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1 Herzlich Willkommen zu unseren MFA Workshops!. 2 Unser Workshop-Modul heute: Vergütung und Abrechnung Vorstellung der Vergütung anhand der Gegenüberstellung.

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Präsentation zum Thema: "1 Herzlich Willkommen zu unseren MFA Workshops!. 2 Unser Workshop-Modul heute: Vergütung und Abrechnung Vorstellung der Vergütung anhand der Gegenüberstellung."—  Präsentation transkript:

1 1 Herzlich Willkommen zu unseren MFA Workshops!

2 2 Unser Workshop-Modul heute: Vergütung und Abrechnung Vorstellung der Vergütung anhand der Gegenüberstellung und Bearbeitung von Fallbeispielen

3 3 Übersicht HzV-Verträge Baden-Württemberg

4 4 Fallbeispiele

5 5 Fallbeispiel Nr. 1 Ein 59-jähriger HzV-Patient ist seit Q4/2013 bei Ihnen eingeschrieben. In Ihrer Praxis ist eine VERAH beschäftigt. Am 29.01.2014 kommt der Patient zu Ihnen in die Praxis. Die Online-Prüfung zeigt an, dass er in die Facharztebene eingeschrieben ist. Der Patient leidet chronisch an Adipositas (E66.1G), KHK (I25.10G) und Niereninsuffizienz (N19G). Neuerdings klagt er über zunehmende Vergesslichkeit (F03G), woraufhin ein Geriatrie-Test durchgeführt wird. Aufgrund unklarer Ergebnisse bekommt der Patient eine Überweisung zum Neurologen.  Was rechnen Sie ab, wenn der Patient bei der AOK versichert ist?  Was rechnen Sie ab, wenn der Patient bei der IKK classic versichert ist?  Welche Auswirkung hat die Überweisung?

6 6 Fallbeispiel Nr. 2 Ein Patient ist seit Q4/2009 bei Ihnen in die HzV eingeschrieben. Er ist Alkoholiker (F10.2G) und vor 30 Minuten zu Hause gestürzt. Durch den Sturz hat er sich eine Platzwunde am Kopf (S01.80G) zugezogen, die leicht blutet und chirurgisch versorgt werden muss. Zusammen mit seiner Ehefrau kommt er ohne Termin zu Ihnen in die Praxis (10.00 Uhr vormittags). Seine Frau hat sicherheitshalber das Impfbuch ihres Mannes mitgebracht, das von der MFA kontrolliert wird. Alle Impfungen sind auf dem aktuellen Stand, (die letzte Überprüfung fand Q4/2009 statt). Außerdem äußert der Patient selbst den Wunsch, endlich in eine Entzugsklinik eingewiesen zu werden. Nach Versorgung der Wunde spricht der Arzt, trotz vollem Wartezimmer, ausführlich mit dem Patienten über das Vorhaben. Um 17.30 Uhr kommt der Patient nochmals akut in die Praxis, weil seine Frau ihn verlassen hat und die Scheidung einreichen möchte. Der Arzt spricht nochmals 30 Minuten mit dem Patienten.  Was rechnen Sie bei einem Versicherten der IKK classic ab?  Was rechnen Sie bei der BKK Verbund ab?

7 7 Fallbeispiel Nr. 3 Die 47-jährige Frau Schuster kommt am 21.03.2014 in Ihre Praxis. Die Online- Prüfung zeigt Ihnen an, dass Frau Schuster bereits in die HzV eingeschrieben ist. Da sich der behandelnde Betreuarzt im Urlaub befindet, versorgen Sie die Schnittverletzung (S61.0G) von Frau Schuster. Das Impfbuch von Frau Schuster gibt an, dass kein ausreichender Tetanusschutz gewährleitet ist, worauf eine Tetanusimpfung durchgeführt wird. Am 23.03.2014 sucht Frau Schuster erneut Ihre Praxis auf. Sie klagt über starke Magenschmerzen. Da Sie selbst kein Sonographiegerät besitzen, überweisen Sie sie zu Ihrer Nachbarpraxis, damit eine Abdomensonographie durchgeführt wird.  Was rechnen Sie ab, wenn Frau Schuster bei der AOK versichert ist?  Was rechnen Sie ab, wenn Frau Schuster bei der Bosch BKK versichert ist?  Was rechnet der Arzt ab, der die Abdomensonographie durchführt? Die 47-jährige Frau Schuster kommt am 21.01.2014 in Ihre Praxis. Die Onlineprüfung zeigt Ihnen, dass Frau Schuster bereits in die HzV eingeschrieben ist. Da sich der behandelnde Betreuarzt im Urlaub befindet versorgen Sie die Schnittverletzung von Frau Schuster. Das Impfbuch von Frau Schuster gibt an,

8 8 Fallbeispiel Nr. 4 Ein 45-jähriger Patient (seit Q4/2012 aktiver HzV-Teilnehmer) kommt während Ihrer Sprechstunde am 04.03.2014 unangemeldet in die Praxis und klagt über Herzschmerzen und Atemnot. Er leidet schon seit Jahren an Asthma, kommt aber nur sehr unregelmäßig in die Praxis. Seine letzte Untersuchung war am 02.05.2013. Aufgrund seiner starken Beschwerden wird er in das nächste Krankenhaus eingeliefert. Nach zwei Wochen wird er mit den Diagnosen Z.n. Herzinfarkt (I21.3G) und neu aufgetretenem Prostata CA (C61 G) entlassen. Wöchentlich ist nun ein kleines Blutbild notwendig. Da Sie selbst in der Praxis kein Belastungs-EKG anbieten, wird der Patient für die Durchführung der Leistung zum benachbarten HzV-Arzt überweisen. Um eine engmaschige Betreuung zu gewährleisten, schreiben Sie den Patienten in das DMP- Asthma und DMP KHK ein.  Was rechnen Sie ab, wenn der Patient bei der AOK versichert ist?  Was rechnen Sie ab, wenn der Patient bei der Techniker Krankenkasse versichert ist?  Was rechnet der benachbarte HzV-Arzt bei einem a) AOK- und b) TK–Patienten ab? der praxis diese nicht anbieten. Um eine engmaschige Betreuung zu gewährleisten schreiben Sie den Patienten in das DMP-Asthma ein  Was rechnen Sie ab, wenn der Patient bei der AOK versichert ist?  Was rechnen Sie ab, wenn der Patient bei der Techniker Krankenkasse versichert ist?  Was rechnet der benachbarte HzV-Arzt bei einem a) AOK- und b) TK -Patient ab?

9 9 Fallbeispiel Nr. 5 Ein 75-jähriger Patient ist schon länger bei Ihnen in das Hausarztprogramm eingeschrieben. Am 12.02.2014 kam der Patient wegen seines Diabetes mellitus mit Komplikationen (E11.8G) zur DMP-Behandlung zu Ihnen in die Praxis. Das Pflegeheim teilt Ihnen am 02.04.2014 mit, dass der Patient nach seinem stationären Aufenthalt wegen eines Schlaganfalls (I69.3G) nicht mehr nach Hause zurückkehren kann, da er nicht mehr in der Lage ist sich selbst zu versorgen. Zusätzlich ist dadurch eine neu aufgetretene mittelgradige Depression (F32.1G) bei dem Patient entstanden. Nach der Sprechstunde besucht der Arzt am selben Tag den Patienten im Pflegeheim. Die VERAH der Praxis fährt mit ihrem VERAHmobil vorab in das Pflegeheim, um die Entlassungsunterlagen abzuholen und um die Versorgung des Dekubitus (L89.05G) mit dem Pflegeheimpersonal zu besprechen.  Was rechnen Sie ab, wenn der Patient bei der AOK versichert ist?  Was rechnen Sie ab, wenn der Patient bei der Techniker Krankenkasse versichert ist? Ein 75 jähriger Patient ist schon länger bei ihnen in das Hausarztprogramm

10 10 Fallbeispiel Nr. 6 Eine Mutter kommt in Begleitung ihres 20-jährigen Sohnes in die Hausarztpraxis. Der Sohn war bisher beim Kinderarzt und möchte nun bei Ihnen in das Hausarztprogramm eingeschrieben werden. In diesem Zusammenhang wird der AOK Check 18+ durchgeführt. Die Mutter ist schon länger bei Ihnen in das Hausarztprogramm eingeschrieben und kommt zum Check-Up mit zusätzlicher Tetanus-Diphterie-Auffrischung. Im Anschluss wird noch ein Belastungs-EKG durchgeführt, da sie seit einem Jahr an einem metastasierenden Mammakarzinom (C50.8G) erkrankt ist. Aufgrund dessen erfolgt eine engmaschige Betreuung durch die VERAH in der Praxis.  Wie rechnen Sie die bei der Mutter erbrachten Leistungen ab, wenn sie bei der AOK versichert ist?  Wie rechnen Sie die bei der Mutter erbrachten Leistungen ab, wenn sie bei der Bosch BKK versichert ist?  Wie verfahren Sie mit dem Sohn, wenn er bei der AOK versichert ist?

11 11 Fallbeispiel Nr. 7 Der 39-jährige Patient ist seit vier Jahren bei Ihnen in die HzV und zusätzlich in die Facharztebene eingeschrieben. Am Donnerstag Nachmittag wird er aus dem Krankenhaus entlassen mit der Diagnose Schlaganfall (I69.4). Seine Ehefrau ruft bei Ihnen in der Praxis an und bittet um einen Hausbesuch. Der Arzt und die VERAH fahren nach der Sprechstunde zu dem Patienten nach Hause. Vor Ort zeigt sich, dass der Patient bettlägerig ist und tägliche Thrombosespritzen benötigt. Zudem wird festgestellt, dass ein Pflegebett benötigt wird. Die Ehefrau ist bei der Bosch BKK versichert und bei Ihnen in das Hausarzt- und Facharztprogramm eingeschrieben. Sie erleidet in dem Gespräch mit dem Arzt über die Gesamtsituation einen Nervenzusammenbruch. Sie wird zu einem Psychotherapeuten überwiesen.  Was rechnen Sie ab, wenn der Patient bei der AOK versichert ist?  Was rechnen Sie ab, wenn der Patient bei der Bosch BKK versichert ist.  Was rechnen Sie bei der Ehefrau ab und wie verfahren Sie weiter?

12 12 Abrechnungsstichtage  Die Fristen sind für alle Verträge gleich  Übermittlung nur mit der Vertragssoftware  Die Abrechnungsfristen (für das Folgequartal) finden Sie jeweils in den Abrechnungsnachweisen  Darüber hinaus können Leistungen i.d.R. 12 Monate nachgereicht werden Bis zum 05.04. für das Quartal 1 Bis zum 05.07. für das Quartal 2 Bis zum 05.10. für das Quartal 3 Bis zum 05.01. für das Quartal 4

13 13 Workshop – Baukasten  Patienteneinschreibung  AU-Fallmanagement, Schnellinformation, Verordnung häuslicher Krankenpflege  Heil- und Hilfsmittelverordnung  Vergütung und Abrechnung  Besonderheiten HzV Abrechnung  HzV im Praxisalltag

14 14 „Hotline von MFAs für MFAs“ Montag16:00 – 19:00 Uhr Dienstag 13:00 – 15:00 Uhr Mittwoch13:00 – 15:00 Uhr Tel.: 0711-693306-80 Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.hausarzt-bw.de/HotlineMFA

15 15 Ärztehotline Stuttgart Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr Tel.: 0711-693306-60 Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.hausarzt-bw.de

16 16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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