Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „ Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Rechtsanwalt Wolfram Ullrich Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater I.Wer wird Nachfolger? II.Formen der Unternehmensnachfolge III.Unternehmensnachfolge von Todes wegen Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge IV.Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten Unentgeltliche Übertragung Entgeltliche Übertragung V.Rechtliche Aspekte – insbesondere Haftung VI.Formalitäten VII.Exkurs - Unternehmensbewertung Agenda
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Nachfolger aus der Familie Mitarbeiter als Nachfolger Fremder Dritter als Nachfolger Ist kein Nachfolger vorhanden besteht die Möglichkeit der Liquidation des Unternehmens. I. Wer wird Nachfolger?
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Nachfolger aus der FamilieNachfolger außerhalb der Familie MitarbeiterFremder DritterVon Todes wegenZu Lebzeiten Unentgeltliche Übertragung Entgeltliche Übertragung Übergangslösung Gesetzliche Erfolge Gewillkürte Erbfolge Entgeltliche Übertragung Übergangslösung Entgeltliche Übertragung Übergangslösung II. Die Unternehmensnachfolge im Überblick
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Gesetzliche Erbfolge (§§ 1922 ff. BGB) Tritt ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist Bei Vorliegen mehrerer Erben entsteht eine Erbengemeinschaft (vermögensrechtlich: Gesamthandgemeinschaft ), die den Nachlass zu verwalten hat. Problem: Meist einstimmige Entscheidungen der Erben und bei minderjährigen Erben Zustimmung des Vormundschaftsgericht notwendig Weiterführung des Unternehmens ist so nur schwer möglich Die gesetzliche Erbfolge ist zu vermeiden III. Unternehmensnachfolge von Todes wegen
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Gewillkürte Erbfolge Gestaltungstypen: Testament Erbvertrag Zivilrechtliche Instrumente zur Ausgestaltung der Nachfolge und Einflussnahme nach dem Erbfall: Erbeinsetzung Teilungsanordnung Vermächtnis Vorausvermächtnis Vor- und Nacherbfolge Auflage Testamentsvollstreckung III. Unternehmensnachfolge von Todes wegen
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Zu beachten bei Testament und Erbvertrag: Betriebs- und Privatvermögen einbeziehen Pflichtteilsrecht beachten (§§ 2303 ff. BGB) Ausgleichzahlungen an Miterben Gesellschaftsvertrag und Testament / Erbvertrag müssen übereinstimmen III. Unternehmensnachfolge von Todes wegen
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Unentgeltliche Übertragung: Unternehmensnachfolge als vorweggenommene Erbfolge Schenkung Schenkung ohne Gegenleistung Schenkung gegen Auflagen (z.B. Versorgungsleistungen) Schrittweise Schenkung Mögliche Probleme: Altersvorsorge des Schenkers Pflichtteilsrecht (Hinzurechnung von Schenkungen der letzten 10 Jahre vor Erbfall) IV. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Entgeltliche Übertragung: Verkauf des gesamten Unternehmens mit allen Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten Vermögensgegenstände werden einzeln übertragen asset deal Anwendungsbereich: Verkauf von Einzelunternehmen Verkauf von Geschäftsanteilen (share deal) Anwendungsbereich: Verkauf von Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Personengesellschaft wird steuerlich als Verkauf aller Wirtschaftsgüter, Forderungen und Verbindlichkeiten angesehen IV. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Entgeltliche Übertragung: Verkauf gegen Einmalzahlung Problem: Sicherung der Liquidität des Unternehmens Verkauf gegen Renten, Raten oder wiederkehrende Leistungen Problem: Sicherung der Altersversorgung des Unternehmers Schrittweiser Verkauf Übergangslösung: Verpachtung, Fremdgeschäftsführer IV. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Entgeltliche Übertragung: Vertragswerk: Unternehmenskaufvertrag bzw. Anteilsübertragungsvertrag Gestaltung der Verträge abhängig von der Rechtsform des Unternehmens Orientierung an steuerlichen und rechtlichen Zielen IV. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Übernahme der Arbeitsverträge Eintritt in bestehende Verträge mit Kunden, Lieferanten, etc. Wettbewerbs- und Konkurrenzverbot V. Rechtliche Aspekte
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Haftung z.B. für Verbindlichkeiten und sonstige Altschulden Betriebliche Steuerschulden Löhne und Gehälter Gewährleistungs- und Garantieleistungen Haftung des Veräußerers für Mängel des übertragenen Vertragsgegenstandes V. Rechtliche Aspekte
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Erarbeitung / Anpassung der Verträge Ggf. Notarielle Beurkundung Ggf. Neuordnung der Kreditverpflichtungen, bestehenden Vertragsverhältnisse und Arbeitsverhältnisse Ggf. Betriebsfahrzeuge ummelden oder verkaufen Ggf. Anpassung der Meldung / Einträge bei Handwerksrolle, Innung, Industrie- und Handelskammer, Gemeinde (Gewerbeamt), Telefonbuch, Internet (Homepage), Post VI. Formalitäten
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Methoden der Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren Discounted-Cash-Flow-Methode Substanzwertverfahren Mittelwertverfahren Liquidationswertverfahren Marktwertverfahren (Stuttgarter Verfahren) VII. Exkurs Unternehmensbewertung
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung eines Unternehmens Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Auswahl eines geeigneten Verfahrens Wert abhängig von einer Vielzahl von Faktoren Es gibt keinen objektiven Unternehmenswert Wert wird letztendlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt VII. Exkurs Unternehmensbewertung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ullrich, Kraus & Partner Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater