SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Vertragsfreiheit – Privatautonomie q„Privatautonomie nennt man das Prinzip der Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse durch den Einzelnen nach seinem Willen“ Sie ist „ein Teil des allgemeinen Prinzips der Selbstbestimmung des Menschen“ (W. Flume) qHauptsitz ist das Schuldrecht qWichtigstes Gestaltungsmittel – der Vertrag: Selbstverpflichtung der Parteien l Besteht aus zwei Verpflichtungserklärungen
SoWi VL- 2 Barta: Zivilrecht online Die „4 Freiheiten“ der Privatautonomie qAbschlußfreiheit l Ausnahme: Kontrahierungszwang qGestaltungs- oder Inhaltsfreiheit qFormfreiheit l Ausnahme: zB § 1346 Abs 2 ABGB (Bürgschaft) qEndigungsfreiheit
SoWi VL- 3 Barta: Zivilrecht online q… Verpflichtung, einen Vertrag bestimmten Inhalts abschließen zu müssen qEr besteht für: l Unternehmen mit monopol(ähnlicher) Stellung, die Einzelne mit lebenswichtigen Gütern versorgen l... auf Grund gesetzlicher Anordnung: zB § 5 Abs 1 NahversorgungsG: "Gewerbliche Letztverkäufer... sind verpflichtet, an Verbraucher von ihren Vorräten an... Waren eine Menge zu verkaufen, die Verbrauchern üblicherweise abgegeben wird.“ l... oder der Rspr Barta: Zivilrecht online Kontrahierungs- oder Abschlußzwang (1)
SoWi VL- 4 Barta: Zivilrecht online Kontrahierungs- oder Abschlußzwang (2) qBeispiele: l Lokalverbot im einzigen Dorfgasthaus; SZ 59/130 (1986) – NÖ Multifunktionär l Versorgung durch kommunale/öffentliche Betriebe; Strom, Gas, Wasser, Kanal, Verkehrsbetriebe, Müllabfuhr, Telefonanschlüsse, öffentl Bibliotheken, Museen, Galerien, Sportstätten, Schwimmbäder usw l Kein Kontrahierungszwang besteht aber für: zB Kinos, Gaststätten, Diskotheken (Harry Belafonte in Linz!)