Straßenbau in Brieselang

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 Präsentation transkript:

Straßenbau in Brieselang Straßenbaumaßnahme - Teileinrichtung Gehweg K.-Marx-Str. v. L 202 bis Heideweg - Anliegerversammlung am 21.04.2015

Rechtsgrundlagen Straßenbaubeiträge - Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) - Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Brieselang (Straßenbaubeitragssatzung) vom 21.04.2015 (vorbehaltlich morgiger Beschlussfassung der GV) - anwendbar für die Herstellung, Anschaffung, Erneuerung, Erweiterung, Verbesserung der Erschließungsanlage oder von Teilen der Erschließungsanlage

Rechtsgrundlagen Zufahrten und Zuwegungen - Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegsüberfahrten vom 25.08.2004 Übernahme von 100% der entstandenen Kosten

Beitragspflichtige Grundstücksfläche Im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und innerhalb eines Bebauungsplanes ist die Flurstücksfläche = der bebaubaren Grundstücksfläche (Ausnahme: Grundstück ist auf Grund seiner Größe nicht bebaubar)

Nutzungsfaktor für Geschossigkeit Durch einen Nutzungsfaktor für die Geschossigkeit wird die zulässige Anzahl der Vollgeschosse berücksichtigt, die ein Haus auf dem Grundstück mindestens haben darf. Es kommt somit nicht darauf an, womit das Grundstück derzeit bebaut ist, vielmehr ist entscheidend, was darauf errichtet werden darf.

Nutzungsfaktor als Artzuschlag Wird ein Grundstück gewerblich genutzt, so erhöht sich der Nutzungsfaktor um 0,5. (Gewerbliche Nutzung = erhöhter Ziel- und Quellenverkehr) Hier z. B: Supermarkt

Beitragspflichtige Nutzungsfläche beitragsfähige Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor (für Maß und Art) = beitragsfähige Nutzungsfläche Summe aller beitragspflichtigen Nutzungsflächen der Grundstücke in einer Straße = Gesamtnutzungsfläche der entsprechenden Straße

Verteilungsplan

Beitragsberechnung beitragsfähige Gesamtkosten - (z. B. Baukosten, Planung, Vermessung, Baugrunduntersuchung) - Gemeindeanteil (je Teileinrichtung) = umlagefähige Gesamtkosten (je Teileinrichtung) umlagefähige Gesamtkosten (gesamt) : Gesamtnutzungsfläche Beitragssatz pro m²- Nutzungsfläche

Kosten-/Beitragslast der Gemeinde Die Gemeinde trägt den Gemeindeanteil nach Satzung je Teileinrichtung: Gehweg: 50% Begleitgrün, Beleuchtung: 65%

Voraussichtlicher Beitragssatz 1,00 Euro – m² - Nutzungsfläche (Achtung! Kostenanteil für Ausgleichsmaßnahmen fehlt noch) Bsp.: Grundstück = 800m² Rechnung: 800m² x 1,25 = 1.000m² - Nutzungsfläche 1.000m² x 1,00 Euro = 1.000 Euro

Voraussichtlicher Kostenersatz Zufahrt Zufahrt: ca. 200 Euro pro m² - Zufahrtsfläche Bsp: Zufahrt im Bereich Gehweg nur Fläche zw. Grundstück und Gehweg und zwischen Gehweg und Fahrbahnkante zu 100% kostenersatzpflichtig, im Bereich Gehweg nur verstärkter Aufbau kostenersatzpflichtig bei Standardzufahrt: (3m grundstücksseitig, 5m aufgeweitet an Fahrbahnkante): ca. 3,5m² x 200€ = 700€ + 50€ für Verstärkung Gehweg = 750 Euro)

Erforderliche Unterlagen Abstimmungsprotokoll Zeichnerische Darstellung des Planers unterschrieben zurück an die Gemeinde entweder mit Bestätigung des Planungsstandes oder mit Eintragung der Änderungswünsche Ohne Rücksendung – Bauausführung nach Planung

Kontakte: Sprechzeiten Fachbereich Di. 14.00 - 18.00 Uhr Gemeinde Brieselang -Der Bürgermeister- Am Markt 3 14656 Brieselang FAX (03 32 32) 3 38- 86 Sprechzeiten Fachbereich Di. 14.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Sachbearbeiter: Beitragsrecht: Frau Samland: TEL. (033232) 338-46 E-Mail: kathrin.samland@gemeindebrieselang.de Techn. Projektbetreuung: Frau Grzybowski: TEL. (033232) 338-70 E-Mail: heidrun.grzybowski@gemeindebrieselang.de