Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel DBS 2007– Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Seite 1 Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel.

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Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel DBS 2007– Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Seite 1 Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel August 2008

Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel DBS 2007– Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Seite 2 Kurs 21: Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Betriebsverfassung Teil 2: Inhalte der Betriebsverfassung Dienstag, 12. August 2008 Univ.- Prof. Dr. Winfried Hamel

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 3 Gruppenarbeit für drei Gruppen aus je 3 Personen Bitte kategorieren Sie alle betrieblichen Inhalte, bei denen Mitbestimmung Ihrer Meinung nach - möglich (Gruppe 1 und 2) -ausgeschlossen (Gruppe 3) ist.

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 4 Anwendungsfelder betrieblicher Mitbestimmung: Allgemeine Aufgaben gemäß § 80 Kontrollaufgaben Initiativaufgaben Gestaltungsaufgaben Organisationsaufgaben Gemeinwohlaufgaben Gesamtwirtschaftsaufgaben Gesellschaftsaufgaben Vorschrifteneinhaltung Betriebsförderung Gleichstellungsförderung JuAV vorbereiten und einführen Umweltschutzförderung Beschäftigungsförderung Integration von Gruppen

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 5 Arten der Beteiligungsrechte Informations- oder Unter- richtungsrechte Anhörungs- oder Vor- schlagsrechte Beratungs- rechte z.B. vor Betriebsänderung (§ 111 S. 1) z.B. Anhörung bei Kündigungen (§ 102 Abs. 1) allgemeine besondere Formen der Beteiligung des Betriebsrats Mitbestimmungs- rechte (Einigungszwang) z.B. soziale Angelegenheiten (§ 87 Abs. 1) Formen der Einigung Arbeitgeber - Betriebsrat BetriebsvereinbarungSpruch EinigungsstelleRegelungsabrede Quelle: Feuerborn, DBS-Kurs 18 / 2003

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 6 Sonderrechte betrieblicher Mitbestimmung Unterrichtungs- und Erörterungsrecht (§ 81) Anhörungs- und Erörterungsrecht (§ 82) Einsicht in Personalakten (§ 83) Beschwerderecht (§ 84) Anrufung der Einigungsstelle (§ 85) Vorschlagsrecht durch Arbeitnehmer (§ 86a)

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 7 Entscheidungsfelder betrieblicher Mitbestimmung Soziale Angelegenheiten (§§ 87 ff.) Arbeitsgestaltung (§§ 90 f.) Personelle Angelegenheiten –Allgemeine personelle Angelegenheiten (§92 ff.) –Berufsbildung (§§ 96 ff.) –Personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99 ff.) Wirtschaftliche Angelegenheiten –Unterrichtungsrechte (§§ 106 ff.) –Betriebsänderungen (§§ 111 ff.)

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 8 Entscheidungsfelder sozialer Angelegenheiten I 1.Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer 2.Chronologische Arbeitszeit- und Pausengestaltung 3.Vorübergehende Veränderung der betriebsüblichen Arbeitszeit (chronometrisch) 4.Zeit, Art und Ort der Entgeltauszahlung 5.Allgemeine Urlaubsgrundsätze und Urlaubspläne 6.Technische Einrichtungen zur Überwachung des Leistungsverhaltens 7.Regelungen zur Verhütung von Unfällen sowie zum Gesundheitsschutz 8.Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 9 Entscheidungsfelder sozialer Angelegenheiten II 9.Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen 10.Aufstellung von betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen und –methoden 11.Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze sowie vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte 12.Grundsätze zum Betrieblichen Vorschlagswesen 13.Grundsätze zur Durchführung von Gruppenarbeit Im Nichteinigungsfall: Anrufung der Einigungsstelle

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 10 Entscheidungsfelder freiwilliger Betriebsvereinbarungen 1.Zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen 2.Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes 3.Errichtung von Sozialeinrichtungen 4.Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung 5.Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 11 Unterrichtungsgebiete wirtschaftlicher Angelegenheiten 1.Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens 2.Produktions- und Absatzlage 3.Produktions- und Investitionsprogramm 4.Rationalisierungsvorhaben 5.Fabrikations- und Arbeitsmethoden, Einführung neuer Methoden 6.Betrieblicher Umweltwschutz 7.Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen 8.Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen 9.Zusammenschluss oder Spaltung von Unternehmen oder Betrieben 10.Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks 11.Sonstiges, das die Interessen der Arbeitnehmer wesentlich berühren könnte

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 12 Mitbestimmung auf Unternehmensebene Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften „Drittelparität“ in kleinen Gesellschaften gem. BetrVerfG ´52, für AGs nach 1994 sowie für GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern „Unechte“ Parität in großen Gesellschaften (> 2000 Arbeitnehmer) gem. MitbestG (1976) „Echte“ Parität in Gesellschaften der Montanindustrie gem. Montan-MitbestG (1951)

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 13 Aufgaben der AN-Vertreter im Aufsichtsrat Die Aufgaben der AN-Vertreter im Aufsichtsrat sind identisch mit den Aufgaben der Anteilseigner-Vertreter im Aufsichtsrat, alle sind dem Wohl der Gesellschaft sowie der Allgemeinheit verpflichtet. Dennoch werden die AN-Vertreter im Aufsichtsrat ihr „Herz für die Arbeitnehmer“ nicht verleugnen, sondern darauf achten, dass Entscheidungen im Aufsichtsrat die Belange der Belegschaften nicht unnötig verletzen. In Grossunternehmen ist zusätzlich der „Arbeitsdirektor“ als integraler Bestandteil des Vorstands eingerichtet, der per gesetzlichem Auftrag verpflichtet ist, die Belange des Personals zu beachten. (§ 33 MitbestG, § 13 Montan-MitbestG)

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 14 Aufsichtsrats-Zusammensetzung gem. MitbestGn Arbeitnehmervertreter im AR gem. MitbestG: Größe des AR: 12 Mitglieder:davon 4 AN des Unternehmens, 2 Gewerkschaftsvertreter 16 Mitglieder:davon 6 AN des Unternehmens, 2 Gewerkschaftsvertreter 20 Mitglieder:davon 7 AN des Unternehmens, 3 Gewerkschaftsvertreter Arbeitnehmervertreter im AR gem. Montan-MitbestG: Größe des AR: 11 Mitglieder:davon 4 AN-Vertreter, 4 AG-Vertreter, 1 „Neutraler“ 15 Mitglieder:davon 6 AN-Vertreter, 6 AG-Vertreter, 1 „Neutraler“ 21 Mitglieder:davon 10 AN-Vertreter, 10 AG-Vertreter, 1 „Neutraler“ jeweils mit weiteren Erfordernissen für die AN-Vertreter