Berufshaftpflichtversicherung PartGmbB

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 Präsentation transkript:

Berufshaftpflichtversicherung PartGmbB Leipzig, den 5. April 2017 Ralf M. Höhler, UNIT Versicherungsmakler GmbH Leipzig UNIT Versicherungsmakler GmbH Ein Unternehmen der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH

PartGmbB | Rechtsform für Freie Berufe Änderung Partnerschaftsgesellschaftsgesetz seit 19.07.2013 in Kraft: § 8 (4) Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die Partnerschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält. [...] Der Name der Partnerschaft muss den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“ oder eine andere allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten [...]

PartGmbB | Haftungsbegrenzung Haftung für berufliche Fehler...  keine Haftungsbegrenzung für andere Rechtsgeschäfte (z. B. Miet- und Arbeitsverträge, deliktische Haftung) oder Einzelmandate ...auf Gesellschaftsvermögen begrenzt!  bei „normaler“ PartG haften die Partner gesamtschuldnerisch bzw. der/die mit der Auftragsbearbeitung befasste(n) Partner unbegrenzt – d. h. auch mit dem Privatvermögen (§ 8 Abs. 1 PartGG) Entstehung der PartGmbB mit Partnerschaftsvertrag, aber  Außenwirkung der Haftungsbegrenzung erst ab Eintragung

CD-Umstellung 2014 | „Menschen bei UNIT“ GF: ggf. Sozial versicherungspflicht

PartGmbB | Sächsisches Ingenieurgesetz vom 10. 2. 2017 – seit 1. 3 PartGmbB | Sächsisches Ingenieurgesetz vom 10.2.2017 – seit 1.3. in Kraft § 10 Partnerschaftsgesellschaften (3) Bei einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung muss die Berufshaftpflichtversicherung die Haftpflichtgefahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden decken, die sich aus der Wahrnehmung der Berufsaufgabe nach § 2 ergeben. Die Mindestversicherungssumme beträgt je Versicherungsfall bei Personenschäden 1 500 000 Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden 250 000  Euro. Die Leistungen des Versicherers für innerhalb eines Jahres verursachte Schäden können auf den Betrag der Mindestversicherungssummen, vervielfacht mit der Zahl der Partner, begrenzt werden. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich jedoch mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssummen belaufen. [Hinweis: zusätzlicher Partner  Vertrag anpassen!]

PartGmbB – Sachsen | nur für Beratende Ingenieure! § 10 gehört zum Abschnitt 2 „Gesellschaften Beratender Ingenieure“ = Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer Für andere Ingenieure gibt es keine notwendige gesetzliche Regelung! Weitere Voraussetzungen für das Gründungsprozedere: Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure bei der Ingenieurkammer Antrag auf Eintragung in das Partnerschaftsregister

UNIT hat Kunden in mehreren Bundesländern bei Zulassung begleitet!  Bezug zum Gesetz! UNIT hat Kunden in mehreren Bundesländern bei Zulassung begleitet!  Tätigkeit gemäß Gesellschaftsvertrag! _________________ (!)

Versicherungsbestätigung | Anforderungen Erst muss Deckungssumme erhöht werden, dann kann erst Bestätigung erstellt werden Deckung ausdrücklich für die PartGmbB, keine weiteren Rechtsformen genannt! Ausdrückliche Nennung der Rechtsgrundlagen der versicherten Tätigkeiten gemäß Gesellschaftsvertrag Keine Einschränkung durch Formulierungen, z. B. „es gelten die vereinbarten Deckungssummenbegrenzungen und Selbstbeteiligungen“, „gültig erst nach Zahlung des Versicherungsbeitrags...“ etc. 3 Originale: 1 für Registergericht, 1 für Notarakte, 1 für Kammer

Versicherungsschutz | Übergang bei laufenden Projekten Vorgänger Freiberufler GbR GmbH PartG 2016 2017... Altvertrag endet? PartGmbB Neugründung Identitätswahrende Änderung Umwandlung (UmwG) Beschluss /Anmeldung ...2018 2019  Neuer Berufshaftpflichtvertrag? Laufende Aufträge Auftrags-Ende

Versicherungsschutz | Prozedere für Vertragsneuordnung Vertrag bleibt bestehen! Versicherungsnehmer-Wechsel  PartGmbB Prüfung – je nach Versicherer: Vorgänger-Gesellschaft als Mitversicherungsnehmer? muss gesetzlich geregelte Versicherungssumme für PartGmbB separiert ausgewiesen werden? wird die Deckungssumme der PartmbB auf eine „risikogerechte Summe oberhalb“ der Mindestdeckung angepasst, um so das Risiko der noch nicht abschließenden ausgeführten „Alttätigkeiten“ auffangen zu können. Einzelanfrage beim jeweiligen Underwriter:  muss ein einmaliger Aufpreis verlangt werden? Falls ja, ist dieser individuell zu vereinbaren.

PartGmbB | UNIT unterstützt Sie bei der Umwandlung! Ralf M. Höhler UNIT Versicherungsmakler GmbH Inselstraße 26 04103 Leipzig __________________________________ t +49 341 39005-1735 f +49 341 39005-1736 ralf.hoehler@unita.de