Maritta Eckert-Geiß Caritas Betreuungsverein im Kreis Bergstraße e.V.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

Artikel der Charta Artikel1:
MENSCHEN ALS MENSCH NAHE SEIN.
Patientenverfügung, Betreuungswunsch, Vorsorgevollmacht
BetreuungsvereinTreptow-Köpenick Telefon: Fax: Fortbildung ehrenamtlicher.
Herzlich Willkommen zu der heutigen Informationsveranstaltung!
Patientenverfügung Kritische Überlegungen zur gesetzlichen Regelung und ihrer praktischen Umsetzung von Peter Godzik am 4. November 2010.
Zwangseinweisung ?.
Einführung in das Betreuungsrecht und die Bedeutung der Vorsorge
Betreuen statt entmündigen.
Rehabilitation Teilhabe
„10 Jahre VIWIH“ Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Versorgung von jüngeren Menschen mit neurologischen Erkrankungen.
Einführung in das Betreuungsrecht
Förderung der ehrenamtlichen Betreuung in Hessen
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass Stand:
Einzelfallhilfe-Manufaktur e.V.
Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG)
damit es gute Hilfs-Angebote für behinderte Frauen und Mädchen gibt?
Helmut Nischwitz Königswinter im Januar 2007 Eine Präsentation des
Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft
„Betreutes Wohnen” – ein wandelbarer Begriff
Die Patientenverfügung
Informationsveranstaltung in Gladenbach 25. und 26. November 2009
Leben mit Demenz Reiner HR Bracht
Das Betreuungsrecht und die Bedeutung der Betreuungsvereine
Referatsleiterin Gesundheitspolitik, BAG SELBSTHILFE
Betreuung im Tandem und die Betreuungsrichter/Innen
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Kompetenzzentrum Betreuungsverein Vortrag am Gladenbach
Zeugnisverweigerungsrecht Minderjähriger
Sabine Marschel DRK Kreisverband Naumburg / Nebra e.V.
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen Integrationsvereinbarung
Erwachsenenschutzrecht ab 2013
Vortrag Patientenvorsorge
Vorsorgeverfügungen 2) Patientenverfügung 3) Rechtliche Betreuung
HERZLICH WILLKOMMEN Vorsorgevoll-macht, Patienten-verfügung
„ A u f g e f ä c h e r t “ : Öffentliche Soziale Leistungen im Landratsamt Würzburg
Alois Glück, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
Dr. Bettina Leonhard, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie
Rechtsanwalt Ulrich Amthauer Fachanwalt für Familienrecht Notar
Heute für Morgen Vorsorgen
Grußwort Fachreferenten Wolfgang Lahl Bürgermeister Weil im Schönbuch
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
Vernetzung und Kooperation GESCHÄFTSPLANPRÄSENTATION Modul 7.
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Vorsorge für den Ernstfall
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
K INDER - UND J UGENDRING S WISTTAL E.V. E RWEITERTES F ÜHRUNGSZEUGNIS.
Eine Fotoreportage über junge Flüchtlinge in Deutschland
Dr. Rolf Marschner Fachgespräch Berlin
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung „Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern – Herausforderungen, Voraussetzungen und Chancen“
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein „Hemmt das Betreuungsrecht die Umsetzung der UN-BRK“ Vortrag am 8.10 beim Betreuungsverein.
Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Vortrag : Generalvorsorgevollmacht Jutta Siempelkamp, Notarin und Rechtsanwältin Bundesallee Berlin Tel: 030/ Fax: 030/
Vorsorge ist Fürsorge für die Liebsten
Die Integrationsfachdienst München-Freising gGmbH Von der Zuständigkeit zur Verantwortung...
Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Hilfen im Alter, bei Pflege und Betreuung Dipl. Soz.Gerontologe David Stoll Seite.
BDB Jahrestagung 2015 Goslar Arbeitsgruppe 6 VORSORGENDE VERFÜGUNGEN – BERATUNG IM BETREUUNGSVEREIN IM SPANNUNGFELD ZWISCHEN SELBSTBESTIMMUNG UND RISIKO.
Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen.
Ablaufhilfe für freiheitsentziehende Maßnahmen in Einrichtungen Eine Arbeitshilfe der LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt.
1 Stand und Perspektiven der Diskussion in Deutschland Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.V., Göttingen.
Autor Die örtliche Betreuungsbehörde (stelle) ________________________________________ Ihre Aufgaben und ihre Verantwortung im Betreuungswesen.
Pflegestützpunkt Hettstedt gefördert durch:. Modellprojekt zur Errichtung eines Pflegestützpunktes in Hettstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz/Sachsen-Anhalt)
5. Brandenburger Nephrologie Kolleg Patientenverfügungen - Auswirkungen auf die tägliche Praxis RA Dr. Martin Nanzka, Berlin 5. Brandenburger.
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein.
Chancen und Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Rechtspfleger
„Balance finden, zwischen Autonomie und unterlassener Hilfeleistung gegenüber Menschen mit schweren bzw. komplexen psychischen Erkrankungen“ Fachtagung.
 Präsentation transkript:

Maritta Eckert-Geiß Caritas Betreuungsverein im Kreis Bergstraße e.V. Das Betreuungsrecht Maritta Eckert-Geiß Caritas Betreuungsverein im Kreis Bergstraße e.V.

Das alte Vormundschaftsgesetz (vor 1992) - ein kurzer Rückblick Das frühere Recht unterschied zwischen Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft.

Vormundschaft Gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person, der die Geschäftsfähigkeit fehlte, sowie für deren Vermögen. Der Vormundschaft ging immer eine Entmündigung voraus! kein Wahlrecht, keine Testierfähigkeit, nur mit Einwilligung des Vormundes Geschäfte abschließen und heiraten weitgehende Entrechtung des Betroffenen.

Gebrechlichkeitspflegschaft Neben der Vormundschaft eine zivilrechtliche Schutzmaßnahme für behinderte Erwachsene. Anordnung erfolgte nur mit Einwilligung der Betroffenen, es sei denn, eine Verständigung im juristischen Sinne war nicht möglich (Zwangspflegschaften). Mit dem Betreuungsgesetz 1992 wurden alle Gebrechlichkeitspflegschaften zu Betreuungen.

Schwächen des früheren Rechts Der Wille Erwachsener wurde wenig geachtet einschneidender Rechtsverlust. Die Verwaltung des Vermögens stand im Vordergrund. Die Sorge für die Person, vor allem die Gesundheit, wurde im Gesetz vernachlässigt. Vormundschaften/Pflegschaften oft lebenslang. Vorschriften über eine regelmäßige Überprüfung fehlten.

Das neue Betreuungsrecht ( §§ 1886 – 1908 BGB ) In Kraft getreten am 01.01.1992 Im Vordergrund steht das Wohl der Betroffenen, deren Schutz und Fürsorge und deren Recht auf Selbstbestimmung. Notwendige Hilfe soll gewährt werden bei gleichzeitiger Wahrung der Eigenverantwortlichkeit des Betroffenen in größtmöglichem Umfang.

Begriffsklärung „Gesetzliche Betreuung“ bedeutet nicht betreuen im pflegerischen Sinn hauswirtschaftliche Versorgung Begleitung zum Arzt gemeinsame Unternehmungen häufige Besuche usw. Es handelt sich um eine rein gesetzliche Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten!

Rechtliche Grundlage für die Einrichtung einer Betreuung § 1896 BGB (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. (…)

Voraussetzung für eine Betreuung - Erkrankung muss vorliegen: Psychisch oder seelisch (z.B. Psychosen, Demenz). Ausnahme: Abhängigkeitserkrankungen - Es muss Regelungsbedarf bestehen - Erforderlichkeitsgrundsatz: Keine anderen Hilfen stehen zur Verfügung (z.B. Vollmachten)

Der Ablauf des Betreuungsverfahrens Das zuständige Betreuungsgericht (BG) erhält die Mitteilung eines möglichen Betreuungsbedarfs von Angehörigen, Nachbarn, Arzt etc. oder von dem Betroffenen selbst. Jede volljährige Person kann eine Betreuung anregen. Die Anregung erfolgt formlos oder per Formular (erhältlich bei den Betreuungsgerichten)

Wo befinden sich die Betreuungsgerichte? Betreuungsgerichte gehören zu den Amtsgerichten Amtsgerichtsbezirke im Kreis Bergstraße: - Bensheim - Lampertheim - Fürth Das jeweils zuständige Amtsgericht richtet sich nach dem Wohnort des Betroffenen.

Das Betreuungsgericht ist „Herr des Verfahrens“ Zur Klärung der Erforderlichkeit erteilt das Betreuungsgericht Aufträge an: einen Facharzt (Neurologe/Psychiater) zur Erstellung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens die Betreuungsstelle zur Erstellung eines Sozialberichtes Es erfolgt eine persönliche Anhörung durch den Betreuungsrichter.

Stellt der Richter die Erforderlichkeit fest… …wird eine gesetzliche Betreuung für max. 7 Jahre eingerichtet, jedoch nicht gegen den freien Willen des Betroffenen. Der Betreuer wird nur für die Aufgaben- kreise bestellt, in welchen Regelungsbedarf besteht (Beschluss).

Inhalt des Beschlusses Betreuerbenennung Begründung der Einrichtung der Betreuung Festlegung der Aufgabenkreise Dauer der Betreuung Rechtsmittelbelehrung

Auswahl des Betreuers Wunsch des Betroffenen Familienangehörige Fremde ehrenamtliche Betreuer/innen Vereinsbetreuer/innen der beiden Betreuungsvereine im Kreis Bergstr. Freiberufliche Betreuer/innen Betreuungsbehörde (nur in Not- bzw. Eilfällen) Ehrenamt vor Berufsbetreuer! Prüfung der Geeignetheit (Abhängigkeitsverhältnis, Interessenskonflikte, Sucht?) durch das Gericht!

Pflichten des Betreuers § 1901 BGB Gegenüber dem Betroffenen: 1. Rechtliche Vertretung und Unterstützung des Betroffenen innerhalb der gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise, wie z.B. Vermögenssorge, Gesundheits- sorge, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Ämter und Behörden.

Weitere Pflichten gegenüber dem Betroffenen Persönliche Betreuung, d.h. regelmäßigen Kontakt halten. Besprechungspflicht, d.h. Vorstellungen des Betroffenen in Entscheidungsfindung einbeziehen. Wunsch- und Wohlprinzip, d.h. Betroffener darf sein Leben im Rahmen seiner Fähigkeiten nach eigenen Vorstellungen gestalten. Grenze: Gefährdung und Unzumutbarkeit

Pflichten gegenüber dem Betreuungsgericht Auskunftspflicht Berichtspflicht (jährlich); im Aufgabenkreis Vermögenssorge auch jährliche Rechnungslegung (Angehörige und Vereinsbetreuer sind hiervon befreit) Genehmigungspflichten für bestimmte Rechtshandlungen innerhalb der einzelnen Aufgabenkreise Schlusspflichten

Rechte des Betreuers Aufwendungsersatz (Ehrenamtliche) bzw. pauschale Vergütung (Berufsbetreuer) Beratung und Unterstützung durch Betreuungsgericht, -behörde, Betreuungsvereine (Ehrenamtliche) Delegation von Verantwortung an Fachdienste Abgrenzung, Berufung auf eigentliche Betreuerpflichten Bitte um Entlassung aus der Betreuung

Kosten einer Betreuung Aufwendungsersatz für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer: 323 € pro Jahr. Vergütung der Berufsbetreuer über Pauschalierungssystem. Summe ist abhängig von Ausbildung des Betreuers, Aufenthalt und Vermögen des Betroffenen. Gutachter- und Gerichtskosten Die Kosten müssen vom Betroffenen gezahlt werden, es sei denn er ist, gemäß Sozial- Gesetzbuch (SGB XII), mittellos.

Ende der Betreuung Wenn Betreuungsvoraussetzungen entfallen sind Tod des Betreuten

Spezielle Probleme bei der Betreuungsführung von Menschen mit Migrationshintergrund - Sprachbarrieren (kostenlose Übersetzer?) - mangelnde Kenntnisse des kulturellen Hintergrundes - andere Gesetzgebung im Heimatland - in Altenheimen kann die Kultur oft nicht mehr gelebt werden (z.B. Religion, Essen). - Enge Vernetzung mit Migrationsdienst und Ausländeramt erforderlich; Ausländerrecht zu umfassend, kann man sich als Betreuer nicht aneignen.

Spezielle Probleme in der Betreuungsführung von Senioren Altersarmut (Finanzierung der alltäglichen Bedarfe oft schwierig) Teilweise Altersstarrsinn (angebotene Hilfen werden nicht angenommen) Gradwanderung bei Entscheidung Heim oder zuhause Es fehlen Sozialwohnungen, vor allem barrierearm bzw. barrierefrei Zu lange Wartelisten bei Heimunterbringung Kurzfristig kaum Kurzzeitpflegeplätze

Spezielle Probleme in der Betreuungsführung von Demenzkranken Entscheidungen des Betreuers basieren auf Mutmaßungen, weil keine freie Willensbildung mehr möglich. Absprachen schwierig (Vergessen!) Anlaufstellen für Angehörige oft nicht bekannt Zusammenarbeit mit Gerontopsychiatrischer Beratungsstelle, Vitosklinik erforderlich Keine Wohngemeinschaften für Demenzkranke im Kreis Bergstraße -

Aufgaben der Betreuungsvereine 1. Angebot der Hilfe und Unterstützung im Bereich - gesetzliche Betreuung, - Vorsorgevollmacht, - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung 2. Führen hauptamtlich Betreuungen 3. Suchen engagierte ehrenamtliche Betreuer/innen

Hilfe und Unterstützung für Ehrenamtliche gesetzliche Betreuer/innen Angehörigenbetreuer Menschen, die eine Betreuung benötigen, deren Angehörige und Freunde Bevollmächtigte Interessierte Mitbürger

Hilfe und Unterstützung durch Beratungsgespräche, z.B. bei Problemen in der Betreuungsführung, zu Vorsorgemöglichkeiten Begleitung im Betreuungsverfahren Anleitung bei Übernahme einer Betreuung Angebote zur Fort- und Weiterbildung Einführungskurse in das Betreuungsrecht Informationsveranstaltungen zu Vorsorgemöglichkeiten

Vernetzung Im Kreis Bergstraße arbeiten die beiden Betreuungsvereine, Diakonie und Caritas, stark vernetzt. Auch mit der Betreuungsbehörde. Weitere Kooperationspartner sind Sozialamt, Neue Wege, Pflegedienste, Heime usw.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!