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Unternehmensnachfolge Wissen für Unternehmen

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Präsentation zum Thema: "Unternehmensnachfolge Wissen für Unternehmen"—  Präsentation transkript:

1 Unternehmensnachfolge Wissen für Unternehmen
Die wichtigsten Schritte zur Planung und Durchführung einer Unternehmensnachfolge RA Uwe Ibendorf IHK Zu Schwerin

2 Studie: Deutschen Familienunternehmen droht der Ausverkauf
Gründe: - keine geeigneten Nachfolger - Finanzierungsprobleme - Konflikte in der Firmenstrategie => Hauptgründe, warum nur 1/3 der deutschen Familienunternehmen in Familienbesitz bleiben => Ergebnis einer Studie Pricewaterhouse-Coopers (PWC) Wirtschaftsberatungsgesellschaft betroffen: - vor allem kleine Familienunternehmen Betriebe pro Jahr im Weiterbestehen gefährdet, damit zugleich Arbeitsplätze (Umfrage DIHK ) - Kinder wollen oder können nicht übernehmen - dann bleibt nur Verkauf, auch dieser nicht immer realisierbar, weil Interessenten fehlen => Ursache: zumeist geringer Unternehmenswert und überschaubare Erträge

3 Vorüberlegungen (1) Die Übergabe zu Lebzeiten sollte wenigstens ab dem 55. Lebensjahr der Unternehmer, spätestens aber fünf Jahre vor Erreichen des eigenen Rentenalters in die Wege geleitet werden. Mit dem eigenen unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall - wenn auch nur vorübergehend - muss immer gerechnet werden, so dass für diesen Fall immer Vorsorge zu treffen ist durch eine Vorsorgevollmacht und letztwillige Verfügung.

4 Vorüberlegungen (2) Unternehmer sollte von nachfolgenden Grundüberlegungen ausgehen Unternehmensübergabe -> An wen will ich übergeben? -> Wann will ich übergeben? -> Wie will ich übergeben?

5 Überlegungen (1) Diese drei Fragen münden in folgende Überlegungen:
Wer soll(en) die Person(en) des Nachfolgers sein? -> Als eigener Übernehmer kommen Familienmitglieder, Mitarbeiter oder sonstige Dritte in Betracht. Der Übernehmer sollte neben der fachlichen Kompetenz und dem unternehmerischen Denken auch das gebotene Maß an Sozialkompetenz sowie die nötige Erfahrung haben, das betreffende Unternehmen nicht nur zu übernehmen, sondern ggf. auch zu führen. Es bietet sich an, den potentiellen Übernehmer zunächst als Geschäftsführer einzusetzen und die Übernahme des Unternehmens optional zu vereinbaren, ggf. auch gestückelt.

6 Überlegungen (2) Übergabezeitpunkt und Ziel der Übergabe
-> eng miteinander verbunden - Unternehmensübergabe zum Stichtag, vollständig ohne weitere Einflussnahme, z. B. Verkauf - oder: gewisse Rückversicherung bei Zweifel der Eignung des Übernehmers, z. B. Verpachtung - oder: gleitende Unternehmensübergabe über einen längeren Zeitraum bei gleichzeitigem Hineinwachsen des Übernehmers und Hinauswachsen des Übergebers; im Rahmen der Familie ggf. Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften

7 Überlegungen (3) Ermittlung des tatsächlichen Unternehmenswertes
- notwendig für akzeptable Basis eines Verkaufspreises, Pachthöhe usw. Aufstellung einer Versorgungsübersicht des Übergebers im Alter - Prüfung der erbrechtlichen Regelungen, z. B. Testament, Erbvertrag - Überdenken bestehender erbrechtlicher Regelungen bei Unternehmensübergabe innerhalb der Familie (Berücksichtigung weichender Erben)

8 Überlegungen (4) Eingehende Erörterung der gewollten Unternehmensübergabe und die damit im Zusammenhang stehenden steuerlichen Probleme mit dem Steuerberater - Veräußerungsgewinn - Einkommenssteuer beim Übergebenden - Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer beim Übernehmenden - Fragen der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer

9 Überlegungen (5) Planung des Zeitraums bis zur Unternehmensübergabe
-> Berücksichtigung von gegebenen Fördermitteln (z. B. Investitionszuschüsse, Investitionszulagen, Sonderabschreibungen), die unter Umständen ein Verbleiben des Übergebenden wegen Zurückforderungen bewirken Deshalb: Zur Vermeidung von Fallen - Beratung beim Steuerberater, Rechtsanwalt

10 Übertragungsmöglichkeiten (1)
I. Verkauf II. Verrentung III. Verpachtung IV. Beteiligung V. Schenkung VI. Übertragung auf den Todesfall

11 Übertragungsmöglichkeiten (2)
I. Verkauf - endgültiger Verzicht auf die Fortführung des Unternehmens -> unter nahen Angehörigen beachten: angemessener Kaufpreis (Grundstücke, Gebäude-Verkehrswerte) ansonsten Gefahr: Finanzamt - Überprüfung

12 Veräußerungspreis (Kaufpreis) 150.000,00 €
Veräußerungsgewinn Beispiel: Veräußerungspreis (Kaufpreis) ,00 € ./. Veräußerungskosten (z.B. Vertrags- + Beratungskosten) ,00 € ./. Betriebsvermögen lt. Schlussbilanz (Buchwert) ,00 € = Veräußerungsgewinn ,00 € Anstelle eines festen Kaufpreises oder neben einem solchen können auch laufende Zahlungen vereinbart werden. Werden Raten über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren gezahlt, ist von Renten auszugehen. Um dieses Problem zu vermeiden - keine Ratenzahlungen über 10 Jahre.

13 Höhe des Kaufpreises und seine Finanzierung
Entscheidende Fragen des Verkäufers/Käufers -> Substanzwert des Anlagevermögens/Wirtschaftsgüter -> Fiktiver Firmenwert

14 Firmenwert (Good Will)
Beispiel einer vereinfachten Firmenwertermittlung in Euro Durchschnitt Gewinn , , , ,00 ./. Unternehmerlohn , , , ,00 ./. Eigenkapitalverzinsung z.B ,00 € x 10 % ,00 Reingewinn ,00 = nachhaltig erzielbar für 2/3 Jahre Rentenbarfaktor mit Zinsfuß 10 % üblicherweise abzuziehen a.) 10 %, 2 Jahre b.) 10 %, 3 Jahre 8.577,00 x 1, ,00 x 2,4869 = € = € Spanne für geminderten Firmenwert zwischen ,00 € und ,00 €

15 Übertragungsmöglichkeiten (3)
II. Verrentung - unter Rente versteht man wiederkehrende Bezüge, also Leistungen und Geld, die regelmäßig wiederkehren -> Rente auf bestimmte Zeit - Zeitrente - auf unbestimmte Zeit - Leibrente Achtung! Aus steuerlichen Gründen ist es notwendig zwischen Zeitrente und Kaufpreisraten zu unterscheiden -> Zeitrente: - laufende Bezüge sollen Versorgung sicherstellen - unter nahen Verwandten sind Versorgungsrenten privater Natur und somit beim Zahler keine Betriebsausgaben

16 Daneben ist die Veräußerungsrente zu unterscheiden
Betriebliche Veräußerungsrente = ein Betrieb wird gegen Vereinbarung einer Rente veräußert und die Rente stellt den Kaufpreis für die übertragenen Wirtschaftsgüter dar - Leistung und Gegenleistung muss nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewägt werden

17 Übertragungsmöglichkeiten (4)
III. Verpachtung - Erfordert die Überlassung der wesentlichen Betriebsunterlagen 1. Verpachtung ohne Betriebsaufgabe Der Unternehmer gibt den Betrieb einkommenssteuerlich nicht auf und führt ihn als ruhendes Unternehmen während der Verpachtung weiter. Stille Reserven werden nicht aufgedeckt, und damit nicht versteuert. Rechtsgrundlage: Zivilrechtlicher Pachtvertrag nach §§ 581 ff. BGB

18 2. Verpachtung mit Betriebsaufgabe
Einkommenssteuerliche Aufgabe des Betriebes durch den Unternehmer. Auflösung stiller Reserven - werden als Einkommen aus Gewerbebetrieb im Zeitpunkt der Aufgabe versteuert. Verpächter hat künftig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wobei die Abschreibung (AfA) von den um die stillen Reserven erhöhten Buchwerten zu berechnen sind. Solange Betrieb verpachtet - keine Fortführung möglich. Übernimmt er Betrieb nach Pachtende weiter liegt eine „Neueröffnung“ vor.

19 Übertragungsmöglichkeiten (5)
IV. Beteiligung - Schrittweise Übertragung des Unternehmens innerhalb der Familie -> Einzelunternehmen - Umwandlung in = Personengesellschaft = Kapitalgesellschaft -> Nachfolger werden Gesellschaftsanteile übertragen; ggf. mit Geschäftsführer Grundvoraussetzung: vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen „alt“ und „jung“ ist gewährleistet -> Im Gesellschaftsvertrag ist eine eindeutige Nachfolgeregelung zu treffen

20 Übertragungsmöglichkeiten (6)
V. Schenkung Möglichkeiten einer unentgeltlichen oder teilweise unentgeltlichen Unternehmensübertragung. Voraussetzung: mindestens die wesentlichen Grundlagen des Betriebes unentgeltlich übertragen. Stille Reserven im Betriebsvermögen werden nicht aufgedeckt.

21 1. Schenkung ohne Gegenleistung
= Übertragung von Einkünften oder Vermögen auf Nachkommen vor dem Ableben des Schenkers = gem. § 516 BGB eine vertragliche unentgeltliche Zuwendung, durch die der Schenker aus seinem Vermögen den Beschenkten bereichert Schenkung des Unternehmers ohne Gegenleistung = vielmals innerhalb der Familie, wenn keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Eltern oder anderen Erbberechtigten bestehen = Buchwerte des Übergebers werden durch Übernehmer fortgeführt, stille Reserven werden nicht aufgedeckt = Empfehlenswert: Erbe für den Fall des Versterbens des Schenkers innerhalb der nächsten 10 Jahre regeln

22 2. Schenkung unter Auflagen
Ratenzahlung bzw. Ausgleichszahlung an Geschwister - zahlt das übernehmende Kind eine Versorgungsrente an Eltern, kann es diese bei der Einkommenssteuerberechnung geltend machen, Eltern - sonstige Einkünfte - stille Reserven werden nicht aufgedeckt

23 Übertragungsmöglichkeiten (7)
VI. Übertragung auf den Erbfall - Wege erbrechtlichen Vermögenserwerbs - Gesetzliche Erbfolge - Testamentarische Erbeinsetzung - Erbvertrag

24 Wege erbrechtlichen Vermögenserwerbs
Vermögenserwerb von Todes wegen In das gesamte Vermögen berufen als Erbe In Einzelwerte berufen als Nichterbe Pflichtteil Kraft Gesetzes gewillkürt Vermächtnis Testament Erbvertrag Gemeinschaftl. Testament

25 Gesetzliche Erbfolge bei Zugewinngemeinschaft
Ehegatte 1/2 Erblasser Sohn A 1/4 Tochter B vorverstorben Enkel C 1/12 Enkel D 1/12 Enkel E 1/12

26 Gesetzliche Erbfolge bei Gütertrennung
Ehegatte 1/4 Erblasser Sohn A 3/8 Tochter B vorverstorben Enkel C 3/24 Enkel D 3/24 Enkel E 3/24

27 Eheliche Güterstände Zugewinngemeinschaft Gütertrennung
Vermögensgemeinschaft

28 Merkmale des gesetzlichen Güterstandes
Ausgleich bei Beendigung Höherer gesetzlicher Erbteil Verfügungsbeschränkung Keine Haftung Weitere individuelle Gestaltungsmöglichkeiten → modifizierte Zugewinngemeinschaft

29 Testamentarische Erbeinsetzung
freie Entscheidung zur Bestimmung der Erben Pflichtteilsrecht Pflichtteilsergänzungsanspruch eigenhändig oder notarielle Beurkundung Berliner Testament

30 Erbvertrag bindende vertragliche Gestaltung unter möglicher Einbeziehung gesetzlicher Erben mögliche Regelung von Pflichtteilsrechten und Pflichtteilsergänzungsansprüchen notarielle Beurkundung

31 Haftung/Rechtsstellung
Bei der Unternehmensübergabe sind Haftungsfragen zum Handelsrecht Steuerrecht Arbeitsrecht zu beachten. Weiterhin Klärung: Welche bestehenden Verträge werden übernommen? Welche Fragen des Handwerks- und Baurechts sind zu prüfen? - Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind haftet der Unternehmer für bisherige Verbindlichkeiten - Unternehmer haftet im Rahmen des Gläubigerschutzes für alle Verbindlichkeiten des Übergebers - Unternehmer haftet für Betriebssteuern des Übergebers, soweit diese seit Beginn des letzten, vor der Übergabe liegenden Kalenderjahres entstanden sind

32 Bestehende Verträge Miet-, Kredit- und Versicherungsverträge
Dienstleistungs- und Werkverträge Gewährleistungsansprüche Arbeitsverträge: § 613 a BGB - Kündigungsverbot auch für Kleinbetriebe, die dem Kündigungsschutzgesetz nicht unterliegen - Übernehmer tritt in die bestehenden Arbeitsverträge ein Handwerksrechtlich - Handwerksrolle Handelsregister

33 Unternehmensübergabe aus steuerlicher Sicht (1)
Umsatzsteuerpflicht - Beim Verkauf eines Betriebes im Ganzen = keine Umsatzsteuer -> Problem: Übertragung gegen Versorgungsleistung Bei Schenkung mit Einräumung mtl. Rente wird Übertragung als Eigenverbrauch gewertet und ist daher umsatzsteuerpflichtig. Übernehmer darf diese jedoch nicht als Vorsteuerabzug geltend machen. Eine Umsatzsteuerpflicht entfällt, sofern Schenkung ohne Gewährung einer Versorgungsleistung vereinbart wird. In diesem Fall kein Eigenverbrauch.

34 Unternehmensübergabe aus steuerlicher Sicht (2)
Einkommensteuer - Veräußerungsgewinn wird versteuert -> nach Fünftelungsregelung oder halber Steuersatz (§ 16 EStG) nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder dauernder Berufsunfähigkeit des Veräußerers gibt es einen Freibetrag ( €) kann einmal im Erwerbsleben gewährt werden, falls der Veräußerungsgewinn höchstens € ausmacht. - Gestaltungsmöglichkeit: Verkauf erfolgt zu Buchwerten (Fußstapfenmethode), Nachfolger übernimmt ausgehend von der Bilanz die Buchwerte und die Schulden des Vorgängers und zahlt als Kaufpreis das ausgewiesene Eigenkapital.

35 Unternehmensübergabe aus steuerlichen Gründen (3)
Grunderwerbssteuer - werden bei der Veräußerung Grundstücke mit übertragen, so fällt Grunderwerbssteuer an. (ggw. 3,5 %) - steuerbefreit sind: der Erwerb von Todes wegen die Schenkung unter Lebenden der Erwerb durch Miterben zur Nachlassteilung und der Erwerb durch Ehegatten und Verwandte in gerade Linie

36 Erbschafts- und Schenkungssteuer
Bei Erwerb von Todes wegen, Schenkung unter Lebenden - Betriebsvermögen wird auf der Grundlage der Steuerbilanzwerte - mit Ausnahme Grundstücke/Gebäude – bewertet - Grundstücke/Gebäude werden durch die Finanzämter einer gesonderten Bedarfsbewertung unterworfen in dem der Ertragswert neu berechnet wird, Werte liegen regelmäßig höher als die Steuerbilanzwerte Betriebsvermögen - bleibt bis zu einem Freibetrag von € außer Ansatz - der danach verbleibende Wert wird mit 60 % angesetzt -> Voraussetzung: Erwerber behält Betriebsvermögen mind. 5 Jahre und nimmt keine Gewinnentnahmen von mehr als € über die Summe der Gewinne und Einlagen vor

37 Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften
Verwandschaftsgrad Freibetrag in € alt Freibeträge neu Ehegatte Kinder, Kinder verstorbener Kinder Kinder lebender Kinder Übrige Personen StKl.I –übr.Enkel,Eltern beim Erwerb von Todes wegen 51.200 Personen StKlII-Eltern,Geschwister Personen StKLIII-Lebenspartner Übrige Personen StKlIII 10.300 5.200 20.000

38 Steuersätze bei Schenkungen und Erbschaften
Steuerlicher Wert in € Alt Neu Prozentsatz bei Steuerklasse I Alt Neu Prozentsatz bei Steuerklasse II Alt Neu Prozentsatz bei Steuerklasse III Alt Neu 7 11 15 19 23 27 Darüber 30 50

39 Fördermöglichkeiten Staat fördert Unternehmensübernahmen durch verschiedene öffentliche Finanzierungsprogramme und Beratungshilfen Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Hausbanken, IHK, HWK, Steuerberatern, Anwälten

40 Notwendige Formalitäten (1)
Übergeber und auch Übernehmer sollten nachfolgende Übersicht beachten: Steuerberater - Erstellung der Schlussbilanz und ggf. Ermittlung des Werts Rechtsanwalt - Erarbeitung Kauf- und Übertragungsvertrag Notar - notarielle Beurkundung bei Übertragung von Grundstücken, von GmbH-Geschäftsanteilen, Aktien, notarieller Erbvertrag Bank - Neuordnung der Kreditverpflichtungen - Änderung der Sicherheiten/Bankgeschäften - Änderung der Konten, usw.

41 Notwendige Formalitäten (2)
Handwerkskammer Handwerksrollenlöschung und -neueintragung Gewerbeamt Anmeldung Betriebsänderung Finanzamt Änderungsanmeldung - Übernehmer: neue Steuernummer Berufsgenossenschaft - Betriebsänderungsmeldung Gewerbeaufsichtsamt - Änderungsmeldung Arbeitsamt Anzeige Betriebsänderung Deutsche Rentenversicherung - Änderungsmitteilung Versicherungen Änderungsmeldung bzw. ggf Kündigung Leasing-, Pacht-, Miet- u Änderungsmitteilung bzw. Versorgungsverträge Neuabschluss

42 Typische Fehler bei der Unternehmensübergabe
Wer die Fehler anderer kennt, sollte eigene bei sich vermeiden - Die Betriebsübergabe wird unter Zeitdruck ohne langfristige Vorausplanung durchgeführt. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten können nicht ausreichend geprüft werden und im Ergebnis wird selten eine befriedigende Lösung erreicht. - Der Betrieb hat in den letzten Jahren vor der Übergabe an Wettbewerbsfähigkeit und damit Ertragskraft verloren, da z. B. notwendige Investitionen ausgeblieben sind. - Innerhalb der Familie wurden nicht rechtzeitig die erbrechtlichen Fragen im Sinne des Erhalts des Unternehmens geklärt. - Im Hinblick auf die Forderung eines Kaufpreises gegenüber Fremden wird die eigene Altersvorsorge ohne ausreichende Berücksichtigung der Belastbarkeit des Übernehmers gesehen. - Die Auswahl und Vorbereitung des Nachfolgers erfolgt zu kurzfristig und speziell innerhalb der Familie mit nicht genügender objektiver Bewertung der unternehmerischen Fähigkeiten des künftigen Betriebsinhabers. - Es werden Teilbereiche, insbesondere die steuerlichen Fragen, in den Vordergrund gestellt und nicht eine Gesamtlösung unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren für eine erfolgreiche Betriebsübergabe angestrebt. Um eine für alle Seiten befriedigende Lösung bei einer anstehenden Betriebsübergabe zu erzielen, sollte diese unbedingt rechtzeitig unter Nutzung von neutralen Beratungsmöglichkeiten vorbereitet werden. Die Zielstellung lautet zusammengefasst, eine möglichst rentablen Betrieb zu einem angemessenen Preis an einen qualifizierten Nachfolger bei gleichzeitiger Erbregelung innerhalb der Familie zu übertragen. Die Betriebs- und Rechtsberatung Ihrer Handwerkskammer möchte Sie dabei unterstützen.

43 Das Fazit Vermeiden Sie, dass Ihr Lebenswerk und Ihr Nachruhm durch Nichtstun oder undurchdachte Gestaltung bei der Unternehmensnachfolge gefährdet werden. Sprechen Sie das Thema innerhalb der Familie an und/oder holen Sie fachkundige Beratung bei einem auf das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar ein. Beginnen Sie zügig mit der Umsetzung € Honorar tun Ihrer Familie weniger weh, als € vermeidbare Steuerzahlungen oder überflüssiger Streit nach dem Erbfall.

44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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