Finanztutorium zur neuen FsRO

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 Präsentation transkript:

Finanztutorium zur neuen FsRO Stand: 29.03.2017

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Alle Ausgaben sollen sparsam und wirtschaftlich sein und dem Zweck der Studierenden in der FS dienen, Ausgaben für Verpflegung dürfen nur im geringen Maße getätigt werden, Alkohol darf nicht verschenkt werden bzw. unter dem Einkaufspreis angeboten werden Die Kontrolle von o.g. obliegt den Finanzreferent*innen

Ämter und Zeichnungsberechtigung Zeichnungsberechtigt sind bei euren Konten nun die Kassenwärter*innen und die Vorsitzende*n. D. h., nur diese dürfen Überweisungen tätigen (jeweils ein*e Kassenwart*in und ein*e Vorsitzende*r zusammen). Finanzreferent*innen haben nur noch Lesezugriff! Kassenverwalter*in (KV) (muss nicht von FVV gewählt werden), beliebig viele Stellvertreter*innen können vom FsR benannt werden Bei den Banken werden nun zusätzlich zu Vorsitzenden* +Stellv. Und Finanzreferent*innen + Stellv. die KV eingetragen, die Finanzreferent*innen bekommen Onlinebanking mit Lesezugriff Es gibt neue angepasste Formulare im AStA, mit denen ihr eure Wahl bestätigen lassen könnt

Richtigkeit der Anordnungen Der*die Finanzreferent*in hat die sachliche Richtigkeit der Anordnung zu überprüfen und unterschreibt dafür. Für die rechnerische Richtigkeit kann eine andere Person aus dem FsR unterschreiben, die nicht KV ist. Sachl. Richtigkeit bedeutet: §20 (3) Die*der Finanzreferent*in übernimmt mit ihrer*seiner Unterschrift die Verantwortung, dass 1. offensichtlich erkennbare Fehler in der Kassenanordnung nicht enthalten sind, 2. die sachliche und rechnerische Richtigkeit der in der Kassenanordnung enthaltenen Angaben bescheinigt worden ist, 3. der Zweck der Einnahme oder Ausgabe und bei Haushaltsführung auf Grundlage eines Haushaltsplans zusätzlich der Titel richtig bezeichnet ist und 4. Ausgabemittel in der vorgesehenen Höhe zur Verfügung stehen.

Zahlungsverkehr/Kontoverfügung Der Begriff „Kasse“ beinhaltet sowohl Konto als auch Barkasse Auszahlungen dürfen nur nach Kassenanordnung von KV durchgeführt werden, zusammen mit einer weiteren zeichnungsberechtigten Person (Vorsitzende*) Für Einnahmen können die Anordnungen nachträglich erfolgen Wo finde ich Vordrucke? → kamen per Hauspost und digital im Studiwiki im Bereich der FsRK Bitte Barein- und Auszahlungen immer quittieren lassen.

Kassenbestand Einmal im Monat muss der*die Kassenwart*in eine Kassenbestandsaufnahme machen und den Kassensollbestand ermitteln. Der Kassensollbestand ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Summen der gebuchten Einzahlungen und Auszahlungen. Dies ist dem FsR sowie den Finanzreferent*innen zur Kenntnis zu geben. Außerdem ist vom Kassenwart*in spätestens einen Monat nach Ablauf des Haushaltsjahres o.g. Aufstellung für das vergangene Haushaltsjahr zu erstellen und der Fachschaft zur Kenntnis zu geben. Bitte beachtet außerdem, dass ihr unbedingt Belege, Kassenbücher, Kontoauszüge und Quittungsblöcke im Original nach Abschluss des Haushaltsjahres 5 Jahre lang geordnet und sicher aufbewahren müsst!

Haushaltsjahr 1. April bis 31.März des Folgejahres „Die*der Kassenverwalter*in stellt innerhalb eines Monats nach Ende des Haushaltsjahres das Rechnungsergebnis für die Fachschaft auf. Es besteht aus einer Zusammenstellung der Isteinnahmen und Istausgaben im Haushaltsjahr sowie dem sich daraus ergebenden kassenmäßigen Überschuss. Soweit die Fachschaft über einen Haushaltsplan verfügt, erfolgt die Zusammenstellung nach der im Haushaltsplanvorgesehenen Ordnung.“ §27 (4) FsRO

Aufträge und Vertragsmäßigkeiten Preisvergleich ! Bei Aufträgen/Anschaffungen etc. über 1000€ bitte mind. drei Angebote einholen und das beschlossene Angebot begründen Keine Aufträge über 10.000€ Verträge: Laufzeit über drei Jahre oder mehr als 200€ pro Jahr → schriftl. Zustimmung des*der AStA- Vorsitzenden oder Finanzreferent*in einholen Personalverträge und Honorare bitte auch absprechen

Haushaltsplan Betrifft momentan noch niemanden, sollte es soweit sein, unterstützen wir diese FS dann mit einem gesonderten Tutorium Ab 10.000€ SBM

Rücklagen FSen dürfen Rücklagen haben, diese sind jedoch um sie gegen Missbrauch zu schützen auf dem Konto zu halten Ihr dürft damit z.B. auf größere Anschaffungen und Partyplanungen sparen, dies ist dann zu dokumentieren

Gegenstandsverzeichnis Siehe: § 26 Gegenstandsverzeichnis In einem Gegenstandsverzeichnis sind Gegenstände mit einer Lebensdauer von mehr als einem Jahr nachzuweisen, sofern ihr Wert zum Zeitpunkt des Kaufes einen von der FVV festgelegten Wert überschreitet. Dieser Betrag darf nicht über dem vom Steuerrecht festgelegten Wert für geringwertige Wirtschaftsgüter liegen. Bitte erstellt ein solches Verzeichnis, der AStA wird in naher Zukunft eine Sammlung durchführen, da euer Eigentum als allgemeines Eigentum der Studierendenschaft zählt!

Kassenprüfung Wie gehabt werde 2 Prüfer*innen von der FVV gewählt, die nicht Mitglied des FsR sind Mind. Einmal jährlich sollen diese unvermutet prüfen Wichtig ist: „1. der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt (Kassenbestandsaufnahme), 2. alle Belege vollständig vorhanden sind und mit den Buchungen übereinstimmen, 3. die erforderlichen Kassenanordnungen vorhanden sind, und 4. die Quittungsblöcke vollständig vorhanden sind.“ §28 (2) FsRO Anleitungen findet ihr im Studiwiki!

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