PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler BWLV Lehrerin/Lehrer-Sein 7. Vorlesung, 20.4.2015 Professionalität & Ethos im Lehrberuf 1)Merkmale der Professionalität.

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 Präsentation transkript:

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler BWLV Lehrerin/Lehrer-Sein 7. Vorlesung, Professionalität & Ethos im Lehrberuf 1)Merkmale der Professionalität 2)Berufsethos & Standesregeln

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler 1) Professionalität* - Begriffsklärung ■„weites rechtliches, moralisches und intellektuelles Mandat“  Gesellschaftliche Lizenz ■Abgrenzung zur Laienwelt und zum dilettantischen Handeln  spezifische inhaltliche und soziale Kriterien des Berufshandelns * Klimperle (2008)

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler 7 Kriterien der L-Professionalität* a)Auf wissenschaftlicher Grundlage arbeiten b)Den gesellschaftlichen Auftrag wahrnehmen c)Handlungsfähigkeit für das Leben lernen nachweisen d)Sich weiterbilden und die Qualität nachweisen e)In Berufsverband eingebunden sein f)Soziales Ansehen geniessen g)Ethischen Grundlagen verpflichtet sein  * Zusammenstellung: H. Bächler nach Klimperle (2008), Miller (2001, 2004)

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler b) Den gesellschaftlichen Auftrag wahrnehmen

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler c) Handlungsfähigkeit für das Leben-lernen nachweisen ■Es mit den Lebensproblemen der Lernenden aufnehmen, ■Lebensbewältigung als Ziel der Schule; ■instrumentelles Wissen – das Lernen lernen ■Problemlösefähigkeit unterstützen ■Motivation am Lernen erhalten ■Leitbildsatz 2: … stellen sich den Herausforderungen von heterogenen Lerngruppen

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler "Lernen kann man stets nur von jenem, der seine Sache liebt, nicht von dem, der sie ablehnt." Max Brod

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler 7 Kriterien der L-Professionalität* a)Auf wissenschaftlicher Grundlage arbeiten b)Den gesellschaftlichen Auftrag wahrnehmen c)Handlungsfähigkeit für das Leben lernen nachweisen d)Sich weiterbilden und die Qualität nachweisen e)In Berufsverband eingebunden sein f)Soziales Ansehen geniessen g)Ethischen Grundlagen verpflichtet sein  * Zusammenstellung: H. Bächler nach Klimperle (2008), Miller (2001, 2004)

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler e) In eine Organisation eingebunden sein ■Die Lehrperson vertritt eine Institution. ■Chancen und Gefahren der Institution in Balance halten ■Leitbildsatz 4: Sie arbeiten an einer geleiteten Schule und gestalten diese mit.  VL : Kaspar Bättig LLV & Lea Lowth NLV & OLV

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler Murmeldialog Ihre persönliche Einschätzung: ■Welche dieser Professionskriterien werden Sie problemlos erfüllen? – … oder sind von Aussen bereits erfüllt? ■Mit welchen werden Sie Mühe haben? ■Welche scheinen Ihnen nicht so wichtig?

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler 7 Kriterien der L-Professionalität* a)Auf wissenschaftlicher Grundlage arbeiten b)Den gesellschaftlichen Auftrag wahrnehmen c)Handlungsfähigkeit für das Leben lernen nachweisen d)Sich weiterbilden und die Qualität nachweisen e)In Berufsverband eingebunden sein f)Soziales Ansehen geniessen g)Ethischen Grundlagen verpflichtet sein  * Zusammenstellung: H. Bächler nach Klimperle (2008), Miller (2001, 2004)

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler ■Der Begriff Berufsethos bezeichnet die sittlichen und moralischen Grundsätze, die das Handeln einer bestimmten Berufsgruppe bestimmen. moralischenBerufsgruppe ■… subjektive Einordnungen, d. h. nicht jeder Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe muss alle moralischen Grundsätze mit Berufsgenossen teilen. Aus: „ 2) Berufsethos

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler z. B. «Regeln für Lehrerinnen» Kanton Zürich, 1915

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler

1.Zweck 2.Verbindlichkeitscharakter 3.Vier Anwendungsebenen 4.Erläuterungen zu den Standesregeln 1, 9, 10 LCH Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (2008). Berufsleitbild und Standesregeln.  Ablage auf Moodle 2) Standesregeln LCH (2008)

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler 1. Zweck der Standesregeln LCH ■Qualität gewährleisten ■Vertrauen zwischen den Lehrpersonen und nach aussen stärken ■Ansehen des Berufs und die Freiheiten in der Berufsausübung wahren ■Kollegialität fördern ■Standeswürdiges Verhalten fördern, standesunwürdiges Verhalten definieren und versuchen zu verhindern

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler 2. Damit gehen Lehrerinnen und Lehrer eine Verpflichtung ein… Gegenüber den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler Gegenüber der Schule als Betriebsgemeinschaft Gegenüber andern Partnern in der Erziehung Gegenüber sich selbst Gegenüber dem Berufsstand Gegenüber dem Auftraggeber Gesellschaft und ihren Behörden.

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler 3. Anwendung auf vier Ebenen 1)Individuelle Selbstregulierung 2)Aus- und Weiterbildung 3)Selbstevaluation der Schulen 4)Normatives Bezugssystem bei Kriseninterventionen (in Fällen erheblicher Kritik an einzelnen Lehrpersonen oder bei Konflikten im Kollegium)

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler Die Standesregeln im Überblick 1)Erfüllung des Bildungsauftrages 2)Professionelle Unterrichtsführung 3)Mitwirkung im Schulteam 4)Qualitätssicherung und –entwicklung 5)Führung und Verantwortung 6)Zusammenarbeit mit den Partnern 7)Vertraulichkeit 8)Einhalten der Vorschriften 9)Respektieren der Menschenwürde 10)Unbedingtes Beachten von Verboten

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler STANDESREGEL 9 Respektieren der Menschenwürde DIE LEHRPERSON WAHRT BEI IHREN BERUFLICHEN HANDLUNGEN DIE MENSCHENWÜRDE, ACHTET DIE PERSÖNLICHKEIT DER BETEILIGTEN, BEHANDELT ALLE MIT GLEICHER SORGFALT UND VERMEIDET DISKRIMINIERUNGEN.

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler STANDESREGEL 10 Unbedingtes Beachten von Verboten DIE LEHRPERSON HÄLT SICH STRIKTE AN DAS GESETZLICHE VERBOT VON KÖRPERLICHEN, SEXUELLEN, KULTURELLEN UND RELIGIÖSEN ÜBERGRIFFEN UND REAGIERT ENTSCHIEDEN AUF FESTGESTELLTE MISSACHTUNGEN.

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler Google-Stichwort: „ Schwarze Liste & Lehrer“

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler „Über 100 Lehrer auf schwarzer Liste In den letzten drei Jahren hat die Zahl der Lehrer, die auf der schwarzen Liste der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verzeichnet sind, um mindestens 45 Prozent zugenommen. Derzeit sind laut der «Sonntagszeitung» über 100 Lehrer registriert. Diese verloren ihre Unterrichtsbewilligung wegen eines sexuellen Übergriffs. Drogensüchtige, psychisch kranke oder gewalttätige Lehrer werden ebenfalls erfasst.“ gemäss Mitteilung EDK, März 2013 / SZ

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler zum Schluss: … und wer’s nicht merkt? ■«Torheit schützt vor Strafe nicht» ■Falle «Privates im Internet» ■Falle «Nähe und Distanz» ■Gesunder Menschenverstand plus pädagogischer Takt

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler «Pädagogischer Takt» …Urteils- und Handlungskompetenz, die der Fähigkeit gleichkommt, angesichts der Unwägbarkeiten in der Unterrichtspraxis eine angemessene und „schnelle Beurteilung und Entscheidung“ zu treffen. Diese Kompetenz ist entscheidend für die Beantwortung der Frage, „ob jemand ein guter oder schlechter Erzieher sei“ und kann weder allein durch die Theorie noch allein durch praktische Erfahrung erworben werden. Joh. Friedrich Herbart, päd. Vorlesung Wintersemester 1802, zit nach Koch (2005)

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler Verwendete Literatur ■Aitmatow, T. (1990). Der erste Lehrer. Verlag Antje Kunstmann. ■Klimperle, Dagmar (2008). Einführung in das Berufsfeld der Erwachsenen- und Weiterbildung. Logophon. ■KOCH, L. (2005). „Der Lehrer zwischen Urteilskraft und Methode“. In: Carlsburg von/ Heitger (Hrsg.). Der Lehrer – ein (un)möglicher Beruf. Peter Lang: Frankfurt a.M., pp ■LCH Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (2008). Berufsleitbild und Standesregeln. ■Miller, R. (2004) 99 Schritte zum professionellen Lehrer. Kallmeyer. ■ders. (2001) Lehrer lernen. Beltz. ■Peterek, K. (2005). Das Zuviel an Lehrerinnen. Diplomarbeit, Universität Fribourg.

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die Vorlesung vom 20. April:

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler Weisungen zur Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule (SRL Nr. 405a) ■Die Beurteilungsdokumentation der Lehrpersonen dient der Information und Verständigung zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten. Sie ist den Erziehungsberechtigten ohne Einschränkung zugänglich. ■Die Beurteilungsdokumentation untersteht dem Daten- und Persön- lichkeitsschutz. 27

PHLU, VL Lehrer/in-sein, Hans Bächler Standesregel 7 Vertraulichkeit ■Die Lehrperson behandelt sensible Informationen über Lernende vertraulich. ■Die Lehrperson respektiert die geltenden Datenschutzvorschriften und gesetzlichen Meldepflichten. In Zweifelsfällen gibt sie Informationen, welche die Persönlichkeit, das Umfeld oder die Lernsituation von Lernenden betreffen, nur dann weiter, wenn diese der Klärung einer Situation dienen, zum Nutzen und nicht zum Schaden der Lernenden 28