Kriminalität und ihre Verfolgung Ein Faszinosum wissenschaftlich betrachtet Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Kriminalität in Alltagsbetrachtung Einzelfälle, zumeist durch Medien aufbereitet. Ergeben gefühlsmässigen Gesamteindruck «der Lage». Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Gefühlsgesteuert Kriminalitätsfurcht hat kaum rationale Basis. Mediengesteuert. Dramatisierende Fehleinschätzung der Realität. Von allgemeinen Lebensängsten abhängig. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Mediengesteuert Medien entscheiden, wann wir Opfern und Tätern in die Augen sehen dürfen. Knallig sensationsbezogen. Terrorismus, O.K., Strassengewalt. Eingeengter Fokus: Tat, Verhaftung. Medienkriminalität = eigenes Genre fern von Realgeschehen. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Wissenschaft Sucht Distanz dazu: Rationalität. Quantitativ: Kriminalität als zählbare Menge (Wasserfall, nicht einzelne Regentropfen interessieren). Qualitativ: Verstehen der sozialen Akteure, Eindringen in Geschehen. Täter/Opfer/Gericht. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Hintergrund PLATO: Universalien, also Mengen, Klassen und Zahlen sind die „wirkliche“ Wirklichkeit, während Einzelfälle als deren blosse, zumeist unzulängliche, Ableitungen aufgefasst werden. Notwendige Diskrepanz zwischen Alltagseinschätzung und wiss. Beurteilung. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Was ist Kriminalität? Naive Ausgangsfrage: Was ist überhaupt «Kriminalität»? «Sehen» wir Delikte? Nein, wir bewerten Handlungen als Delikte. Handlungsebene / Bewertungsebene (Professor oder Dieb?). Delikte werden auf Bewertungsebene erst dazu gemacht. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Kriminalität als «Ereignis» Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Literatur: Der Verbrecher wird erst durch den Richter sichtbar Cesare Beccaria: Dei delitti e delle pene (1764). Fjodor Michailowitsch Dostojewski: Schuld und Sühne (1864): «Der Unterschied besteht nur darin, daß sie (Morde) früher weniger bekannt wurden, während man jetzt angefangen hat, über jede neue Mordtat zu reden und sogar zu schreiben, und deshalb hat es den Anschein, diese Verbrechen seien jetzt erst aufgetaucht.» Friedrich Dürrenmatt: Der Richter und sein Henker (1950). Schöne Literatur Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Verbrechen und Bestrafung Notwendiger Zusammenhang. Produkt sozialer Aushandlung. Beispiel Kavaliersdelikte. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Kriminalität ist real Kriminalität ist keine Chimäre, sondern etwas, von dem man sagen kann: Es ist der Fall. Aber: Wie erkennt man dies, strukturiert es, geht damit um, verfolgt es? Damit beginnen erst die Probleme. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Kriminalität als Beobachtungsobjekt Nie gegeben wie ein Stein, Bildung aus Bewertungen von Handlungen, die ihrerseits beobachtet und bewertet werden (Bewertung von Bewertungen). Wahrnehmung gesellschaftlicher Wirklichkeit erfolgt nicht rezeptiv, sondern aktiv sinngebend. Handlung Bewertung Alltag Professionelle Bewertung Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Bestimmungsvorgang Kriminalität: Aktionsebenen Beurteilung Gericht Tat als Straftat bewertet Einschätzung im Alltag Präsentation in Presse Wissenschaft interpretiert Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Theoretischer Hintergrund Symbolischer Interaktionismus: Gilt für jede soziale Beobachtung. Paul Watzlawick: Der Kuss in England. Wissenschaftliche Wahrnehmung gesellschaftlicher Realität ist selbstbezüglich (reflexiv), weil sie in einer gesellschaftlichen Selbstwahrnehmung besteht (Systemtheorie). Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Kein Realphänomen, sondern Sinnsetzung über Realphänomene Wie «Ängstlichkeit», «Aggressivität», «Entartung», «Verderbtheit» nicht als Tatsächlichkeit unmittelbar zugänglich. Kein natürliches Beobachten, sondern sense making (Sinnrekonstruktion). Shakespeare: Hamlet „Nichts ist gut oder schlecht, was nicht unser Denken dazu macht“. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Ein Fall existiert nicht, er wird gebildet Über Handlungsgeschehen Schablone des Strafrechts legen. Nach abstrakt-generellen Merkmalen des Gesetzes beurteilen. Fall-Etikett des Strafrechts dem Geschehen anheften. Abstraktion von singulären Elementen. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Keine Kriminalität ohne Strafgesetz! Immer und auch ganz offiziell! Es gibt keine «natürlichen Verbrechen». Tötung im Krieg. Neue Delikte (Geldwaschen). Wandel des Unwerturteils (Betäubungsmittelkriminalität). Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Grundproblem: Naturalistischer Fehlschluss Irrtum, Kriminalität wie Objekt der natürlichen Welt wahrnehmen zu können. Wie Krankheit des sozialen Körpers, die bekämpft werden muss. Ausgeblendet: Politik der Aushandlung von Strafnormen, ihrer faktischen Durchsetzung, sozialer Wandel der Anschauungen. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Fehlinterpretation zahlenmässiger Erfassung Wissenschaftliches Zählen von «Fällen» verleitet dazu, die Fälle als gegeben zu betrachten. In Wirklichkeit zählt man soziale Reaktionen. Derselbe naturalistische Fehlschluss! Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Grund: Positivismus „The positivist dream of a scientific sociology of crime, which attempts to objectively relate cause and effect, becomes all the more impossible in late modernity” (Young, J. [2004]. Vodoo Criminology and the Numbers Game. Cultural Criminology Unleashed. Ferell J., Hayward K., Morrison W. and P. M. London, Sidney, Portland, Glasshouse Press: 13 - 28. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Positivismus (erkenntnistheoretisch) Prämisse: Erkenntnisgegenstand unabhängig positiv vorhanden, könne wie ein Faktum streng wertneutral und „objektiv“, erkannt werden. Einheitswissenschaft (mit Naturwissenschaft), die menschliches Handeln und gesellschaftliche Zusammenhänge nach denselben Regeln wie ein den Kausalgesetzen der Physik unterworfenes Objekt der Natur zu erkennen trachtet. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Schein objektiver Tatsachenbeobachtung Bemühen um „exakte“ Wissenschaft, „Reinheit“ empirischer Tatsachenbeobachtung – um Objektivität bemühter Purismus, der Begriffe wie „Kriminalität“ von ihrer politischen, also auf gesellschaftliche Wirkung angelegten Bedeutung entleert. Zusammenhang mit der in der Kriminalitätsforschung bevorzugten quantitativen Betrachtung der Kriminalität. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Soz.wiss. Erkenntnis ist kein Spiegel der Natur „The essential point is that in characterizing an episode or a state as that of knowing, we are not giving an empirical description of that episode or state; we are placing it in the logical space of reasons, of justifying and being able to justify what one says“ (Wilfrid SELLARS, Empiricism and the Philosophy of Mind. 1997, 76, sect. 36). Politische Dimension der «Gemachtheit» von Kriminalität. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Die Kriminalität der Gesellschaft Nicht in oder von oder durch, sondern integraler Bestandteil. Ähnlich Suizidforschung DURKHEIMs: Bezieht sich nicht auf den Suizid als in seiner Häufigkeit bestimmbares singuläres Vorkommnis, sondern auf die „Suizidalität“ einer Gesellschaft (EMILE DURKHEIM 1973 Le suicide: Étude de sociologie, Paris 1897). Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Kriminalitätswahrnehmung als Rahmung eines Bildes So wie Sujets von Künstlern sehr verschieden gerahmt werden, existieren im sozialen Kontext unterschiedliche Rahmungen von Kriminalitätsbildern, die mehr oder weniger grell oder unauffällig ausfallen. Die Frage, ob eine bestimmte Rahmung der Wirklichkeit des Dargestellten nahe kommt, stellt sich nicht, da die Funktion des Rahmens gerade darin besteht, das Bild als Wirklichkeit für und an sich zu betonen. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Beispiel: Positives Zählen von Kriminalität Annahme der «Greifbarkeit» von Kriminalität durch Kriminalstatistik und Dunkelfeldforschung. Doppeltes Dunkelfeld bleibt im Dunkeln. Beispiel: Der Fischteich. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Messbarkeit von Kriminalität? Nicht belegbar, ob Datenbestände der Kriminalitätswirklichkeit entsprechen. Nur fragmentarische Aussagen über die Kriminalität als Realphänomen. Unklar, ob das, was gemessen wird, in einer proportionalen Beziehung zur Verbrechenswirklichkeit steht und damit überhaupt Rückschlüsse auf diese zulässt. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Adolphe Quételet „Unsere Beobachtungen (können) sich nur auf eine gewisse Anzahl bekannter und abgeurteilter Verbrechen unter einer unbekannten Totalsumme unbekannter Verbrechen stützen. Da diese Totalsumme von begangenen Verbrechen wahrscheinlich immer unbekannt bleiben wird, so werden alle auf sie gegründeten Schlüsse mehr oder weniger unrichtig sein; ich nehme sogar keinen Anstand, zu sagen, dass alle unseren statistischen Kenntnisse über die Verbrechen und Vergehen wertlos sein müssten, wenn man nicht stillschweigend annehmen würde, dass zwischen den bekannten und abgeurteilten Verbrechen und der Totalsumme der begangenen Verbrechen ein beinahe unveränderliches Verhältnis bestehe. Dieses Verhältnis ist notwendig, und ich wiederhole, wenn es nicht wirklich bestünde, so wäre alles, was bis jetzt auf Grund der statistischen Nachweisungen vorgebracht worden ist, falsch und absurd“ (Soziale Physik oder Abhandlung über die Entwicklung der Fähigkeiten des Menschen, 253). Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Aufklärungsquote? Wie viele aller polizeilich bekannt werdenden Fälle einem Tatverdächtigen aus polizeilicher Sicht gemäss einem bestimmten Delikt zugerechnet werden können. Bezieht sich nicht auf alle Fälle. Eine höhere Aufklärungsquote bedeutet nicht, dass mehr Verdächtige ermittelt wurden. Polizeiliche Definition Der jeweilige Beamte, der zu einem Tatort gerufen wird, legt fest, welches Vergehen vorliegt. Verdächtigen können gleich mal sämtliche Vorfälle im Umkreis von zwei Kilometern der letzten drei Wochen zugerechnet werden. Belanglos, ob später Verurteilung erfolgt oder nicht. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Kriminalstatistik: Kein Abbild der Kriminalität Kriminalität ist prinzipiell nicht objektiv abbildbar, sondern von vier Faktoren abhängig: Definitionsfrage: Was ist Kriminalität? Alles, was das Gesetz verbietet – das ist nicht immer deckungsgleich mit dem Empfinden der Bevölkerung. Stichwort Kavaliersdelikte. Kontrolldichte: Mehr Polizeistreifen bedeutet automatisch mehr Ertappte auf frischer Tat und damit mehr Anzeigen. Anzeigeverhalten: Wenn jemand seine Geldbörse nicht mehr findet – wurde sie gestohlen oder verloren? Nicht jeder Fall kommt zur Anzeige. Auch weit üblere Straftaten wie sexuelle Belästigung werden nicht immer angezeigt. Veränderte Sensibilitäten: Wenn aufgrund der aktuellen Präsenz in den Medien mehr Fälle von sexueller Belästigung angezeigt werden, bedeutet das nicht, dass diese vor einem Jahr seltener war – das Bewusstsein war einfach ein anderes. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Verzerrte Wahrnehmung: Beispiel Ausländer Vergleich mit Inländern hinkt: Überrepräsentation in der statistischen Kriminalitätsbelastung. Ausländer ist nicht gleich Ausländer: Alle werden in einen Topf geworfen. Was besagt der Pass im Vergleich zu sozialen Merkmalen? Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Die Mär vom ständigen Kriminalitätsanstieg Sensationsbedarf der Medien. Legitimationszwänge der Polizei. Profilierungsmöglichkeit von Politikern. Dramatisierung des Übels. Real: keineswegs so dramatisch. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Verfolgung von Kriminalität Allgemeinerwartung: Erwischte werden bestraft. Falsch: Dunkelfeld! Dunkelfeld ist mehrfach selektiv: Wirtschaftsdelikte seltener als Diebstähle ermittelt, untere Sozialschichten stärker mit Verurteilungen belastet. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Verlauf der Verfolgung Polizei wird auf ein Geschehen aufmerksam (95% durch Anzeige). (+/-) Anfangsverdacht: Ermittlungen. (+/-) Weiter an Staatsanwaltschaft. (+/-) Bei hinreichendem Tatverdacht: Anklage. (+/-) Gericht: Verurteilung. (+/-) Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Bewertungstrichter Anzeiger Polizist Staatsanwalt Gericht Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Tat – Bestrafung: Selektion Alle Taten: unbekannt Der Polizei bekannt Ermittelte Tatverdächtige? Angeschuldigte Bestrafte Gefängnis Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Selektion ist normal und notwendig „ Stellen Sie sich einmal vor, daß jeder, der ein Unrecht begeht, entdeckt und entsprechend bestraft wird. Denken Sie an all die Buben in allen Schulen, die verbleut werden müßten, und dann die Lehrer und dann den Rektor...“ William Makepeace Thackeray Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Präventivwirkung des Nichtwissens «Würden sämtliche Normbrüche in einer Gesellschaft bekannt … würde die Legitimität der Normen vollständig unterhöhlt werden und das Normensystem kollabieren» (Heinrich Popitz: Über die Präventivwirkung des Nichtwissens. Dunkelziffer, Norm und Strafe, Tübingen 1968). Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Wie bestrafen Je höher, desto besser? Opium gegen Husten. Starke Mittel = starke Nebenwirkungen. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Strafwünsche der Allgemeinheit Strafrecht kann sich von Strafwünschen nicht völlig lösen. Es kann aber aufklärend auf diese einwirken. Es bleibt dabei eine Wissenschaft auf emotionaler Basis. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Punitivität Quelle: Franz Streng, "Kriminalitätswahrnehmung und Punitivität im Wandel" Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Sinn (Ziele) des Strafens negativ positiv Individualprävention Abschreckung des Täters Resozialisierung des Täters Generalprävention Abschreckung Folgetäter Bestätigung von Rechtstreue Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Ziele kaum erreicht Ziele werden sehr beschränkt eingelöst. Was folgt daraus? Systematische Nonintervention? Mehr von demselben? Minimalismus. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Strafvollzug (Gefängnis) Nützt das Gefängnis? Abschreckung des Täters? Resozialisierung des Täters? Braucht es das Gefängnis? Strafwünsche der Allgemeinheit. Tatgerechtigkeit. Sicherheit der Allgemeinheit? Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Vermehrte Probleme Neue Grenzenlosigkeit: Im Konsum. Globalisierung, Nationen verlieren an Bedeutung. auch in der Kriminalität: grenzüberschreitend, zügellos, wohlorganisiert. Neue Unübersichtlichkeit: Jeden kann Verbrechen überall betreffen. Ängste potenzieren Gefahren. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Lösungen schwierig Wie Terrorismus mit organisierter/ gewaltsamer Kriminalität verschmilzt, verschmelzen Polizei und Geheimdienst. Internat. Verbrechensbekämpfung defizitär. Kriminalität und ihre Bekämpfung als Igel und Hase. Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Neues Konzept: Risiken beherrschen Strafrecht nicht mehr allein durch Repression, sondern durch/ mit vorbeugender Überwachung. Verluste an Rechtsstaatlichkeit zugunsten Bemühungen um Sicherheit. Strafrecht wird immer umfassender und intensiver. Wie viel Strafrecht wollen wir uns leisten? Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016
Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016 Danke! Karl-Ludwig Kunz Dorfmattweg 63b 3100 Münsingen klk@hotmail.ch Karl-Ludwig Kunz, Tobias Singelnstein Kriminologie Eine Grundlegung «UTB» Band 1758. 7 ., grundlegend überarbeitete Auflage. XVI + 435 Seiten, 40 Schaubilder, kartoniert, EUR 24.99 (D) / CHF 32.50 (UVP) ISBN 978-3-8252-4683-9 Haupt Verlag www.haupt.ch Karl-Ludwig Kunz Seniorenuniversität Bern 2016