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Der Jahresabschluss.

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Präsentation zum Thema: "Der Jahresabschluss."—  Präsentation transkript:

1 Der Jahresabschluss

2 Theoretische Grundlagen
Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OG, KG) bis € ,-- Umsatz im Vorjahr  wahlweise Pauschalierung, E/A-Rechnung oder doppelte BH möglich bis € ,-- Umsatz im Vorjahr  wahlweise E/A-Rechnung oder doppelte BH bei US-Überschreitung (2x € ,-- oder 1x € ,--) doppelte BH verpflichtend

3 Theoretische Grundlagen
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, GmbH & CoKG) doppelte BH zwingend vorgeschrieben

4 Normenhierarchie EG RL 4; 7; 8 (4., 7., 8. EU-Richtlinie)
UGB (Unternehmergesetzbuch) GOB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) Konzern: UGB auch IAS/US-GAAP für an US-Börsen notierende Konzerne IAS = International Accounting Standards US-GAAP = Generally Accepted Accounting Principles

5 Bilanz nach UGB Aktiva A: Anlagevermögen I. Immat. AV II. Sachanlagen III. Finanz-AV B: Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen III. Wertpapiere IV. Kassen, Guthaben bei Kreditinstituten C: ARA Passiva A: Eigenkapital I. Nennkapital II. Kapitalrücklagen III. Gewinnrücklagen IV. Bilanzgewinn (-verl.) B: Unversteuerte RL c: Investitionszuschüsse aus öffentl. Mitteln D: Rückstellungen E: Verbindlichkeiten F: PRA

6 Staffelförmige GuV Umsatzerlöse (Klasse 4) +/- Bestandsveränderungen (Klasse 4) + Eigenleistungen (Klasse 4) Betriebsleistung + Sonstige Betriebliche Erträge (Klasse 4) - Betriebliche Aufwendungen (Klassen 5, 6, 7) Betriebserfolg +/- Finanzerfolg (Klasse 8) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) +/- Ausserordentliches Ergebnis (Klasse 8) Unternehmensergebnis (vor Steuern) - Steuern vom Einkommen und Ertrag (KöSt., Klasse 8) Jahresüberschuss oder -fehlbetrag (oder Unternehmensergebnis nach Steuern) +/- Veränderungen von Rücklagen (Klasse 8) Bilanzgewinn oder Bilanzverlust

7 GOB Bilanzwahrheit Vollständigkeit Bilanzklarheit
Grundsatz der U-Fortführung Einzelbewertung -> Ausnahmen: Festwert, Gruppenbewertung mit gew. Ø, Verbrauchsverfolgeverfahren wie Fifo Grundsatz der kfm. Vorsicht Nur tatsächliche Gewinne ausweisen Imparitätsprinzip (Risiken auch nur bei Vorhersehbarkeit ausweisen) NWP bei Vermögen HWP bei Verbindlichkeiten

8 GOB Stichtagsprinzip Grundsatz der Periodenabgrenzung
Grundsatz der Bilanzkontinuität EBK=SBK des Vorjahres Gliederungen beibehalten Bewertungsmethoden beibehalten (Ausnahmen sind möglich)


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