Das Bundesteilhabegesetz – frostige Aussichten?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Lars.
Advertisements

Das Kostenträgerübergreifende Persönliche Budget: eine neue Möglichkeit für Menschen mit Behinderung und ihre Familien.
Das Persönliche Budget – als örtliche Umsetzungsaufgabe?
Kinder- und Jugendhilfe-weiterentwicklungsgesetz KICK
Wie entstehen neue Gesetze in Deutschland
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Präsentation Persönliches Budget
Angespannte Situation, was tun...
Als Heilerziehungspfleger-in leistest Du Assistenz und Unterstützung in folgenden Bereichen BILDUNG ARBEIT FREIZEIT.
Kapitallebensversicherung & private Rentenversicherung
Referatsleiterin Gesundheitspolitik, BAG SELBSTHILFE
Persönliches Budget Beratungsstelle zum Persönlichen Budget
Cornelia Hopf Immobilienverwaltung
Irmgard Badura Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Versicherungsvermittlung
Die Nebeneinkünfte der Abgeordneten. Allgemein In den letzten Wochen sind insgesamt 7 Fälle bekannt geworden, in denen Abgeordnete fragwürdige Angestelltengehälter.
COMENIUS- Sprachassistenz Assistenzzeiten für angehende Lehrkräfte als COMENIUS- Assistenten.
W Ä H L E
von Landfrauen ausgewählt
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Das Bundesteilhabegesetz
Wie viel darf ich maximal verdienen, damit ich… …weiter familienkrankenversichert sein kann? (im Monat)
Seite 1 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Altersvorsorge / Beispiel aus dem neuen CS-Modell Ziele der Altersvorsorge Beispiel CS Modell Praxisbeispiel.
Bundesteilhabegesetz aus Sicht der Betroffenen und Leistungserbringer
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
" Arbeit und Beschäftigun"
Umweltinformationsgesetz Das neue Umweltinformationsgesetz (UIG) Oktober 2005.
DAS KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ (KHSG) MIT INKRAFTTRETEN AB DEM Schließung einer ambulanten Versorgungslücke im Überblick.
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Transition – Ein Wechsel auf vielen Ebenen WS Transition Referat Menschen mit Behinderungen
und
Sonderpädagogische Bildungsangebote/ Inklusion
Aktuelle Informationen der Genehmigungsbehörde Dr
Das Bundesteilhabegesetz!
Wir brauchen ein gutes Bundesteilhabegesetz!
BTHG und PSG III Kritikpunkte aus Sicht von Menschen mit Behinderung
Die generalistische Pflegeausbildung
Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Bundesteilhabegesetz –BTHG Leitungskonferenz ambulante.
Das Bundesteilhabegesetz!
Wöchentliches Meeting
(Schwer-)Behindertenrecht
Das neue Familienpflegezeitgesetz Eckpunkte des Referentenentwurfes
Solidarisch und gerecht
Hamburger Parteitages
im Bundesland Salzburg
Thüringer Inklusions-Monitor (TIM)
„3 Jahre Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg - Konzeption, Erfahrungen, Problemanzeigen, Zukunft ab 2017“ Fachtag Günther Elbel,
Die Entwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg
Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht
2. Öffentliche Sitzung der Wiener Monitoringstelle
Für ein gutes Bundesteilhabegesetz
Kita Erziehungsberechtigte
Der Selbständige und seine Altersversorgung
Die Finanzierung der Eingliederungshilfe (EGH) im BTHG
Inhalt Bewährtes bleibt Prüfungen im Praktikum
im Bundesland Salzburg
Das Bundesteilhabegesetz und seine vielfältigen Möglichkeiten
Internationaler Frauentag
Pflegestärkungsgesetz
Mehr Geld in der Haushaltskasse:
Inklusion durch Sozialleistungen?
ICF-Anwenderkonferenz Pre-Workshop 7. März 2019
Umsetzung des BTHG aus Sicht des Sozialhilfeträgers
Dr. Sophie Germont GKV-Spitzenverband, DVKA
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
 Präsentation transkript:

Das Bundesteilhabegesetz – frostige Aussichten? Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz – frostige Aussichten? Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz

Das Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz Wo stehen wir? Was bekommen wir? Was brauchen wir (nicht)? Was ist zu tun? Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz

Das Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 1. Wo stehen wir? Regierungsentwurf mit 375 S. in Bundestag und Bundesrat (BR-Drs. 428/16) Im Bundesrat über 100 Änderungsanträge gestellt Bundesrat muss zustimmen, im Dezember zu erwarten Änderungen durch Anträge der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD im Bundestag zu erwarten Schrittweises In-Kraft-Treten 2017, 2018 und 2020 Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz

Das Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 2. Was bekommen wir? Budget für Arbeit (max. 1.008 € im Monat); BR: EGZ BA sowie Budget f. Ausbildung Elternassistenz, Ehrenamtsassistenz (KH-Assistenz fehlt!!!) Höhere Einkommensgrenze: 2.225 € (AN), 1.500 € Rente, Beispiele Partnereinkommen nicht anzurechnen ?? Keine Anrechnung anderer Einkünfte beim AS, z. B. Miete, Pacht, Kapitalerträge Deutlich höhere Vermögensfreigrenze: jetzt 2.600 €, dann 45.360 € (bis 2020 25.000 Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz

Das Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 2. Was bekommen wir? Partnervermögen nicht anzurechnen Genehmigungsfiktion nach Bearbeitungsfrist von 2 Monaten (§ 18) Einführung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen Unabhängige Teilhabeberatung mit Bundesförderung (zunächst bis 31.12.2022) Andere Anbieter anstelle einer WfbM, Stärkung Mitbestimmung WfbM Integrationsämter unterstützen in Inklusionsbetrieben ab 12 Stunden WAZ Einführung Merkzeichen TBl (im BR ahS von Rheinland-Pfalz beantragt) Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz

Das Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? Keine Zuständigkeitsaufspaltung durch neue Weiterleitungen (§ 15) auch BR sieht das Problem Keine gut gemeinten, praxisfernen Fristen: Gutachten in 2 Wochen (§ 17) Keine Aushebelung der Genehmigungsfiktion durch „begründete Mitteilungen“ (ist Personalmangel eine Begründung?) und weitgehende Herausnahme der Träger der Eingliederungshilfe (§ 18 Abs. 3 und 7) Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz

Das Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? Klarheit über den Erstattungspflichtigen bei Selbstbeschaffung: Wer ist bei Nichtentscheidung „Leistender Reha-Träger“??? - § 18 Abs. 6 Einbeziehung der Träger der Eingliederungshilfe in die BAR zur Vereinheitlichung von Verfahren und Standards (§ 39) Ausbildungsassistenz im Rahmen der Leistungen zTaA (§ 49) KH-Assistenz (§ 78) Mobilitätshilfen wie bisher auch bei infrastrukturellen Nachteilen (Barrierefreiheit - § 83) Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz

Das Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? Pflege und EgH: Gleichbehandlung bei Pflegebedürftigkeit und Eingliederungshilfe: Keine Unterschiede außerhäuslich und innerhäuslich, in Pflege- oder Eingliederungshilfeeinrichtung, erwerbstätig oder nicht (§§ 91/103) Pflege und EgH: Gleichlauf bei Einkommens- und Vermögensanrechnung Während Einkommensanrechnung bis 2019 gleich, fällt die Vermögensanrechnung ab 2017 auseinander (Art. 11 Nr. 4 und 5) Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz

Das Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? Klarheit über anspruchsberechtigten Personenkreis in § 99: 5 aus 9, 3 aus 9 oder 1 aus 9 (Lotto?), seelische oder geistige Beh.? Neue, unbestimmte Fachausdrücke bei Lebensbereichen aus ICF: - „Allgemeine Aufgaben und Anforderungen“ ??? - „Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen“ ??? - „Bedeutende Lebensbereiche“ ??? „Erheblich eingeschränkt“? „Nicht möglich“? Wann kommt die RVO? Ermessensleistung bei Betroffenheit in einem Lebensbereich, z. B. Schule? Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz

Das Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 4. Was ist zu tun? Änderungen durch BR und BT? Gespräche mit Abgeordneten Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz

Das Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Markus Lorenz Stellvertreter des Thüringer Behindertenbeauftragten Tel. 0361- 57 38 11 742 E-Post: markus.lorenz@tmasgff.thueringen.de Netz: http://www.thueringen.de/th10/bb/ Fachtagung Erfurt am 12.09.2016 - Markus Lorenz