Matthias Mahlmann Antidiskriminierungsrichtlinien der europäischen Kommission: Gegenwart und Zukunft.

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Matthias Mahlmann Antidiskriminierungsrichtlinien der europäischen Kommission: Gegenwart und Zukunft

Einleitung Der Streit um Gleichbehandlung Politische Debatten Rechtliche Regelungen

Überblick: Skizze des Gleichbehandlungsrechts Internationale Entwicklung Soziale Problemlagen Europäische Vorgaben Gleichbehandlungsrecht und Rechtsethik

Internationale Entwicklung Wurzeln des Gleichbehandlungsrechts Gleichheitsschutz im Konstitutionalismus Neue nationale spezialisierte Rechtsregime Völkerrecht

Europäisches Gleichbehandlungsrecht Gleichbehandlung als Grundprinzip Unionsrechts Staatsangehörigkeit Geschlecht Sonstige Merkmale Art. 19 AEUV (Art. 13 EG) Art. 21 GR-Charta Grundrechtlicher Gleichbehandlungsschutz Sekundärrecht Hierarchien der Schutzregime

Neue Weichenstellungen Anti-Rassismus RL 2000/43/EG Rahmen-RL 2000/78/EG Ergänzung/Zusammenfassung Sekundärrecht zur Geschlechterdiskriminierung RL 2004/113/EG; RL 2006/54/EG

Anti-Rassismus Richtlinie Erfasste Gründe: Rasse und ethnische Herkunft Horizontaler Ansatz Beschäftigung Sozialschutz, soziale Sicherheit, Gesundheitsdienste, soziale Vergünstigungen Bildung Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen

Rahmenrichtlinie Erfasste Gründe: Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Ausrichtung, Alter Vertikaler Ansatz: Beschäftigung Geschlecht Auch Versorgung mit Güter und Dienstleistungen Richtlinienvorschlag: Güter und Dienstleistungen auch für übrige Merkmale

Soziale Problemlagen Diskriminierung – eine Schimäre? Die Realität der Diskriminierung Vielfältige Diskriminierungsberichte Schwierigkeiten der Gewinnung von belastbaren und seriösen Daten Die Realität der Gleichbehandlung und des Respekts

Eine Studie (EU, BMFSFJ) „Diskriminierung in Deutschland“ Sekundäranalyse existierender Studien Online-Befragung Verbandsumfrage Medienanalyse Befragung von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten Gerichtsumfrage

Ergebnisse Realität der Diskriminierungen Beispiel: Religion Alter Kasuistik Beispiel: Behinderung

Grundprobleme des EU- Gleichbehandlungsrechts Umsetzung im AGG Fortdauernde Wirkung der Richtlinien Lückenfüllung aufgrund unmittelbarer Wirkung Gemeinschaftsrechtswidrigkeit Rechtsprechung des EuGH Allgemeiner, unionsgrundrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz EuGH, Mangold u. Kücükdevici Verbot der Alterdiskriminierung als Ausprägung BVerfG: Nicht ultra vires

Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts EuGH, Bartsch Ex Art. 13 EG, RL 2000/78/EG vor Ablauf der Umsetzungsfrist nicht ausreichend, um Anwendungsbereich zu eröffnen Beispiel: Familienstand EuGH, Tadao Maruko Hintergrund: Gleichheitsschutz im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten Parallele: BVerfG zu Lebenspartnerschaft, Ehe und Art. 3 Abs. 1 GG

Begriff der Diskriminierung Direkte Diskriminierung Indirekte Diskriminierung Belästigung Anweisung zur Diskriminierung

Merkmal Geschlecht: Klassische Probleme, z.B. Teilzeit (EuGH, Voß) Rentenalter Neue Fragestellungen: In-vitro-Fertilisation, Schwangerschaftsbeginn und Kündigungsschutz (EuGH, Mayr)

Diskriminierung ohne diskriminierte Person EuGH, Feryn: Ankündigung der Nichteinstellung bestimmter ethnischer Gruppen schon direkte Diskriminierung Diskriminierung aufgrund Eigenschaften eines Dritten EuGH, Coleman: Mutter eines behinderten Kindes

Funktion des Gleichbehandlungsrechts Verbot ungerechtfertigter Ungleichbehandlung Absicherung gerechtfertigter Ungleichbehandlung Tatbestandsausschluss und Rechtfertigung Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Sonderregelung: Religion und Weltanschauung Bereichsdifferenzierte Anforderungen? Hamburger Migrationslotsenfall

Sonderregelung: Alter EuGH, Mangold Uneingeschränkte Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen nach 52. Lebensjahr verneint EuGH, Cadman Beschäftigungszeiten abstrakt geeignet für Einschätzung beruflicher Qualifikation durch Erfahrung EuGH, Palacios de la Villa Kollektive Vereinbarung von Ruhestandsalter zulässig EuGH, Age Concern England Rechtfertigung durch Beschäftigungspolitik, Arbeitsmark, berufliche Bildung Beweislast bei Mitgliedstaaten

EuGH, Hütter Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten vor 18. Lebensjahr für Dienstaltersstufe zur Gleichbehandlung für allgemeiner und beruflicher Bildung/Eingliederung jugendlicher Lehrlinge unzulässig EuGH, Wolf Höchstalter Einstellung in mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei 30 Jahren unionsrechtskonform EuGH, Petersen Höchstalter Vertragszahnarzt Gesundheit (-), da nicht für alle Zahnärzte gilt Gerechte Verteilung der Berufschancen zwischen Generationen (+) EuGH, Kücükdeveci Beschäftigungszeiten vor 25. Lebensjahr müssen für Bestimmung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden

Angemessene Vorkehrungen für behinderte Menschen EuGH, Chácon Navas Klärung Behinderungsbegriff Positive Massnahmen EuGH-Rspr. zu Geschlecht Verhältnismäßigkeit, Prüfung des Einzelfalls auch bei Quoten

Rechtsschutz EuGH, Bulicke Zweimonatsfrist zulässig, wenn nicht schlechter als vergleichbare Fristen Frist macht Rechtsverfolgung nicht praktisch unmöglich oder unangemessen schwierig Beweislast

Sanktionen Wirksam, verhältnismässig, abschreckend Verschuldensunabhängige Haftung Bei Diskriminierung ohne Diskriminierten EuGH, Feryn Öffentliche Feststellung, Unterlassungsverfügung, Buße, Schadensersatz zu Gunsten einer Anti- Diskriminierungsorganisation Unabhängige Stellen

Das AGG in der Rechtspraxis Erhitzte Debatte im Vorfeld Realität Keine Klageflut (Gerichtsbefragung) Hauptfallgruppen: Geschlecht, Alter, Behinderung Ökonomische Belastungen begrenzt (Studie ADS) Langsam sich entfaltende Kasuistik Hilfreiche Ernüchterung

Rechtsethik Modernes Gleichbehandlungsregime Probleme der praktischen Anwendung, insbesondere Rechtfertigung Bewusstsein rechtsethischer Fundamente

Konzeptionelle Grundfragen zum europäischen Gleichbehandlungsrecht Falscher Individualismus? Der Wert der Einzelfallgerechtigkeit Leitbild substantielle Gleichheit? Gleichbehandlungsrecht und komplexe Gleichheit Ende der Freiheit? Schutz universalisierter Freiheit

Zivilisierte Organisation des Pluralismus Achtung der einzelnen Menschen als Person Gleichbehandlung und die Grenzen des Rechts