1 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Unterstützung von anerkannten Asylbewerbern/Flüchtlingen durch.

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1 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Unterstützung von anerkannten Asylbewerbern/Flüchtlingen durch die Helferkreise Stand: April 2016

1. Rahmenbedingungen 2. Verfahren im Jobcenter 3. Arbeitslosengeld II, Kindergeld und Mietkosten 4. Berufliche Integration 5. Informationsquellen / Anlaufstellen 6. Fragen aus den Helferkreisen 2

1.1 Positionierung des Jobcenters ARUSO Erding Wir sehen uns als Teil der Willkommenskultur im Landkreis Erding. Eine Schwerpunktaufgabe des Jobcenters ist die nachhaltige Integration von zugewanderten Menschen in den Arbeitsmarkt. Insbesondere legen wir Wert auf die berufliche Ausbildung der überwiegend jungen Flüchtlinge. Das Jobcenter sieht große Zukunftschancen für die Allgemeinheit, wenn es gelingt, die Menschen mit Fluchthintergrund nachhaltig beruflich zu integrieren:  Wir versorgen mittelfristig Arbeitgeber mit den dringend benötigten Kräften,  wir leisten einen beachtlichen Beitrag zum sozialen Frieden in unserer Region, und  nicht zuletzt sichern wir die sozialen Beitragssysteme auf lange Zeit durch viele neue - überwiegend junge – Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Auf das Jobcenter Erding kommen zum Teil völlig neue Herausforderungen zu. Das heißt, dass die Betreuung von Menschen mit Fluchthintergrund aus unterschiedlichsten Nationen und mit unterschiedlichsten persönlichen Voraussetzungen – in dieser Vielzahl – eine große Herausforderung ist, die wir alle gemeinsam meistern wollen und werden. 3

1.2 Mittelsituation  Sonderzuteilung des BMAS ist auskömmlich für das zusätzlich benötigte Personal und die Sachkosten  Aktivierungs- und Qualifizierungskurse können in ausreichendem Umfang finanziert werden. 1.3 Arbeitsmarkt (Stand April 2016)  Arbeitslosenquote Landkreis insgesamt:1,9 %  davon Arbeitslosenquote SGBII: 0,7 % Grundsätzlich gute Eingliederungschancen, wenn:  die Sprachkenntnisse ausreichen,  die Grundmotivation vorhanden ist und  die Bereitschaft besteht, (zunächst) auch Praktika und Helfertätigkeiten auszuüben, um nicht in die Langzeitarbeitslosigkeit zu gleiten. 4

1.4 Statistik und erste Einschätzungen Die Zuwanderung von Menschen mit Fluchthintergrund wird aus heutiger Sicht weiter dynamisch verlaufen. Die Menschen mit Fluchthintergrund weisen zum Teil äußerst unterschiedliche Voraus- setzungen auf - von fehlender Schulausbildung bis hin zur akademischen Ausbildung und hoher Erwartungshaltung. Der Anteil an Ausländern an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter Erding beträgt etwa 30%. 5

6

Wie werden die (ersten) Weichen richtig gestellt?  nahtloser Übergang Asylbewerberleistungsgesetz/Arbeitslosengeld II  insbesondere übergangslose Auszahlung von Leistungen (sofern alle erforderlichen Unterlagen zur Anspruchsprüfung vorliegen)  richtiger Start in die berufliche Integration und damit Wahl des richtigen Weges zur dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt 7

3.1 Vorbereitung der Antragstellung  Girokonto eröffnen  Krankenversicherung auswählen und Mitgliedsbescheinigung mitbringen (alternativ kann das Jobcenter die Anmeldung zur Krankenversicherung vornehmen – wird in der Regel aktuell so praktiziert!)  Sonstige mitzubringende Unterlagen > Ausweisdokumente aller Personen der Bedarfsgemeinschaft (auch Frauen und Kinder) > Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge > ggf. Fiktionsbescheinigung (bitte unbedingt beim Ausländeramt Landkreis beantragen) > wenn möglich Einstellungsbescheid des Sozialamtes (Leistungen nach dem AsylbLG) > AZR Nummer – falls bekannt (Ausländerzentralregister) 3.2 Antragstellung  erfolgt in der Gruppeninfo jeweils Dienstag um Uhr (Dauer ca. 2 Stunden) im Jobcenter  oder zu den normalen Öffnungszeiten für Neuantragsteller (siehe Infoblatt) 3.3 Nach der Antragstellung zu beachten  Rücksendung Kindergeld-Anträge  ggf. RV-Nummer usw. nachreichen  alle Veränderungen mitteilen 8 Bitte um Termintreue und Pünktlichkeit, Helferkreise sind herzlich willkommen

Das SGB II sieht die Erstattung von „angemessenen“ Mietkosten vor. Zu den Mietkosten gehören die Kaltmiete, die kalten Nebenkosten (z.B. Wasser, Abwasser, Müll, Steuern, Hausmeisterdienste…) sowie die die Kosten für Heizung und Warmwasser. Jeder Landkreis legt für sich unter Berücksichtigung des lokalen Wohnungsmarktes sogenannte „Mietobergrenzen“ fest. Brutto-Kaltmieten, die sich unterhalb dieser Mietobergrenzen bewegen, sind „angemessen“ im Sinn des SGB II. Bitte beachten:  Vor Abschluss eines Mietvertrages ist die Zustimmung des Jobcenters einzuholen; ansonsten besteht die Gefahr, dass Kosten (Kaution, Umzugskosten usw.) nicht anerkannt werden können. Siehe Merkblatt „Umzug“.  Bei einen Umzug in einen anderen Stadt-/Landkreis ist vorab die Zustimmung des dortigen Jobcenters einzuholen. 9

10 Mietobergrenzen ab inkl. der kalten Betriebskosten* für SGB II und SGB XIILandkreis Erding Wohnungsgröße Region 1Region 2Region 3Region 4 Einpersonenhaushalt bis 50 qm 525,00 €475,00 €450,00 €425,00 € Zweipersonenhaushalt bis 65 qm 618,00 €585,00 €553,00 €520,00 € Dreipersonenhaushalt bis 75 qm 713,00 €675,00 €638,00 €600,00 € Vierpersonenhaushalt bis 90 qm 855,00 €810,00 €765,00 €720,00 € Fünfpersonenhaushalt bis 105 qm 998,00 €945,00 €893,00 €840,00 € für jede weitere Person 15 qm mehr 142,50 €135,00 €127,50 €120,00 € Pauschaler Abzug für Stellplatz/Garage, sofern in Grundmiete enthalten: Stellplatz Tiefgaragenstellplatz/Garage *kalte Betriebskosten: z.B. Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister aber ohne Heizung, Warmwasser und Haushaltsenergie (Strom) Einteilung der Gemeinden des Landkreises Erding in Regionen: Landkreis Erding Region 1Region 2Region 3Region 4 Erding ForsternLangenpreisingSt. Wolfgang OberdingPastettenWartenbergHohenpolding OttenhofenWörthFraunberg Kirchberg FinsingEittingBockhornSteinkirchen NeuchingBerglernWalpertskirchenInning a.Holz Moosinning Buch am Buchrain Isen Dorfen Taufkirchen Lengdorf

11 Menschen mit Fluchthintergrund sollen so in den Arbeitsmarkt integriert werden, dass sie auf Dauer eine ihren Talenten und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit ausüben können. Der Weg dahin wird allerdings in den allermeisten Fällen relativ lang sein. Er führt über viele Stufen zum individuellen Erfolg. U.a. über Spracherwerb, Eingewöhnung in die „Arbeits- und Lebenswelt Deutschland“, Berufserfahrung, Anerkennungsqualifikation, Ausbildung, Studium. Dazu benötigen alle Beteiligten einen langen Atem. Erforderlich ist allerdings neben dem Spracherwerb eine möglichst frühzeitige Eingewöhnung in die Arbeitswelt, z.B. über Betriebspraktika oder Zwischenbeschäftigungen.

12 Die Marktchancen sinken bei andauernder Arbeitslosigkeit rapide ab. Deshalb Wichtig! frühzeitige Arbeitsaufnahme berufliche Erfahrungen und Kenntnisse erweitern Abschlüsse anerkennen lassen oder erwerben Deshalb bietet das Jobcenter Erding passgenaue Maßnahmen an. Nähere Informationen erteilt die zuständige Vermittlungsfachkraft.

13 Im SGBII gibt es keinen Berufsschutz; d.h., grundsätzlich ist jede (gesetzlich zulässige) Tätigkeit baldmöglichst aufzunehmen, um die finanzielle Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Für Menschen mit Fluchthintergrund besteht u.a. ein finanzielles Risiko (Kürzung der Leistungen), wenn sie ohne wichtigen Grund > Einladungen in das Jobcenter nicht wahrnehmen > ein Maßnahmeangebot nicht annehmen > sich trotz Aufforderung durch das Jobcenter nicht bei einem Arbeitgeber vorstellen > Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen nicht bekannt geben (z.B. einen Nebenverdienst).

  Arbeitslosengeld II Link zu den Antragsvordrucken: 22DSTBAI Übersetzungen der Ausfüllhinweise: 22DSTBAI  Berufsanerkennung Informationsportale:  Homepage BAMF: 14

Danke für die Aufmerksamkeit! 15