Seite 1 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Bericht über den Ausgangszustand Grundwasserzustandsbericht Michael Samek, Heide.

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Seite 1 / Stand der Technik (beste verfügbare Techniken – BVT) Stand der Technik (beste verfügbare Techniken – BVT) Informationsveranstaltung „EU-Industrieemissionsrichtlinie“,
1 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligung der Öffentlichkeit Begriffserklärung zur Vollziehung der Wasserrechtsgesetznovelle – WRG Novelle 2003.
 Präsentation transkript:

Seite 1 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Bericht über den Ausgangszustand Grundwasserzustandsbericht Michael Samek, Heide Müller-Rechberger Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Seite 2 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Gliederung Rechtliche Grundlagen Berichtslegung (Wer, Wann, Was) Leitfaden des BMLFUW Zusammenfassung

Seite 3 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Rechtliche Grundlagen Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) Artikel 22 Abs.2 IE-RL Werden im Rahmen einer Tätigkeit relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt, so muss der Betreiber mit Blick auf eine mögliche Verschmutzung des Bodens und Grundwassers auf dem Gelände der Anlage einen Bericht über den Ausgangszustand erstellen Artikel 22 Abs.3 IE-RL Bei endgültiger Einstellung der Tätigkeiten ist festzustellen, ob durch eine Anlage im Vergleich zu dem im Bericht über den Ausgangszustand angegebenen Zustand erhebliche Boden- oder Grundwasserverschmutzungen mit relevanten gefährlichen Stoffen verursacht worden sind.

Seite 4 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Rechtliche Grundlagen Nationale Umsetzung Wasserrechtsgesetz (WRG) Gemäß § 134a Abs. 1 WRG 1959 ist jeder Betreiber, in der eine oder mehrere der in Anhang 1 der IE-RL genannten Tätigkeiten durchgeführt werden, verpflichtet, bevor eine Anlage neu in Betrieb genommen oder der bestehende Konsens einer Anlage erneuert bzw. aktualisiert wird, einen Bericht über den Ausgangszustand des Anlagengeländes im Hinblick auf eine mögliche Verschmutzung des Grundwassers zu erstellen. Anlagengesetze Gesonderte Regelungen in der Gewerbeordnung, im Abfallwirtschafts- gesetz und im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen

Seite 5 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Berichtslegung Wer hat einen Bericht über den Ausgangszustand zu erstellen? Wann ist ein Bericht über den Ausgangszustand vorzulegen? Was hat ein Bericht über den Ausgangszustand zu beinhalten?

Seite 6 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Berichtslegung - Wer Betreiber von Anlagen mit Tätigkeiten gemäß dem Anhang 1 der IE-RL, wenn relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden. Identifizierung der gefährliche Stoffe alle Stoffe oder Gemische gemäß Art. 3 der CLP-Verordnung (EU Nr. 1272/2008) (Zuordnung zu den Gefahrenklassen) Bewertung der gefährlichen Stoffe auf Relevanz im Hinblick  auf Gefährlichkeit für Boden und Grundwasser (menschliche Gesundheit und Umwelt)  auf die verwendeten, erzeugten oder freigesetzten Mengen  auf den räumlichen Bezugsbereich (Gelände der Anlage)

Seite 7 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Berichtslegung - Wann Bevor eine Anlage in Betrieb genommen oder die Genehmigung der Anlage erneuert wird. Genehmigung einer Anlage  Bericht über Ausgangszustand als Teil des Genehmigungsantrages ( Art. 12 IE-RL, § 134a Abs.1 WRG, § 353a Abs.1 GewO, § 39 Abs.3 AWG ) Erneuerung der Genehmigung einer Anlage  jedenfalls dann, wenn eine Anpassung an den Stand der Technik durchgeführt wird (WRG)  Aktualisierung einer Genehmigung nach der Veröffentlichung von BVT- Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit einer IPPC-Anlage (GewO, AWG)

Seite 8 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Berichtslegung - Was Sämtliche Informationen die erforderlich sind, um den Stand der Boden- und Grundwasserverschmutzung auf dem Gelände der Anlage zu ermitteln, damit ein quantifizierbarer Vergleich mit dem Zustand bei endgültiger Einstellung der Tätigkeiten vorgenommen werden kann. Alle erforderlichen Informationen zur Identifizierung und Quantifizierung von relevanten gefährlichen Stoffen im Boden und im Grundwasser auf dem Gelände der Anlage

Seite 9 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Berichtslegung - Was Informationen über Nutzung des Anlagengeländes  Historische Nutzungen  Derzeitige bzw. künftige Nutzungen Informationen zur Charakterisierung des Anlagengeländes  Geländeoberfläche  Boden und Untergrund  Hydrogeologie  Grundwasser

Seite 10 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Leitfaden des BMLFUW Ziel: Unterstützung einer österreichweit einheitlichen Handhabung der Regelungen über den Bericht über den Ausgangszustand Wesentliche Inhalte des Leitfadens:  Vorgangsweise zur Klärung, ob und in welchem Umfang ein Betrieb einen Bericht zu legen hat Identifizierung der relevanten gefährlichen Stoffe Ermittlung des räumlichen Bezugsbereiches  erforderliche Informationen für den Bericht über den Ausgangszustand Nutzungen und Charakterisierung des Anlagengeländes Erstellung eines konzeptionellen Modells  Wesentliche Inhalte für den Bericht über den Ausgangszustand

Seite 11 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Vorgangsweise zur Klärung, ob ein Bericht zu legen ist  Erstellung einer Stoffliste  Prüfung der stofflichen und mengenmäßigen Relevanz der Stoffe  Gefährlichkeit (H-Sätze)  Mengenschwellen (Lagermengen bzw. eingesetzte Mengen pro Jahr)  Prüfung der räumlichen Relevanz  Erstellen eines Anlagenschemas  Identifizierung der am Standort durchgeführten Tätigkeiten  Zuordnung zu Tätigkeiten gemäß IE-RL  Ermittlung der Flüsse der relevanten gefährlichen Stoffe  Abgrenzung des räumlichen Bezugsbereiches an Hand der Stoffflüsse zwischen der Tätigkeiten gemäß IE-RL und den damit in einem technischen Zusammenhang stehenden Tätigkeiten

Seite 12 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung KategorieH-Satz zugeordnetMengenschwelle [kg/a] bzw. [l] Kat. 1aqu. chron. 1: H410 CM 1a/1b: H340, H350 PBT und vPvB Stoffe ≥ 10 Kat. 2R 1a/1b: H360 aqu. akut: H400; aqu. chron. 2: H411 ≥ 50 Kat. 3Akute Tox.1/2/3: H300, H301, H310, H311, H330, H331 (oral/dermal/inhalativ) CMR 2: H341, H351, H361, H362 STOT S1: H370; STOT Rep1: H372 aqu. chron. 3: H412 ≥ 100 Kat. 4Akute Tox. 4: H302, H312, H332 Asp. Tox 1: H304, Resp. Sens.1: H334 Skin corr. 1: H314, Skin sens. 1: H317 STOT S2: H371; STOT S3: H336 STOT Rep2: H373 aqu. chron. 4: H413 ≥ Prüfung der stofflichen und mengenmäßigen Relevanz

Seite 13 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Betriebsgebäude Verwaltung Labor Sozialräume Sanitärräume Betriebs- kläranlage Lager Fertigprodukt Lager Hilfsstoffe Lager Rohstoffe Lager Zwischen- produkt Betriebsstoffe Produktion I Produktion II Prüfung der räumlichen Relevanz

Seite 14 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Prüfschema, ob ein Bericht über den Ausgangszustand erforderlich IPPC - Betrieb Dokumentation der Prüfung Stoffinventar Werden gefährliche Stoffe eingesetzt, erzeugt oder freigesetzt? Bericht über den Ausgangs- zustand ist zu erstellen nein ja Prüfung der stofflichen, mengenmäßigen und räumlichen Relevanz ja Stoffliche, mengenmäßige und räumliche Relevanz ist gegeben? nein Kontakt mit der Behörde Stofflich: H-Sätze Mengenmäßig: Mengenschwellen Räumlich: Stoffflüsse

Seite 15 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Erforderliche Informationen für die Erstellung des Berichtes über den Ausgangszustand Beschaffen vorhandener Informationen  Nutzungen des Bezugsbereiches (historische, derzeitige bzw. künftige Nutzung)  Charakterisierung des Bezugsbereiches (Geländeoberfläche, Boden und Untergrund, Hydrogeologie, Grundwasser) Datenauswertung mit Hilfe eines Standortmodells (Konzeptionelles Modell)  zusammenfassende Darstellung vorhandener Daten  Ermittlung von Systemzusammenhänge  Quantifizierung von relevanten gefährlichen Stoffen im Boden und Grundwasser auf dem Gelände der Anlage  Darlegung der weiterer erforderlicher Untersuchungen Durchführung ergänzender Untersuchungen von Boden, Untergrund und Grundwasser

Seite 16 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Zusammenstellung aller vorhandener Daten und Informationen Erhebung zusätzlicher Daten und Informationen Standortmodell (konzeptionelles Modell) Ist eine Quantifizierung der vorhandenen Verschmutzungen möglich? Erstellung des Berichtes über den Ausgangszustand Nein ja Ablaufschema zur Erstellung des Berichtes über den Ausgangszustand Kontakt mit der Behörde

Seite 17 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Wesentliche Inhalte für den Bericht über den Ausgangszustand Gliederung des Berichtes Erforderliche Angaben hinsichtlich  Nutzung des Bezugsbereiches  Charakteristik des Bezugsbereiches  Standortmodell (konzeptionelles Modell)  Datenanalysen Beobachtungs- und Messstrategien  Ergänzende Untersuchungen  Wiederkehrende Überwachung Dokumentation der Ergebnisse der stofflichen, mengenmäßigen und räumlichen Relevanz

Seite 18 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Zusammenfassung Industrieemissionsrichtlinie verstärkte Maßnahmen zum Boden- und Grundwasserschutz keine Verschlechterung der Qualität von Boden und Grundwasser durch den Betrieb einer Anlage Bericht über den Ausgangszustand  Genehmigung einer Anlage oder die Genehmigung erneuert wird  Verwendung, Einsatz oder Freisetzung relevanter gefährlicher Stoffe  Erforderlichen Informationen zur Identifizierung und Quantifizierung vorhandener Boden- und Grundwasserverschmutzungen Leitfaden des BMLFUW  Vorgangsweise zur Prüfung, ob ein Bericht zu erstellen ist, einschließlich der Kriterien für die Relevanz hinsichtlich Gefährlichkeit, Menge und räumlicher Abgrenzung  Angaben zu den Informationen, auf die der Bericht aufbaut  Inhalte des Berichtes

Seite 19 Bericht über den Ausgangszustand WKO Informationsveranstaltung Danke ! DI Heide Müller-Rechberger, DI Michael Samek Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft