Prävention in Lebenswelten

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Prävention in Lebenswelten Präventionsgesetz 2015 Prävention in Lebenswelten Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Fachtagung LV Baden-Württemberg Stuttgart, 15.11.2016 Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Fördernde und hemmende Bedingungen Prävention warum? Welche Prävention? Fördernde und hemmende Bedingungen Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Gesundheit in reichen Gesellschaften (1) Die Lebenserwartung steigt um ein bis zwei Jahre pro Dekade. Die älter werdende Bevölkerung wird im Durchschnitt immer gesünder älter. Circa drei Viertel des Krankheits- und Sterbegeschehens erklären sich durch wenige große, chronische Erkrankungen. Große Potenziale der Prävention. Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Gesundheit in reichen Gesellschaften (2) Die Gesundheitsgewinne der letzten Jahrzehnte sind zu maximal einem Drittel auf das Wirken der klinischen Medizin zurückzuführen. Die Gesundheitsgewinne sind stabil ungleich verteilt. Die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen ist groß und nimmt in den meisten Ländern weiter zu. Knapp die Hälfte dieser Unterschiede erklären sich aus den Unterschieden zwischen den Gruppen im Gesundheitsverhalten (v.a. Ernährung, Bewegung, Tabak). Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Compression of Morbidity: Pflegebedürftigkeit 2050 im Vergleich (DE) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Herausforderung: ungleiche Gesundheitschancen (DE) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Gestaltungsaufgaben der Gesundheitspolitik Nachhaltige Strategien und Interventionen, die ohne Diskriminierung insbesondere bei sozial benachteiligten Menschen die Manifestation v.a. chronisch-degenerativer Erkrankungen vermeiden oder verschieben das Leben mit chronischer Krankheit qualitativ verbessern und verlängern Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Gesundheit ist das Schweigen der Organe. Paul Ambroise Valéry (1871 – 1945) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Gesundheit ist die Fähigkeit, lieben und arbeiten zu können. Sigmund Freud (1856 – 1939) (zugeschrieben) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

World Health Organization (WHO) 1947 Gesundheit ist der Zustand völligen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. World Health Organization (WHO) 1947 Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

^ Gesundheitschancen = Gesundheitsbelastungen Gesundheitsressourcen physische psychische soziale physische psychische soziale Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Gesundheitsressourcen werden benötigt, um die psychischen und physischen Bewältigungsmöglichkeiten von Gesundheitsbelastungen zu erhöhen, die Handlungsspielräume zur Überwindung gesundheitlich belastenden Verhaltens zu vergrößern, die Handlungskompetenzen für die Veränderung solcher Strukturen zu entwickeln und frei zu setzen, die entweder direkt Gesundheit belasten oder gesundheitsbelastendes Verhalten begünstigen Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Gesundheitsressourcen (objektiv) Bildung Einkommen Handlungsspielräume soziales Kapital Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Gesundheitsressourcen (subjektiv) Gutes und stabiles Selbstwertgefühl Erfahrungsgespeistes Wissen, relevante Teile der Umwelt erkennen und beeinflussen sowie dies erlernen zu können Erfahrung von Gegenseitigkeit in stabilen Beziehungen und Netzwerken Erfahrung von Zielerreichung und Sinn Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Typen und Arten der Primärprävention Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Präventionsgesetz 2015 § 20a Abs. 1 SGB V: „Lebenswelten … sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, der Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports.“ Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Eine Lebenswelt (Setting) ist ein durch formale Organisation und/oder regionale Situation und/oder gleiche Lebenslage und/oder gemeinsame Werte/Präferenzen definierter Sozialzusammenhang. Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Setting-Intervention systemische und partizipative Intervention Identifikation von Zielen und Aktionen durch Stakeholder Veränderung von Wahrnehmung, Verhalten und Strukturen Ziel: „lernende Organisation“ Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Die Wirkung einer Intervention von außen ist nicht vorhersagbar; sie hängt von den komplexen internen Kommunikationsmustern ab, die sich in einem permanenten Veränderungsprozeß befinden. Grossmann/Scala (1994) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Prävention in der Lebenswelt Professionals Ermutigung Förderung Interaktion Ermöglichung Unterstützung advocacy Information materiell-technisch Zielgruppen Selbstwertgefühl Selbstwirksamkeit Reziprozität soziale Verankerung Zuversicht reale Verbesserungen  Empowerment Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Gesundheitsförderung durch Prozess und Ergebnis Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Setting-Interventionen von Knowledge – Attitude – Practice (KAP) zu Practice – Attitude – Knowledge (PAK) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

gesundheitsförderliches Setting Gesundheitsförderung im Setting ≠ gesundheitsförderliches Setting Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Präventionsgesetz 2015 – Interventionen in Lebenswelten § 20a Abs. 1 Satz 2 SGB V Die Krankenkassen fördern … mit Leistungen zur Gesundheits-förderung und Prävention in Lebenswelten insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Hierzu erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der für die Lebenswelt Verantwortlichen die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Präventionsgesetz 2015 Finanzierung ab 2016: 7 Euro pro GKV-Versicherten (GKV) (ca. 500 Mio. Euro) davon: 2 Euro für BGF (ca. 140 Mio. Euro) 2 Euro für andere Settings (ca. 140 Mio. Euro) 0,30 Euro pro Versichertem PflVers (ca. 21 Mio. Euro) ?? Euro in der Rehabilitation (ohne Deckel, aber nur ‚medizinische Leistungen‘) ?? Beiträge der PKV und der ‚Privaten‘ PflVers Dynamisierung (§ 20 Abs. 6 SGB V) Anreiz zur vollständigen Ausschöpfung (§ 20 Abs 6 und § 20b Abs. 4) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

GKV-Ausgaben für Leistungen der primären Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung im Jahre 2014 (in Mio. €) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Regulierung/Governance (national) GKV-Spitzenverband: Handlungsfelder und Kriterien (§ 20 Abs. 2 und 3 SGB V) Nationale Präventionskonferenz (§ 20e Abs. 1 SGB V) Nationales Präventionsforum (§ 20e Abs. 2 SGB V) Nationale Präventionsstrategie (§ 20d SGB V) Präventionsbericht (§ 20d Abs. 4 SGB V) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Prozesse Regulierung/Governance (makro) Bundesrahmenempfehlung der NPK Beauftragung der BZgA durch GKV SpiBu Zusammenarbeit GKV – Kommunen Zusammenarbeit GKV – Bundesagentur für Arbeit Zusammenarbeit GKV – DGUV bzw. GKV – GDA Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Bundesrahmenempfehlung GKV, SozPflVers, DGUV, DRV … Ziele gesund aufwachsen gesund leben und arbeiten gesund im Alter Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Bundesrahmenempfehlung Lebenswelten, insbesondere Kommunen Kindertagesstätten Einrichtungen Kinder- und Jugendhilfe Schulen Betriebe pflegerische Versorgung (ambulant und stationär) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Auftrag BZgA (§ 20a, Abs. 3 SGB V) kassenübergreifende Leistungen Berücksichtigung der Landesrahmenvereinbarungen mit Kooperationspartnern Entwicklung der Art und Qualität Implementation Evaluation insbes. Lebenswelten für Jung und Alt Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Auftrag BZgA (§ 20a, Abs. 3 SGB V) Kooperationsverbund ‚Gesundheitliche Chancengleichheit‘ Koordinierungsstellen ‚Gesundheitliche Chancengleichheit‘ kommunale Gesundheitsstrategien (‚Präventionsketten‘) … Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Regulierung/Governance (meso) Landesrahmenvereinbarungen GKV, DRV, DGUV mit ‚zuständigen Stellen‘ Ziele Koordinierung Zuständigkeiten gegenseitige Beauftragung Zusammenarbeit mit ÖGD und Jugendhilfe ‚weitere … relevante Einrichtungen‘ Prävention in Lebenswelten Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Landesrahmenvereinbarungen großer Handlungsspielraum, vor allem GKV z.B. im Hinblick auf kommunale bzw. Landes-Programme z.B. Verträge (einzelne) GKV mit (einzelnen) Lebenswelten Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Modellvorhaben (§ 20g SGB V) GKV, SozPflV, DRV, DGUV – zusammen oder einzeln Prävention in Lebenswelten in Bund und/oder Land in der Regel max. 5 Jahre Evaluation Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Präventionsgesetz – Grenzen und Perspektiven Regelung primär innerhalb des SGB V Fehlanreize Ressourcen im Promille-Bereich Verminderung sozial bedingter sowie geschlechts-bezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen Kassen … können … sollen … leisten Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten

Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich. Max Weber (1919) Fachtagung Präventionsgesetz Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Stuttgart, 15.11.2016 Prävention in Lebenswelten