informiert über das Pflegerisiko Jürgen Matterne informiert über das Pflegerisiko
Pflege in Zukunft Ein Thema das jeden berührt und bei dem wir Sie kräftig unterstützen Ihr Jürgen Matterne
§ 14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit
Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade Pflegestärkungsgesetz II
Pflegestärkungsgesetz II und wo ist die Verbesserung? Was ändert sich an den Kosten in der stationären Betreuung? Pflegestärkungsgesetz II Der Pflegebedürftige Eigenanteil von Heimbewohnern wird festgeschrieben – unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Bisher ist dieser Eigenanteil bei Erreichen der nächsthöheren Pflegestufe gestiegen. Jedes Pflegeheim legt einen individuellen pflegebedingten Eigenanteil fest. Im Bundesdurchschnitt beträgt dieser im Jahr 2017 rund 600,- €. Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten. Die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung wurden in der Pflegestufe 1 und 2 (vergleichbar mit Pflegegrad 2 und 3) gesenkt. Pflegestärkungsgesetz II und wo ist die Verbesserung? Stationäre Pflege Pflegestufe 2016 2017 Pflegegrad 1 1.064,00 € 770,00 € 2 1.330,00 € 1.262,00 € 3
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