Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Eins vorweg: Auch nach der Reform ist private Vorsorge ein absolutes MUSS!

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Eins vorweg: Auch nach der Reform ist private Vorsorge ein absolutes MUSS!"—  Präsentation transkript:

1

2 Eins vorweg: Auch nach der Reform ist private Vorsorge ein absolutes MUSS!

3 2,85 Mio. Pflegebedürftige insgesamt
Pflegebedürftige in Deutschland (per ) 2,85 Mio. Pflegebedürftige insgesamt ambulant versorgt: 2,04 Mio. (71%) stationär versorgt: (29%) - nach Pflegestufen - - nach Pflegestufen - 63% 42% 38% 28% 20% 9% I II III I II III Quelle: Bundesgesundheitsministerium

4 Pflegebedürftige nach Altersgruppen (per 31.12.2015)
Pflegebedürftige in der SPV unter 15 78.360 Rund jeder 6. Pflegebedürftige ist unter 65 Jahren! über 90 Quelle: Bundesgesundheits-ministerium

5 Prognose Pflegebedürftige
4,66 Mio. 4,36 Mio. 3,5 Mio. 2,63 Mio. 2,02 Mio. 1999 2013 2030 2045 2060 Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Demografie Portal

6 Wer soll das bezahlen? 38% können ihren Pflegeheimplatz nicht selbst

7 Absicherung und Potenziale in der Pflegezusatz
staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen 2,59 Mio. nicht geförderte Pflegezusatzversicherungen In Summe rund 3,3 Mio. KV Pflegezusatzversicherungen Hinzu kommen rund selbstständige Pflegerentenversicherungen Potenziale** Rund 14,5 Mio. Personen kommen für eine private Pflegezusatzversicherung in Frage! * PKV-Verband, Stand , GDV – Die deutschen Lebensversicherer in Zahlen 2015 ** Eigene Berechnungen, siehe Backup

8 Hintergründe der Pflegereform

9 Hermann Gröhe zur Pflegereform
„Die Pflegereform und die damit verbundenen Verbesserungen sind überfällig. Wir müssen den Demenzkranken endlich gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewähren.“ Hermann Gröhe (CDU) Quelle: Interview der Passauer Neuen Presse vom 23. Oktober 2015 mit Hermann Gröhe

10 Was passiert am ? Am treten das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II und III gleichzeitig in Kraft. Zentraler Bestandteil des PSG II ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit verbunden eine grundlegend neue Begutachtungssystematik. Dadurch sollen körperlich, psychisch und kognitiv bedingte Pflegebedürftigkeit zukünftig gleichranging bewertet werden. Schwerpunkte des PSG III sind im Wesentlichen die Stärkung der Kommunen in der Pflege, die Aufnahme des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das Sozialhilferecht und in das Bundesversorgungsgesetz sowie Regelungen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug.

11 Wichtige Meilensteine der Pflegeversicherung (Teil 1)
: Einführung der Pflegeversicherung auf Grundlage der Pflegestufen I, II, III : Pflege Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) zur Verbesserung der häuslichen Pflege und Einführung der Pflegezeit : Pflege-Neuausrichtung-Gesetz (PNG) für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz : Einführung der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung

12 Wichtige Meilensteine der Pflegeversicherung (Teil 2)
: Pflegestärkungsgesetz I vom : Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom : Erste Teile des Pflegestärkungsgesetzes II : Pflegestärkungsgesetz II + III

13 Pflegestärkungsgesetz - Überblick der Stufen I, II und III
Auswirkungen für die PKV Stufe I Leistungsausweitungen: Betreuungsleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Demenz Stufe II Einführung des neuen Pflegebedürftig- keitsbegriffs mit Umstellung der Pflegstufen auf Pflegegrade für den Bestand (werterhaltende Umstellung) Einführung neues Begutachtungsverfahren / Stufe III Klärung der Zuständigkeit von Kostenträgern Klarstellung Bestandsschutz bei Kurzzeitpflege

14 Entwicklung des Beitragssatzes in der SPV
: Einführung der Pflegeversicherung 1,00 % : Einführung der stationären Pflege 1,70 % : Einführung Zusatzbeitrag für Kinderlose 1,70 % 1,95 % : Pflege Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) 1,95 % 2,2 % : Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 2,05 % 2,3 % : Pflegestärkungsgesetz I 2,35 % 2,6 % : Pflegestärkungsgesetz II + III 2,55 % 2,8 % Beitrag für Kinderlose

15 Entwicklung des Beitrages in der SPV
: Pflegestärkungs-gesetz I, Erhöhung Beitragssatz auf 2,35 % / 2,6 % : Einführung Zusatzbeitragssatz für Kinderlose von 0,25 % : Einführung stationäre Pflege, Erhöhung Beitragssatz auf 1,7 % : Wegfall Beitragszuschuss in der Pflege für Rentner : Inkrafttreten Pflegestärkungsgesetz II + III, Erhöhung Beitragssatz auf 2,55 % / 2,8 % Erhöhung des Beitrages um rund 8,5 % zum : Pflege-Neuausrichtungsgesetz, Erhöhung Beitragssatz auf 2,05 % / 2,3 % : Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Erhöhung Beitragssatz auf 1,95 % / 2,2 %

16 Beiträge in SPV und PPV ab dem 01.01.2017
Günstig PPV versichert ! Beispiel: 40-Jähriger Kunde Grundlage SPV: 2,55% bzw. 2,8% von BBG Grundlage PPV: Tabellenbeitrag Höchstbeitrag SPV Kinderlose ab 23 Jahre 121,80 € Höchstbeitrag SPV alle Übrigen, d.h. mit Kind(ern) 110,93 € Beitrag PPV 33,10 € (Beitrag bis = 30,11 €)

17 Weg vom „Reförmchen“ – hin zur Reform

18 Das Pflegestärkungsgesetz II
im Kurzüberblick …

19 Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick:
Die Pflegeversicherung wird von Grund auf erneuert. Viele Pflegebedürftige werden nach der Reform finanziell besser gestellt, niemand schlechter gestellt. Eins vorweg: Aber auch nach der Pflegereform reicht die gesetzliche Pflegepflicht versicherung nicht aus. Eine private Vorsorge ist ein absolutes MUSS.

20 Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick:
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Neu ist vor allem ein Perspektivwechsel. Ab 2017 gilt als entscheidende Maßeinheit nicht mehr der in Minuten angesetzte Hilfebedarf einer Person. Stattdessen bewertet das neu eingeführte Begutachtungssystem den Grad der individuellen Selbständigkeit in unterschiedlichen Bereichen des Lebens. Körperliche, psychische sowie kognitive Aspekte werden hierbei erstmals gleicher-maßen berücksichtigt. Damit erhalten zukünftig auch insbesondere Menschen mit Demenz eine bessere finanzielle Unterstützung.

21 Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick:
Perspektivwechsel – Beispiele aus dem täglichen Leben … Beispiel: Treppensteigen heute: Person A wird Hilfebedarf zugesprochen, wenn sie keine Treppen steigen kann, aber im Haus steigen muss. Person B wird kein Hilfebedarf zugesprochen, wenn sie keine Treppen steigen kann, aber keine Treppen im Haus/ in der Wohnung befinden. morgen: Bei beiden Personen ist die Fähigkeit einge- schränkt. Sie erhalten nach dem NBA Punkte.

22 Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick:
Pflegegrade statt Pflegestufen – aus 3 mach 5: Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird neu vorgenommen und in 5 Pflegegrade eingeordnet. Vorteil: Der Pflegebedarf jedes Einzelnen kann genauer abgebildet werden.

23 Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick:
Neues Begutachtungsverfahren: Im „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) werden 6 Lebensbereiche hinsichtlich der Selbständigkeit begutachtet. Die Einschätzung erfolgt für GKV-Versicherte vom MDK und für PKV-Versicherte von Medicproof.

24 Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick:
Stationäre Zuzahlung unabhängig vom Pflegegrad: In der vollstationären Pflege wird es zu Veränderungen bei den Eigenbeteiligungen kommen. Vorgabe des Gesetzgebers: Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zahlen in einem Pflegeheim den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Hinzu kommen dann noch die Eigenbeteiligungen für Unterkunft, Verpflegung und für den Investitionszuschlag.

25 Pflegestufen und Pflegegrade?

26 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Zur Einstufung in die Pflegegrade werden Punkte nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) vergeben. Im NBA gibt es sechs Module, die bewertet werden … Mobilität kognitive & kommunikative Fähigkeiten Verhaltens- weisen & psychische Problemlagen Selbstversorgung Umgang mit krankheits- und therapie-bedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte

27 Beispiel Punkteermittlung Modul 4: Selbstversorgung
4.1 Vorderen Oberkörper waschen 4.2 Kämmen, Zahnpflege / Prothesenreinigung, Rasieren 4.3 Intimbereich waschen 4.4 Duschen oder Baden 4.5 Oberkörper an- und auskleiden 4.6 Unterkörper an- und auskleiden 4.7 Nahrung mundegerecht zubereiten, Getränk eingießen 4.8 Essen 4.9 Trinken 4.10 Toilette / Toilettenstuhl benutzen 4.11 Folgen einer Harnkontinenz bewältigen, Umgang mit Dauerkatheter / Urostoma 4.12 Folgen einer Stuhlinkontinenz bewältigen, Umgang mit Stoma 0 = selbständig 1 = überwiegend selbständig 2 = überwiegend unselbständig 3 = unselbständig Hinweis: Weitere Punkte sind möglich bei Besonderheiten der Ernährung (Sondenernährung oder parenterale Ernährung).

28 Gewichtung Modul Gewichtung
Zuordnung zu den Punktebereichen / Scorewert Keine geringe erhebliche schwere völlige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / Fähigkeit im Modul Mobilität 10% 0-1 2-3 2,5 4-5 5 6-9 7,5 10-15 10 Kognitive & kommunikative Fähigkeiten 15% 2-5 6-10 11-16 17-33 Verhaltensweisen & psychische Problemlagen 1-2 3-4 5-6 7-65 Höchster Wert aus 2 oder 3 3,75 11,25 15 Selbstversorgung 40% 0-2 3-7 8-18 20 19-36 30 37-54 40 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20% 1 6-15 Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte 1-3 4-6 7-11 12-18

29 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

30 Zwischenfazit Bessere Einstufung: Bisher nach dem erforderlichem Zeitaufwand, ab nach dem Grad der Selbstständigkeit. Die Einstufungen vor Einführung des PSG II und die Bewertung ab 2017 sind nicht vergleichbar (Beispiel: Demenzkranke).

31 Was passiert zum 01.01.2017 mit bestehenden Pflegefällen?

32 Überleitung Pflegestufe in Pflegegrad – aus 3 mach 5
Bestehende Pflegefälle werden zum von Pflegestufen auf Pflegegrade „automatisch“ umgestellt. Dies ist die sogenannte „Überleitung“. Kein Leistungsempfänger vor dem wird durch die Überleitung schlechter gestellt. Keine flächendeckende Nachbegutachtung erforderlich. Exkurs: Ab dem erfolgt eine Einstufung ausschließlich nach Pflegegraden! Auch Nachbegutachtungen erfolgen nach dem neuen Verfahren. Für neue Leistungsempfänger ab dem gelten ausschließlich die Regelungen des PSG II.

33 Überleitung Pflegestufe in Pflegegrad – aus 3 mach 5

34 So einfach ermitteln Sie die neuen Pflegegrade
Alte Pflegestufe +1 = Neuer Pflegegrad (gilt für Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) Beispiel: Alte Pflegestufe +2 = Neuer Pflegerad (gilt für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Aktuelle Einstufung Wird übergeleitet in Pflegegrad Pflegestufe II 3 Aktuelle Einstufung Wird übergeleitet in Pflegegrad Pflegestufe II und eingeschränkte Alltagskompetenz 4

35 Pflege zu Hause durch Angehörige

36 Pflege zu Hause durch Pflegedienst

37 Pflege im Pflegeheim

38 Hermann Gröhe zu den Eigenanteilen im stat. Bereich
„In der vollstationären Pflege kommt es für die Betroffenen nicht auf die Höhe der Leistungsbeträge an, sondern auf die Höhe des Eigenanteils […]. Alle Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bezahlen (ab 2017) in einem Pflegeheim den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Dieser unterscheidet sich zwischen den Pflegeheimen. Im Bundesdurchschnitt wird der pflegebedingte Eigenanteil im Jahr 2017 voraussichtlich bei rund 580 Euro liegen […].“ Hermann Gröhe (CDU) Quelle: bgm.bund.de Pressemitteilung vom 12. August 2015

39 Was bedeutet das für die tägliche Praxis?
Bislang gilt: Je höher die Pflegestufe, desto höher der Eigenanteil. Ab dem gilt: Der Eigenanteil bleibt in den Pflegegraden identisch. Achtung: Herr Gröhe geht (leider) bei der Betrachtung nur auf den pflegebedingten Eigenanteil ein. Hinzu kommen aber noch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionsentgelt sowie ggf. Ausbildungsvergütungen. Somit sind die tatsächlichen Kosten auch weiterhin deutlich höher!

40 Hierzu ein konkretes Beispiel:

41 Tatsächliche Kostensituation heute
Pflegestufe Pflegekosten Weitere Heimkosten* Gesamtkosten Leistungen der Pflegeversicherung Eigenanteil I 1.641 EUR 1.296 EUR 2.937 EUR 1.064 EUR 1.873 EUR II 2.193 EUR 3.489 EUR 1.330 EUR 2.159 EUR III 2.747 EUR 4.043 EUR 1.612 EUR 2.431 EUR Zur Vereinfachung wurden die Werte gerundet. Zudem wird auf eine Darstellung von Härtefällen und eingeschränkter Alltagskompetenz verzichtet. * Unterkunft, Verpflegung, Investitionsentgelt sowie Ausbildungsvergütung Zwischenfazit: Je höher die Pflegestufe, desto höher der Eigenanteil! Hermann-Bonnus-Haus in Osnabrück

42 Tatsächliche Kostensituation ab 01.01.2017
Pflegegrad Pflegekosten Weitere Heimkosten* Gesamtkosten Leistungen der Pflegeversicherung Eigenanteil 2 1.520 EUR 1.296 EUR 2.816 EUR 770 EUR 2.046 EUR 3 2.012 EUR 3.308 EUR 1.262 EUR 4 2.525 EUR 3.821 EUR 1.775 EUR 5 2.755 EUR 4.051 EUR 2.005 EUR Zur Vereinfachung wurden die Werte gerundet. * Unterkunft, Verpflegung, Investitionsentgelt sowie Ausbildungsvergütung Zwischenfazit: Der Eigenanteil bleibt in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich! Hermann-Bonnus-Haus in Osnabrück

43 Exkurs: So rechnet der Gesetzgeber
Pflegegrad Pflegekosten Weitere Heimkosten* Gesamtkosten Leistungen der Pflegversicherung Eigenanteil 2 1.520 EUR 1.296 EUR 2.816 EUR 770 EUR 750 EUR 3 2.012 EUR 3.308 EUR 1.262 EUR 4 2.525 EUR 3.821 EUR 1.775 EUR 5 2.755 EUR 4.051 EUR 2.005 EUR Zur Vereinfachung wurden die Werte gerundet. * Unterkunft, Verpflegung, Investitionsentgelt sowie Ausbildungsvergütung Das ist nicht die ganze Wahrheit! Der Gesetzgeber „vergisst“ die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionsentgelt sowie Ausbildungsvergütung. Hermann-Bonnus-Haus in Osnabrück

44 Kosten im ambulanten Bereich
Zusätzliche Betreuung rückt stärker in den Fokus. Pflegedienste werden vermutlich neue Betreuungsleistungen anbieten. Aktuell können noch keine Aussagen getroffen werden, was sich konkret ändern wird. Der individuelle Bedarf an pflegerischer Versorgung ist weiterhin stark von der individuellen Situation des Einzelnen abhängig.

45 Die Auswirkungen für SIGNAL IDUNA
Fast alle Pflegetarife werden zum von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Die Muster- und Tarifbedingungen werden an das Pflegestärkungsgesetz II + III angepasst. Die Änderungen des PSG II haben Auswirkungen auf spezielle Leistungsinhalte der Tarife des PflegeSchutz-Programms, PflegeBAHR, PflegeBAHRPLUS und für SIGNAL Kranken auf EXKLUSIV (PLUS) (auf die Beitragsbe freiung im Pflegefall).

46 Die Auswirkungen für SIGNAL IDUNA
Fast alle Pflegetarife* werden zum von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt (* weitere Details siehe ab Folie 47). Konsequenz: In der Pflegepflichtversicherung werden die Leistungen verbessert. Hieraus ergeben sich höhere Beiträge. Eine „normale“ BAP erfolgt in der PPV nicht. Bei fast allen Pflegezusatztarifen erfolgt eine sogenannte „werterhaltende Umstellung“. Der Gesamtwert der Leistung bleibt in etwa identisch. Der Beitrag wird moderat erhöht. Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht. Bei einigen Tarifen der Pflegezusatzversicherung kann es neben der werterhaltenden Umstellung auch zu einer „normalen“ Beitragsanpassung kommen. Diese fällt allerdings in den allermeisten Fällen so moderat aus, dass sie kaum Auswirkungen hat. Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht. Im Neugeschäft stehen ab dem die bekannten Pflegezusatztarife zur Verfügung. Diese berücksichtigen die neuen Pflegegrade.

47 Die Auswirkungen für SIGNAL IDUNA
Die Muster-und Tarifbedingungen werden an das Pflegestärkungsgesetz II + III angepasst Die Änderungen des PSG II haben Auswirkungen auf spezielle Leistungsinhalte der Tarife des PflegeSchutz-Programms sowie PflegeBAHR, PflegeBAHRPLUS und bei SIGNAL Kranken auf EXKLUSIV (PLUS) (die Beitragsbefreiung im Pflegefall).

48 Vorgehen Ende November 2016 werden unsere Bestandskunden über die Auswirkungen des PSG II informiert. Für Kunden mit einer zusätzlichen „normalen“ BAP erfolgen die Informationen zusammen mit der BAP. Die Leistungsempfänger (Pflegefälle) werden im Dezember 2016 gesondert informiert.

49 Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade bei SIGNAL Kranken

50 a) Auswirkungen auf die Pflegepflichtversicherung
Umstellung auf Pflegegrade mit Leistungsverbesserungen Laufende Pflegefälle werden gemäß Überleitungstabelle automatisch „überführt“ Alle neuen Pflegefälle ab dem werden direkt in die neuen Pflegegrade eingestuft

51 gesetzliche Überleitungstabelle
Tarif PVN und PVB Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungs-staffel ab für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum * PVN gesetzliche Überleitungstabelle 25 %** PVB * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert. ** Vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Treuhänder.

52 b) Auswirkungen auf die geförderte Pflege
Umstellung auf Pflegegrade mit werterhaltender Umstellung

53 Produktlinie PflegeBAHR
Tarif Bisherige Leistungs-staffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum * PflegeBAHR (10)/30/70/100 % 10/35/55/75/100 % 6,1 % PflegeBAHRPLUS 0,0 % Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. Bei PflegeBAHR sind Wartezeiten zu erfüllen. * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

54 c) Auswirkungen auf die Ergänzungstarife
Umstellung auf Pflegegrade mit werterhaltender Umstellung

55 Das Pflegeschutz-Programm
Tarif Bisherige Leistungs-staffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum ** PflegeUNFALL (0)/30/70/100 % 10/35/55/75/100 % - 2,3 % PflegeSTART* 30/70/100 % 0,2 % PflegeSTART-UNI (10)/30/70/100 % 4,8 % PflegePLUS* - 1,8 % PflegePLUS-UNI 2,2 % PflegeTOP* PflegeTOP-UNI Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. * Verdoppelung der Demenzleistungen aus SPV/PPV. ** Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

56 Die Bestandstarife Tarif
Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum ** PTE (0)/35/65/100 % 10/35/55/75/100 % 1,3 % EPTE PT (0)/30/60/100 % 10/30/50/70/100 % 2,9 % EPT PTG* - keine Umstellung -5,9 % PTGS* -7,8 % PT (alt)* -4,1 % EPT (alt)* Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. * Keine werterhaltende Umstellung, da Tarif keine Bindung an SGB XI vorsieht. Bei Frauen und den Männern im PTGS erfolgt eine normale BAP. ** Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

57 bKV / ISIfair Tarife Tarif
Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum * ISIfair AKUT (0)/500/1000/1500 EUR 150/500/800/1200/1500 EUR -5,6 % bKV - Akut (AG) - bKV - Akut (AN) * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

58 d) Neugeschäftsbeiträge ab 01.01.2017
Tarifvergleich der Tarife des Pflegeschutz-Programms (Alter 35 Jahre, 50 Euro Tagessatz) Tarif Tagessatz Beitrag bis Beitrag ab Steigerung absolut Steigerung in % PflegeUNFALL 50 EUR 2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 % PflegeSTART 10,91 EUR 14,23 EUR 3,32 EUR 30,43 % PflegePLUS 21,52 EUR 23,00 EUR 1,48 EUR 6,88 % PflegeTOP 25,76 EUR 27,32 EUR 1,56 EUR 6,06 % Tarif Beitrag bis * Monatsgeld bis Beitrag ab * Monatsgeld ab PflegeBAHR 10,00 EUR 764,00 EUR 10,01 EUR 713,00 EUR PflegeBAHRPLUS 14,42 EUR 14,28 EUR *Nach Abzug der staatlichen Förderung in Höhe von 5 Euro pro Monat.

59 Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade bei Deutscher Ring Kranken

60 a) Auswirkungen auf die Pflegepflichtversicherung
Umstellung auf Pflegegrade mit Leistungsverbesserungen Laufende Pflegefälle werden gemäß Überleitungstabelle automatisch „überführt“ Alle neuen Pflegefälle ab dem werden direkt in die neuen Pflegegrade eingestuft

61 gesetzliche Überleitungstabelle
Tarif PVN und PVB Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum * PVN gesetzliche Überleitungstabelle 25 % ** PVB * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert. ** Vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Treuhänder.

62 b) Auswirkungen auf die geförderte Pflege
Umstellung auf Pflegegrade mit werterhaltender Umstellung

63 Produktlinie PflegeBAHR
Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum * PflegeBAHR (10)/30/70/100 % 10/35/55/75/100 % 6,32 % PflegeBAHRPLUS 3,38 % Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. Bei PflegeBAHR sind Wartezeiten zu erfüllen. * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

64 c) Auswirkungen auf die Ergänzungstarife
Umstellung auf Pflegegrade mit werterhaltender Umstellung

65 ISIfair-Akut, PflegeTOP
Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum * ISIfair-Akut (0)/500/1000/1500 EUR 150/500/800/1200/1500 EUR -5,6 % Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum * PflegeTOP (10)/30/70/100 % 10/35/55/75/100 % 4,07 % Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

66 Die Bestandstarife Tarif
Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum * PTG1 Amb.: (0)/30/65/100 % Stat.: (0)/100/100/100 % Amb.: 0/25/50/100/100 % Stat.: 0/100/100/100/100 % 17,02 % PTG2 Amb.: (0)/0/50/50 % Stat.: (0)/0/100/100 % Amb.: 0/0/30/50/50 % Stat.: 0/0/100/100/100 % impulsCare (0)/100/100/200 % (0)/65/100/200/200 % 7,77 % PT - keine Umstellung 14,74 % Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

67 Ergänzende Unterlagen

68 SKV – Info-Blatt: Pflegereform 2017
Informationen zur Pflegereform 2017: Pflegegrade und neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Beileger zum BAP-Schreiben Inhalte: neue Definition des Begriffs „Pflegebedürftigkeit neues Begutachtungssystem Erläuterungen zu Pflegegraden Auswirkungen für Versicherte bei SIGNAL IDUNA

69 SKV – Infobroschüre PSG II
tiefergehende Informationen zur Pflegereform 2017 für den Kunden Inhalte: neue Definition des Begriffs „Pflegebedürftigkeit neues Begutachtungssystem Erläuterungen zu Pflegegraden Auswirkungen für Versicherte bei SIGNAL IDUNA verschiedene Hintergrundinformationen

70 DRKV – Info-Blatt: Pflegereform 2017
Informationen zur Pflegereform 2017: Pflegegrade und neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Beileger zum BAP-Schreiben Inhalte: neue Definition des Begriffs „Pflegebedürftigkeit neues Begutachtungssystem Erläuterungen zu Pflegegraden Auswirkungen für Versicherte bei SIGNAL IDUNA

71 DRKV – Infobroschüre PSG II
tiefergehende Informationen zur Pflegereform 2017 für den Kunden Inhalte: neue Definition des Begriffs „Pflegebedürftigkeit neues Begutachtungssystem Erläuterungen zu Pflegegraden Auswirkungen für Versicherte bei SIGNAL IDUNA verschiedene Hintergrundinformationen

72 Sonderdruck PKV Publik – Pflegereform 2017
Unternehmensübergreifende Informationen zur Pflegereform 2017 Enthält die wichtigsten Fakten zu: Beiträgen Leistungen Service Eigener Sonderdruck für SIGNAL IDUNA

73 Pflegekompetenz der Privaten Krankenversicherung
Informationsbroschüre des PKV-Verbandes Komprimierte Darstellung von u.a.: Pflegereform 2017 Finanzierung der PPV compass-Pflegeberatung Staatlich geförderter Pflege

74 FAQ zur Pflegereform 2017 Fragen und Antworten rund um die Pflegereform 2017 Zielgruppe: Agenturen Vertriebspartner

75 Zeitablauf der geplanten Aktivitäten

76 Zeitablauf Aktivitäten Pflegereform 2017
Zusätzliche Vertriebsaktion In Planung Ausblick, wenn neue Tarife eingeführt sind Pflichtaktion Information des Vertriebs zur Bestandsumstellung / BAP schriftlich über Missi vor Ort durch die KV Spezialisten Infos Kunden im Internet, auf BAP Seiten, schriftlich Aktion: Zusätzliches Optionsrecht Zusätzliches Optionsrecht aus PflegeSTART und PflegePLUS in den PflegeTOP. Einfache An-nahmemöglichkeit Hinweis: Im Rahmen der BAP erhalten die Kunden bereits einen Hinweis auf das zusätzliche Optionsrecht. Dies kann mit Beginn 01/2017 genutzt werden. Einführung neuer Tarife mit vertriebsfreundlichen Prozessen für den Allrounder und den Spezialisten Informationen erfolgen: schriftlich über Missi vor Ort / Webinare durch Vertriebsspezialisten Kommunikation / KV Spezialisten / makp / pe Aktion: KV Vollversicherte ohne Pflegezusatz oder nur PflegeUNFALL Top Risiken: vereinfachtes Angebot auf Abschluss Pflegezusatz Normale Risiken: Angebot Pflegezusatz Information über Missi und im Rahmen der Einführung der neuen Produkte Aktion PflegeTOP Kunden  Angebot auf neue Neugeschäftspalette PflegeTOP Kunden erhalten im Rahmen des Optionsrechts ein Angebot auf Umstellung in neue Produkte Information erfolgt über Missi und im Rahmen der Einführung der neuen Produkte ab 10/2016 ab 03/2017 Sept. 2017 Sept. 2017 Sept. 2017

77 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

78

79 Bevölkerung in Deutschland - Stand 30. 06
Bevölkerung in Deutschland - Stand daraus abgeleiteter möglicher Markt für Pflege Rund 81,5 Millionen Einwohner in Deutschland Personengruppe (abzgl. Personen mit schon vorhandener Pflegezusatzversicherung) zwischen 20 und 60 Jahren = 51,4 Millionen abzgl. 2,7 Millionen Ausländeranteil von rund 10 %. Es wird unterstellt, dass bei rund der Hälfte aufgrund kultureller Unterschiede das Thema Pflege generell keine Rolle spielt 5 % von 54,4 Millionen = rund 2,7 Millionen. abzgl. 7,3 Millionen Annahme: Rund 15 % kommen aufgrund von Vorerkrankungen generell nicht für eine umfassende Pflegezusatzversicherung in Betracht rund 7,3 Millionen (15 % aus NZG-Statistik) - 12,4 Millionen Annahme: Rund 30 % der Bevölkerung verfügen über ein Einkommen, dass den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nicht ermöglicht. = 29 Millionen potenzielle möglicher Kunden Studien belegen, dass rund 50 % ein generelles Interesse an Pflege haben. Somit liegt das Potenzial bei rund 14,5 Millionen Personen.

80 Entwicklung Pflegezusatzversicherung in der PKV (ohne GEPV)
Ø rund Verträge in * 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Veränderung zum Vorjahr 65.000 Quelle: Jahre 2005 – 2015 = Rechenschaftsberichte der PKV * 2016 = Schätzung von makp

81 Entwicklung GEPV 2013 2014 2015 2016* Veränderung zum Vorjahr 66.400 Quelle: Jahre 2013 – 2015 = Rechenschaftsberichte der PKV * 2016 = Schätzung von makp


Herunterladen ppt "Eins vorweg: Auch nach der Reform ist private Vorsorge ein absolutes MUSS!"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen