gegenüber anderen Lebensformen konsequent beseitigen und enthält einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber: Verheiratete und eingetragene Paare dürfen gegenüber Konkubinatspaaren nicht mehr benachteiligt werden. Der Bundesrat hat die Initiative unterstützt. Nachdem das Parlament sich aber dagegen ausgesprochen hat, Nationalrat (107:85:1) und Ständerat (25:20), wird die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Die CVP sagte einstimmig Ja zur Initiative. Die glp, Grüne, FDP und SP lehnten die Initiative einstimmig ab. Bei der SVP sagten 52 Ja (1 Nein, 1 Enthaltung), bei der BDP sagten 4 Ja und 4 Nein. Das Volk hat noch nie über die Heiratsstrafe abgestimmt. Nach der Familieninitiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“, welche am 8. März 2015 vom Volk abgelehnt wurde, ist dies die zweite Familieninitiative der CVP Schweiz. Sie wurde am 5. November 2012 mit 120'161 Unterschriften eingereicht.

3 JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe – endlich!
„Heiratsstrafe“ = die steuerliche Schlechterstellung von Doppelverdiener-Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren. 80 000 Paare sind in der Schweiz von der Heiratsstrafe betroffen. Das Bundesgericht hat die Benachteiligung von Verheirateten bereits unmissverständlich festgehalten. Geschehen ist seither wenig! Seit 2007 gilt die Heiratsstrafe auch für eingetragene Paare, welche den Ehepaaren gleichgestellt sind. Unter der sogenannten „Heiratsstrafe“ versteht man die steuerliche Schlechterstellung von Doppelverdiener-Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren (Konkubinatspaaren). Die Benachteiligung bezieht sich heute hauptsächlich auf die direkte Bundessteuer. Die steuerliche Benachteiligung wurde in den Kantonen weitgehend abgeschafft. In der Schweiz sind heute noch rund Paare durch die Heiratsstrafe betroffen und werden diskriminiert. Zweiverdienerpaare, die gemeinsam mehr als Franken netto im Jahr verdienen (ohne Kinder) oder Franken (mit Kindern), sind nach der Hochzeit steuerlich schlechter gestellt, als noch vor der Eheschliessung. Das Bundesgericht fällte bereits 2984 einen richtungsweisenden Entscheid im Bereich der Familienbesteuerung. Es hat festgestellt, dass manche Ehepaare bei den Steuern gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt sind. Die Diskriminierung liegt gemäss eines weiteren Entscheids des Bundesgerichts 1994 bei einer Differenz von mehr als 10 Prozent vor. Das Bundesgericht hielt zudem fest, dass die Verfassung keine Steuerform vorschreibt und sowohl die Gemeinsam- wie auch die Individualbesteuerung die Diskriminierung aufheben könnte. Trotz dieses Entscheids blieb diese diskriminierende Praxis vorerst bestehen, da sich das Parlament bisher nicht auf eine Besteuerungsform einigen konnte. Aber geschehen ist seither wenig! Seit 2007 gilt die Heiratsstrafe auch für eingetragene Paare, welche den Ehepaaren gleichgestellt sind.

4 Die Benachteiligung Es ist ungerecht, dass zwei Personen durch Heirat oder Eintrag mehr Steuern zahlen und weniger Rente erhalten! Diskriminierung bei den Steuern Durch die Steuerprogression werden die Einkommen zusammen gezählt und höher besteuert. Diskriminierung bei den Sozialversicherungen Unverheiratete erhalten 200 Prozent der Rente Verheiratete erhalten 150 Prozent Höchstrente „Da in der Schweiz die Steuerprogression gilt, werden höhere Einkommen zu einem höheren Steuersatz belastet. Bei einem Ehepaar entscheidet die Summe beider Einkommen über den Steuersatz, während bei unverheirateten Paaren jeder sein eigenes Einkommen versteuert. Daher ist das Einkommen des Ehepaares höher und wird deshalb stärker besteuert. Um diesen Effekt abzuschwächen, profitieren Ehepaare für das gleiche Einkommen von einem tieferen Steuersatz als Alleinstehende. Zusätzlich dürfen sie 50% des tieferen Einkommens vom Gesamteinkommen abziehen. Der Abzug muss dabei aber mindestens 8100 Franken (d.h. mindestens 16'000 Franken Jahreseinkommen) und darf maximal 13'200 Franken (d.h. 26'400 Franken Jahreseinkommen) betragen. Trotzdem reicht dies reicht oftmals nicht aus, um die unterschiedlichen Steuerprogression auszugleichen. Ein Beispiel: Konkubinatspaar: Beide arbeiten und verdienen je 50'000 Franken Ehepaar: Beide arbeiten und verdienen je 50'000 Franken Das Konkubinatspaar zahlt in diesem Fall 1'000 Franken Bundessteuern, das Ehepaar hingegen 2’200 Franken. Die Heiratsstrafe besteht nun darin, dass das Ehepaar trotz Ehegattentarif und einem Zweitverdienerabzug 1200 Franken mehr Steuern bezahlen muss.“ (Vimentis) Die Mehrheit der verheirateten Paare bekommt eine Maximalrente, die heute tiefer ausfällt als jene von unverheirateten Paaren in der gleichen Einkommenssituation. 86 Prozent der verheirateten und eingetragenen Paare haben eine auf 150 Prozent plafonierte Rente. Bei der direkten Bundessteuer sind Rentnerehepaare mit einem Pensionseinkommen ab 50'000 Franken von der Heiratsstrafe betroffen. Das Parlament wird mit der Initiative aufgefordert, Wege auszuarbeiten um die Benachteiligung zu beseitigen. Max Muster und Emma Beispiel leben zusammen und haben eine maximale Altersrente der AHV von je 2340 Franken pro Monat, zusammen also Fr Franken pro Monat. Sind Max und Emma verheiratet, kommt Art. 35 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV zur Anwendung (Plafonierung): Ihre Renten werden auf 150 Prozent des Höchstbetrages von 2340 Franken gekürzt. Sie erhalten also 3510 Franken pro Monat. Das gibt eine Differenz von 1170 Franken pro Monat oder Franken im Jahr. Der Bundesrat geht davon aus, dass verheiratete und eingetragene Paare beim Tod der Partnerin oder des Partners gegenüber Unverheirateten besser gestellt sind, da sie eine Witwen- bzw. Witwerrente erhalten. Im Gegensatz zum Bundesrat anerkennt jedoch die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Die willkürliche Plafonierung von 150 Prozent bei der AHV ist auf jeden Fall unfair. In diesem Sinne hat auch das Parlament im September 2015 eine Erhöhung der Ehepaarrenten von 226 Franken pro Monat (155% statt 150%) beschlossen. Das zeigt sehr deutlich, dass die Plafonierung eine nichthaltbare Diskriminierung darstellt und dass das Parlament hier eine Korrektur will. Die CVP setzt sich dafür ein, dass bei den Sozialversicherungen im Rahmen einer Gesamtschau alle Bereiche genau überprüft werden (Witwer/-nrente, Kinderrenten, IV, AHV-Beitrag, Ergänzungsleistungen usw.). Sie will, dass verheiratete und eingetragene AHV-Rentnerpaare gegenüber den Unverheirateten schlussendlich nicht mehr benachteiligt werden.

5 Paare sollen weiterhin gemeinsam besteuert werden
Ehepaare und eingetragene Partnerinnen und Partner sollen weiterhin gemeinsam besteuert werden. Wir wollen kein Bürokratiemonster „Individualbesteuerung“. Verheiratete und eingetragene Paare sollen als Wirtschaftsgemeinschaft besteuert werden. Dem Bund und den Kantonen wird kein Modell vorgeschrieben, jedoch die bürokratische Individualbesteuerung verhindert. Die bürokratische Individualbesteuerung würde mehr kosten als die Abschaffung der Heiratsstrafe über ein anderes Modell. Die Individualbesteuerung würde einen Verwaltungsmehraufwand von 30–50 Prozent in den Kantonen bedeuten. Der Grundsatz der Nicht-Benachteiligung von Ehepaaren wird in der Bundesverfassung verankert. Verheiratete und eingetragene Paare dürfen bei der Besteuerung und den Sozialversicherungen nicht benachteiligt und sollen als Wirtschaftsgemeinschaft besteuert werden.

6 Bund hat jahrelang zu viel Geld eingenommen!
Der Bund hat jahrelang auf Kosten der Verheirateten zu viel Geld eingenommen. Seit 2007 auch bei eingetragenen Paaren. Steuermindereinnahmen haben die Kantone getragen, nun muss der Bund nachziehen. Der Bundesrat hat der Initiative zugestimmt und die Steuermindereinnahmen bereits in der Finanzplanung traktandiert.

7 Ehedefinition gemäss geltendem Recht
Ehedefinition entspricht geltendem Recht in der Schweiz. Rechtlich ändert sich mit der Initiative an der geltenden Rechtssprechung nichts. Definition gemäss Botschaft zur Bundesverfassung Initiative hält sich an die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (und somit deren Zugang zur Adoption und zur Fortpflanzungsmedizin) benötigt in der Schweiz eine Änderung des geltenden Rechts, was eine Verfassungsänderung bedeuten würde. Gewisse Kreise suchen nach einem Vorwand, die Initiative „Für Ehe und Familie – Abschaffung der Heiratsstrafe“ zu bekämpfen. Damit wollen sie – etwa aus finanzpolitischen Gründen – verhindern, dass die Diskriminierung von verheirateten oder eingetragenen Paaren abgeschafft wird. In der Diskussion wird der CVP vorgeworfen, durch die Änderung der Bundesverfassung den Begriff der Ehe als Institution zwischen Mann und Frau zu zementieren und damit die gleichgeschlechtliche Ehe verhindern zu wollen. Dies trifft allein deshalb nicht zu, weil die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ohnehin eine Volksabstimmung bedingen würde. Der Entscheid zur Abschaffung der Heirats- und Partnerschaftsstrafe kann unabhängig des Entscheids zur Öffnung der Ehe für Gleichgeschlechtliche Paare erfolgen. Bei der Abstimmung über die neue Bundesverfassung wurde die Ehe in Übereinstimmung zu Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von Bundesrat, Parlament und Volk im traditionellen Sinn interpretiert und festgelegt. Nachzulesen ist dies in der Botschaft des Bundesrates zur neuen Bundesverfassung vom 20. November 1996 auf den Seiten 154 und 155. Rechtlich und tatsächlich ändert der Passus der CVP-Initiative an der geltenden Rechtsprechung nichts. Er gibt wieder, was heute geltendes Recht ist. Der Initiativtext enthält aber einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber: die konsequente Beseitigung der Diskriminierung der Ehe (Heiratsstrafe) gegenüber den anderen Lebensformen. Der Grundsatz der Nicht-Benachteiligung wird als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert.

8 Einsatz für die Familien
80 000 verheiratete und eingetragene Paare sollen nicht mehr zu viel Steuern bezahlen Von der Initiative profitieren traditionelle Einverdienerpaare, Doppelverdienerpaare, Paare, bei denen ein Partner einer Teilzeitarbeit nachgeht und vor allem auch Rentnerpaare. Eine von zwei Familieninitiativen – für die Stärkung der Familien! Der Grundsatz der Nicht-Benachteiligung von Ehepaaren wird in der Bundesverfassung verankert. Verheiratete und eingetragene Paare dürfen bei der Besteuerung und den Sozialversicherungen nicht benachteiligt und sollen als Wirtschaftsgemeinschaft besteuert werden.

9 Am 28. Februar 2016: Jede Stimme zählt!
JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe – endlich! JA zur Abschaffung der Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes! JA zur gemeinsamen Besteuerung von Paaren! Zum Abschluss nochmals die drei wichtigsten JA-Gründe: JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe – endlich! JA zur Abschaffung der Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes! JA zur gemeinsamen Besteuerung von Paaren! Vielen Dank für Ihr JA am 28. Februar 2016. Jede Stimme zählt!

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