Amt für Verkehr Impuls Mobilität Mobilitätsberatung im Kanton Zürich

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Amt für Verkehr Impuls Mobilität Mobilitätsberatung im Kanton Zürich «Wie die Stadt Bülach von Impuls Mobilität profitieren konnte» Gemeindeforum 2017, 20. März 2017 Stefan Schneider, Leiter Geschäftsstelle Impuls Mobilität

Öffentlicher Gestaltungsplan Bülach Nord Lage nördlich Bahnhof ehemaliges Industriegebiet Herausforderung Abstimmung Siedlung und Verkehr knappe MIV-Kapazitäten Vorgaben bimodales Modalsplit-Ziel öV-Anteil 21% (2030) 55% Neuverkehr im öV Mobilitätskonzept

Gestaltungsplan Bülach Nord Zielsetzungen Art. 1: „Beitrag an die Erreichung des bimodalen Modalsplitziels von 21% öV-Anteil (Jahr 2030) für die Region Unterland. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Neuverkehr im Gestaltungsplanperimeter soll 55% erreichen“ Vorgaben Mobilitätskonzept Art. 4, Ziffer 5: „Für die Teilgebiete C und D ist jeweils ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Darin sollen Massnahmen aufgezeigt werden, wie das bimodale Modalsplit-Ziel sowie der Anteil des öV’s am Neuverkehr gemäss Ziffer 1 Abs. 2 erreicht werden kann“ Art. 4, Ziffer 6: „Das Mobilitätskonzept ist gleichzeitig mit dem ersten Bauvorhaben auf dem jeweiligen Baufeld der Baubehörde zur Bewilligung vorzulegen. “

Impulsberatung an Gemeinde Ausgangslage Investor erarbeitet mit Unterstützung eines Fachberaters ein Mobilitätskonzept und reicht dieses zur Vorprüfung bei der Gemeinde ein. Vorgehen Gemeinde bittet Impuls Mobilität (IM) um eine Impulsberatung Anfrage wird unter Federführung der Abteilung «Bauen an Staatsstrassen» mit kantonalen Fachstellen abgestimmt und beantwortet Hinweise und Empfehlung an Gemeinde Generelle Bemerkungen zum Mobilitätskonzept (MK) Empfehlung, im MK auf Massnahmen zu fokussieren Empfehlung, ein «Monitoring und Controlling» zu verlangen Hinweis auf Beratungsangebot Impuls Mobilität auch für Bauherrschaften

Impulsberatung an Bauherrschaft Ausgangslage Gemeinde weist Bauherrschaft auf Beratungsangebot IM hin Vorgehen Bauherrschaft (Fachberater) bittet Impuls Mobilität (IM) um eine Impulsberatung Diese wird durchgeführt und in einem Schreiben (6 Seiten) detailliert dokumentiert Ausgewählte Einblicke  Erfahrungen nutzen! Umgang mit Zielen Hinweise zu Massnahmen Hinweise zu Vollzug und Controlling

Quelle: öff. GP Bülach-Nord; Ziffer 10, Abs.4. Areal Bülachguss Eckdaten durch Investor entwickelt 1 Baufeld Verkauf, Dienstleistungen, Gastro, Büro, Konferenzsaal 1 Baufeld Büronutzungen 5 Baufelder Wohnen (Miete und Stockwerkeigentum) 429 PP; ca. 75% davon Wohnen Kaum Ausweich-Parkfelder vorhanden Quelle: öff. GP Bülach-Nord; Ziffer 10, Abs.4.

Areal Bülachguss Erschliessung öV-Güteklassen A und B Fussweg zum Bahnhof 2-3 Minuten Fussweg zu Primarschule und Naherholung 5 Minuten Fussweg zu Kanti 15 Minuten Einkauf im Areal

Einblick 1: Umgang mit Zielen Was war die Ausgangslage? Bahnhofsnähe Beschränkte Kapazitäten MIV Modalsplit-Zielgrösse öV-Anteil: 21% Gesamtverkehr Region 55% Neuverkehr

Einblick 1: Umgang mit Zielen Herleitung Modalsplit im Areal / am Ziel Welcher Anteil dieser Personen sind öV-Nutzende? Welcher Anteil dieser Personen sind mit Fuss- und Veloverkehr gekommen? Welcher Anteil dieser Personen sind mit dem Auto gekommen

Einblick 1: Umgang mit Zielen Herleitung Modalsplit an Anlage MIV-Fahrten bei Parkierungsanlagen Empfehlung an Gemeinden Ziele umfassend herleiten, aber auf Basis absoluter Anzahl MIV-Fahrten festsetzen Erwartungswert auf Basis Nutzungsflächen in MK relativ einfach abschätzbar Controlling über Schrankenanlagen einfach möglich; Synergie: z.B. Schutz gegen Fremdparkierung (P+R!) Überschreitung Schwellenwert führt direkt zu Massnahmenpflicht

Einblick 2: Massnahme «Parkierung» Parkraumangebot Die Anforderungen an die Anzahl Abstellplätze bilden ein wesentliches Steuerungsinstrument der zukünftigen Mobilität

Einblick 2: Massnahme «Parkierung» Der Stadtrat kann eine gegenüber Ziff. 10 Abs. 2 reduzierte Anzahl Parkplätze für autoarme Nutzungen wie autofreies Wohnen, Alterswohnen, Carsharing-Modelle u. dgl. bewilligen, sofern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nach- gewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird. Von der Reduktion generell ausgenommen sind Besucher-, Kunden- und Behin- dertenparkplätze. Die Grundeigentümerschaft ist verpflichtet, die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze planerisch nachzuweisen und diese bei wiederholten Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts zu realisieren. Ist die nachträgliche Realisierung unverhältnismässig, ist für alle fehlenden Pflicht- parkplätze eine Ersatzabgabe im Sinne der Parkplatzverordnung der Stadt Bülach zu leisten. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschrän- kung im Grundbuch anmerken zu lassen. Quelle: öff. GP Bülach-Nord; Ziffer 10, Abs.4.

Einblick 2: Massnahme «Parkierung» Empfehlung an Gemeinden Spielraum v.a. für Unterschreitung der PP-Minima über Massnahmen in einem MK offen lassen Auseinandersetzung mit Potenzial «autoarmer Nutzungen» anregen Unterschiedliche Beiträge einzelner Baufelder zum Gesamtziel prüfen (z.B. Einkauf vs. Wohnen) Parkraumbewirtschaftung ab 1. Minute

Einblick 3: Vollzug und Umsetzung Vollzugshinweise Die verkehrlichen Ziele werden für das gesamte Gebiet «Bülach Nord» definiert Ein gesamtgebietsbezogenes MK ermöglicht die Festsetzung differenzierter Zielbeiträge je Teilgebiet und verhindert, dass ein einzelnes Teilgebiet das gesamte Potenzial «konsumiert» Die Anforderungen an den Vollzug des MK und das Controlling sollen dann sogar baufeldweise präzise definiert (z.B. Festlegung Schwellenwert) und verankert werden.

Einblick 3: Vollzug und Umsetzung Empfehlung an Gemeinden Controlling und seine Finanzierung regeln Periodisches Controlling verlangen, später evtl. Ausdehnung Intervall. Ein «einmaliges» Controlling reicht nicht aus. Sanktionen festlegen Öffentlich-rechtliche Verpflichtung baufeldweise im Grundbuch verankern Hinweise zu Regelungsmöglichkeiten können der Dokumentation „Rechtliche Aspekte der Umsetzung von 2000-Watt-Arealen“ von Energie Schweiz für Gemeinden (Bern 2014) entnommen werden.

Zusammenfassung Empfehlungen an die Gemeinden Geben Sie uns Sondernutzungsvorschriften zur Beurteilung Weisen Sie die Akteure in Ihrer Gemeinde auf das Angebot von Impuls Mobilität hin: Bauherrschaften Unternehmen Veranstalter Liegenschaftsverwaltungen

Einschätzung Stadt Kontaktperson Manuel Anrig, Leiter Hochbau und Energie Stadt Bülach manuel.anrig@buelach.ch Leider unabkömmlich für heutiges Gemeindeforum Statement «Die Beratungsinputs von Impuls Mobilität haben für die Stadt Bülach im Umgang mit dem noch wenig bekannten Thema des Mobilitätsmanagements und dessen Umsetzung wichtige Inputs gebracht. Diese werden sowohl im Projekt Bülachguss als auch für zukünftige Gestaltungspläne geprüft und grossmehrheitlich berücksichtigt.»