Interoperabilität von elektronischen Signaturen innerhalb der EU anhand der eIDAS-VO lieferanzeiger.at Kundentag Wien, 23.10.2014 Bernhard Karning.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
How many of these flags do you recognise? Work with your partner to see if you know many – write them down - some will crop up shortly!
Advertisements

Elektronische Signatur Die Aufgaben der Reg TP technischer Betrieb der nationalen Wurzelzertifizierungsinstanz (Root-CA) - Ausstellung von Zertifikaten.
Länder Europas.
Ulrich Kähler, DFN-Verein
Grundlagen des Aufenthalts-, Arbeits- und Sozialrechts
Grundlagen des Aufenthalts-, Arbeits- und Sozialrechts
Qualifizierte Elektronische Signatur
1 Entwurf der EU – DienstleistungsRL – Gefahr der Aushöhlung von Umweltstandards? Dr. Fritz Kroiss, ÖKOBÜRO 20. Mai 2005.
Elektronische Signatur
- Das Register der Urkundspersonen
You need to use your mouse to see this presentation © Heidi Behrens.
Beate Ehlers, MI, Referat III/4, Referentin Gutachterausschüsse für Grundstücksbewertung, Berufsrecht ÖbVI September gemeinsame Dienstbesprechung.
KOOP-LITERA Tagung 2003, 8. / 9. Mai 2003 Archivierung digitaler Dokumente Problemstellung - kooperative Lösungsansätze - Aktivitäten der Österreichischen.
Gesetzes- und Standardisierungsvorhaben der EU für Barrierefreie Webinhalte Bundeskanzleramt - Österreich.
Richtig! Weiter zur Karte. Richtig! Weiter zur Karte.
You need to use your mouse to see this presentation © Heidi Behrens.
Elektronische Signaturen
© NA beim BIBB Programm für lebenslanges Lernen 2007 – 2013 Das Programm GRUNDTVIG und die GRUNDTVIG Lernpartnerschaften.
Typo 3 Templates und TypoScript Dedizierte Systeme Vom Contentmanagementsystem zur Digitalen Bibliothek. Was leisten digitale Repositories? Seminarleitung:
Auf dem Weg zur IMD 2 Intentionen und Eckpunkte des
Sichere Signaturerstellungseinheiten gemäß RKSV Hans G. Zeger, e-commerce monitoring gmbh Wien, WKO 30. Oktober 2015 GLOBALTRUST CERTIFICATION SERVICE.
Modul 6 Handy-Signatur: Anwendung. Anwendungsbereiche der Handy-Signatur „Eigenhändige Unterschrift“ Elektronische Behördenwege Rechtsgültiges Unterschreiben.
Regionalpolitik 1. EVTZ-Konferenz Die Reform der EVTZ-Verordnung 5. Juni Frankfurt (Oder) Anlass und Ziele der Reform der EVTZ-VO Dirk Peters Europäische.
Erstellung einer Roadmap für Profilbereiche der RWTH Aachen Video 3: Ressourcensicht und Ableiten von Fokusthemen.
 Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)  Re-Design der Prüfdienstverfahren 15. eGovernment-Wettbewerb Kategorie „Bestes Modernisierungsprojekt.
(c) Schramm Öhler Rechtsanwälte1 Die neuen EU-Richtlinien Highlights / Pflicht zur elektronischen Vergabe RA Dr. Matthias Öhler.
Einführung von Primo als Discovery-Service im BVB ASP-Anwendertreffen, Matthias Groß : Primo im BVB.
Modul 7 Handy-Signatur in der Übungsfirma. PDF-Signatur in der betrieblichen Korrespondenz „Eigenhändige Unterschrift“ Bundesgesetz über elektronische.
Österreichisches E-Government 1 Novelle Signaturgesetz 2007 Begutachtungsfrist seit zu Ende.
Elektronische Signaturen Dr. Christoph Brenn, LL.M. Oberster Gerichtshof
Vorstellung Überarbeitung RL LPR THL Leistungsprüfung THL „neu“
N Beratung n Betreuung n Koordinierung Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems NRW (AGM.
1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
Französisch in der Grundschule. Gliederung I.Beginn des Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule II.Situation in Deutschland III.Überraschung IV.Didaktik.
Modul 4 Handy-Signatur: Einstieg. Berta Bürger unterschreibt "digital"… unterschrift.jpg.
So einfach wie telefonieren … Ausbildung zum Registration Officer (RO) für die Handy-Signatur in IHRER Gemeinde … Bundeskanzleramt.
Die praktische Anwendung der qualifizierten elektronischen Signatur.
Grundzüge des Beihilfenrechts 1. Staatliche Beihilfen 2 Der Wettbewerb kann auch dadurch gestört werden, wenn die öffentliche Hand durch verschiedenste.
Tagesseminar Klinische Prüfung und klinische Bewertung von Medizinprodukten Einführung.
Österreichisches E-Government 1 Novelle E-Government Gesetz 2007 Begutachtungsfrist seit abgelaufen.
| Folie 1 Das Umweltbundesamt stellt den Schutz der Umwelt und die Verbesserung der Umweltsituation in das Zentrum seiner Arbeit.
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: (0) Europäische Bürgerinitiative vor dem Start: Implementierung der.
Presentation by: Martin Hofmann Intra-European Workforce Flows and Labour Migration from outside the European Union Präsentation Mobilität in Europa –
H. Grottenegg 1 Geodaten – zur Prüfung bitte!. H. Grottenegg2 Um welche Prüfung gehts?  Prüfung von (Geo-)Daten gegen eine Richtlinie/Vorgabe (z.B.Naturbestand,
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROLPROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Paolo BarbieroEU-Information im Internet Bozen, 20. März 2013.
© NA beim BIBB Programm für lebenslanges Lernen 2007 – 2013.
Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften.
Vertrauenswürdige Repositorien Take Away Botschaften I Repositorien sind Kern moderner Dateninfrastrukturen Repositorien müssen vielschichtige Vertrauensrelationen.
E-Government AG - Umweltinformation Geodatenverbund der österreichischen Bundesländer Thomas Ebert Amt der OÖ Landesregierung Abteilung.
GLOBALTRUST CERTIFICATION SERVICE
DIE ÖSTERREICHISCHE BIBLIOTHEKENVERBUND UND SERVICE GMBH BIBLIOTHEKENVERBUND, WAS IST DAS? WOLFGANG HAMEDINGER DIGITALE HOCHSCHULE ÖSTERREICH. „WHAT'S.
Anhörung des Beteiligten § 28 VwVfG Dr. Lothar Gellert Grundschema: I. Voraussetzungen 1.Erlass eines VA 2.am Verfahren Beteiligter 3.VA greift in die.
Dublinassoziierung und Freizügigkeit Grundsätze und Rechtswirkungen.
Was ist eigentlich… Big Data?
Geodaten-Infrastruktur
BLok – Das Online-Berichtsheft Referent Andreas Ueberschaer (BPS GmbH)
Menü der Mobilen Partner Software
Das neue Datenschutzrecht Angebote und Services der WKO
Public Key Infrastructure
ERASMUS+ Praktikum Infoveranstaltung 2018
Elektronische Signaturen
Dr. Ulrich Kampffmeyer KOFAX Webinar im BANKINGCLUB
Kontrollfragen zu Kapitel 6
Elektronische Signaturen
Studiengang Informatik FHDW
Produktname.
say where you’re from say where your home town is
Risiko – Check Erkennung von Politisch exponierten Persönlichkeiten (PeP‘s) bzw. von Personen mit Verdacht auf Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung.
Länder Europas.
 Präsentation transkript:

Interoperabilität von elektronischen Signaturen innerhalb der EU anhand der eIDAS-VO lieferanzeiger.at Kundentag Wien, Bernhard Karning

Die eIDAS-VO Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU2 |

„eIDAS-VO“: Überblick  Kapitel I: Allg. Bestimmungen  Kapitel II: Elektronische Identifizierung  Kapitel III: Vertrauensdienste –Elektronische Signaturen –Elektronische Siegel –Elektronische Zeitstempel –Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben –Website-Authentifizierung  Kapitel IV: Elektronische Dokumente  Kapitel V: Befugnisübertragungen und Durchführungsbestimmungen  Kapitel VI: Schlussbestimmungen  4 Anhänge (Anforderungen an qual. Zertifikate/ Signaturerstellungseinheiten/ el. Siegel/ Website- Authentifizierung) Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU3 |

Vertrauensdienste Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU 4 | „Vertrauensdienst“ ist ein elektronischer Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird und aus Folgendem besteht: a) Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln oder elektronischen Zeitstempeln, und Diensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie von diese Dienste betreffenden Zertifikaten oder b) Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Website-Authentifizierung oder c) Bewahrung von diese Dienste betreffenden elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten.

Eckpunkte des Ergebnisses  Ein Rechtsakt für die beiden Themen eSignatur und eID  Zusätzlich: weitere „Vertrauensdienste“  Die SigRL wird komplett ersetzt  Typ des Rechtsakts: Verordnung –VO ist unmittelbar anzuwenden; –bestehende Umsetzungsvorschriften (SigG/ SigV etc.) sind zu bereinigen; –Umsetzungen sind aber notwendig (zB Verfahrensvorschriften, Zuständigkeiten, Ausnahmen, etc.) Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU5 |

Vertrauensdiensteanbieter (VDA) (1/2)  Qualifizierte / Nicht-qualifizierte VDA  Haftung: Beweislastumkehr bei qual. VDA  Aufsicht über qual. VDA / reaktive (ex post) Maßnahmen bei nicht-qual. VDA („light touch approach“) – detaillierte Aufsichtsregelungen  Sicherheitsanforderungen an VDA mit Notifikationspflichten bei Kompromittierungen  Audit und Konformitätsprüfungen der qual. VDA  Vorabgenehmigungsverfahren für qual. VDA und Vertrauensliste (TL) mit konstitutiver Wirkung  „EU-Vertrauenssiegel“ für qual. Vertrauensdienste  Anerkennung von qual. VDA aus Drittstaaten nur bei Abkommen mit EU Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU6 |

Vertrauensdiensteanbieter (VDA) (2/2)  Anforderungen an qual. VDA betreffend –Identifikationsmechanismen bei Ausgabe von qual. Zertifikaten –Verlässlichkeit der Mitarbeiter –Finanzielle Ressourcen/ Versicherung –Informationspflichten –Sicherheitsanforderungen an die Systeme und Produkte –Dokumentationspflichten –Verzeichnis- und Widerrufsdienste etc. –„Notfall-(Einstellungs)pläne“ zur Sicherstellung der Kontinuität  Allgemeine Bestimmungen zu Datenschutz, Accessibility, Strafbestimmungen Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU7 |

Vertrauensdienste  Elektronische Signatur – nat. Person –Rechtswirkungen wie bisher –Signaturformate in Anlehnung an Beschluss 2011/130/EU –Möglichkeit für Attribute im qual. Zertifikat –Widerruf/ Suspendierung –SSCD – QSCD: verpflichtende Zertifizierung; Berücksichtigung innovativer Möglichkeiten (server/remote signing; HSM etc.)  Elektronische Siegel – jur. Person (weiter Begriff!)  Qual. „Siegel“: „ Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Herkunftsangabe der Daten, mit denen das qualifizierte elektronische Siegel verbunden ist.“ Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU8 |

Interoperabilität weil,  eIDAS-Verordnung unmittelbar anwendbares Recht ist! –In allen Mitgliedsstaaten (MS) gelten die gleichen Regelungen –Nicht wie bei derzeitiger Signatur-Richtlinie, wo in jedem MS unterschiedliche Gesetze gelten  Standardreferenzformate (insbes. PAdES – Format (PDF Advanced Electronic Signatures)) gebräuchlich werden –Kann von gebräuchlicher Software genutzt werden  Ö mit der Handy-Signatur gut aufgestellt ist –Handy-Signatur beherrscht PAdES –Verbreitungs- und „Export“-Potential unserer Lösungen und deren Einsatzmöglichkeiten steigen beachtlich Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU9 |

Interoperabilität weil,  Trust-List (Vertrauensliste) verallgemeinert wird –Der künftige eIDAS Durchführungsrechtsakt zu den Vertrauenslisten iS Art. 22 Abs. 5 eIDAS-VO wird vornehmlich auf der Vorarbeit der bestehenden Dienstleistungs-RL Komitologierechtsakte aufbauen. –Bisher vertrauenswürdige Liste der beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (Anwendungsbereich bisher bloß Dienstleistungs-RL) –Festlegung einer gemeinsamen Methode zur Bereitstellung von Informationen über den Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstatus der Zertifizierungsdienste von Zertifizierungsdiensteanbietern –(als PDF und) maschinenlesbar Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU10 |

Vertrauensliste als „Vertrauensanker“ Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU11 | –Derzeit insgesamt 185 Vertrauensdiensteanbieter in den 27 Listen eingetragen (24 von MS, 3 von EWR-Staaten). –Analysetool:

Zeitplan Vertrauensdienste Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU12 |

Interoperabilität weil,  Signaturerstellung und Signaturprüfung zunehmend standardisiert funktionieren und mit open source tools (insbes. über die Joinup.eu-Plattform), die ua von der EK zur Verfügung gestellt werden, zusätzlich erleichtert werden.  zB: Software-Tool DSS –für das Erstellen und Validieren von el. Signaturen –verwendet auch PAdES –greift auf Trust List zu –Verifikationsteil prüft auch erfolgreich zB Handy-Signatur –in Ö auch weiterhin Validierung über RTR möglich Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU13 |

Open Source Tools als Vereinfachung…  Für Chipkarten zB: Open Source Software MOCCA –Über Joinup.eu Plattform verfügbar –Verwendbar mit Karten aus: Österreich, Belgien, Estland, Finnland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz –Wird zB für PDF-Signatur bei buergerkarte.at verwendet: Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU14 |

Interoperabilität – ein rezentes Beispiel:  EU-Kommissarin Neelie Kroes hat letzte Woche einen Brief an den kommenden EU- Kommissionspräsidenten Jean- Claude Juncker digital mit der österreichischen Handy-Signatur signiert!  “…will you accept this challenge to make the European Commission truly digital by using e-invoices, e-procurement and e-signatures under your Presidency and call for the other EU institutions to do the same? ” Interoperabilität von elektronischen Signaturen in der EU15 |

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Bernhard Karning Bundeskanzleramt Abteilung I/11 Ballhausplatz Wien