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Prof. Dr. Thomas Blanke Institut für Rechtswissenschaften Fakultät II

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Präsentation zum Thema: "Prof. Dr. Thomas Blanke Institut für Rechtswissenschaften Fakultät II"—  Präsentation transkript:

1 Prof. Dr. Thomas Blanke Institut für Rechtswissenschaften Fakultät II
Europäische Aktiengesellschaft und die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland Prof. Dr. Thomas Blanke Institut für Rechtswissenschaften Fakultät II Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

2 Regelfall: Beteiligungsvereinbarung
Vereinbarung von transnationaler Unterrichtung und Anhörung (SE-BR) + (evtl) Unternehmensmitbestimmung Vergleichbar EBR-Bildung (BVG), SE-BR verdrängt EBR (Ausnahme: BVG-Negativbeschluss: doppelte 2/3 Mehrheit, nicht zulässig bei Umwandlung) Nationale betriebl. Beteiligung bleibt erhalten, Mitbestimmung in der SE wird ersetzt Wahlfreiheit von monist. + dualist. System Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

3 Vortrag auf der Tagung am 22.3.2006, CvO-Universität Oldenburg
SE-Verhandlungen - Einleitung durch Gründerunternehmen - Dauer 6 Monate, ggf. 1 Jahr - Scheitern der Verhandlungen: Auffangregelungen – immer SE-BR, ggf. Unternehmensmitbest. gemäß „Vorher-Nachher-Prinzip“ (Sicherung des Höchstniveaus, § 35 II SEBG) - Beratung durch Sachverständige und ggf. EU-Gewerkschaftsvertreter - Art. 12 SE-VO: Keine Eintragung ohne Beteiligungsregelung (Vereinbarung, Auffangregelung, Negativbeschluss) - Gewerkschaftsbeauftragte als Mitglied des BVG (jeder 3. inländische Sitz) Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

4 Verhältnis SE-BR zum BetrVG I
Regelfall: Errichtung durch Vereinbarung, nicht Gesetz (nur subsidiär) – weite Vereinbarungsbefugnis („Parteiautonomie“) Regelfall: Information und Konsultation, keine Mitbestimmung (str., ob vereinbart werden kann) Gegenstände: „Entwicklung der Geschäftslage und Perspektiven der SE “ Außergewöhnliche Umstände Mischung aus Gegenständen des Informationsrechts des Wirtschaftsausschuss (§ 106 BetrVG) und der Tatbestände von Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG) Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

5 Jährl. Unterrichtung und Anhörung
 1. die Struktur des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage,  2. die voraussichtliche Entwicklung der Geschäfts-, Produktions- und Absatzlage,  3. die Beschäftigungslage und ihre voraussichtliche Entwicklung,  4. Investitionen (Investitionsprogramme),  5. grundlegende Änderungen der Organisation,  6. die Einführung neuer Arbeits- und Fertigungsverfahren,  7. die Verlegung von Unternehmen, Betrieben oder wesentlichen Betriebsteilen sowie Verlagerungen der Produktion,  8. Zusammenschlüsse oder Spaltungen von Unternehmen oder Betrieben,  9. die Einschränkung oder Stillegung von Unternehmen, Betrieben oder wesentlichen Betriebsteilen, 10. Massenentlassungen. Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

6 Unterrichtung und Anhörung in außergewöhnlichen Fällen
Verlegung oder Verlagerung von Unternehmen, Betrieben oder wesentlichen Betriebsteilen, Stilllegung von Unternehmen, Betrieben oder wesentlichen Betriebsteilen, Massenentlassungen. Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

7 Verhältnis SE-BR zum BetrVG II
Bei außergewöhnl. Umständen: Aufschiebendes Vetorecht des SE-BR und Verhandlungsanspruch mit SE-Leitung Nur grenzübergreifende Angelegenheiten Fazit: Geringere Rechte des SE-BR als BR/GBR/KBR (aber: Kein 100-AN Quorum wie nach § 106 BetrVG) Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

8 Erweiterung der Rechte des SE-BR durch Vereinbarung?
„Echte“ Mitbestimmungsrechte: str. (aber: Vereinbarungsautonomie) Nationale betriebliche Rechte nicht erweiterbar (zwingendes Organisationsrecht, Art. 34 EGBGB, „Subsidiaritätsprinzip“) Keine Delegation nationaler Rechte auf SE-BR Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

9 Tendenzen der AN-Beteiligung in der EU
Verhandlungslösung statt Gesetz – Vorgaben: Internationale Zusammensetzung des BVG (SE: 10% -Quorum) „Vorher-Nachher-Prinzip“ bei Mitbestimmung Auffangvorschriften Kooperation statt Konflikt Erweiterung der Beteiligungsrechte Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

10 Grundlagen des Europ. Beteiligungsmodells
Primat der Ökonomie: Marktintegration Institutionen: Rechtliche Garantien (Art.14 II EG) Freier Verkehr von Waren (Zollunion 23ff., aber: Landwirtschaft, Art.32ff., 36) Personen, Dienstleistungen und Kapital Ausnahmen: Dienste von allg. wirtsch. Interesse Art.16 EG) Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

11 Politische Reaktion (Nationalstaatliche Ebene)
Ausbildung von Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaaten: Begrenzung der Entgrenzung Elemente Soziale Sicherungssysteme Arbeitsschutz Arbeitsbeziehungen Staatliche Beschäftigungspolitik Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

12 Vortrag auf der Tagung am 22.3.2006, CvO-Universität Oldenburg
Europäische Ebene Vorlauf der Marktintegration: Steigerung der Exit-Optionen der Unternehmen Sinkende nationale Steuerungsmöglichkeiten der Sozialpolitik Vorrang der Negativintegration vor Positivintegration: Deregulierung auf EU- und nationaler Ebene Unterschiedliche Modelle von Sozialstaat und Arbeitsbeziehungen in der EU Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

13 Kapitalismusmodelle in der EU I
„Soziale Systeme“ der Produktion: Nichtökonomische Voraussetzungen ökonomischen Handelns Einbettung in soziale Institutionen (Schaffung von Erwartungssicherheit) Alternativen ökonom Handelns Grundtypen: Liberaler und korporatistischer Typus Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

14 Kapitalismusmodelle in der EU II
Liberaler Typus (GB): Kurzfristig einzelwirtschaftlich orientiert (corporate governance: Dominanz betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen) Refinanzierung an der Börse (shareholder value: Kurzfristige Renditeerwartung) Marktgeleitete Koordinierungsmechanismen Rückgang des industriellen Sektors (20%), Spaltung in standardisierte Masssenproduktion („screwdriver manufacturing“, „low skill- low wage“) und per Risikokapital finanzierte high-tech Produktion Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

15 Kapitalismusmodelle in der EU III
Korporatistischer Typus („Rheinischer Kapitalismus“,D) Langfristige Bankanleihen oder strategische Börseninvestoren (Stakeholder) Kooperative corporate governance (Aufsichtsrat – Vorstand, Mitbestimmung im AR) Unternehmensziele: Marktsicherung, Beschäftigungsstabilität (flexible interne Arbeitsmärkte, nach außen abgeschottet) Kooperative Organisation der Ausbildung (duales System) und der betrieblichen Weiterbildung Folge: „inkrementalistisches Innovationssystem“, preisunelastische Qualitätsprodukte im medium tech Bereich („high qualification – high wage – high quality“) – Exportweltmeister Deutschland Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg

16 Konsequenzen für nationale und EU-Beteiligungsrechte
Konvergenz der Kapitalismusmodelle und der Beteiligungsmuster Entstehung neuer Zwischenformen („Hybridbildung“) Zunahme von Verhandlungslösungen (§ 3, 28a BetrVG) Dezentralisierung, Verbetrieblichung: Bündnisse für Arbeit Vom Klassen- zum Wettbewerbsmodell der Beteiligung? Vortrag auf der Tagung am , CvO-Universität Oldenburg


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