Informationen zum VD StS Aurich.

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 Präsentation transkript:

Informationen zum VD StS Aurich

§ 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, dass die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die in der Anlage genannten Kompetenzen auf der Grundlage von Seminarprogramm und Seminarlehrplänen in engem Bezug zur Schulpraxis erwerben. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes befähigt werden, Schülerinnen und Schüler individuell so zu fordern und zu fördern, dass diese ihr Leben eigenverantwortlich gestalten und in Gesellschaft und Beruf Verantwortung für sich und andere übernehmen können. … Die LiV werden auf die inklusive Schule vorbereitet. StS Aurich

Vorbereitungsdienst im Überblick Dauer: 18 Monate Ausbildung in 2 Fächern Ausbildung in Pädagogischen Seminaren (8 Std./Monat) und in je 2 Fachseminaren (je 6 Monatsstunden) Ausbildungstage: Donnerstag (ganztägig) Dienstag ( ab ca. 10:30 Uhr) Hospitationen im Rahmen der Seminarveranstaltungen Anzahl der Unterrichtsbesuche: 15-20 Terminierung in Verantwortung der LiV Unterricht zu Ausbildungszwecken (BU – EU): Fachlehrer sind nur für den BU zuständig StS Aurich

APVO Übersicht und Zeitstruktur: Ausbildung und Laufbahnprüfung Beginn 24.01.2012 30.10.2017 StS Aurich Einstellung 9/2014

Aufgaben der Ausbildungsschulen Grundlage: APVO-Lehr vom 13.07.2010, in der Fassung vom 02.03.2017 (mit Durchführungsbestimmungen) Orientierung an zu erwerbenden Lehrerkompetenzen: Kompetenzbereich Unterrichten Kompetenzbereich Erziehen Kompetenzbereich Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern Kompetenzbereich Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz Kompetenzbereich Personale Kompetenzen PVO-Lehr II in der Fassung vom 1. 11. 2001 StS Aurich

Aufgaben der Ausbildungsschulen Ausbildung der AnwärterInnen: im StS (Hauptverantwortung) - an den Schulen Auszug aus der APVO § 8 Ausbildungsschule (1) Jede Lehrkraft an der Ausbildungsschule ist verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen. Sie ist bei der Betreuung weisungsberechtigt. (2) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit, auch im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Schule, einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Verantwortung. StS Aurich

Aufgaben der Ausbildungsschulen Dazu die DB: 1. In der Regel sollen Lehrkräfte der Ausbildungsschule als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in dem entsprechenden Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. 2. Aufgabe der Ausbildungsschule ist es insbesondere, Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Elternarbeit, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln. 3. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat gegenüber den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst dieselben Rechte und Pflichten wie gegenüber den Lehrkräften; dabei sind die Belange der Ausbildung zu berücksichtigen. Die Rechte und Pflichten der betreuenden Lehrkräfte im Unterricht werden durch ihre Mitarbeit in der Ausbildung nicht berührt. StS Aurich

Aufgaben der Ausbildungsschulen Die auszubildenden AnwärterInnen erteilen - Unterricht bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung (BU) - eigenverantwortlichen Unterricht (EU) Zum BU zählen anfangs auch Hospitationen. Beispielhaft werden folgende Verteilungsmöglichkeiten, bezogen auf die drei Ausbildungshalbjahre, vorgeschlagen: — Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Lehramt an Realschulen sowie Lehramt für Sonderpädagogik bei einer Dauer von 18 Monaten: insgesamt 20 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht (z. B. 4 Std./10 Std./6 Std.) StS Aurich

Aufgaben der Ausbildungsschulen „Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst darf die Verant-wortung für Aufsichten und Schulveranstaltungen wie z. B. Klassen- und Studienfahrten nur in beschränktem, ihrer Ausbildung nicht abträglichem Maße übertragen werden. Zu Vertretungsstunden sollen sie nur in Klassen/ Lerngruppen herangezogen werden, in denen sie Ausbildungsunterricht erteilen. Die durchschnittliche Stundenanzahl des Ausbildungs-unterrichts soll hierdurch nicht überschritten werden.“ StS Aurich

Aufgaben der Ausbildungsschulen Bei Lehrkräften im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sollte der Erstunterricht im ersten Halbjahr der Ausbildung nur betreuter Unterricht sein. Für Klassen/Lerngruppen im EU sind die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst stimmberechtigte Mitglieder in Gesamt- und Teilkonferenzen (Zeugniskonferenzen!). Sie vertreten ihre Fächer auch verantwortlich an Elternsprechtagen und in Elternversammlungen. StS Aurich

Aufgaben der Ausbildungsschulen Benotung durch die Schulleitung (DB zu §10) am Ende des 14. Ausbildungsmonats: Die Note der Schulleiterin oder des Schulleiters bezieht sich nur auf Aussagen zur schulischen Arbeit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, insbesondere auf die Mitarbeit in Konferenzen, Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Teamfähigkeit, Zusammenarbeit mit den Erziehungs-berechtigten und ggf. auf außerunterrichtliche Aktivitäten und Engagement in Schulprojekten im Rahmen der Eigen-verantwortlichkeit der Schule. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann bei der Notenfindung die ständige Ver-treterin oder den ständigen Vertreter …einbeziehen… StS Aurich

Aufgaben der Ausbildungsschulen Teilnahme an Beratungen der Auszubildenden bei Unterrichtsbesuchen Mindestens bei Gemeinsamen Unterrichtsbesuchen ist die Anwesenheit der Schulleitung erforderlich. Anwärterinnen und Anwärter sollten nach jedem UB ausreichend Zeit für die Besprechung zur Verfügung haben (in der Regel etwa 1 Zeitstunde). StS Aurich

Prüfungen Die Schulleitung ist stimmberechtigtes Mitglied der Prüfungskommission. Die Schulleitung wird darum gebeten, ein Protokoll der mündlichen Prüfung zu übernehmen 30.10.2017 StS Aurich

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit StS Aurich