1 HzV-Thema Hilfsmittelmanagement. 2 Versorgungssteuerung - Überblick Die Elemente AOKBosch BKKBKK VAG BKK Verbund IKK classic Ersatz kassen LKK Knapp.

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Stand: Arzneimittelverordnung Formale Prüfung der Verordnung Patient
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1 HzV-Thema Hilfsmittelmanagement

2 Versorgungssteuerung - Überblick Die Elemente AOKBosch BKKBKK VAG BKK Verbund IKK classic Ersatz kassen LKK Knapp schaft AU Fallmanagementxxx Verordnung häuslicher Krankenpflegexxx Schnellinformation xx Heilmittelmanagementxxx HilfsmittelmanagementQ4/09Q4/10 Arribaxxx Arzneimittelmodulxxx nur einzelne Kassen x nur TK Geplant Q1/13 x Anbindung von Facharztverträgenxx

3 Hilfsmittel

4 4 Hilfsmittel sind sachliche medizinische Leistungen (keine Richtgrößen und keine Budgetierung). Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Hilfsmittel. Hilfsmittel, wie z. B. Seh- und Hörhilfen, sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vor- beugen oder eine Behinderung ausgleichen. Für die Verordnung gilt die G-BA Hilfsmittelrichtlinie. Gemäß § 127 Abs. 1 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, Lieferanten für Hilfsmittel über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zu bestimmen. Allgemein

5  Vorgaben der G-BA-Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln werden unbefriedigend umgesetzt  Gefahr der Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch unwirtschaftliche Abgaben der Hilfsmittel durch Sanitätshäuser oder Apotheke  Unvollständige oder nicht plausibel ausgefüllte Verordnungen  Arbeitsintensive, den Praxisablauf störende Rückfragen der Krankenkasse Probleme

6 6 Für die Hausarztpraxis:  Unterstützung des Praxisteams durch die Vertragssoftware bei der richtlinienkonformen Verordnung von Hilfsmitteln  Entlastung der Praxis durch Reduzierung von Rückfragen der Krankenkassen  Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes Für die Krankenkasse:  Nutzung des eigenen Hilfsmittelpools  Wirtschaftliche Abgabe der Hilfsmittel Vorteil für alle:  Vermeidung unnötiger Kosten  Refinanzierung der HzV-Verträge Ziele

7 Verordnung von Hilfsmitteln über die HzV Vertragssoftware IT-Hilfe bei der Ausstellung von Hilfsmittelrezepten Ein Hilfsmittelrezept muss mindestens folgende Elemente enthalten: Anzahl der verordneten Hilfsmittel i.d.R. 7-stellige Hilfsmittelpositionsnummer (Produktart) in Ausnahmefällen 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer (Einzelprodukt + Hersteller) mit Begründung Zeitraum Bezeichnung der Produktart /alternativ Freitext Diagnose Bei unvollständigem oder fehlerhaftem Ausfüllen des Rezepts wird eine Fehlermeldung angezeigt.

8 Unterscheidung 7-steller und 10-steller z.B. REBOTEC Rehabilitationsmittel GmbH - Bett SE 2000, Art.-Nr Produktgruppe (Krankenpflegeartikel) 40. Anwendungsort (Häuslicher Bereich) 01. Untergruppe (Behindertengerechte Betten) 2. Produktart (Betten, motorisch höhenverstellbar mit manuell verstellbarer Liegefläche) 012 Einzelprodukt mit Produktnamen und Herstellerangabe  Verordnung bis 7-steller (bis Produktart) im Normalfall ausreichend (hier: Betten, motorisch höhenverstellbar mit manuell verstellbarer Liegefläche)  10-steller nur im Ausnahmefall mit Begründung verordnen

9 Übersicht Prozess Hilfsmittelverordnung

10  Steuerbare Hilfsmittel sind ausgewählte Hilfsmittel die mind. eines der folgenden Kriterien erfüllen:  Wiedereinsetzbar  Vertrag nach § 127 SGB V bei den Betriebskrankenkassen  Die Verordnung löst weitere Fragen aus  Relevantes Häufigkeit bei den hausärztlichen Verordnungen  Die Software prüft automatisch, ob das zur Verordnung ausgewählte Hilfsmittel ein Hilfsmittel aus der Liste der steuerbaren Hilfsmittel ist Steuerbare Hilfsmittel

11 Was muss die Praxis der Krankenkasse übermitteln ? Steuerbare Hilfsmittel Per Fax Hilfsmittelverordnung Fax- und Telefon-Nummer der Krankenkasse Text: „Die Versorgung erfolgt über Ihre Krankenkasse.“

12 Was muss die Praxis dem Patient aushändigen? Steuerbare Hilfsmittel Hilfsmittelverordnung Merkblatt WICHTIG: Nicht nur Verordnung und Merkblatt übergeben, sondern Patienten explizit auf die Versorgung durch die Betriebskrankenkasse hinweisen damit dieser nicht in die Apotheke/das Sanitätshaus geht.

13 Besonders steuerbare Hilfsmittel sind ausgewählte Hilfsmittel aus der Gruppe der steuerbaren Hilfsmittel Für diese Hilfsmittel ist in der Vertragssoftware ein Fragebogen hinterlegt Ziele:  Ergänzende Informationen für die BKK  Minimierung von den Praxisablauf störenden Rückfragen der Kasse IT Hilfe zu besonders steuerbaren Hilfsmitteln Die Software prüft automatisch, ob das zur Verordnung ausgewählte Hilfsmittel ein Hilfsmittel aus der Liste der besonders steuerbaren Hilfsmittel ist Besonders steuerbare Hilfsmittel

14 Was muss die Praxis der Krankenkasse übermitteln ? Besonders steuerbare Hilfsmittel Per Fax Fragebogen Hilfsmittelverordnung Fax- und Telefon-Nummer der Krankenkasse Text: „Die Versorgung erfolgt über Ihre Krankenkasse.“

15 Was muss die Praxis dem Patient aushändigen? Besonders steuerbare Hilfsmittel Hilfsmittelverordnung Merkblatt WICHTIG: Nicht nur Verordnung und Merkblatt übergeben, sondern Patienten explizit auf die Versorgung durch die Betriebskrankenkasse hinweisen damit dieser nicht in die Apotheke/das Sanitätshaus geht.

16 Anwendungsbeispiel (Turbomed): Start des Hilfsmittelverordnungsmoduls über „Rezept“, nicht als „Langrezept“, das frei ausfüllbar ist.

17 Anwendungsbeispiel (Turbomed): Hilfsmittelverordnung gemäß Richtlinie auswählen

18 Anwendungsbeispiel (Turbomed): Suche aktivieren

19 Anwendungsbeispiel (Turbomed): Suchfunktion

20 Anwendungsbeispiel (Turbomed): Schlagwortsuche nach Hilfsmitteln im Hilfsmittelkatalog

21 Anwendungsbeispiel (Turbomed): Produktarten (7steller) werden angezeigt

22 HERSTELLER der Einzel- Produkte in Groß- buchstaben Produktart (7-stellig) = Ebene über den Herstellern Anwendungsbeispiel (Turbomed): Auswahl des Hilfsmittels (7stellig/Produktart)

23 Anwendungsbeispiel (Turbomed): Übernahme des Hilfsmittels und weitere Angaben zur Verordnung Anzahl Zeitraum Diagnose

24 Anwendungsbeispiel (Turbomed): Nach Rezepterstellung öffnet sich der Assistent

25 Anwendungsbeispiel (Turbomed): Fragebogen auf dem die Patientendaten übernommen werden

26 Wiedereinsetzbare Hilfsmittel Zusammenarbeit Hausarzt und Betriebskrankenkasse  Aktuelles Problem: Viele Hilfsmittel verbleiben beim Patienten, obwohl diese nicht mehr von ihm genutzt werden  Lösung: Das Praxisteam soll sensibilisiert werden z.B. bei Hausbesuchen darauf zu achten, ob nicht benötigte Hilfsmittel vorhanden sind und dies der Krankenkasse melden.  Tipp: Nutzen Sie die Schnellinformation. Hier stehen bereits Patientendaten und Faxnummer der Krankenkasse. Versehen Sie dieses mit der Zusatzinformation wie z.B. „Rollstuhl abholen“  Vorteil:  Die Krankenkasse holt nicht benötigte Hilfsmittel beim Patienten ab, Patient muss sich nicht selbst darum kümmern  Einsparung von Kosten, dies kommt langfristig der gesamten Versorgung zugute

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