Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen.

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 Präsentation transkript:

Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen

Vereinsberatung : Steuern Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Werbeeinnahmen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Einnahmen in der Vermögensverwaltung Übertragung der Werberechte an einen Dritten ohne dem Vorbehalt eines Mitspracherechts durch einen Überlassungsvertrages Voraussetzung: Angemessene Gewinnspanne durch die Agentur (Nettoüberschuss mindestens 10%, sonst wird das Handeln der Körperschaft zugerechnet (Geschäftsbesorgung ) Keine aktive Mitwirkung bei der Werbemaßnahme durch den Verein Beispiel: Bei einer Sportveranstaltung wird durch einen Werbepartner ein Werbebanner aufgehängt und der Verein erhält hierfür ein Entgelt. Weiter keine Mitwirkung durch den Verein. Die Einnahmen sind in der Vermögensverwaltung des Vereins zu erfassen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Selbstvermarktung der Werbung durch den Verein Rundfunkmäßige Verwertung von Sportveranstaltungen Entgeltliche Überlassung von Werbeflächen an verschiedene Unternehmer Aufnahme eines Firmen- oder Markennamens in den Vereinsnamen Präsentation im Internet, wenn durch einen Link die Werbeseiten des Sponsors erreicht werden Kurzfristige Zurverfügungstellung von VIP Logen bei Sportveranstaltungen Aktive Mitwirkung durch den Verein bei der einer Werbemaßnahme Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Ausgliederung der Werbung auf eine Personengesellschaft (GbR) Eigene Unternehmereigenschaft der Personengesellschaft Selbständige Vermarktung der Werbung durch die z.B. GbR Bei der Personengesellschaft muss eine Gewinnspanne von mindestens 10% verbleiben Werden die Voraussetzungen durch die Personengesellschaft nicht erfüllt, werden die Einnahmen dem Verein zugerechnet, da die Personengesellschaft nur geschäftsbesorgend tätig ist. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Werbung / Sponsoring Einnahmen durch Werbung oder Sponsoren Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Keine aktive Mitwirkung durch den Verein Aktive Mitwirkung durch den Verein Die Zahlungen stellen beim Sponsor Betriebsausgaben dar Wenn Umsatzsteuerpflicht beim Verein besteht, sind die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Hinweise Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Formen von Werbungen: Werbung auf Briefkopfbögen des Verein Bandenwerbung im Stadion Werbebanner beim Veranstaltungen Werbung auf der Hompage des Vereins Trikotwerbung Die Ausübung von Werbung kann durch ein Tun, durch Duldung oder durch einer Unterlassung vom Verein ausgeübt werden.