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1 Versorgungssteuerung in der Hausarztzentrierten Versorgung Heilmittelverordnung Deutscher Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg April 2012.

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Präsentation zum Thema: "1 Versorgungssteuerung in der Hausarztzentrierten Versorgung Heilmittelverordnung Deutscher Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg April 2012."—  Präsentation transkript:

1 1 Versorgungssteuerung in der Hausarztzentrierten Versorgung Heilmittelverordnung Deutscher Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg April 2012

2 2 Den Folien sind ausführliche Notizen beigefügt, die es dem Vortragenden erleichtern sollen, passende Worte zu finden; selbstverständlich sind sie nur als Hilfe bzw. Empfehlung zu verstehen. Die Notizen können während der Präsentation auf dem Notebook gelesen werden (Einstellung über den Reiter Bildschirmpräsentation/ Bildschirmpräsentation einrichten; im Feld „Mehrere Bildschirme“ auf „Präsentationsansicht“ klicken und ggf. zweiten Bildschirm einrichten. Wenn dies bei mangelhaftem Zusammenspiel von Notebook und Beamer nicht funktioniert, können die Notizen für den Vortrag auch ausgedruckt werden. Nach diesen Hinweisen folgen sechs einleitende Folien zu Definition und Ziel der Versorgungssteuerung, damit das jeweilige Thema besser eingeordnet werden kann. Wenn diese einleitenden Folien bei der Präsentation eines anderen Moduls bereits vorgetragen wurden, können sie hier übersprungen werden. Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Landesverbandes jederzeit gerne zur Verfügung: Telefon 0711 693306-30, Email info@hausarzt-bw.de Hinweise für die Moderatoren Diese Folie ist standardmäßig ausgeblendet.

3 3 In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) steht der Hausarzt im Mittelpunkt einer flächendeckenden und besonders qualifizierten medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Zentrale Elemente der HZV sind: 1.Primärärztliche Versorgung der Bevölkerung (in der etwa 80% aller Beratungsanlässe abgearbeitet werden) 2.Versorgungssteuerung Der Hausarzt lenkt und koordiniert die darüber hinausgehenden Versorgungsmaßnahmen anderer Leistungserbringer wie z.B. der Organ- und Methoden- spezialisten, Apotheker, Physiotherapeuten, Krankenhäuser usw. Versorgungssteuerung - Definition

4 4  Versorgungssteuerung ist notwendig. Anteil an den Krankenkassenausgaben z.B. für  das gesamte hausärztliche Honorar:ca. 5 %  durch Hausärzte veranlasste Kosten:ca. 60 %  Versorgungssteuerung in der HZV: Einschreibung des gesetzlich Versicherten die Hausärztin/der Hausarzt steuert transparentes Steuerungssystem in die Zukunft gerichtet Belohnungssystem Versorgungssteuerung - Ausgangslage

5 5 1.Refinanzierung der HZV 2.Verbesserung der Versorgungsstrukturen 3.Vereinfachung der Versorgung durch Nutzung der online-Kommunikation 4.Übernahme der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die Krankenkassen Ziele der neuen Versorgungssteuerung

6 6 1.Einschreibung des gesetzlich Versicherten bei einem Hausarzt 2.Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien einschließlich der rationalen Pharmakotherapie 3.Fortbildung von Hausärzten für Hausärzte 4.Schulung der Hausärzte und MFA in der neuen Versorgungssteuerung 5.Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Hausarzt und Krankenkasse 6.Heil- und Hilfsmittelmanagement: Unterstützung bei der Heil-/ Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkasse Die 12 Elemente der neuen Versorgungssteuerung

7 7 7.Fallmanagement bei Arbeitsunfähigkeit 8.Management in Fällen mit besonderem Steuerungsbedarf (Fallsteuerungsgruppen) 9.Anbindung der fachärztlichen Versorgungsebene in Verträgen nach § 73c SGB V und anderer Leistungserbringer 10.Steuerung der stationären Behandlungen und der Entlassungen aus stationärer Behandlung zur Vermeidung von (Re-) Hospitalisierungen 11.Einbindung anderer Versorgungsformen der Krankenkasse, z.B. Verträge nach § 140 a ff. SGB V 12.Bewertung der Versorgungssteuerung Die 12 Elemente der neuen Versorgungssteuerung

8 8 Bestehende Elemente der Versorgungs- steuerung (außer Einschreibung) ElementAOK Bosch BKK BKK VAG BKK Verbund IKK classic Ersatz- kassen Knapp- schaft Arzneimittelmodulxxx nur einzelne Kassen x nur TK x Basis- und Schnellinformation ab Q3/12 xx Heilmittelmanagementxxx Hilfsmittelmanagementxxx AU Fallmanagementxxx Fallsteuerungsgruppen xx Verordnung häuslicher Krankenpflege xxx Anbindung von Facharztverträgen xx arribaxxx

9 9 Heilmittelverordnung in der HZV

10 10 Heilmittelkatalog und -verordnung  Grundlage für die Heilmittelverordnung sind die Heilmittel- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses mit dem Heilmittelkatalog.  Grundsätze der Heilmittelverordnung:  nur nach Maßgabe der Richtlinien  nach pflichtgemäßem Ermessen  nur nach dem indikationsbezogenen Heilmittelkatalog mit  den Indikationen, bei denen Heilmittel verordnungsfähig sind,  der Art der verordnungsfähigen Heilmittel bei diesen Indikationen,  der Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Diagnosegruppe und  den Besonderheiten bei Wiederholungsverordnungen (Folgeverordnungen).

11 11 Ziele in der HZV  Unterstützung des Hausarztes durch die Vertragssoftware bei der richtlinienkonformen Verordnung von Heilmitteln  Patientenbezogene und praxisbezogene Übersicht über die Heilmittelausgaben  Verminderung der Heilmittel-Regressgefahr  Entlastung der Praxis durch Reduzierung von Therapeutenrückfragen

12 12 Umsetzung in der Vertragssoftware  In der Vertragssoftware muss der Heilmittelkatalog so hinterlegt sein, dass das notwendige Heilmittel einfach indikationsbezogen verordnet werden kann.  Die Heilmittel-Richtlinien müssen aufrufbar sein.  Die Heilmittelpreise müssen angezeigt werden.  Eine Liste der bisherigen Heilmittelverordnungen für den Patienten mit den Gesamtkosten im laufenden Jahr muss angezeigt werden.  Die Vertragssoftware muss die die Heilmittelverordnung vor dem Druck auf Vollständigkeit und formale Korrektheit prüfen.

13 13 Die Umsetzung der Heilmittelverordnung ist in den einzelnen Praxisprogrammen unterschiedlich; bei Problemen in der Handhabung sollten Sie bitte bei Ihrem Software-Anbieter nachfragen. Als Beispiel wird die Umsetzung der Heilmittelverordnung in Turbomed gezeigt. Anhang

14 14 Heilmittelverordnung in Turbomed In der HZV Verordnungen immer gemäß Heilmittel- Richtlinien... nicht über die Rp-Vordrucke direkt

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16 16 Bisherige Kosten des ausgewählten Heilmittels im laufenden Jahr

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22 22 Bisherige Heilmittel- Gesamtkosten im laufenden Jahr

23 23

24 24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?


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