Handwerkskammer Karlsruhe Juni 16 1 Rechtliche Aspekte einer Betriebsübernahme Karlsruhe, 23. Mai 2012 Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am 23.5.2012.

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Handwerkskammer Karlsruhe Juni 16 1 Rechtliche Aspekte einer Betriebsübernahme Karlsruhe, 23. Mai 2012 Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe Juni 16 2 Überblick Arbeitsrechtliche Aspekte Haftung Namensrecht Formalitäten Handwerksrecht Rechtsform und Rechtsformwechsel Übertragungsformen Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe Juni 16 Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am I. Arbeitsrechtliche Aspekte Nachfolger tritt mit allen Rechten und Pflichten in bestehende Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB) Kündigungen aufgrund von Übernahme sind unwirksam Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmer Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer

Handwerkskammer Karlsruhe Juni 16 4 I. Arbeitsrechtliche Aspekte Fallstricke für Nachfolger:  Einsicht in Arbeitsverträge  Besteht Tarifbindung?  Gilt Kündigungsschutzgesetz?  Gelten besondere Schutzvorschriften? Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe I. Arbeitsrechtliche Aspekte Unterstützung durch Rechtsberater der Kammer:  Arbeitsvertragsmuster  Infoblätter für § 613 a BGB  Persönliches Beratungsgespräch Juni 16 5 Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe II. Haftung Nachfolger tritt grundsätzlich in Rechtsstellung des Übergebers ein Daraus kann sich Haftung des Nachfolgers bei Verbindlichkeiten des Unternehmens ergeben Praxistipp: Haftungsfrage ist eindeutig im Übernahmevertrag festzulegen Juni 16 6 Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe II. Haftung Haftung für Löhne und Gehälter Gemeinsame Haftung für rückständige Lohn- und Gehaltsverpflichtungen Juni 16 7 Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe II. Haftung Haftung für betriebliche Steuerschulden (§75 Abgabenordnung)  Nachfolger haftet für Steuerschulden (insbesondere Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer)  Vertraglicher Ausschluss nicht möglich  Tipp: Negativbescheinigung vom Finanzamt einholen sowie Bestätigung im Kaufvertrag Juni 16 8 Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe II. Haftung Haftung bei kleingewerblichen Unternehmen (Nichtkaufmann)  Grundsätzlich keine Haftung des Nachfolgers für Verbindlichkeiten des Übergebers  Betriebliche Verbindlichkeiten: Vertraglich vereinbarte Verpflichtungen, Sachmängelhaftung (Garantie)  Tipp: Regelung der Haftungsfragen im Innenverhältnis durch Unternehmenskaufvertrag Juni 16 9 Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe II. Haftung Haftung bei Firmenfortführung (§ 25 Handelsgesetzbuch)  Nachfolger haftet für Verbindlichkeiten des Übergebers  Voraussetzung: Firma bzw. Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen, wird tatsächlich weitergeführt und nicht abgeändert Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe II. Haftung Haftung bei Firmenfortführung (§ 25 Handelsgesetzbuch) Haftungsausschluss möglich Voraussetzung: Eintragung in das Handelsregister oder Änderung von Firmennamen Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe III. Namensrecht Übernahme von kleingewerblichem Unternehmen (Nichtkaufmann)  Nachfolger muss mit eigenem Vor- und Zunamen im Geschäftsverkehr auftreten  Tipp: Gemeinsames Schreiben mit Information über Geschäftsübernahme Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe III. Namensrecht Übernahme von kleingewerblichem Unternehmen (Nichtkaufmann)  Nachfolgezusatz oder Inhaberzusatz nur bei vorheriger Eintragung des Übergebers im Handelsregister möglich Bsp. Schreinerei Burkard e.K., Inhaber Daniel Müller Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe III. Namensrecht Übernahme von einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (e.K., GmbH, OHG, KG)  Unveränderte Beibehaltung des Firmennamens möglich Bsp. Müller Hochbau GmbH Einwilligung von Übergeber erforderlich  Änderung des Firmennamens ebenfalls möglich  Tipp: Einholung einer firmenrechtlichen Stellungnahme bei Handwerkskammer und IHK Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe IV. Formalitäten Handwerkskammer (Handwerksrolle) Gewerbeamt (Gewerbmeldung) Finanzamt Arbeitsagentur (Betriebsnummer) Berufsgenossenschaft Ggf. Handelsregister Ggf. Innung Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe IV. Formalitäten Energieunternehmen Telefon, Fax, ändern Fahrzeuge ummelden Betriebsversicherungen Tipp: Nutzen Sie das Starter Center der Handwerks- kammer Karlsruhe ( Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe V. Handwerksrecht Handwerksbetriebe sind in die Handwerksrolle einzutragen (§ 1 Abs. 1 Handwerksordnung) Zulassungspflichtige Handwerke erfordern einen Qualifikationsnachweis Meisterprüfung oder gleichwertiger Qualifikationsnachweis Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe V. Handwerksrecht Betriebsleiterprinzip Empfehlung: Frühzeitige Kontaktaufnahme mit Handwerkskammer zur Klärung der Eintragungsvoraussetzungen Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe VI. Rechtsform und Rechtsformwechsel Rechtsformen  Einzelunternehmen  Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co.KG)  Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG) Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe VI. Rechtsform und Rechtsformwechsel Kriterien für Rechtsform und Rechtsformwechsel  Begrenzung der Haftung  Steueroptimierung  Finanzierung beim Kauf  Eignung für schrittweise Nachfolge Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe VII. Übertragungsformen Vorweggenommene Erbschaft und Schenkung zu Lebzeiten Häufiger Fall bei familiärem „Chefwechsel“ Merke: Nachfolger muss mit Ausgleichszahlungen an die nicht berücksichtigten Abkömmlinge und an Ehepartner rechnen Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe VII. Übertragungsformen Erbschaft durch Todesfall Unternehmensnachfolge mit dem Tod des Übergebers Problematisch: Was bekommen die anderen Erben? Unternehmen sollte schon zu Lebzeiten übertragen werden! Schlechteste Lösung ist die gesetzliche Erbfolge Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe VII. Übertragungsformen Verkauf  Unternehmenskaufvertrag von zentrale Bedeutung (Form der Kaufpreiszahlung, Ermittlung von Kaufpreis, notarielle Beurkundung empfehlenswert und bei Übertragung von Grundstücken zwingend)  Tipp: Musterverträge der Handwerkskammer anfordern Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe VII. Übertragungsformen Miete / Pacht Häufige Vereinbarung: Miete betreffend Betriebsräume und Verkauf von Einrichtung und Maschinen Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am

Handwerkskammer Karlsruhe Vielen Dank! Haben Sie noch weitere Fragen? Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon Fon: 0721 – Mail: Juni Unternehmensnachfolge – Veranstaltung am