Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „ Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung.

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Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „ Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Rechtsanwalt Wolfram Ullrich Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater I.Wer wird Nachfolger? II.Formen der Unternehmensnachfolge III.Unternehmensnachfolge von Todes wegen Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge IV.Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten Unentgeltliche Übertragung Entgeltliche Übertragung V.Rechtliche Aspekte – insbesondere Haftung VI.Formalitäten VII.Exkurs - Unternehmensbewertung Agenda

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater  Nachfolger aus der Familie  Mitarbeiter als Nachfolger  Fremder Dritter als Nachfolger  Ist kein Nachfolger vorhanden besteht die Möglichkeit der Liquidation des Unternehmens. I. Wer wird Nachfolger?

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Nachfolger aus der FamilieNachfolger außerhalb der Familie MitarbeiterFremder DritterVon Todes wegenZu Lebzeiten  Unentgeltliche Übertragung  Entgeltliche Übertragung  Übergangslösung  Gesetzliche Erfolge  Gewillkürte Erbfolge  Entgeltliche Übertragung  Übergangslösung  Entgeltliche Übertragung  Übergangslösung II. Die Unternehmensnachfolge im Überblick

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Gesetzliche Erbfolge (§§ 1922 ff. BGB)  Tritt ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist  Bei Vorliegen mehrerer Erben entsteht eine Erbengemeinschaft (vermögensrechtlich: Gesamthandgemeinschaft ), die den Nachlass zu verwalten hat.  Problem: Meist einstimmige Entscheidungen der Erben und bei minderjährigen Erben Zustimmung des Vormundschaftsgericht notwendig  Weiterführung des Unternehmens ist so nur schwer möglich Die gesetzliche Erbfolge ist zu vermeiden III. Unternehmensnachfolge von Todes wegen

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Gewillkürte Erbfolge  Gestaltungstypen:  Testament  Erbvertrag  Zivilrechtliche Instrumente zur Ausgestaltung der Nachfolge und Einflussnahme nach dem Erbfall:  Erbeinsetzung  Teilungsanordnung  Vermächtnis  Vorausvermächtnis  Vor- und Nacherbfolge  Auflage  Testamentsvollstreckung III. Unternehmensnachfolge von Todes wegen

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Zu beachten bei Testament und Erbvertrag:  Betriebs- und Privatvermögen einbeziehen  Pflichtteilsrecht beachten (§§ 2303 ff. BGB)  Ausgleichzahlungen an Miterben  Gesellschaftsvertrag und Testament / Erbvertrag müssen übereinstimmen III. Unternehmensnachfolge von Todes wegen

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Unentgeltliche Übertragung:  Unternehmensnachfolge als vorweggenommene Erbfolge  Schenkung  Schenkung ohne Gegenleistung  Schenkung gegen Auflagen (z.B. Versorgungsleistungen)  Schrittweise Schenkung  Mögliche Probleme:  Altersvorsorge des Schenkers  Pflichtteilsrecht (Hinzurechnung von Schenkungen der letzten 10 Jahre vor Erbfall) IV. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Entgeltliche Übertragung:  Verkauf des gesamten Unternehmens mit allen Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten  Vermögensgegenstände werden einzeln übertragen  asset deal  Anwendungsbereich: Verkauf von Einzelunternehmen  Verkauf von Geschäftsanteilen (share deal)  Anwendungsbereich: Verkauf von Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH)  Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Personengesellschaft wird steuerlich als Verkauf aller Wirtschaftsgüter, Forderungen und Verbindlichkeiten angesehen IV. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Entgeltliche Übertragung:  Verkauf gegen Einmalzahlung  Problem: Sicherung der Liquidität des Unternehmens  Verkauf gegen Renten, Raten oder wiederkehrende Leistungen  Problem: Sicherung der Altersversorgung des Unternehmers  Schrittweiser Verkauf  Übergangslösung: Verpachtung, Fremdgeschäftsführer IV. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Entgeltliche Übertragung:  Vertragswerk:  Unternehmenskaufvertrag bzw. Anteilsübertragungsvertrag  Gestaltung der Verträge abhängig von der Rechtsform des Unternehmens  Orientierung an steuerlichen und rechtlichen Zielen IV. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater  Übernahme der Arbeitsverträge  Eintritt in bestehende Verträge mit Kunden, Lieferanten, etc.  Wettbewerbs- und Konkurrenzverbot V. Rechtliche Aspekte

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater  Haftung z.B. für  Verbindlichkeiten und sonstige Altschulden  Betriebliche Steuerschulden  Löhne und Gehälter  Gewährleistungs- und Garantieleistungen  Haftung des Veräußerers für Mängel des übertragenen Vertragsgegenstandes V. Rechtliche Aspekte

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Erarbeitung / Anpassung der Verträge  Ggf. Notarielle Beurkundung  Ggf. Neuordnung der Kreditverpflichtungen, bestehenden Vertragsverhältnisse und Arbeitsverhältnisse  Ggf. Betriebsfahrzeuge ummelden oder verkaufen  Ggf. Anpassung der Meldung / Einträge bei  Handwerksrolle,  Innung,  Industrie- und Handelskammer,  Gemeinde (Gewerbeamt),  Telefonbuch, Internet (Homepage), Post VI. Formalitäten

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Methoden der Unternehmensbewertung  Ertragswertverfahren  Discounted-Cash-Flow-Methode  Substanzwertverfahren  Mittelwertverfahren  Liquidationswertverfahren  Marktwertverfahren  (Stuttgarter Verfahren) VII. Exkurs Unternehmensbewertung

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Auswahl eines geeigneten Verfahrens  Wert abhängig von einer Vielzahl von Faktoren  Es gibt keinen objektiven Unternehmenswert  Wert wird letztendlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt VII. Exkurs Unternehmensbewertung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater