Kirchensteuerinitiative Auswirkungen auf die Kirchgemeinden und Pfarreien Synodalrat Dr. iur. Benno Schnüriger, Präsident Synodenstamm.

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Kirchensteuerinitiative Auswirkungen auf die Kirchgemeinden und Pfarreien Synodalrat Dr. iur. Benno Schnüriger, Präsident Synodenstamm

9. Januar 2014 Synodenstamm Volksinitiative / Initiativtext Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative) Die Verfassung des Kantons Zürich wird wie folgt geändert: Art. 130 Abs. 5 (neu) Juristische Personen sind von der Kirchensteuer befreit.

9. Januar Synodenstamm Rechtsgrundlagen Art. 130 KV Kirchliche Körperschaften 3 Das Gesetz regelt: a. die Grundzüge der Organisation der kirchlichen Körperschaften; b. die Befugnis zur Erhebung von Steuern; c. die staatlichen Leistungen. 4 Es kann vorsehen, dass ein Teil der Steuererträge einer negativen Zweckbindung unterstellt wird. 5 Der Kanton hat die Oberaufsicht über die kirchlichen Körperschaften.

9. Januar Synodenstamm § 25 KiG Steuern natürlicher und juristischer Personen Die Kirchgemeinden erheben von den Angehörigen ihrer Konfession und den juristischen Personen nach Massgabe des Steuergesetzes die Kirchensteuer. Die Erträge aus den Kirchensteuern für juristische Personen dürfen nicht für kultische Zwecke verwendet. Über die Verwendung dieser Steuererträge legen die kantonalen kirchlichen Körperschaften gesamthaft Rechnung ab. § 201 StG Kirchensteuern/Steuerpflicht Die Kirchgemeinden der kantonalen kirchlichen Körperschaften können nach Massgabe dieses Gesetzes Steuern erheben.

Mittelherkunft Steuern Natürliche Personen Steuern Juristische Personen Kostenbeiträge Staat* Total *Erhöhen sich 2013 auf CHF 22.1 Mio. 9. Januar Synodenstamm

9. Januar Synodenstamm Unsere Argumente FÜR die Kirchensteuer Zu den kirchlichen Aufgaben gehört insbesondere auch die Suche nach Sinn und Werten in der Gesellschaft. Leistungen der Kirchen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Erhaltung kirchlichen Bauten und damit vieler historischer Ortsbilder. Die Seelsorgearbeit der Kirchen dient auch den Unternehmen.

9. Januar Synodenstamm Unsere Argumente FÜR die Kirchensteuer Die Kirchen tragen zum Zusammenhalt in der Gesellschaft bei (Migrantenseelsorge). Die Kirchen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Geschichte und Kultur. Geringe Entlastung für die Unternehmen – grosse Konsequenzen für die Kirchen. Die Rechtmässigkeit wird vom Bundesgericht bejaht.

9. Januar Synodenstamm Argumente der Gegner der Kirchensteuer Die natürlichen Personen können sich auf die Religionsfreiheit (Art. 15 BV) berufen und sich von der Entrichtung der Kirchensteuer befreien. Das Gleichheitsgebot gilt als verletzt, wenn juristische Personen von diesem Recht nicht Gebrauch machen können. Die Kirchensteuer juristischer Personen verstösst gegen die Verpflichtung des Staates zur religiösen Neutralität.

9. Januar Synodenstamm Argumente der Gegner der Kirchensteuer (Fortsetzung ) Zweckbindung, bei welcher die Kirchen die Steuererträge nicht für kultische Zwecke einsetzen dürfen, sind eher vertretbar (schon umgesetzt). Die gesellschaftliche Tendenz geht heute in Richtung Entflechtung von Kirche und Staat. Sechs Kantone der Schweiz kennen die Kirchensteuerpflicht von Unternehmen nicht.

9. Januar Synodenstamm * 62.6 Mio. Franken Um wie viel Geld geht es? Nettosteuereinn. aller Kirchgemeinden im Kanton Zürich Jahr Total in Mio. CHF Anteil nat. Personen Anteil jur. Personen %28.52% %25.13% %32.88% %30.97% % 29.48% % 31.27% %34.87% *

9. Januar Synodenstamm Unterschiede bei den Kirchgemeinden Nettosteuereinn. kath. Kirchgemeinden im Kanton Zürich KG Total in Mio. CHF Anteil nat. Personen Anteil jur. Personen Oberrieden %1.54% Meilen %7.59% Dielsdorf %13.78% Hinwil %23.97% Winterthur %36.38% Stadt Zürich %53.94%

9. Januar Synodenstamm Konsequenzen einer Annahme Gesamteinnahmen sinken um 25 bis 30 Prozent Trifft Kirchgemeinden/Pfarreien sehr unterschiedlich Bedingt einen neuen Finanzausgleich Einschneidender Leistungsabbau auf allen Ebenen (kommunal, kantonal und national) und in allen Bereichen

9. Januar Synodenstamm Konsequenzen einer Annahme (Fortsetzung) Steuererhöhungen in den Kirchgemeinden für katholische Mitglieder Leistungsaufträge von Dritten (z.B. polit. Gemeinden) Ertragreichere Liegenschaftsbewirtschaftung Verkauf Liegenschaften, Bauland Sponsoring, Fundraising

9. Januar Synodenstamm Konsequenzen einer Annahme (Fortsetzung) Szenarien Einsparungen  Wegfall von heute erbrachten Leistungen / Angeboten  Personalabbau  Lohnkürzungen

9. Januar Synodenstamm Aktueller Stand  Vorberatende Kommission lehnt Vorlage ab  Minderheitsantrag (Gegenvorschlag): freiwillige «Steuerabgabe»  Kantonsrat 13. Januar 2014  Abstimmungstermin 18. Mai 2014) Abstimmung ist zu gewinnen: NEIN stimmen!