Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren Europäische Innovationspartnerschaft (EIP Agri) 2016 "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft„ Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren 12.07.2016 EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Grundsätze Das Formular Auszahlungsantrag ist zu verwenden. Zur Erstattung dürfen nur Nachweise und Belege eingereicht werden, bei denen die Leistung zum Zeitpunkt des Auszahlungsantrages nachweislich erbracht und bezahlt wurde. Die Zahlung ist durch qualifizierte Zahlungsnachweise zu belegen, in der Regel durch Kontoauszüge. Nachweise, Belege und Zahlungsnachweise sind grundsätzlich als Original und Kopie vorzulegen. Für die interne Abrechnung der jeweiligen Arbeitspakete in einer OG braucht keine Rechnungsstellung zwischen OG Mitgliedern bzw. an den Projektkoordinator zu erfolgen. Auf Belegen von Dritten muss eine eindeutige Zuordnung zum Projekt vermerkt sein (OG und jeweiliges OG-Mitglied). Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Der Zuwendungsempfänger darf seine Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare Landesbedienstete – „Besserstellungsverbot“ EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Personalausgaben der laufenden Zusammenarbeit: Es gilt die Zusätzlichkeit. Das bedeutet, der Mitarbeiter muss für diese Aufgabe zusätzlich eingestellt worden sein oder eine entsprechende Änderung des Arbeitsvertrages vorlegen. Mit dem ersten Zahlungsantrag ist der betreffende Arbeitsvertrag und/oder Qualifizierungsnachweis vorzulegen. Sofern der Mitarbeiter zu 100% in dem Projekt arbeitet, ist kein Stundennachweis erforderlich. Bei Personen, die nur anteilig im Projekt mitwirken, ist ein Stundennachweis zu erbringen. Für den Projektkoordinator, der über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen sollte, ist maximal eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 13 TV-L möglich. EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Personalausgaben bei den OG - Mitgliedern Für Personalausgaben, die bei OG – Mitgliedern entstehen, muss ein Stundennachweis geführt werden. Die Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten auf den Stundennachweisen muss im Zusammenhang mit den im Geschäftsplan beschriebenen Arbeitspaketen stehen. Mit dem ersten Zahlungsantrag ist der betreffende Arbeitsvertrag und/oder Qualifizierungsnachweis vorzulegen. Zur Ermittlung der Stundenentgelte sind die gezahlten Jahresbruttobezüge (Arbeitgeberbelastung) durch 1720 Stunden zu teilen. Mit dem ersten Zahlungsantrag ist eine entsprechende Berechnung mit Nachweisen vorzulegen (Berechnung und Aufstellung der Stundenentgelte/ Monatsgehälter durch Personalabteilung). Bei Selbständigen und Landwirten ist der Stundensatz aufgrund der Tätigkeit im Projekt und der Qualifikation zu bestimmen. Nachweise vorlegen. EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Personalausgaben Zahlungsnachweise Da bei Personalausgaben häufig keine einzelnen Kontoauszüge vorgelegt werden können, gelten auch Sammelüberweisungen oder Kontenübersichten aus einer internen Buchführung zusammen mit den Stundennachweisen als Zahlungsnachweis. Bei Sammelanweisungen muss aus der Einzelaufstellung ersichtlich sein, dass der in die Abrechnung eingestellte Betrag im Rahmen der Sammelüberweisung mit überwiesen wurde. Falls eine Einzelaufstellung nicht vorliegt, kann eine Gehaltsabrechnung vorgelegt werden, die neben der Angabe der Brutto- und Nettobezüge auch die Arbeitgeberbelastung ausweist. Kann keine Zahlung durch das jeweilige OG- Mitglied nachgewiesen werden (Selbständige, Landwirte), muss der Projektkoordinator aufgrund der vorgelegten Kostenaufstellung in Vorleistung treten damit ein Zahlungsfluss stattfindet. EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Reisekosten Reisekosten sind grundsätzlich im Rahmen der Regelungen im Bundesreisekostengesetz mit den niedersächsischen Einschränkungen förderfähig. Tagegeld ist nicht förderfähig. Reisekosten können nur abgerechnet werden, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt entstehen. Zur Abrechnung ist das Formular „Reisekosten“ zu verwenden Eine Wegstreckenentschädigung für die Nutzung eines PKW in Höhe von 0,30 Euro kann nur bei besonderem dienstlichem Interesse anerkannt werden. Es ist mit dem Auszahlungsantrag jeweils eine Erläuterung zum besonderen dienstlichen Interesse vorzulegen. Abweichend von Nr. 5.2.7 der EIP-Richtlinie können Koordinatoren die Reisekosten unabhängig von der Verwaltungspauschale abrechnen. Kann keine Zahlung durch das jeweilige OG- Mitglied nachgewiesen werden, muss der Projektkoordinator aufgrund der vorgelegten Kostenaufstellung in Vorleistung treten damit ein Zahlungsfluss stattfindet. EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Aufwandsentschädigungen und Nutzungskosten Nur bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen der Urproduktion. Berechnung in Anlehnung an die Sätze aus der KTBL-Datensammlung „Betriebsplanung Landwirtschaft“ oder durch Heranziehung anderer geeigneter Referenzkosten (Maschinenringsätze). Ein differenzierter Nachweis der Berechnungsgrundlagen ist vorzulegen. Zahlungsfluss kann durch eine Zahlung des Projektkoordinators an das OG- Mitglied nachgewiesen werden. EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Schulungen Abrechnung nur vom Projektkoordinator Schulungsveranstaltungen, Tagungen, Kongresse, Referentenhonorare, Saalmiete, Bewirtungskosten (max. 10 Euro je Teilnehmer und Tag), Feldtage, Homepage, Publikationen, Broschüren etc. Vorlage Beschreibung, Teilnehmerliste und Zahlungsnachweis Kein Bestandteil der Verwaltungspauschale EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Ausgaben für Material und Bedarfsmittel Ausgaben für Material und Bedarfsmittel sind nur förderfähig, soweit sie zusätzlich und unmittelbar durch das Projekt entstehen. Im Rahmen der Projektkoordination; z. B. Büromaterial, Telefon- und Postausgaben Im Rahmen der Projektdurchführung; Labormaterial für Analysen und Tests, Bedarfsmittel (z. B. Pflanzenkohle, Komposte, Beschäftigungsfutter etc.) keine Förderung von Büromaterial und sonstigen Verbrauchsgütern Keine Förderung von Material aus dem Bestand (aus dem Sammeleinkauf). Förderfähig sind nur Materialausgaben, für die eine Rechnung mit Zahlungsnachweis vorliegt EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Ausgaben für bewegliche Gegenstände 1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Kleingeräte) – Anschaffungskosten ≤ 410 € Vollständige Förderung, wenn zweckentsprechender Einsatz des Geräts jederzeit auffindbar anderweitige Nutzung ausgeschlossen 2. Übrige Wirtschaftsgüter Geräte, Ausstattungsgegenstände, Zubehör- und Ausrüstungsgegenstände oder Apparaturen (˃ 410 €)   anteilige Förderung→   1) AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (BMF, BStBl. I 2000, 1532) betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: z. B PC, Notebook, (+ Peripheriegeräte) ND = 3 Jahre Foto-, Film-, Videogeräte usw. ND = 7 Jahre Büromöbel ND = 13 Jahre Anschaffungskosten x Projektdauer betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND) 1) EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Ausgaben für Investitionen Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben max. 80.000 € je landwirtschaftliches Unternehmen Max. 240.000 € je Innovationsprojekt Ablauf: Ausgabe für Investition erfolgt im landwirtschaftlichen Unternehmen. Der jeweilige Landwirt erhält als OG-Mitglied die Rechnung für die Investition, bezahlt sie und reicht Rechnung und Zahlungsnachweis an den Projektkoordinator weiter. Der Projektkoordinator macht diese Ausgaben mit dem nächsten Auszahlungsantrag geltend und leitet den anteiligen Zuschuss an den Landwirt weiter. max. 50 % Zuschuss auf Nettoausgaben EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden, Räumen Ausgaben für Miete, Pacht incl. der anfallenden Nebenkosten 1. Nur im Zusammenhang mit Ausgaben der laufenden Zusammenarbeit einer OG (Projektkoordination) 2. Grundlage ist die Rechnung über Miete und Nebenkosten (+ Zahlungsnachweis), die Ausgaben müssen angemessen und hinsichtlich der Nebenkosten aufgeschlüsselt sein. Beispiel: Für die Koordination des Projekts ist 1/2 AK eingeplant Mietkosten incl. Nebenkosten betragen 400 € / Monat In der Folge können nur 200 € / Monat als förderfähige Raumkosten anerkannt werden. EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Verwaltungskostenpauschale Die Verwaltungskostenpauschale beträgt 15 % der Personalausgaben der laufenden Zusammenarbeit. kann von jeder OG beantragt werden. erfordert keinen Nachweis von konkreten Ausgaben. Mit der Verwaltungskostenpauschale werden Ausgaben für Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden (Miete, Pacht incl. Nebenkosten), allgemeine Geschäftskosten, Büroausstattung abgedeckt. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Reisekosten fallen nicht unter die Pau- schale → immer als Einzelnachweis! EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Mittelbewirtschaftung Die Auszahlungstermine 15.02. und 15.08. sind für das jeweilige Halbjahr Schlusstermine. Nicht zum 15.02 abgerufene Zuwendungen können zum 15.08. mitbeantragt werden. Nicht zum 15.08. abgerufene Zuwendungen müssen, damit sie nicht verfallen, zur Übertragung auf das nächste HH-Jahr schriftlich beantragt werden (spätestens zum 15.08.). Über die Übertragung der Zuwendungen auf das nächste HH-Jahr gibt es Ende November/Anfang Dezember einen Änderungsbescheid. EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Kürzungen und Sanktionen Auszahlungsanträge sind um die nichtförderfähigen – aber dennoch geltend gemachten - Ausgaben zu kürzen. Die auf die gekürzten (nichtförderfähigen) Ausgaben beantragten Zuschüsse gelten im weiteren Projektverlauf als verbraucht und können nicht ein zweites Mal beantragt werden. Übersteigen die Kürzungen mehr als 10 % des als förderfähig festgestellten Zuschusses, erfolgt eine Sanktion in Höhe des Kürzungsbetrages. Der Zuschuss wird somit nochmals gekürzt. (EU VO 809/2014 Art. 63 vom 17.07.2014) Zusätzliche Sanktionen sind möglich, wenn Förderkriterien oder Auflagen nicht eingehalten werden. Die Sanktionen richten sich im Rahmen des Ermessens nach Ausmaß, Dauer, Häufigkeit und Schwere des Verstoßes. (EU VO 640/2014 Art. 35 vom 11.03.2014) EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. EIP Agri: Informationsveranstaltung zum Auszahlungsverfahren - 12.07.2016 Geschäftsbereich Förderung Fachbereich 2.1