Betriebliche Umsetzung der begleitenden Massnahmen für gefährliche Arbeiten – Jugendschutzverordnung Mai 2017 Petra Morosini www.oda-g-zh.ch.

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Betriebliche Umsetzung der begleitenden Massnahmen für gefährliche Arbeiten – Jugendschutzverordnung Mai 2017 Petra Morosini www.oda-g-zh.ch

Neue Rechtsgrundlage seit 25. Juni 2014 Warum gibt es neue Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz & Arbeitssicherheit? Neue Rechtsgrundlage seit 25. Juni 2014 Beschluss des Bundesrates, die bestehende Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz, zu ändern. Dies bedeutet, dass Jugendliche grundsätzlich erst ab 18 Jahren sog. «gefährliche Arbeiten» ausführen dürfen! Ausnahme: In Abweichung vom oben erwähnten Gesetzesauszug können Lernende ab 15 Jahren ihrem Ausbildungsstand entsprechend zu «gefährlichen Arbeiten» herangezogen werden, sofern die definierten begleitenden Massnahmen im Betrieb eingehalten werden. Diese sind formuliert im Anhang 2. www.oda-g-zh.ch

Was sind gefährliche Arbeiten im Beruf der FaGe? Siehe Anhang 2 des Bildungsplans FaGe und/oder unter www.oda-g- zh.ch Vgl. Ausbildungshandbuch FaGe BiVo 2017 «Anhang2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes» www.oda-g-zh.ch

Müssen alle Präventionsthemen geschult werden? Ja, alle Themen müssen geschult/instruiert werden. Orientieren Sie sich an den Präventionsthemen im Anhang 2. Die Schulungsunterlagen (z.B. Merkblätter) sind im Laufe der Lehrzeit mit einzubeziehen. Beachten Sie die Hinweise zu den Schulungsunterlagen auf dem Merkblatt «Hilfsmittel für die Schulung gefährliche Arbeiten» auf der Homepage der OdA G ZH. (Vgl. Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, 13.02.2017) www.oda-g-zh.ch

Auf was achte ich bei der Begleitung der Lernenden? Beachten Sie bei der Ausbildungsplanung der Lernenden, ab wann Sie die Lernenden in die «gefährlichen Arbeiten» einführen und einsetzen. Beachten Sie den Bildungsplan BiVo 2017 und die Angaben im Anhang 2. www.oda-g-zh.ch

Überwachen der Lernenden - Was heisst ständig, häufig, gelegentlich? Die Lernenden haben im Alltag eine Fachkraft (z.B. Berufsbildnerin), an welche sie sich bei Fragen und Unsicherheiten wenden können. Die Lernenden werden entsprechend ihrem Lernstand eingesetzt und durch die Bezugsperson überwacht. Als Fachkraft gilt: EFZ im Berufsfeld 2 Jahre berufliche Praxis Oder gleichwertige/höhere Qualifikation www.oda-g-zh.ch

Überwachen der Lernenden - Was heisst ständig, häufig, gelegentlich? Handlung vorführen und verbalisieren während die/der Lernende aktiv beobachtet, Handlung gemeinsam planen und unter Anleitung ausführen, Geplante Handlung gemeinsam ausführen mit abnehmender Unterstützung   Häufig Geplante Handlung unter Beobachtung selbständig ausführen lassen Zu Erklärungen und Begründungen vom Handeln auffordern Nur nach Absprache (Vor- und Nachbesprechung) selbständig ausführen lassen Gelegentlich Ermöglichen vom Vergleichen und Hinterfragen der eigenen Handlung und Überlegungen (mündlich und schriftlich) Überforderungssituation erkennen und gezielt Hilfe holen können Geplante und spontane Beobachtungssituationen durch Berufsbildnerin Kompetenzfreigabe nach mehrmaliger fachlich begründeter, sicherer und korrekter Ausführung. www.oda-g-zh.ch

Empfehlung, nach welchem der Einsatz der Lernenden geprüft werden kann. Überprüfen Sie die Eignung der Situationen anhand des Ampelsystems. Situation entspricht nicht dem Lernstand der Lernenden. Die/der Lernende darf nicht in dieser Situation eingesetzt werden. Situation kann unter Überwachung ausgeführt werden. Dem Lernstand entsprechend ständig, häufig oder gelegentlich überwachen. Die Sicherheit der Lernenden ist in dieser Lernphase besonders gefährdet. Situation entspricht vollumfänglich dem Lernstand der Lernenden. Selbständige Ausführung ist zumutbar, wenn die Kompetenz in der Praxis angeleitet und überprüft wurde. www.oda-g-zh.ch

Wo erhalte ich unterstützende Informationen/Schulungsunterlagen? Nehmen Sie mit dem SiBe/KOPAS Ihres Betriebs Kontakt auf. Er/Sie hilft Ihnen weiter oder besorgen Sie sich das aufgeführte Informations- material z.B. EKAS-Broschüren. www.oda-g-zh.ch

Welche Aufgaben hat die Berufsbildnerin/der Berufsbildner? Vorbereitung verschafft sich einen klaren Überblick zu den Gefahrensituationen und Sicherheitsmassnahmen auf der Ausbildungsstation plant, wann und wie die Lernsituationen zu gefährlichen Arbeiten im Ausbildungsverlauf in der Praxis durchzuführen sind legt die konkrete Vorgehensweise zum Kompetenzerwerb fest organisiert sich angemessen Zeit, Raum und Material, um die Lernenden sorgfältig für risikoreiche Arbeitssituationen auszubilden informiert das Team über Lernstand und Kompetenzfreigabe der Lernenden insbesondere bezüglich gefährlichen Arbeiten www.oda-g-zh.ch

Welche Aufgaben hat die Berufsbildnerin/der Berufsbildner? Durchführung/1 informiert Lernende über die Sicherheitsregeln des Lehrbetriebs orientiert über Gefahren und weist auf die Sicherheitsmassnahmen hin leitet gezielt neue risikoreiche Arbeiten an fördert schrittweise und aktiv das Begründen, Reflektieren sowie wiederholte Üben von sicherem Handeln beobachten die Lernenden und coacht sie beim ausführen von gefährlichen Arbeiten www.oda-g-zh.ch

Welche Aufgaben hat die Berufsbildnerin/der Berufsbildner? Durchführung/2 überwacht dem Lernstand entsprechend (ständig, häufig, gelegentlich), ob die Lernenden die Regeln konsequent anwenden überprüft das sichere und fachlich begründete Handeln bei gefährlichen Arbeiten und gibt die Kompetenz frei betonen, dass sie bei Unsicherheiten dringend nachfragen sollen und sich gezielt Unterstützung holen www.oda-g-zh.ch

Welche Aufgaben hat die Berufsbildnerin/der Berufsbildner? Reflexion Bin ich ein Vorbild im sicheren Arbeiten? (Lernen am Modell) Wie reagiere ich, wenn die Lernenden Fehler machen? Werden die Lernenden überfordert? Leiden sie unter Zeitdruck in gefährlichen Situationen? Können Sie konzentriert arbeiten? Sind zusätzliche, für die Lernenden besser verständliche und gut umsetzbare, Regeln nötig? www.oda-g-zh.ch

Welche Aufgaben haben die Lernenden? Kennen und erkennen die gefährlichen Arbeiten in ihrem Betrieb und wissen, wo sie sich informieren können Erkennen ihre eigenen Grenzen im Zusammenhang mit gefährlichen Arbeiten und nehmen eigene Unsicherheiten ernst! holen sich Unterstützung sagen Stopp, das kann ich noch nicht! geben die Handlungsverantwortung den Vorgesetzten zurück erkennen Lernsituationen und gehen diese aktiv an www.oda-g-zh.ch

Welche Aufgaben haben die Lernenden? Kleiden sich entsprechend den betrieblichen Vorgaben Verwenden Hilfsmittel, Anweisungen bei der Umsetzung gefährlicher Arbeiten Ich sage Stopp, wenn ich unsicher bin oder etwas noch nicht kann! www.oda-g-zh.ch

Wie können Sie einen Nachweis über getroffene Massnahmen erbringen? Checkliste z.B. Sichere Lehrzeit (suvapro) Bei wiederkehrenden Massnahmen (z.B. Patiententransfer) empfiehlt sich eine Reflexion mittels Lernjournal Formulierung von Lernzielen im Bildungsbericht Eintrag ins Verlaufsblatt mit Visum des Lernenden und der Berufsbildner/in Etc. www.oda-g-zh.ch

Welche Informations- und Schulungsunterlagen stehen im Bereich Pflege und Betreuung zur Verfügung? Beachten Sie auch das Merkblatt «Hilfsmittel für die Schulung gefährliche Arbeiten» www.oda-g-zh.ch

Literatur «Umsetzung der begleitenden Massnahmen» Hotel&Gastro formation Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS Merkblatt 22: Gefährliche Arbeiten – begleitende Massnahmen (SDBB Verlag) OdASanté www.oda-g-zh.ch