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Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen

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Präsentation zum Thema: "Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen"—  Präsentation transkript:

1 Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen
Haftungsentlastung durch D&O-Versicherung? 3. Einheit WS 2017/18 Hon.-Prof. Dr. Irene Welser Partner CHSH

2 D&O – „Directors and Officers“
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung / „Managerhaftpflicht“ Deckung von Schadenersatzansprüchen bei pflichtwidrigen Verhalten „Außenhaftung“: Ansprüche Dritter „Innenhaftung“: Ansprüche der Gesellschaft

3 Versicherungsnehmer, Versicherte
Versicherungsnehmer: Gesellschaft Versicherte: - Organe (GF, Vorstand, AR, Beirat, etc) - leitende Angestellte (Prokuristen, etc) Vertrag zugunsten Dritter

4 Direktansprüche Gesellschaft - Versicherung?
Versicherungsrechtliches Trennungsprinzip: - Gesellschaft gegen Manager (Haftung) - Manager gegen Versicherung (Deckung) abweichende vertragliche Klauseln Deckungs- und Haftpflichtprozess „in einem“

5 D&O in der Praxis im VersVG nicht spezifisch geregelt Vielzahl an Klauseln Kein „Standardprodukt“ – Angebote vergleichen! „amikale Regulierungspraxis“? Schuldeingeständnis / „Weiße Weste“?

6 zeitlicher Deckungsumfang
Verstoßprinzip – schädigende Handlung Anspruchserhebungsprinzip – „Claims made“ Rückwärtsversicherung? / Nachdeckung? ≠ Ereignistheorie – Schadenszeitpunkt Mischformen

7 Abwehranspruch Befreiungsanspruch Strafrechtsschutz?
Umfang der Deckung Abwehranspruch gerichtlich – vorprozessual Rufschutz? Sicherheitsleistungen; Kautionen? Gutachten, WP, SV, etc „on top“ oder Einrechnung? Selbstbehalte? Befreiungsanspruch Strafrechtsschutz? - Ermittlungsverfahren - Strafverfahren

8 Aktienrechtliche „Fußangeln“
§ 84/4 AktG Vergleich nur nach 5 Jahren Zustimmung der HV! außer: Abwehr der Insolvenz Umgehungsmöglichkeiten?

9 Anwaltliche Vertretung
Freie Anwaltswahl? Vertretung durch mehrere Anwälte? Tarif / Stundensatz? Vorprozessuale Kosten – Gutachten?

10 Obliegenheiten im Versicherungsfall
Anzeigepflicht – was ist wann zu melden? Auskunftserteilung / Mitwirkung Spannungsfeld Verschwiegenheit vs. Leistungsfreiheit des Versicherers

11 Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
§ 152 VersVG dispositiv – Vielzahl an Klauseln Vorsatz / Wissentlichkeit / dolus directus? Vorsatz auch hinsichtlich Schadensfolgen? Strategische Frage – Strafanzeige ja/nein?

12 Spezifische Ausschlüsse
„Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadenersatzansprüche, die auf Pflichtverletzungen wegen oder im Zusammenhang mit dem Projekt XY beruhen.“ „Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Pflichtverletzungen bzw Sachverhalte wegen, aufgrund oder im Zusammenhang mit Korruption.“

13 Serienschaden - Deckungsbeschränkung
„Werden ein oder mehrere Versicherte aufgrund derselben Pflichtverletzung, aufgrund gleichartiger Pflichtverletzungen, die in einem ursächlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, oder aufgrund unterschiedlicher Pflichtverletzungen, die einen einheitlichen Schaden verursacht haben, in Anspruch genommen, stellt dies einen einzigen Versicherungsfall dar.


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