Workshopmodul AU-Fallmanagement, Verordnung häuslicher Krankenpflege, Schnellinformation Unnötige Bürokratie oder kleine Alltagshelfer?

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 Präsentation transkript:

Workshopmodul AU-Fallmanagement, Verordnung häuslicher Krankenpflege, Schnellinformation Unnötige Bürokratie oder kleine Alltagshelfer?

Elemente der Versorgungssteuerung

Die Elemente AOK Bosch BKK BKK VAG BKK Verbund IKK classic Ersatz- kassen LKK Knapp- schaft AU-Fallmanagementxxx Verordnung häuslicher Krankenpflegexxx Schnellinformation/Beratungsbogen xxx Heilmittelmanagementxx x Hilfsmittelmanagementxxx Arribaxxx Arzneimittelmodulxxx nur einzelne Kassen x nur TK x x Anbindung von Facharztverträgenxx

AU-Fallmanagement

Abfrage des Beschäftigungsstatus Aufwand:  Daten müssen beim ersten Aufruf einer AU-Bescheinigung hinterlegt werden  Spätestens nach einem Jahr müssen die Daten überprüft und ggf. aktualisiert werden Vorteile:  Hilfestellung zur Einhaltung der AU-Richtlinien  Bereitstellung von Informationen zur Beantwortung der AU-Anfrage (Muster 52.2) (Patient in der Regel nicht anwesend)  Bereitstellung von Informationen zur Beantwortung anderer Anfragen, z.B. nach einem Verkehrsunfall (Patient in der Regel nicht anwesend)

Anfrage zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Muster 52) Bisher  Nur in Papierform möglich  Oft verschiedene Varianten des Muster 52  Manchmal unnötig frühe, unnötig häufige oder wenig qualifizierte Anfragen durch die Kasse  Für den Arzt viel Schreibarbeit von Hand  Angaben des Arztes nicht immer vollständig  Umständliche Archivierung des ausgefüllten Musters 52 (Papierablage oder Einscannen)

Anfrage zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Muster 52.2) Neu in der HzV  Einheitliches Muster 52.2  Die Kasse schickt keine Formulare mehr in die Praxen, sondern nur einen Brief mit der Aufforderung zu einem bestimmten Patienten das Muster 52.2 auszufüllen und zurück zu schicken  Qualifizierung der Kassenmitarbeiter zu zeit- und sachgerechten AU- Anfragen  Standardisiertes Ausfüllen am PC, vieles durch Ankreuzen  Automatische Befüllung mit Patientendaten und Angaben zum Beschäftigungsstatus durch das Praxisprogramm

Anfrage zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Muster 52.2) Neu in der HzV  Angaben des Arztes vollständig  Anzeige/Ausdruck der Tel.-Nummer der Krankenkasse zur einfachen Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse  Einfache Speicherung des ausgefüllten Musters 52.2 in der elektronischen Karteikarte  Vereinfachung und Zeitersparnis

Anwendungsbeispiel (Turbomed): Muster 52.2 (1) Beim Patienten hinterlegte Daten zum Beschäftigungs- status werden automatisch übernommen

Anwendungsbeispiel (Turbomed): Muster 52.2 (2)

Verordnung häuslicher Krankenpflege

Probleme Vorgaben der GBA-Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege werden unbefriedigend umgesetzt Folge:  Arbeitsintensive, den Praxisablauf störende Rückfragen der Krankenkasse bei unvollständiger oder nicht plausibler Verordnung  Gefahr der Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch unwirtschaftliche Verordnungen Weiteres Problem: Vom Pflegedienst vorausgefüllte Verordnungen erreichen die Praxis

Ziele 1.Richtlinienkonformes Ausfüllen der Verordnung durch eine IT-Hilfe 2.Keine störenden Rückfragen 3.Verordnung erfolgt in einem Prozess 4.Vom Pflegedienst vorab ausgefüllte Verordnungen vermeiden

Anwendungsbeispiel (Turbomed): Die Plausibilitätsprüfung (1)

Anwendungsbeispiel (Turbomed): Die Plausibilitätsprüfung (2)

Fazit  Verordnung unter Einhaltung der GBA-Richtlinie durch IT- Hilfe  Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes  „Falsches bzw. lückenhaftes“ Ausfüllen der Verordnung durch IT-Hilfe ist nicht mehr möglich  Vermeidung von Rückfragen seitens der Krankenkasse und des Pflegedienstes  Verordnung erfolgt in einem Prozess  Das Ausstellen von Verordnungen durch den Pflegedienst ist nicht mehr möglich, da in der HzV jede Verordnung zwingend über die Vertragssoftware auszustellen ist

Schnellinformation/Beratungsbogen

Welche Kassen bieten die Schnellinformation bzw. den Beratungsbogen an?

Schnellinformation bzw. Beratungsbogen … was ist das? Die Schnellinformation bzw. der Beratungsbogen ist ein Element der Versorgungssteuerung in der HzV, was der Praxis ermöglicht, besonderen Behandlungsbedarf an die Krankenkasse zu melden und so eine Unterstützung der Krankenkasse einfach anzufordern.

Wann kann ich eine Schnellinfo bzw. einen Beratungsbogen verschicken? Beispiele: Unterstützung durch die Kasse, wenn ein Patient dringend einen Therapie- /Rehaplatz braucht Unterstützung durch die Kasse bei der Versorgung mit Hilfsmitteln Unterstützung durch die Kasse z.B. bei Entlassung aus dem Krankenhaus

Besonderheiten Bosch BKK 1) Beratungsbogen gekoppelt an bestimmte Diagnosen Öffnet sich automatisch bei der Dokumentation bestimmter Diagnosen aus folgenden Bereichen: Demenzerkrankungen Herzinsuffizienz Hypertensive Herz- und Nierenerkrankungen Hemiplegie/ Apoplex Nierenversagen Depressionen Frakturen im Zusammenhang mit Stürzen Muskelerkrankungen und Paresen

Besonderheiten Bosch BKK 2) Patientenbegleiter Unterstützung bei der Versorgung der HzV-Versicherten durch die Patientenbegleiter der Bosch BKK Guter Ansatzpunkt für die Zusammenarbeit zwischen der VERAH und der Patientenbegleiter Beispiel: Patientenbegleiter übernehmen die Betreuung von Patienten nach Entlassung aus dem Krankenhaus

Zusammenhang Einschreibung Patient-Versorgungssteuerung 1. Unterschrift: Bestätigt die Teilnahme am Vertrag (zwingend notwendig) 2. Unterschrift: Voraussetzung u.a. zur Umsetzung der Versorgungs- steuerung (dringend zu empfehlen, sonst Nachteile für den Patienten) 1. Unterschrift 2. Unterschrift

Fazit

Ziele der Versorgungssteuerung Optimale Versorgung der Patienten Refinanzierung der HzV Verbesserung der Versorgungs- strukturen Nutzung neuer Kommunikations- wege Übernahme der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die Krankenkassen

Workshop – Baukasten

Hotline von MFAs für MFAs Speziell für MFAs wurde eine „Hotline von MFAs für MFAs“ ins Leben gerufen, unter der regelmäßig durch die HÄVG RD Süd geschulte MFA Kolleginnen aus der Praxis erreichbar sind und Fragen aus dem täglichen Praxisalltag beantworten. Montag 16:00 Uhr – 19:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Mittwoch 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Tel.: Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage 27

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Telefonische Praxisberatung Stuttgart Montag – Freitag 09:00 Uhr – 17:00 Uhr Tel.: Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage 29