Kutschenführerschein Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
Verkehrsunfälle mit Pferdegespannen
Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
Berlin 2016
Online-Petition gegen Pferdekutschen in Berlin
Koalitionsvereinbarung Landesregierung Berlin
Auszug aus dem Berliner Koalitionsvertrag „ Die Koalition wird in Berlin ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einführen und unterstützt die Schaffung des Verbandsklagerechts auf Bundesebene im Tierschutzgesetz.“ „Das Amt des Tierschutzbeauftragten Berlin wird hauptamtlich besetzt.“ „Es wird ein Tierschutzbeirat eingerichtet, in dem Tier- schutzverbände und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses vertreten sind.“ „In der Berliner Innenstadt sollen keine Pferdekutschen mehr fahren dürfen“ (Koalitionsvertrag, S. 150)
Reaktion der Ersteller der Online-Petition
Oktoberfest 2016
Umfrage zum Fahrsport von Horse Future Panel
Ziel Unfallprophylaxe nachhaltig erhöhen weniger angreifbar werden das Fahren muss das Natürlichste der Welt bleiben Rückhalt des Fahrens in möglichst breiten Teilen der Bevölkerung sichern durch
Ziel einen verbindlich von der FN geforderten und angebotenen Kutschenführerschein
Workshop „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ Workshop zum Thema „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ unter Einbeziehung aller Landesverbände am 6. April 2016 in Dortmund in Kooperation von ADAC, DRFV, FN sowie dem Fahrlehrerverband Westfalen
Workshop „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ zentrales Ergebnis: in Zukunft muss ein Nachweis zum Führen eines Gespannes auf öffentlichen Wegen und Straßen erbracht werden darüber hinaus müssen von gewerblichen Gespannfahrern, die Personen oder Lasten mithilfe von Pferdegespannen transportieren, erweiterte Kenntnisse nachgewiesen werden der Kutschenführerschein soll in der Öffentlichkeit verbindlich eingefordert werden
Meilensteine Sitzung des Lenkungskreises „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ (Abteilungen Breitensport, Vereine und Betriebe, Ausbildung und Wissenschaft, Veterinär, Marketing und Kommunikation), Bildung und Besetzung weiterer Arbeitskreise (AG Kutschenführerschein A und B, AG Richtlinien Kutschenbau, AG Politik, AG Fahrschulen/Lehrmaterial) Sitzung zur Einführung des Kutschenführerscheins mit Abteilung Ausbildung und Wissenschaft, Verankerung in der APO Sitzung der AG Kutschenführerschein, Konzeptausarbeitung für den Kutschenführerschein, Festlegung der weiteren Vorgehensweise Einbindung des APO Arbeitskreises Fahren und des APO Arbeitskreises Abzeichen in das Konzept Kutschenführerschein Zusendung aller erforderlichen Informationen zum Kutschenführerschein an die Landesverbände, viel positives Feedback
Meilensteine AG Kutschenbau, Überarbeitung der Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge 04.10.2016 Vorstellung und Vereinbarung des Konzepts Kutschenführerschein bei der AG Landesverbände in Warendorf Gespräch mit Friedel Thiele, dem 1. Vorsitzenden des Fahrlehrer – Verbandes Westfalen e.V. 07.12.2016 Beschluss der Einführung des Kutschenführerscheins durch den Beirat Sport Versendung der Informationen an sämtliche zuständige Bundes- und Landesbehörden mit Bitte um Unterstützung (Innen-, Verkehrs- und Landwirtschaftsministerien) die konkrete Umsetzung des Kutschenführerscheins A und B soll zum 01.06.2017 starten
Kutschenführerschein A – Privatperson „nicht-organisierte“ Fahrer: Auf Grundlage der Inhalte des APO-Fahrpasses tritt der Kutschenführerschein an die Stelle des Fahrpasses Thema „Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr“ wird auf 8 LE (1 Tag) ausgebaut
„organisierte“ Fahrer: Sport wird nicht gestört keine eigenständige Kutschenführerschein- Prüfung für FA 5- Bewerber auf Grundlage der Inhalte des APO - Fahrabzeichens 5 wird das Thema „Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr“ auf 8 LE (1 Tag) ausgebaut
Besitzstandswahrung Inhaber des Fahrpasses, des FA 5 oder des DFA 4 (FA 4 alt), bzw. des Trainerscheins C, B, A Fahren oder des Gespannführers können sich den Kutschenführerschein A - Privatperson auf Antrag ausstellen lassen
Mindestalter für eigenverantwortliches Gespannfahren Ausstellung des Kutschenführerscheins A – Privatperson nach bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres junge, unter 16- jährige Fahrer müssen in Begleitung eines erwachsenen Beifahrers (mindestens Inhabers des Kutschenführerscheins A mit 2 jähriger Fahrpraxis) im öffentlichen Raum fahren. FA 5 – Prüflinge jeden Alters können den 8 LE Block „Sicherheit“ absolvieren und erhalten automatisch ab Vollendung des 16. Lebensjahres den KFS A Jugendsport wird nicht gestört
Ausschnitte der Lehrinhalte aus dem APO-Merkblatt für Prüfer und Lehrgangsleiter Kutschenführerschein A – Privatperson (45 LE) Station Sicherheit (8 LE): Merkmale und Eigenschaften eines verkehrsgeeigneten Pferdes; Gehfreudigkeit/Bewegungsdrang Pferdeverhalten, vorausschauendes Erkennen/Fühlen von Pferdereaktionen und fahrerische Maßnahmen Sicherheitsbestimmungen von Wagen, richtiges Beladen und korrekte Gewichtsverteilung im Wagen Sichtbarmachung von Wagen, Erkennen von Wagen im Straßenverkehr Radstand (Breite, Länge) Bremsverhalten
Fahren im Straßenverkehr auf Landes- und Kreisstraßen und im Gelände Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen besondere Verkehrssituationen am Gespann (z.B. bei Pannen, Absicherungsmaßnahmen)
Theorie (15 LE): Grundkenntnisse des Fahrens (Sitz des Fahrers, Hilfen, Fahrlehrgerät, Erlernen verschiedener Griff- und Verkürzungstechniken) Sichere Grundhaltung (beide Leinen in einer Hand) als unverzichtbare Voraussetzung Einwirken auf Pferde und Wagen in richtiger Reihenfolge bedarfsgerechte Hilfengebung Geschirrkunde, Wagenkunde, Fahrphysik, Ausrüstung, Anspannungen Verhaltensweisen für die Umweltverträglichkeit des Fahrens im Straßenverkehr und im Gelände Rechtsvorschriften: Tierhalterhaftung- und Versicherung, StVO, StVZO, Tierschutzgesetz
Praxis (22 LE): Aufschirren und Anspannen, Gespannkontrolle Halten aus Schritt und Trab im Zusammenspiel der Hilfengebung, sicheres Stehen und ruhiges Anfahren, auch am Berg Übungsfahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, vorausschauendes Fahren im Straßenverkehr auf Landes- und Kreisstraßen Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen Links/rechts abbiegen, überqueren von Kreuzungen und Brücken, Straßenüberquerung Versorgen des Pferdes bei Rast, Überprüfung des Gespanns
Kutschenführerschein B – Gewerbe Als Grundlage und Orientierung für den Kutschenführerschein B – Gewerbe für Personen die gewerblich pferdebespannte Fuhrwerke im Straßenverkehr bewegen dient de Niedersächsische Kutschenerlass aus dem Jahr 2004 (aktuell in der Bearbeitung). Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres auf Grundlage des APO - Gespannführers entwickelt klare inhaltliche Abgrenzung vom Kutschenführerschein A durch gewerbespezifische Themen (Personentransport, Arbeitsschutz für Mensch und Tier)
Kutschenführerschein B – Gewerbe Rahmenbedingungen Gültigkeit: 5 Jahre, für eine Verlängerung müssen in diesem Gültigkeitszeitraum 8 LE-Fortbildung nachgewiesen werden Übergangsregelung für Inhaber des FA 5 und einer § 11 I Nr. 8 c) TSchG – Erlaubnis oder des Zertifikats für Personenbeförderung durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VbG) oder des APO–Gespannführers (Sachsen) Übergangsfrist beträgt 1 Jahr ansonsten analoge Abwicklung zum KFS A - Privatperson
Besitzstandswahrung Inhaber des FA 5 und einer gem. § 11 I Nr. 8 c) TSchG von der zuständigen Behörde vor dem 01.06.2017 erteilten Erlaubnis zur Unterhaltung eines gewerbsmäßigen Fuhrbetriebes oder des Zertifikats zur Personenbeförderung durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VbG) oder des APO-Gespannführers, können sich den Kutschenführerschein B – Gewerbe ausstellen lassen.
Ansonsten: Ohne das Vorhandensein einer Erlaubnis gem. § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes ist der Besitz eines Kutschenführerscheins A – Privatperson oder sofern vor Inkrafttreten des Kutschenführerscheins A – Privatperson abgelegt, der Besitz des FA 5 bzw. des DFA 4, des Fahrpasses und einschlägiger fahrerischer Erfahrung Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „Kutschenführerschein B – Gewerbe“ mit anschließender Prüfung.
Ausschnitte der Lehrinhalte aus dem APO-Merkblatt für Prüfer und Lehrgangsleiter Kutschenführerschein B – Gewerbe (38 LE) Theorie (6 LE): Anforderungen an Pferde und Fahrer, Arbeitsschutz, Einhaltung ausreichender Pausen für die Pferde; Lösen des inneren Strangs beim Stand Sicherheit und Pferdeschonung, Überprüfung des Zustandes der Pferde technische Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen für Personentransport und Güterverkehr (elektrische Beleuchtung bei Planwagen) Sicherheitsaspekte bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport, jährliche TÜV-Abnahme Passagiersicherheit und Ladungssicherung
Begleit- und Sicherheitspersonal, Beifahrer, sachkundige Helfer Verkehrsverhalten bei Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern Verhalten bei besonderen Situationen am Gespann (z.B. bei Pannen, Absicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung gewerblicher Aspekte, Passagiere, Ladung) organisatorische Besonderheiten bei Brauchtumsveranstaltungen und Festumzügen Verkehrsrecht, Vorschriften Fahren im Straßenverkehr sowie Feld und Wald, BG-Vorschriften, Versicherung
Organisation, Umwelt und Sicherheit (4 LE) Ausbildung und Gewöhnung von Fahrpferden an ihren gewerblichen Einsatz Vorbereitung und Durchführung von Ausfahrten (Vorbereitung, Ausrüstung, Gewöhnung, Streckenplanung, Streckenlänge und Fahrtzeit, Pausenstationen) Pferdehaltung und Veterinärkunde (6 LE) Veterinärkunde unter besonderer Berücksichtigung gewerblicher Aspekte Beurteilung der Fahrtüchtigkeit des Pferdes Vertiefung der Kenntnis des Tierschutzgesetzes
Praxis (22 LE): Gespannkontrolle Fahren mit Arbeits- und/oder Planwagen, Anfahren am Berg und bergab Fahren mit Spielwaage im schwerem Zug Fahren mit Anhänger im Güterverkehr, Anhänger nur mit Auflaufbremse Übungsfahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften Transport von Personen und Sicherung von Transportgütern Pflege und Wartung von Geschirren, Geschirrkunde, Arbeitsgeschirre Halskoppel und Zugausgleich, Fahrzaum mit und ohne Blendklappen
Umsetzungsmanagement
Umsetzungsmanagement
Umsetzungsmanagement
Besondere Zielgruppen Routinierte Fahrer (ab 65 Jahren) erhalten eine Sicherheitsschulung mit abschließendem Prüfungsgespräch durch den Lehrgangsleiter, sie bekommen nach dem abschließenden Gespräch den Kutschenführerschein A – Privatperson ausgestellt Schulungsmaßnahme Sicherheitstraining für gewerbliche Fahrer (8 LE), die aus bestehenden Fuhrunternehmen kommen: diese bekommen nach erfolgreicher Teilnahme den Kutschenführerschein B – Gewerbe ausgestellt (Referenzschreiben und Nachweis eines Angestelltenverhältnisses erforderlich)
Kutschenführerschein-Scheckkarte Besitzstandswahrung: Bewerber, die unter die Besitzstandsregelungen fallen, können ab dem 01.06.2017 per Formblatt und Nachweis die Ausstellung des Kutschenführerscheins beantragen Beantragung des Kutschenführerscheins: Absolventen des Kutschenführerscheins beantragen per Formblatt und Nachweis der bestandenen Prüfung den Kutschenführerschein zentral in Warendorf Controlling in Warendorf Der Kutschenführerschein gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis
Kutschenführerschein-Scheckkarte Max Mustermann Musterstraße 1 48231 Warendorf Geburtsdatum: 05.06.1978 Kutschenführerschein A - Privatperson
Gesellschaftspolitische Verankerung: Informationen an sämtliche zuständigen Landesbehörden mit Bitte um Unterstützung (Innen-, Verkehrsministerien) Absprache und Kommunikation mit/über ADAC Einbindung der KFZ- Fahrschulverbände (Versorgung mit Informationsmaterial) Unterstützung durch Berufsgenossenschaften