GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 2 Prof. Dr. Steffen Fleßa Lst

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GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 2 Prof. Dr. Steffen Fleßa Lst GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 2 Prof. Dr. Steffen Fleßa Lst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald

Gliederung 1 Informationswirtschaft 2 Jahresabschluss 3 Controlling 4 Betriebsgenetik

Gliederung 1 Informationswirtschaft Jahresabschluss 3 Controlling 2.1 Grundlagen 2.1.1 Bilanztheorie 2.1.2 Jahresabschluss nach HGB 2.1.3 Internationale Standards 2.2 Jahresabschluss des Krankenhauses 2.2.1 Krankenhausbuchführungsverordnung 2.2.2 Abgrenzungsverordnung 2.2.3 Sonderposten 2.3 Bilanzanalyse 3 Controlling 4 Betriebsgenetik

Einordnung ins System Systemmodell: Relationen Jahresabschluss informationell – materiell – personell interne und externe Relationen Jahresabschluss primär externer Informationsfluss bedingt interner Informationsfluss

2.1.1 Bilanztheorien Allgemein: Bilanz = Gegenüberstellung von zwei Tatbeständen Wertmäßige Bilanz: z. B. in Euro Umfang der Bilanz Gesamtwirtschaftliche/volkswirtschaftliche Bilanzen, außenwirtschaftliche Bilanzen (Handelsbilanz, Leistungsbilanz, Zahlungsbilanz,...) Einzelwirtschaftliche/betriebswirtschaftliche Bilanzen Stichtagsbezogene, wertmäßige Gegenüberstellung der Bestandsgrößen Vermögen und Schulden eines Betriebes

Systeme der Bilanztheorien: Überblick Formale Bilanztheorien Inhalt: Wesen der Bilanz Arten: statische Bilanztheorie dynamische Bilanztheorie Materielle Bilanztheorie Inhalt: Höhe der Bewertung

Statische Bilanztheorie Wesen der Beständebilanz Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital Passiva: Kapitaldisposition (= Woher bekam ich mein Kapital?) Aktiva: Vermögensdisposition (= Was habe ich mit Kapital gemacht?) GuV-Konto Kapitalertragsbilanz: GuV bilanziert die Veränderung des Kapitals Verbindung verschiedener Beständebilanzen GuV und Bilanz GuV als Unterkonto des Eigenkapitalkontos Aufwand = Kapitalverzehr Ertrag = Kapitalersatz Gewinn = Kapitalzuwachs Verlust = Kapitalvernichtung

Statische Bilanztheorie Zweck der Bilanz nach statischer Vorstellung Ausweis von Kapital und Vermögen Vorsichtsprinzip: Nur zu realisierende Werte dürfen aktiviert werden es gibt keine „zu erwartenden Erträge“ Alle möglichen Inanspruchnahmen des Kapitals müssen passiviert werden es gibt „zu erwartende Aufwendungen“: Rückstellungen Gläubigerschutz Nach statischer Bilanztheorie und Vorsichtsprinzip wird Risiko nicht in Zukunft übertragen, sondern jetzt in der GuV sichtbar. Primäre Ausrichtung am Gläubigerschutz

Dynamische Bilanztheorien Wesen der Beständebilanz: Zusammenfassung aller noch nicht erfolgswirksam gewordenen Werte Herleitung der Beständebilanz aus Bewegungsgrößen Guv Bilanz als Unterkonto der GuV Bilanz gehört eigentlich nicht zur Buchhaltung! Bilanzieller Ausweis aller Aufwendungen und Erträge, die in der laufenden Periode noch nicht angefallen sind Zweck der Beständebilanz: Nicht „richtiger“ Ausweis von Beständen Sondern richtige Erfolgsermittlung, d.h. zeitgerechte Zuteilung des Erfolgs

Materielle Bilanztheorien: Überblick Inhalt: Theorie des Wertes einzelner Bilanzpositionen Nominelle Bilanztheorie Bilanzierungswert = Anschaffungswert Ausgangslage: statische Wirtschaft, stabile Preise, stabile Währungen Nominalwertprinzip der Steuergesetzgebung Organische Bilanztheorie Bilanzierungswert = Wiederbeschaffungswert „Inflation Accounting“ Vermeidet Substanzverlust (Kapazitätsverlust) im Zeitablauf

2.1.2 Jahresabschluss nach HGB § 266: Gliederung der Bilanz (Kapitalgesellschaften) (1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.

Rechnungsabgrenzungsposten Aktivseite Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen: Finanzanlagen: Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Rechnungsabgrenzungsposten (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ____________________________ (Bilanzsumme)

Aktivseite Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen: Finanzanlagen: Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Rechnungsabgrenzungsposten (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ____________________________ (Bilanzsumme) Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; Geschäfts- oder Firmenwert; geleistete Anzahlungen;

Aktivseite Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen: Finanzanlagen: Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Rechnungsabgrenzungsposten (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ____________________________ (Bilanzsumme) Grundstücke, grundstücksglei-che Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; technische Anlagen und Maschinen; andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

Aktivseite Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen: Finanzanlagen: Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Rechnungsabgrenzungsposten (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ____________________________ (Bilanzsumme) Anteile an verbundenen Unternehmen; Ausleihungen an verbundene Unternehmen; Beteiligungen Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteili-gungsverhältnis besteht; Wertpapiere des Anlagevermögens; sonstige Ausleihungen.

Aktivseite Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen: Finanzanlagen: Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Rechnungsabgrenzungsposten (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ____________________________ (Bilanzsumme) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; fertige Erzeugnisse und Waren; geleistete Anzahlungen.

Aktivseite Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen: Finanzanlagen: Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Rechnungsabgrenzungsposten (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ____________________________ (Bilanzsumme) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL), (F.a.L.L.); Forderungen gegen verbundene Unternehmen; Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; sonstige Vermögensgegenstände;

Aktivseite Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen: Finanzanlagen: Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Rechnungsabgrenzungsposten (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ____________________________ (Bilanzsumme) Anteile an verbundenen Unternehmen; eigene Anteile; sonstige Wertpapiere;

Passivseite Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag; Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Steuerrückstellungen sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten ____________________________ (Bilanzsumme)

Passivseite Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag; Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Steuerrückstellungen sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten ____________________________ (Bilanzsumme) Anleihen, davon konvertibel; Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Inhalt (nach HGB): Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum Ziel (nach HGB): Ausweis des unternehmerischen Erfolgs als Differenz von Ertrag und Aufwand. Methoden Gesamtkostenverfahren, § 275 Abs. 2 HGB Umsatzkostenverfahren, § 275 Abs. 3 HGB. Darstellung GuV ist ein Konto des Kontenrahmens GuV muss in Staffelform ausgewiesen werden

Gesamtkostenverfahren Anwendung: traditionell deutsches System Ausgangslage: Periodengerechte Abrechnung Von den Gesamterträgen einer Periode (insb. Wert aller erzeugter Güter, also auch der noch nicht verkauften und noch nicht fertigen) werden die Gesamtaufwendungen, die hierfür notwendig waren, abgezogen. Gliederung nach Aufwandsarten z. B. Personalkosten

Umsatzkostenverfahren Anwendung: traditionell anglophone Länder Ausgangslage: periodengerechte Abrechnung Von den Gesamterlösen der verkauften Produkte werden die Aufwendungen abgezogen, die benötigt wurden, um die verkauften Produkte herzustellen Gliederung nach Funktionsbereichen, z. B. Vertrieb, Verwaltung, etc.

Anwendung Rechnungslegung Gesamtkosten-verfahren Umsatzkosten-verfahren IFRS (= International Financial Reporting Standard) ja US-GAAP nein HGB § 275 II § 275 III

Gesamtkostenverfahren Umsatzerlöse ± Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen + andere aktivierte Eigenleistungen sonstige betriebliche Erträge (aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit, soweit anderen Positionen nicht zuzuordnen) = Gesamtleistung - Materialaufwand (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, bezogene Waren und Leistungen) Rohaufwand / Rohertrag Personalaufwand (Löhne und Gehälter, Sozialabgaben, Altervorsorge und Unterstützung) Abschreibungen (Anlagevermögen (außer Finanzanlagen), unübliche Abschreibungen auf Umlaufvermögen) sonstige betrieblichen Aufwendungen (aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit, soweit anderen Positionen nicht zuzuordnen) Betriebsergebnis

Gesamtkostenverfahren Erträge aus Beteiligungen (nur laufende Erträge) + Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - Abschreibungen auf Finanzanlagen und übliche Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Finanzergebnis

Gesamtkostenverfahren außerordentliche Erträge - außerordentliche Aufwendungen = außerordentliches Ergebnis

Gesamtkostenverfahren Betriebsergebnis + Finanzergebnis = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebs- und Finanzergebnis) außerordentliches Ergebnis - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sonstige Steuern (alle anderen erfolgswirksamen Steuern) Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Letzter Posten der GuV)

Umsatzkostenverfahren Umsatzerlöse - Herstellkosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen = Bruttoergebnis vom Umsatz Vertriebskosten allgemeine Verwaltungskosten + sonstige betriebliche Erträge sonstige betrieblichen Aufwendungen (nur Aufwendungen, die nicht den Herstellungs-, Verwaltungs- oder Vertriebskosten zugeordnet werden können) Betriebsergebnis

Umsatzkostenverfahren = Betriebsergebnis + Erträge aus Beteiligungen (nur laufende Erträge) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - Abschreibungen auf Finanzanlagen und Abschreibungen auf alle Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebs- und Finanzergebnis) außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sonstige Steuern (alle anderen erfolgswirksamen Steuern) Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Letzter Posten der GuV)

Aktiengesellschaft: zu ergänzen 1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 3. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der gesetzlichen Rücklage b) aus der Rücklage für eigene Aktien c) aus satzungsmäßigen Rücklagen d) aus anderen Gewinnrücklagen 4. Einstellungen in Gewinnrücklagen 5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Kennzahlen bei börsennotierten Unternehmen EBT Earnings before taxes Jahresüberschuss + gewinnmindernde Steuern EBIT: Earnings before interest and taxes EBT + Nettozinszahlungen EBITDA: Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization EBIT + Abschreibungen

2.1.3 Internationale Standards Großbritanien: International Accounting Standards Committee (IASC): 1973 International Accounting Standards (IAS) International Accounting Standards Board (IASB) (2001) International Financial Reporting Standards (IFRS): neue Rechnungslegungsstandards von IASB USA United States Generally Accepted Accounting Principles (USGAAP)

Bilanz nach IAS 1.68 Aktiva Passiva Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Investment Properties At-equity-Beteiligungen Übrige Finanzanlagen Latente Steuern Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte Forderungen Sonstige finanzielle Vermögenswerte Steuerforderungen Liquide Mittel Eigenkapital Eingezahltes Kapital und Rücklagen Minderheitsanteile Langfristige Schulden Langfristige Finanzschulden Langfristige Rückstellungen Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzschulden Verbindlichkeiten sonst. Lief. u. Leist. Kurzfristige Rückstellungen Steuerverbindlichkeiten

Bilanz nach IAS 1.68 Aktiva Passiva Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Investment Properties At-equity-Beteiligungen Übrige Finanzanlagen Latente Steuern Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte Forderungen Sonstige finanzielle Vermögenswerte Steuerforderungen Liquide Mittel Eigenkapital Eingezahltes Kapital und Rücklagen Minderheitsanteile Langfristige Schulden Langfristige Finanzschulden Langfristige Rückstellungen Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzschulden Verbindlichkeiten sonst. Lief. u. Leist. Kurzfristige Rückstellungen Steuerverbindlichkeiten als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Eigenkapitalbeteiligungen mit längerfristiger Perspektive Steuerdifferenz zwischen Handels- und Steuerbilanz

Veränderungen gegenüber HGB Grundsatz: HGB: Vorsichtsprinzip (Kapitalerhaltung, Schutz der Gläubiger) IFRS: Informationsfunktion für Investor (insb. anonymer Teilnehmer des Kapitalmarktes) „Fair presentation“, nicht eingeschränkt durch Vorsicht und Risikovorsorge Folge: Tendenz eines höheren Eigenkapitalausweises durch Verhinderung der Bildung von stillen Reserven und durch – gegenüber dem deutschen Handelsrecht – frühere Gewinnrealisierung.

Beispiele Firmenwert aus Unternehmenserwerb Anlagevermögen: IFRS: Aktivierungspflichtig, Abschreibung nur bei Wertminderung HGB: planmäßige Abschreibung zwingend Anlagevermögen: IFRS: Zeitwert als Fair Value, u.U. auch über Anschaffungs- und Herstellkosten HGB: Anschaffungs- und Herstellkosten als Obergrenze des Vermögensansatzes (gemildertes Niederstwertprinzip) Nicht realisierter Gewinne IFRS: Ausweis u.U. Pflicht HGB: Ausweis streng verboten Aufwandsrückstellungen IFRS: verboten HGB: Erlaubt

Anwendungsbereich Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen Konzernabschlüsse: kapitalmarktorientierte Unternehmen: ab 2005: verpflichtend nach IFRS (Bilanzrechtsreformgesetz 2004) Übergangsfrist bis 2007 nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen: Wahlrecht insb. für Unternehmen relevant, die sich auf die Börse vorbereiten Einzelabschlüsse: für große Kapitalgesellschaften möglich Einzelabschluss auf HGB-Ebene für Besteuerung

2.2 Jahresabschluss des Krankenhauses 2.2.1 Krankenhausbuchführungsverordnung 2.2.2 Abgrenzungsverordnung 2.2.3 Sonderposten

2.2.1 Krankenhausbuchführungs-verordnung Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) Hintergrund: 1972: KHG enthielt auch Angaben zu pflegesatzfähigen Kosten und deren Nachweis auf Dauer zu ergänzen und auszuweiten 1973: Bundespflegesatzverordnung Klare Definition der pflegesatzfähigen Kosten für spezifische Pflegesätze „Besondere Vorschrift für die Ermittlung der Selbstkosten“ 1978: Abgrenzungsverordnung 1978: Krankenhausbuchführungsverordnung

Krankenhausbuchführungsverordnung 1978 Vorschrift einer doppelten Buchführung Ziele Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der staatlichen Fördermittel Übernahme der Daten des Selbstkostenblattes aus der Buchhaltung Transparenz von Kosten und Leistungen

Krankenhausbuchführungsverordnung 1986/87 Anpassung der Vorschriften an HGB und Aktiengesetz Anpassung an Europäische Rechnungslegungsstandards Zulassung von Teilkostenrechnung und innerbetrieblicher Leistungsverrechnung

Grundlagen KHBV § 2 Geschäftsjahr KHBV § 3 Buchführung, Inventar Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.  KHBV § 3  Buchführung, Inventar Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs (Buchführungspflicht). Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten Für das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs. 

Grundlagen KHBV § 4 Jahresabschluss Der Jahresabschluss des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Der Jahresabschluss soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden.  Ansonsten gilt das HGB. KHBV § 5  Einzelvorschriften zum Jahresabschluss

KHBV § 5 Einzelvorschriften zum Jahresabschluss Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzügl. Abschreibungen Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz “Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG” (Passivseite) abzügl. Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Eigenkapital festgesetztes Kapital: Beträge, die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden Kapitalrücklagen: sonstige Einlagen des Krankenhausträgers Gewinnrücklagen wie HGB 

KHBV § 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.  § 257 HGB: Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen Aufbewahrungspflicht für alle Belege und Dokumente Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse können Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden Buchungsbelege sind 10 Jahre aufzubewahren.

KHBV § 8 Kosten- und Leistungsrechnung Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen Ziele: betriebsinterne Steuerung Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung

Mindestanforderungen der KuL-Rechnung Kostenstellenrechnung in Abhängigkeit von Größe und Struktur des KH Minimum: Kostenstellenrahmen der Anlage 5 Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.  

KHBV § 9 Befreiungsvorschrift Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden können.

KHBV und IFRS KHBV basiert auf HGB Hauptziel: erfolgsneutraler Ausweis von öffentlichen Fördermitteln Bruttoprinzip: Volle Aktivierung aller Vermögensgegenstände Volle Passivierung der Zuschüsse als „Sonderposten“ keine Saldierung IFRS und US-GAAP: Nettoprinzip: Verrechnung der Sonderposten nach KHG mit dem Anlagevermögen Ausweis nur von nicht-geförderte Vermögenswerte

Anhänge zur KHBV Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Gliederung der Bilanz Anlage 2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung Anlage 3 Anlagennachweis Anlage 4 Kontenrahmen für die Buchführung Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen Anlage 5 Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung Kontenrahmen: Klasse 0-8 Kostenstellenrahmen: Klasse 9

Anlagennachweis

Kontenplan Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge Kontenklasse 5: Andere Erträge Kontenklasse 6: Aufwendungen Kontenklasse 7: Aufwendungen Kontenklasse 8: Abschlusskonten

Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung 90: Gemeinsame Kostenstellen 91: Versorgungseinrichtungen 92: Medizinische Institutionen 93–95: Pflegefachbereiche – Normalpflege 97: Sonstige Einrichtungen 98: Ausgliederungen 980: Ambulanzen 981: Hilfs- und Nebenbetriebe 982–989: frei 99: frei

Arbeitsaufgabe: Analysieren Sie den Kontenplan sowie den Kostenstellenplan Hinweis: Bilanz und GuV werden in Kapitel 2.2.3 diskutiert

2.2.2 Abgrenzungsverordnung 1978: Verordnung über die Abgrenzung und die durchschnittliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern in Krankenhäusern 1986: Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser Heute: Für Investitionsfinanzierung nach wie vor gültig z.B. http://www.buzer.de/gesetz/2545/#a36464

Begriffsbestimmungen Anlagegüter: die Wirtschaftsgüter des zum Krankenhaus gehörenden Anlagevermögens Gebrauchsgüter: die Anlagegüter mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer bis zu drei Jahren Dienst- und Schutzkleidung, Wäsche, Textilien, Glas- und Porzellanartikel, Geschirr, sonstige Gebrauchsgüter des medizinischen Bedarfs wie Atembeutel, Heizdecken und –kissen, Hörkissen und –muscheln, Magenpumpen, Nadelhalter, Narkosemasken, Operationstisch-Auflagen, -Polster und –Decken, Schienen, Spezialkatheter und -kanülen, Venendruckmesser, Wassermatratzen, sonstige Gebrauchsgüter des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs wie Bild-, Ton- und Datenträger, elektrische Küchenmesser, Dosenöffner und Quirle, Warmhaltekannen.

Begriffsbestimmungen Verbrauchsgüter: die Wirtschaftsgüter, die durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung aufgezehrt oder unverwendbar werden oder Einwegspritzen, Reinigungsmittel, Medikamente die ausschließlich von einem Patienten genutzt werden und üblicherweise bei ihm verbleiben. Prothesen Als Verbrauchsgüter gelten auch die wiederbeschafften, abnutzbaren beweglichen Anlagegüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut ohne Umsatzsteuer 150 Euro nicht übersteigen Mehrwegspritzen, Schrupper

Pflegesatzfähig (waren) Kosten der Anschaffung oder Herstellung von Verbrauchsgütern Kosten der Wiederbeschaffung von Gebrauchsgütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Gebrauchsgut ohne Umsatzsteuer 410 Euro nicht übersteigen, in voller Höhe in dem Pflegesatzzeitraum, in dem sie angeschafft oder hergestellt werden, Abschreibung von Gebrauchsgütern Kosten der Instandhaltung von Anlagegütern (teilweise)

Nicht Pflegesatzfähig (waren) Kosten der Errichtung und Erstausstattung von Krankenhäusern mit Ausnahme der Kosten der Verbrauchsgüter Kosten der Ergänzung von Anlagegütern, soweit diese über die übliche Anpassung der vorhandenen Anlagegüter an die medizinische und technische Entwicklung wesentlich hinausgeht Kosten der Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren

2.2.3 Sonderposten Grundsatz: Bilanz und GuV richten sich nach HGB Sonderposten: Krankenhausspezifische Posten, insb. auf Grundlage des KHG 1972 (Umstellung auf duale Finanzierung)

Aktivseite A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete/festgesetzte Kapital (KGr. 00) B. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände und dafür geleistete Anzahlungen (KUGr. 090 u. 091)   II. Sachanlagen III. Finanzanlagen C. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14) IV. Schecks, Kassenbestand, … Guthaben bei Kreditinstituten (KGr. 13)   D.Ausgleichsposten nach dem KHG 1.Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 180)   2.Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (KUGr. 181)   E. Rechnungsabgrenzungsposten F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag  

Passivseite Eigenkapital B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 1.Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG (KGr. 22)   2.Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand (KGr. 23) 3.Sonderposten aus Zuwendungen Dritter (KGr. 21) C. Rückstellungen: D. Verbindlichkeiten: 1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KGr. 34) davon gefördert nach dem KHG … 6.Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (KGr. 35) E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr. 24) F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38)  

GuV - Betriebserträge 1.Erlöse aus Krankenhausleistungen (KGr. 40) 2.Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41)   3.Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses (KGr. 42) 4.Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) 5.Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistungen (KUGr. 550 u. 551) 6.andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552) 7.Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472) 8.sonstige betriebliche Erträge

GuV - Betriebsaufwendungen 9.Personalaufwand a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (KGr. 61–63), 10.Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (KUGr. 651; Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681)  Betriebserträge – Betriebsaufwendungen = Zwischenergebnis

11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (KGr 11.Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471), davon Fördermittel nach dem KHG (KGr. 46) 12.Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KGr. 48) 13.Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 490–491) 14.Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für Darlehensförderung (KUGr. 492) 15.Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755) 16.Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 753) 17.Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77) 18.Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721) 19.Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KUGr. 750, 751)

Zwischenergebnis 20.Abschreibungen a)auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (KUGr. 760, 761) b)auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765) 21.sonstige betriebliche Aufwendungen Zwischenergebnis  

Jahresüberschuss 22.Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521), 23.Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521) 24.sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51) 25.Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762) 26.Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74), = 27.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 28.außerordentliche Erträge (KUGr. 590) 29.außerordentliche Aufwendungen (KUGr. 792) = 30.außerordentliches Ergebnis 31.Steuern (KUGr. 730) 32.Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

Erklärungsbedürftige Posten der Bilanz und GuV Erlöse Unfertige Erzeugnisse Ausgleichsposten aus Darlehensförderung  Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand Sonderposten aus Zuwendungen Dritter Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

Erlöse Zahl der Konten Fünf Erlöskonten pro DRG Normallieger Abschläge für Kurzlieger Zuschläge für Langlieger Abschläge für vorzeitige Verlegung Abschläge für Aufnahmeverlegung Ein Erlöskonto pro DRG + Nebenbuchhaltung In der Praxis sind manche Finanzbuchhaltungssysteme überfordert!

Unfertige/Fertige Waren Grundsatz: Fertige Waren kann es wegen der zeitlichen Identität von Leistungserstellung, Konsumption und Absatz im Dienstleistungsprozess im Krankenhaus nicht geben Unfertige Waren: Patienten, die mit Fallpauschalen berechnet werden und über den Bilanzstichtag im Krankenhaus liegen (Überlieger)

Beispiel Ausgangsbasis: Pflegesatzsystem: Patient liegt 10 Tage im alten Jahr und 10 Tage im neuen Jahr, OP war im alten Jahr Pflegesatzsystem: Pflegesatz im alten Jahr, z. B. 250 Euro / Tag Pflegesatz im neuen Jahr, z. B. 280 Euro / Tag Zwischenrechnung zum 31.12. über 2500 Euro, Restrechnung zum 10.1.2800 Euro.

Beispiel Fallpauschalensystem (vor 1.1.2004) Laut Fallpauschalenkatalog: Fallpauschale: 5.000 Euro OP-Sonderentgelt: 2.000 Euro Normaufenthaltsdauer: 20 Tage Berechnung: Resterlös ohne Sonderentgelt: 5.000 Euro – 2.000 Euro = 3.000 Euro = 150 Euro/Tag Altes Jahr: Erlös = 2.000 Euro Sonderentgelt + 10*150 Euro = 3500 Euro Erlös neues Jahr: 1500 Euro

Buchung Buchung im alten Jahr: Buchung im neuen Jahr: Unfertige Erzeugnisse (Bilanzkonto) an Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen (GuV-Konto) 3500 Euro Buchung im neuen Jahr: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5000 Euro an Unfertige Erzeugnisse (Bilanzkonto) 3500 Euro und Erlöse aus Krankenhausleistungen (GuV-Konto) 1500 Euro

Beispiel DRG-System Problem: Es ist kein offizieller Wert der Hauptleistung (OP) ausgewiesen (kein Sonderentgelt) Grundsatz: Aktivierungspflichtig: Einzelkosten Aktivierungswahlrecht: Material- und Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungskosten Aktivierungsverbot: alle zukünftigen Kosten (Realisierungsprinzip) Individuelle Kalkulation Vereinfachend auf Grundlage der DRG-Kalkulationsdaten des InEK eigene Kostenträgerrechnung

Investitionsförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz Die Investitionsförderung nach KHG (duale Finanzierung verlangt eine vollständige, jedoch erfolgsneutrale Verbuchung der Investitionsförderungen Förderungsprozess Antrag auf Fördermittel Eingang des Bewilligungsbescheides Eingang der Fördermittel Erwerb von Anlagevermögen Abschreibungen (über mehrere Jahre verteilt)

Eingang des Bewilligungsbescheides Inhalt: Forderungen gegenüber dem Ministerium steigen Gleichzeitig entsteht einen Verpflichtung, das Geld gemäß des Bescheides zu verwenden, d.h. es entsteht eine Verbindlichkeit sollte der Geld nicht verwendet werden, muss es zurückgezahlt werden

Eingang des Bewilligungsbescheides Theoretische Verbuchungen Möglichkeit 1: Forderungen nach KHG (Bilanz-Konto) an Verbindlichkeiten nach KHG (Bilanz-Konto) Problem: Es handelt sich um einen Ertrag Möglichkeit 2: Forderungen nach KHG (Bilanz-Konto) an Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (Fördermittel nach dem KHG) (GuV-Konto) Problem: Investitionsfinanzierung muss erfolgsneutral sein

Eingang des Bewilligungsbescheides Tatsächliche Verbuchung Forderungen nach KHG (Bilanz-Konto) an Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (Fördermittel nach dem KHG) (GuV-Konto) Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG (GuV-Konto) an Verbindlichkeiten nach KGH Folge: Vollständiger Ausweis, jedoch erfolgsneutral

Forderungen nach KHG (Bestandskonto 150) Soll Forderungen nach KHG (Bestandskonto 150) Haben EBK ..... Zuführung 460, Fördermit-tel, die zu passivieren sind 100.000

Fördermittel, die zu passiveren sind (Erfolgskonto 460) Soll Fördermittel, die zu passiveren sind (Erfolgskonto 460) Haben Zuführung 150, Forder-ungen nach KGH 100.000

Verbindlichkeiten nach KHG (Bestandskonto 350) Soll Verbindlichkeiten nach KHG (Bestandskonto 350) Haben EBK ........ Zuführung 752, Zuführung zu Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten 100.000

Zuführung zu Fördermitteln nach KGH zu Sonderposten (Erfolgskonto 752) Soll Zuführung zu Fördermitteln nach KGH zu Sonderposten (Erfolgskonto 752) Haben Zuführung 350, Verbindlich-keiten nach dem KGH 100.000

Abschluss auf GuV Neutralisierung Soll (Aufwendungen) GuV (Erträge) Haben Ab- schluss- buchung Zuführung zu Fördermitteln nach KGH zu Sonderposten (Erfolgskonto 752) 100.000 Fördermit-tel, die zu passiveren sind (Erfolgs-konto 460) Neutralisierung

Eingang der Fördermittel Inhalt: Förderbetrag kommt (teilweise) auf Bankkonto an Buchungssatz: Bank an Forderungen nach KHG

Eingang der Fördermittel Soll Forderungen nach KHG Haben EBK ........ Bezahlung 13, Bank 100.000 Zufüh- rung 460, Förder- mittel, die zu passivieren sind

Soll Bank (Bestandskonto 13) Haben EBK ........ Bezahlung 150, Forderungen nach KHG 100.000

Erwerb des Anlagevermögens Inhalt: Einrichtungen und Ausstattungen: Zugang Bank: Bezahlung, d.h., Bankkonto nimmt ab Zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel, d.h., wir haben unsere Aufgabe erfüllt, die Verbindlichkeiten aus KHG sinken Statt der Verbindlichkeiten wird ein Passivkonto „Sonderposten aus Fördermittel nach dem KHG“ gebildet NB: Sollte das Anlagegut vorzeitig verkauft werden, ist der entsprechende Betrag zurückzuzahlen

Erwerb des Anlagevermögens Buchung Einrichtungen und Ausstattungen an Bank Verbindlichkeiten nach dem KHG (Bilanz-Konto) an Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG (Bilanz-Konto)

Soll Bank (Bestandskonto 13) Haben EBK ........ Erwerb 07, Ein-richtungen und Aus-stattungen 100.000 Bezahlung 150, Forderun-gen nach KHG

Einrichtungen und Ausstattungen (Bestandskonto 07) Soll Einrichtungen und Ausstattungen (Bestandskonto 07) Haben EBK ........ Erwerb 13, Bank 100.000

Verbindlichkeiten nach KHG (Bestandskonto 350) Soll Verbindlichkeiten nach KHG (Bestandskonto 350) Haben Um- buchung 22, Sonder-posten aus Fördermit-teln nach dem KHG 100.000 EBK ....... Zufüh- rung 752, Zu-führung zu Fördermit-tel nach dem KHG zu Sonder-posten

Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG (Bestandskonto 22) Soll Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG (Bestandskonto 22) Haben EBK ........ Um- buchung 350, Verbindlich-keiten nach dem KHG 100.000

Sonderposten Langfristiges Kapital Zwischenform zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

Abschreibungen Problem: Normale Abschreibungen setzen voraus, dass das Investitionsgut durch Eigenkapital angeschafft wurde, d.h., Abschreibung ist Aufwand und reduziert den Gewinn. Bei öffentlich geförderten Krankenhäusern wurde das Investitionsgut jedoch geschenkt, d.h. der Werteverlust darf nicht gewinnmindernd sein, sondern „Geschenk mindernd“ (Erfolgsneutralität) Folge: Gegenposten, so dass der Abschreibung auf AV eine Abschreibung auf den Sonderposten gegenüber steht

Buchungen Erfolgswirksame Reduktion des Anlagevermögens Abschreibungen auf Sachanlagen (GuV-Konto) an Einrichtungen und Ausstattungen (Bilanz-Konto) Erfolgswirksame Reduktion des Sonderpostens Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG (Bilanz-Konto) an Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KGH (GuV-Konto)

Einrichtungen und Ausstattungen (Bestandskonto 07) Soll Einrichtungen und Ausstattungen (Bestandskonto 07) Haben EBK ........ Ab- schreibung 761, Abschreibungen auf Sachanlagen 5.000 Erwerb 13, Bank 100.000

Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG (Bestandskonto 22) Soll Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG (Bestandskonto 22) Haben Ab- schrei- bung 490, Erträge aus der Auflösung von Sonder- posten aus Fördermitteln nach KHG 5.000 EBK ........ Um-buchung 350, Verbindlich- keiten nach dem KHG 100.000

Abschreibungen auf Sachanlagen (Erfolgskonto 761) Soll Abschreibungen auf Sachanlagen (Erfolgskonto 761) Haben Ab- schreibung 07, Einrichtungen und Ausstattung 5.000

Soll Erträge aus Auflösung von Sonderposten aus Förderung nach dem KHG (Erfolgskonto 490) Haben Ab- schreibung 22, Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 5.000

GuV Soll (Aufwendungen) (Erträge) Haben Ab- schluss- bu- chung Zuführung zu Fördermitteln nach KGH zu Sonderposten (Erfolgskonto 752) 100.000 Fördermittel, die zu passiveren sind (Erfolgskonto 460) Abschreibungen auf Sachanlagen (Erfolgskonto 761) 5.000 Erträge aus der Auf-lösung von Sonderposten aus Förderm. n.d. KHG (Erfolgskonto 490)

Budgetierung Grundsatz: Buchungen Maßgeblich für das Entgelt ist das prospektive Budget Überweisungen der Krankenkassen sind ein Abschlag Abweichungen: Rückzahlung oder Nachzahlung Buchungen bei Entlassung es Patienten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Bilanz-Konto) an Erlöse aus Krankenhausleistungen (GuV-Konto) Erlöskonten stark aufgegliedert, siehe vorne Bei Bezahlung durch Krankenkassen Bank an Forderungen aus L+L Am Bilanzstichtag Ausgleichsbeträge (GuV-Konto) an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (falls Abschlag > Budget) Forderungen aus L+L an Ausgleichsbeträge (GuV-Konto) (falls Abschlag < Budget) Hinweis: „Ausgleichsbeträge“ als Unterkonto der Erlöskonten

Ausgleichsposten nach dem KHG Inhalt: reine Bilanzierungshilfe Einführung des KHG: 1.10.72: Bund und Länder (später nur Länder) übernehmen Finanzierung des investiven Bereichs Buchungstechnisches Problem: Anlagen verschleißen, d.h. es entsteht Abschreibung (= Werteverzehr, Verlust des Eigenkapitals). Dies müsste eigentlich über GuV laufen. Allerdings müssen Abschreibungen wegen der dualen Finanzierung erfolgsneutral sein! Lösung: Entwicklung des Ausgleichspostens

Ausgleichsposten nach dem KHG Ziel: Neutralisierung der Abschreibungen von Anlagen, die vor Inkrafttreten des KHG mit Eigenmitteln oder mit Darlehen finanziert wurden 2 Arten: aus Eigenmitteln finanziert aus Darlehn finanziert

Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung Beispiel: Kauf eines Gebäudes aus Eigenmitteln für 1.000.000 DM zum 1.1.70, Abschreibung auf 40 Jahre Abschreibung pro Jahr: 25.000 DM (≈ 12.500 Euro) Buchwert am 1.1.2006: 100.000 DM (≈ 50.000 Euro)

Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung Buchungen Abschreibung: Abschreibungen auf geförderte Einrichtungen, die mit Eigenmitteln finanziert wurden (GuV-Konto) an Grundstücke und grundstücksgleiche Recht mit Betriebsbauten 12.500 Euro Neutralisierung: Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (Bilanz-Konto) an Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (GuV-Konto) 12.500 Euro Folge: Es entsteht eine Bilanzposition „Ausgleichsposten aus Eigenmittelförderung“

Grundstücke (…) mit Betriebsbauten [€] Soll Haben 1.1.06 EBK 50.000 31.12.06 Abschreib. 12.500 SBK 37.500 Abschreibungen [€] Soll Haben 31.12.06 Grundstücke 12.500 GuV

Ausgleichsposten f.Eigenm.f. [€] Soll Haben 1.1.06 EBK 450.000 31.12.06 SBK 462.500 Einstellung 12.500 Erträge aus der Einstellung von AP für EMF [€] Soll Haben 31.12.06 GuV 12.500 AP f. EMF

GuV [€] Bilanz zum 31.12.06 [€] Aktiva Passiva Soll Haben Grundstücke 37.500 AP f. EMF 462.500 GuV [€] Soll Haben Abschreibungen 12.500 Erträge aus der Ein-stellung von AP für EMF

Zustand am Ende der Abschreibungsperiode Bilanz zum 31.12.09 [€] Aktiva Passiva Grundstücke AP f. EMF 500.000 Dieser Posten bleibt bei der HGB-Bilanz für immer bestehen. Bei einer Überführung in IFRS wird er mit dem Eigenkapital verrechnet.

Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung Inhalt: Kauf eines Anlagegegenstandes vor Inkrafttreten des KHG mit Darlehn Staat sagt nachträglich zu, die Darlehnsrückzahlung zu übernehmen Problem: Erfolgsneutralität der Abschreibungen Vorgehen: Neutralisierung Zins (1.000 Euro) und Tilgung (20.000 Euro) werden getrennt ausgewiesen

Verbuchung Buchung bei Tilgung Buchung bei Zinszahlung Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten an Bank 20.000 Euro Buchung bei Zinszahlung Zinsaufwand (GuV-Konto) an Bank 1.000 Euro Buchung bei Überweisung der Förderung Bank an Erträge aus Darlehnsförderung (GuV-Konto) 21.000 Euro Abschreibungsbuchung Abschreibungen auf geförderte Einrichtungen, die mit Darlehn finanziert wurden (GuV-Konto) an Grundstücke und grundstücksgleiche Recht mit Betriebsbauten 25.000 Euro

Verbuchung Neutralisierungsbuchung Bisheriges Ergebnis: Buchung Ertrag: 21.000 Euro Aufwand: Abschreibungen + Zinskosten 26.000 Euro Folge: Neutralisierung von 5.000 Euro = Abschreibung – Tilgung! Buchung Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung (Bilanz-Konto) an Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung (GuV-Konto) 5.000 Euro

GuV [€] Bilanz [€] Soll Haben Soll Haben 15.10.06 Zinsaufwand 1.000 17.11.06 Erträge aus Darlehnsf. 21.000 31.12.06 Abschreibungen 25.000 Erträge aus der ES v. AP a. DF 5.000 Bilanz [€] Soll Haben … Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung 70.000

Buchung nach Ende der Abschreibung in diesem Fall: Abschreibungsperiode ist geringer als Tilgungsperiode Bildung des Aktivpostens „Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung“ Tilgung erfolgt noch nach Ende der Abschreibungen Problem: Erträge aus Darlehnsförderung gehen ein, ohne entsprechende Kosten

Nach Ende der Abschreibungsperiode Buchung bei Tilgung Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten an Bank 20.000 Euro Buchung bei Zinszahlung Zinsaufwand (GuV-Konto) an Bank 1.000 Euro Buchung bei Überweisung der Förderung Bank an Erträge aus Darlehnsförderung (GuV-Konto) 21.000 Euro Abschreibungsbuchung entfällt Neutralität: Erträge: 21.000 Aufwendungen: 1.000 Folge: Aufwendungen durch die Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung d.h. Ausgleichsposten wird bis zum Ende der Tilgungszeit aufgelöst

Ausgleichsposten Hinweis: es kann auch ein Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung auf der Passivseite entstehen, wenn Tilgung > Abschreibung i.e. Abschreibungszeitraum > Darlehnsdauer

2.3 Bilanzanalyse Prinzip: große Ähnlichkeit zu klassischen Bilanzkennziffern aber: Sonderposten!

Goldene Bilanzregel Anlagendeckung I: Anlagendeckung II: Eigenkapital / Anlagevermögen Ziel: > 1 DKI-Management-Report 2007: 0,5 Anlagendeckung II: (Eigenkapital+Sonderposten)/Anlagevermögen DKI: 1,1, d.h. auch Teile des Umlaufvermögens werden über langfristiges Kapital gedeckt

Rentabilität Eigenkapitalrentabilität I: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Eigenkapital DKI: 0,9% Eigenkapitalrentabilität II: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / (Eigenkapital+Sonderposten) DKI: 0,8% Gesamtkapitalrentabilität: (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +Zinsaufwendungen) / bereinigte Bilanzsumme DKI: 1,1% Umsatzrentabilität: (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +Zinsaufwendungen) / Umsatzerlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit DKI: 1,5%

Andere Kennziffern Aufwandsintensität: Betriebliche Aufwendungen / Umsatzerlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit DKI: 107,5% d.h. Unterdeckung!!! Personalintensität: Personalaufwendungen / Umsatzerlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit DKI: 59,7 % Materialintensität: Materialaufwendungen / Umsatzerlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit DKI: 25,2 %

Arbeitsaufgabe Analysieren Sie die vorliegenden Jahresabschlüsse.