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Leben mit Demenz Reiner HR Bracht

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Präsentation zum Thema: "Leben mit Demenz Reiner HR Bracht"—  Präsentation transkript:

1 Leben mit Demenz Reiner HR Bracht
Der Alzheimer-Patient und die Besonderheiten seiner Pflege 1 1

2 Gesamtübersicht Modul 1 Demenz, was ist das? 2
Menschen mit Demenz verstehen 3 Bewältigungsstrategien für Pflegende 4 Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende 5 Rechtliche und finanzielle Entlastungsmöglichkeiten 2 2

3 Modul 5: Rechtliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Hilfen durch die Krankenversicherung (SGB V) Hilfen durch das Schwerbehindertengesetz (SGB IX) Hilfen durch die Pflegeversicherung (SGB XI) Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII) Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuung (BGB 1896 ff) Selbstsorge: Hilfe durch Kontakt zu anderen Betroffenen/ Organisationen 3 3

4 William Utermohlen Selbstportraits 1996, 1997, 2ooo 4 4

5 merke 5 5

6 6 6

7 Pflegekassen-Voraussetzungen
§ 2o Abs 1 SGB XI: (Auszug) Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung § 14 Abs 1 SGB XI: (Auszug) Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden Verrichtun-gen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussicht-lich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höhe-rem Masse der Hilfe bedürfen 7 7

8 Stufen der Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Hilfsbedarf aus den Bereichen Körper- Pflege, Mobilität und Ernährung Mehr als 45 Minuten täglich Mindestens 2 Std täglich Mindestens 4 Std täglich und nächtlicher Pflegebedarf Hilfsbedarf aus dem Bereich hauswirt- schaftliche Versorgung Mehrmals je Woche durchschnittlich 45 durchschnittlich 1 Std täglich Gesamt Mindestens 1 ½ Std Mindestens 3 Std Mindestens 5 Std 8 8

9 Verrichtungen des täglichen Lebens 1
Körperpflege: – Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege, – Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung Ernährung: – mundgerechte Nahrungszubereitung undVerabreichung 9 9

10 Verrichtungen des täglichen Lebens 2
Mobilität: – Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Aufsuchen der Wohnung, Begleitung ins Bad, beim Auskleiden und in die Wanne steigen helfen, aus der Wanne helfen, Abtrocknen und Anziehen, vom Bad in ein anderes Zimmer geleiten Hauswirtschaftliche Versorgung: – Kochen, Saubermachen, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung 10 10

11 Anerkannte Einzeltätigkeiten 1
z.B. Körperpflege: Baden, Duschen, Waschen) – Badezubehör bereitlegen – Badewasser herrichten – Aufforderung zum Waschen – Anleitung, Aufsicht und Unterstützung beim Waschendes ganzen Körpers unter der Dusche, in der Wanne oder am Waschbecken 11 11

12 Anerkannte Einzeltätigkeiten 2
z.B. Ernährung: – belegte Brote zubereiten, in Stücke schneiden – Anregung und Aufforderung zum Essen – Vorgabe von Portionen – Kontrolle der Temperatur – Hilfe bei Zwischenmahlzeiten – wiederholte Aufforderung zum Trinken undAnreichen von Getränken über den ganzen Tag 12 12

13 Anerkannte Einzeltätigkeiten 3
z.B. Mobilität: (An- und Auskleiden) – Aufforderung – Aussuchen passender Kleidung, aus dem Schrank nehmen und herrichten – Beaufsichtigung, Anleitung und UnterstützungBeim An- und Ausziehen 13 13

14 Zeitkorridore 1 z.B. Körperpflege – Ganzkörperwäsche 2o - 25 Minuten
– Baden – Zahnpflege 5 – Rasieren 5 - 1o – Kämmen 1 – 3 14 14

15 Zeitkorridore 2 z.B. Ernährung - mundgerechtes Zubereiten des Essens
2 - 3 Minuten – Nahrungsaufnahme (3 Hauptmahlzeiten) je 15 – 2o 15 15

16 Zeitkorridore 3 z.B. Mobilität -- Aufstehen/Zubettgehen 1 - 2 Minuten
– Ankleiden 8 - 1o Hauswirtschaftliche Versorgung: Keine Vorgabe 16 16

17 Unterschiedliche Hilfeformen 1
Beaufsichtigung: – Die Pflegeperson achtet auf die Sicherheit des Pflegebedürftigen z.B. beim Rasieren, damit er sich nicht schneidet Anleitung: – Die motorische Fähigkeit ist noch gegeben, die Verrich- tung kann aber ohne Hilfe nicht zu Ende geführt werden (z.B. die körperliche Fähigkeit sich zu waschen besteht noch, aber die einzelnen Handlungsabläufe selbst können nicht mehr vollzogen werden 17 17

18 Unterschiedliche Hilfeformen 2
Unterstützung: (aktivierende Pflege) – Versuch, noch vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern, verlorengegangene wiederzuerlangen und nicht vorhandene zu entwickeln (?) Teilunterstützung: – Die Pflegeperson übernimmt den Teil der Verrichtungen, den der Pflegebedürftige nicht mehr selbst ausführen kann 18 18

19 Vorbereitung Besuch Medizinischer Dienst
- Führung eines Pflegetagebuches - Ärztliche Unterlagen bereithalten, die Auskunft über die (Demenz)-Erkrankung geben - Eine Vertrauensperson zum Begutachtungstermin hinzuziehen - Informationen über die Fachkompetenz des Gutachters einholen 19 19

20 Schwerbehindertenausweis 1
§ 1 Schwerbehindertengesetz – Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 5o % Verfahren: – Antrag beim Versorgungs-/Sozialamt. Wichtig: Alle Krankheiten und Behinderungen und alle Ärzte, Kranken-häuser und Kliniken angeben, die Aussagen über die Behinderungen machen können. Ärzte von der Schweige-pflicht entbinden 20 20

21 Schwerbehindertenausweis 2
Merkzeichen H – Der Patient ist hilflos, wenn der bei den täglich wiederkehrenden Verrichtungen (z.B. An- und Ausziehen, Waschen etc) in grösserem Umfang Hilfe und Betreuung benötigt Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung 21 21

22 Schwerbehindertenausweis 3
Merkzeichen G – Der Patient ist gehbehindert und erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr eingeschränkt, wenn er unter Störungen der räumlichen Orientierung leidet und sich verlaufen würde bei notwendigen Gängen ausser Haus Freikarten im öffentlichen Nahverkehr 22 22

23 Schwerbehindertenausweis 4
Merkzeichen B – Der Patient benötigt ständige Begleitung, wenn er bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Vermeidung von Gefahren für sich und andere immer auf Hilfe und Begleitung angewiesen ist Begleiter können kostenlos im Nah- und Fernverkehr mitreisen 23 23

24 Schwerbehindertenausweis 5
Merkzeichen RF – Die Voraussetzungen für die Befreiung von Rundfunk-gebühren sind erfüllt für Patienten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 8o %, wenn diese wegen ihrer Erkrankung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können z.B. aufgrund ihres störenden Verhaltens wie Unruhe, lautes sprechen. Für den Erkrankten entfallen die Rundfunkgebühren 24 24

25 Voraussetzung für eine Betreuung
§ 1896 Abs 1 BGB – Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer ( … ) 25 25

26 Aufgaben eines Betreuers
§ 1896 Abs 2 BGB – Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung erforderlich ist – Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angele-genheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten ( … ) besorgt werden können (Generalvollmacht) 26 26

27 Aufgabenkreise z.B. – Personensorge – Vermögenssorge
– Aufenthaltsbestimmung – Sorge um das persönliche, insbesondere das gesundheitliche Wohl – Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung – Vertretung gegenüber Heim- und Klinikleitung – Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen 27 27

28 Betreuungsverfahren Anregung der Betreuung beim Amtsgericht
(Vormundschaftsgericht) Sachaufklärung durch das Gericht: Anhörung verschiedener Personen und Behörden, Fachärztliches Gutachten Anhörung der/des Betroffenen Einführungsgespräch mit dem Rechtspfleger Bestellungsurkunde 28 28

29 Rechte und Pflichten des Betreuers
Beachtung des Wohls des Betreuten – Bei bestimmten Entscheidungen (z.B. geschlossene Unter-bringung): Genehmigung des Vormundschaftsgericht – Rechnungslegung und Auskunftpflicht – Haftpflicht- und Unfallversicherung – Eine pauschale Aufwandsentschädigung von 323,- € auf Antrag 29 29

30 Aufsichtspflicht pflegender Angehöriger 1
– Demenzkranke Personen können aufgrund ihres Zustandes in der Regel für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht zur Verantwortung gezogen werden – Angehörige haben vor allem dann eine Aufsichtspflicht, wenn sie als rechtliche Betreuer ausdrücklich mit dem Aufgabenkreis der Beaufsichtigung bestellt sind 30 30

31 Aufsichtspflicht pflegender Angehöriger 2
– In jedem Fall – auch wenn keine rechtliche Betreuung besteht – ist es wichtig, vorhersehbare gefährdende Situationen zu meiden. Wenn z.B. eine Ehefrau bereits erlebt hat, dass ihr demenzkranker Ehemann während der Fahrt die Türe des Autos öffnet, so sollte sie ihn entweder nur noch hinten mit Kindersicherung sitzen lassen oder den Wagen dergestalt umbauen lassen, dass die Beifahrertüre nicht mehr von innen geöffnet werden kann 31 31

32 Verfügungen / Vollmachten 1
Betreuungsverfügung – Vorausverfügung zukünftiger Betreuer – Vorausverfügung der Ausgestaltung einer Verfügung – Kann von Geschäftsunfähigen verfasst werden 32 32

33 Verfügungen / Vollmachten 2
Vorsorgevollmacht – Kann eine Betreuung überflüssig machen – Gilt nur für definierte Aufgabenbereiche – Eigenhändiges Datum und Unterschrift – Setzt Geschäftsfähigkeit voraus – Notarielle Beglaubigung (angeraten) 33 33

34 Verfügungen / Vollmachten 3
Patientenverfügung – Für ärztliche Behandlung im Fall fehlender Einwilligungsfähigkeit – Möglichst konkrete Anweisungen, welche Massnahmen der Arzt bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes zu ergreifen oder zu unterlassen hat – Soll den individuellen Willen des Verfassers wiedergeben und sollte möglichst schriftlich und aktuell sein 34 34

35 Verfügungen / Vollmachten 4
Patientenverfügung bei Demenz – Zum Zeitpunkt des „Wirksamwerdens“ hat die letzte Original-Verfügung Gültigkeit – Um sicher zu gehen, dass diese Verfügung nach wie vor dem Willen des Verfassers entspricht, sollte dies im gemeinsamen Gespräch mit Angehörigen/Betreuer, Ärzten, Seelsorgern, Pflegekräften, Freunden überprüft werden 35 35

36 merke Lernen muss der Angehörige, nicht der Erkrankte !! 36 36

37 verwirre nicht den Verwirrten
merke verwirre nicht den Verwirrten 37 37

38 Ende Modul 5 38 38

39 für Ihre Aufmerksamkeit
Reiner HR Bracht Danke für Ihre Aufmerksamkeit 39 39


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