Rettungspunkte in der Gemeinde Simmerath

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 Präsentation transkript:

Rettungspunkte in der Gemeinde Simmerath

Rettungspunkte Warum / Weshalb sind Rettungspunkte installiert worden? Die Grundidee für die Rettungspunkte kommt aus dem Bereich des Arbeitsschutzes. „Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern“, d.h. er muss auch gewährleisten das der Mitarbeiter schnellst möglich bei Unfällen (medizinisch) versorgt wird. Das gilt natürlich auch für Forstarbeiter! Von dieser Idee und dessen Umsetzung profitieren natürlich auch „Zivilisten“. § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten 1.für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie 2.Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind. (2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.

Rettungspunkte Kennzeichnung eines Rettungspunkt: Alle Punkte sind in gleicher Weise gekennzeichnet mit dem gleichen Schild. Lediglich in einer einmalig vergebenen Nummer unterscheiden Sie sich. Diese Nummer gibt den genauen Standort an.

Rettungspunkte

Rettungspunkte Standort von Rettungspunkten: Alle Standorte sind so gewählt das auch eine Verbindung ins Mobilfunknetz sicher gestellt ist, denn das beste Schild nützt im Wald nicht wenn man nicht von dort aus telefonieren kann.

Rettungspunkte Der bisherige Ausbau an Rettungspunkte

Rettungspunkte Ein Bereich aus der Gemeinde Simmerath

Rettungspunkte Was bedeutet das jetzt für die Feuerwehr? Jede Löschgruppe in der Gemeinde Simmerath hat Unterlagen zu den Rettungspunkte bekommen. Ein zusätzlicher Satz befindet sich auf dem ELW. Die Unterlagen bestehen aus farbigen Kartenausschnitten auf denen die Punkte mit Nummer eingezeichnet sind. Auf der Rückseite dieses Planes befinden sich diese Punkte nochmals in tabelarischer Form mit einer Ortsbeschreibung.

Rettungspunkte

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Noch Fragen oder verwirrt??? Rettungspunkte Noch Fragen oder verwirrt???