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1 AOK Rheinland/Hamburg  WIAD 2009 Prävention bei der AOK Rheinland/Hamburg Gesetzliche Grundlage der Primärprävention in der GKV § 20 SGB V: „Leistungen.

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Präsentation zum Thema: "1 AOK Rheinland/Hamburg  WIAD 2009 Prävention bei der AOK Rheinland/Hamburg Gesetzliche Grundlage der Primärprävention in der GKV § 20 SGB V: „Leistungen."—  Präsentation transkript:

1 1 AOK Rheinland/Hamburg  WIAD 2009 Prävention bei der AOK Rheinland/Hamburg Gesetzliche Grundlage der Primärprävention in der GKV § 20 SGB V: „Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen.“ Leitfaden Prävention: Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes

2 2 AOK Rheinland/Hamburg  WIAD 2009 Prävention bei der AOK Rheinland/Hamburg Zugangswege der Primärprävention Individueller Ansatz: Maßnahmen, die sich an den einzelnen Versicherten richten (z. B. Gesundheitskurse Bewegung, Ernährung, Entspannung) Setting-Ansatz: Maßnahmen, die sich an Versicherte in ihrem Lebensumfeld (z. B. Kindergarten, Schule, Stadtteil, Betrieb) richten

3 3 AOK Rheinland/Hamburg  WIAD 2009 Setting-Programme für Kinder Prävention bei der AOK Rheinland/Hamburg Für Kindergartenkinder gemeinsam mit der Stiftung Kindergesundheit: „TigerKids“ Für Grundschulkinder gemeinsam mit den Ärztekammern Nordrhein und Hamburg: „Gesund macht Schule“

4 4 AOK Rheinland/Hamburg  WIAD 2009 Setting-Programme für Jugendliche an weiterführenden Schulen Prävention bei der AOK Rheinland/Hamburg gemeinsam mit dem WIAD und dem DSLV NRW: „Schulen in Bewegung“ gemeinsam mit dem Schulministerium NRW: „Fit durch die Schule“

5 5 AOK Rheinland/Hamburg  WIAD 2009 Setting-Programm für Senioren Prävention bei der AOK Rheinland/Hamburg „Sturzprävention in Alten- und Pflegeeinrichtungen“


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