Dr. Karin Tondorf Entgeltgleichheit prüfen - mit geeigneten Instrumenten! Fachtagung „30 Jahre gesetzliche Gleichbehandlung für Frauen und Männer“ Bundeskanzleramt.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
März. Die Idee zur Aktion Equal Pay Day (EPD) stammt aus den USA. Der EPD markiert den Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssen, um auf die Gehaltssumme.
Advertisements

Chancen und Risiken für Geschlechtergerechtigkeit
Massengeschäfte Massengeschäften ähnliche Geschäfte Der Öffentlichkeit
H ä ndler Hansmann verlangt von Michael Schadenersatz f ü r das besch ä digte Fahrrad. ( Wer will was von wem ) Eine m ö gliche Anspruchsgrundlage k ö
Landesfrauenrat ver.di Nord / DGB Bezirk Nord
GENDER MAINSTREAMING Die 4-R-Methode
LOGIB: Das Lohngleichheitsinstrument des Bundes Instrument 8 Name: Datum:
Statistische Lohnanalyse & Logib
Dr.in Margareta Steiner
Lohngleichheit zwischen Frau & Mann
Initiiert von Business and Professional Women - Germany e.V. | Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ! „Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“
Generation Praktikum Praktika nach Studienabschluss und die Situation in Hamburg Die wichtigsten Ergebnisse.
Dr. Andrea Jochmann-Döll Fachtagung FrauenStärken des DGB-Bezirks Baden-Württemberg am 3. Juli 2013 in Stuttgart Gibt es eine Entgelt(un)gleichheit.
» Eigenwirtschaftliche Verkehre ˃Vorrang » Gemeinwirtschaftliche Verkehre ˃Direktvergabe zulässig » Vorgaben des Aufgabenträgers ˃höhere Verbindlichkeit.
Ressort Frauen- und Gleichstellungspolitik Equal-Pay-Day 2012.
1 | Medienkonferenz SAV vom Swissmem-Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Potenzials ​ Hans Hess ​ Präsident Swissmem.
Mittelverwendungsprüfung in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Die neue Altersteilzeit Kurzdarstellung der wichtigsten Ergebnisse.
Arbeitnehmervertretung in der Tschechischen Republik: Strukturen und aktuelle Entwicklungen Dr. Pavel Skácelík Vizepräsident des ČMKOS Wien
Meisterausbildung Gartenbau Informationen Juni 2015.
Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Risak 11. Übungseinheit am Betriebsübergang.
Ressort Frauen- und Gleichstellungspolitik. Ressort Frauen- und Gleichstellungspolitik Die wichtigsten Ziele – ERA Mehr Entgeltgerechtigkeit.
Arbeitszeitverkürzung dient vielen Zwecken – internationale Beispiele und Erfahrungen Jörg Flecker (FORBA) TAGUNG ARBEIT FAIR TEILEN Arbeitszeitverkürzung.
1 Lernspiralen im Geographieunterricht des Gymnasiums Zwei Perspektiven auf eine Unterrichtseinheit Jenny Brandt, Lehrkraft (Ref.) Geographie / Mathematik.
Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf Teil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten.
Herzlich willkommen zur Berufsorientierung BO-Präsentation/
Stuttgart Tarifrunde 2008 Die neue Altersteilzeit.
FD 24, Dr. Vossler Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Fachdienst 24 -Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung- Disponibilität des.
Arbeitsmarktmonitor Juni 2010, © Bundesagentur für Arbeit Seite 0 Wonnemonat Mai auf dem regionalen Arbeitsmarkt Zahl der Arbeitslosen geht weiter zurück.
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: (0) Europäische Bürgerinitiative vor dem Start: Implementierung der.
Toni Schellenberg – Teamleiter ARGE SGB II Erfurt – Förderinstrumente im Rechtskreis SGB II im Überblick.
Wir begleiten Veränderung Gute Arbeit für sie? – Gute Arbeit für ihn? Die Gefährdungsbeurteilung einmal anders betrachtet Michael Gümbel Sujet GbR Organisationsberatung.
© Gesundheitsdirektion Seite Arbeitstagung Nationale Gesundheitspolitik zum Thema «Gesundheitsberufe: Welche Ausbildungen für welchen Bedarf?» vom.
PROBLEME MIT DER ZEIT QUALITÄTSZIRKEL. ERSTE RÜCKMELDUNGEN ZUM THEMA KLAUSURTAGE Problemfaktor Zeit Positives Feedback Bisher sind uns noch keine Probleme.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Das Gleichstellungsgesetz spricht eine deutliche Sprache.
„Arbeitslosigkeit unterschiedlich betrachtet“ Andrea Stadlmann Studium Erziehungswissenschaften Projektmitarbeiterin in einem Beschäftigungsprojekt Aufgabe:
Meisterausbildung Gartenbau Information 13. Juni 2015 Langenlois.
Personalversammlung Wir begrüßen Sie zur Personalversammlung für das nichtwissenschaftliche Personal der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Die Versammlung.
Individualarbeitsrecht Entgelt und Entgeltfortzahlung Michaela Windisch-Graetz.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
1 Präsentation der Workshop-Ergebnisse Andreas Stangl Thomas Grammelhofer Ines Obex-Mischitz.
EINKOMMEN IN ÖSTERREICH GLEICHBEHANDLUNG - GLEICHSTELLUNG.
Facharbeit Information für die Q1 am
Regeln entwickeln, einhalten, verändern
Abb.1. Gender Pay Gap UNGLEICHE BEZAHLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN Seminar: S104_622-v3Referat Judith Peitsmeier V.Kaufmann Pascale Preuß Abb.2.
Unionsbürgerschaft RL 2004/38/EG. Art 21 AEUV Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht für alle Unionsbürger unter dem Vorbehalt des Sekundärrechts Loslösung.
Betriebsübergang. § 3 AVRAG Betriebs(teil)übergang -> ex lege Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverträge Definition des Betriebs(teil)überganges? –
Europäisches Modell für die Unterstützung von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität Dr. Anthony Williams EU Sekretariat.
© Generali Deutschland Holding AG Workshop: Nicht irgendwann – jetzt! Demografischer Wandel – Lebensphasenorientierte Personalentwicklung – Bürgerschaftliches.
ZWANGSPROSTITUTION BELOGEN, VERKAUFT ZUM SEX GEZWUNGEN.
Ein Dozent hat mittels eines Fragebogens die Körpergröße seiner Studenten festgestellt. Anhand der erfassten Daten weiß er, dass der kleinste Student 158.
Politik für Alle sicher, Gerecht und Selbstbestimmt
Anwendung des „SUE“-Tarifs des TVÖD zum
Zur Situation angestellter Psychologischer Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Gebiet der OPK Ergebnisse der Befragung.
Weiterbildung im Baukastensystem Kompetenzen in Modulen
Gesamtqualifikation und Abiturzulassung
Papierindustrie KV-Runde 2005
Prof. Dr. Günter Gerhardinger Soziale Arbeit mit Einzelnen und Familien Übersicht über die Lehrveranstaltung Grundlegende Bestimmungsfaktoren der Praxis.
Befreiung von der Versicherungs-pflicht in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK.
Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender
Gender in Tarifverträgen oder geschlechtergerechte Tarifgestaltung
Lösung Aufgabe 1 Teilaufgabe a)
Gesamtqualifikation und Abiturzulassung
Grundsätze für eine Tarifregelung
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Dienstvereinbarung Arbeitszeit
Scheinselbständigkeit
Arbeitstagung II der Jugendsekretäre/-innen
 Präsentation transkript:

Dr. Karin Tondorf Entgeltgleichheit prüfen - mit geeigneten Instrumenten! Fachtagung „30 Jahre gesetzliche Gleichbehandlung für Frauen und Männer“ Bundeskanzleramt Österreich / Gleichstellungsanwaltschaft am in Wien

Gliederung: 1.Logib-D (Lohngleichheitsinstrument des Bundes Deutschland): Funktionsweise und Kritik 2.„EG-Test“: Grundlinien eines EG-rechtskonformen Prüfinstrumentariums 2

Logib-D wird bezeichnet als „Instrument zur Überprüfung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern“ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Oktober 2009) 3

Logib-D ist ein ökonometrisch-statistisches Verfahren, beruht auf der Humankapitaltheorie, geht von der Annahme aus, dass Entgeltgleichheit erreicht ist, wenn gleicher Lohn für gleiches individuelles Humankapital von Frauen und Männern gezahlt wird, geht zurück auf Logib, einem Lohnmessverfahren des Bundes der Schweiz (vgl. S. Strub / BASS 2004, 2005) 4

Entgeltgleichheit ist ein in der Gleichstellungspolitik und im Recht eindeutig definierter Begriff. „Artikel 141 EG: Gleiches Entgelt für Männer und Frauen (1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.“ 5

Rechtliche Prüflogik Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit: Prüfgegenstand: Arbeit Frauen / Männer Prüfgegenstand: Entgelt Frauen / Männer + 6

Logib-D: Prüflogik auf Basis der Humankapitaltheorie Prüfgegenstand: Entgelt Frauen / Männer Prüfgegenstände: Ausbildung, Dienstalter, potentielle Erwerbsjahre Frauen / Männer + Logib-D prüft jedoch gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Humankapital 7

aus: BMFSFJ Broschüre, März 2009, S. 9 8

Logib-D rechtfertigt Entgeltunterschiede objektiv mit Variablen, die selbst Diskriminierungspotential enthalten:  „Ausbildung“ (Logib-D erfasst die längste Ausbildung in Jahren) Rechtliche Perspektive: Das Kriterium kann Frauen benachteiligen, „soweit diese weniger Möglichkeiten hatten, eine so gründliche Berufsausbildung zu erwerben wie die männlichen Arbeitnehmer, oder diese Möglichkeiten in geringerem Maße genutzt haben.“ Die Ausbildung muss „für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben von Bedeutung sein“. EuGH – 109/88 “Danfoss” 9

 „Dienstjahre“ (Logib-D erfasst die Betriebszugehörigkeitsdauer) Rechtliche Perspektive: Das Kriterium kann Frauen diskriminieren, denn diese weisen wegen des Geschlechts typischerweise weniger Dienstjahre auf. Zulässig ist es, mit Dienstjahren die „Berufserfahrung“ zu honorieren, die dazu befähigt, die konkrete Arbeit besser zu verrichten. Bei Zweifeln von Arbeitnehmer/-innen muss der Arbeitgeber die diskriminierungsfreie Anwendung des Kriteriums belegen. (EuGH v C 17/05 „Cadman“) 10

 „Potentielle Erwerbsjahre“ (ergibt sich aus Alter./. Ausbildungsjahre./. Schuljahre) Rechtliche Perspektive: Eine längere Erwerbserfahrung allein befähigt eine Person nicht dazu, die konkrete auszuübende Tätigkeit besser zu verrichten. Das Kriterium ist darüber hinaus potentiell altersdiskriminierend. Es kann jüngere Frauen mit weniger Erwerbsjahren im Vergleich zu älteren Männern mit mehr Erwerbsjahren bei gleicher / gleichwertiger Arbeit benachteiligen. 11

Unterschiedliche Prüfmethoden – unterschiedliche Ergebnisse Logib-D und ein EG-rechtskonformer Entgeltgleichheits-Test („EG-Test“) würden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen: Beispiel 1: Frauen und Männer verrichten die gleiche Arbeit. Die Ausbildungsjahre sind gleich. Die Männer haben mehr Dienstjahre und längere Erwerbserfahrung. Sie erhalten im Durchschnitt ein höheres Entgelt. Logib-D: Lohngleichheit - Höhere Entlohnung der Männer kann wegen höherem Dienstalter und längerer Erwerbserfahrung gerechtfertigt sein. EG-Test: Verdacht auf unmittelbare Diskriminierung der Frauen wegen ungleichem Entgelt für gleiche Arbeit 

Beispiel 2: Frauen üben betreuende, Männer technische Tätigkeiten aus. Sie verfügen über die gleiche Ausstattung mit Humankapital und erhalten gleiches Bruttoarbeitsentgelt. Logib-D: „Lohngleichheit eingehalten“ Nach EG-Test könnte eine mittelbare Diskriminierung durch Unterbewertung der Tätigkeit der Frau vorliegen. Diese ist statistisch nicht abbildbar. Erst ein Diskriminierungs-Check zur Arbeitsbewertung könnte eine etwaige Unterbewertung durch Nichtbewertung sozialer Kompetenzen deutlich machen ?

Beispiel 3: Medizinisch-technische Assistentinnen arbeiten mit Nachwuchs- wissenschaftlern zusammen. Die Ausbildungsjahre der Frauen sind geringfügig geringer. Jedoch haben sie wesentlich mehr Dienstjahre und Erwerbserfahrung als die Männer. Diese erhalten ein höheres Entgelt. Logib-D: Die Frauen könnten unterbezahlt sein, da ihr Humankapital nicht angemessen bezahlt wird. „EG-Test“: Kein Hinweis auf ungleiche Bezahlung, da weder gleiche noch gleichwertige Tätigkeit zu vermuten ist 

Logib-D zeigt „Lohngleichheit eingehalten“ auch dann an, wenn Frauen beim Entgelt diskriminiert werden. In diesem Fall dürfte kein Bedarf bestehen, weiterführende Analysen durchzuführen. Umgekehrt zeigt Logib-D „Lohnungleichheit“ auch dann an, wenn Entgeltgleichheit gewährleistet ist. Lohnanpassungen nach Maßgabe von Logib-D können Entgeltdiskriminierung verursachen. 15

Fazit: Mit Logib-D ist Entgeltgleichheit nicht feststellbar. Grundproblem ist die Übertragung der Methode der Verdienststruktur- statistik auf das einzelne Unternehmen zum Zwecke der Prüfung von Entgeltgleichheit. Die Verdienststrukturstatistik hat ein anderes Ziel. Logib-D könnte allenfalls zeigen, dass im Unternehmen qualifizierte Frauen arbeiten, die auch für anspruchsvollere und besser bezahlte Tätigkeiten eingesetzt werden könnten. Es könnte daher ein geeignetes Instrument zur Sensibilisierung und Förderung von Chancengleichheit bei der Beschäftigung sein. 16

„EG-Test “ Grundlinien eines EG-rechtskonformen Prüfinstrumentariums Dr. Karin Tondorf unter Mitarbeit von Dr. Andrea Jochmann-Döll 17 ©

Grundsatz Aufbau eines Arbeitsentgelts (nicht abschließend) Erschwerniszuschläge: Lärm, Schutz, Hitze Überstunden-, Schichtzuschläge: Dauer / Lage der Arbeitszeit Leistungsentgelt, Provisionen, Boni: Leistung, Erfolg Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld: Anforderungen / soziale Kriterien Stufenzulagen beim Grundentgelt: Berufserfahrung Tabellengrundentgelt: Anforderungen der Tätigkeit „EG-Test“ prüft im Unterschied zu Logib jeden Entgeltbestandteil gesondert, da er seine eigene Bewertungslogik hat. Dies ist auch rechtlich gefordert. 18

EG-Test: Tabellengrundentgelt Statistik zum Tabellengrundentgelt Tätigkeitbesetzt durchEntgelt (Tarif-) gruppe Tabellen- grundentgelt gem. Kollektiv- Regelung p.a. € Gezahltes durchschnittliches Tabellengrundentgelt* p.a. € mwmw Kfm. Assistenz25IV Sachbearbeitung416V … Leitung Küche-1VIII Leitung Werkstatt 1-IX Problem 1Problem 2 19 * Auf Vollzeitbasis berechnet

EG-Test: Prüfschritte beim Tabellengrundentgelt 1. Schritt: Statistik auswerten – Problemfälle auflisten Fall 1: kfm. Assistentinnen erhalten € weniger als Assistenten 2. Schritt: Einzelfälle/Vergleichspaare m/w identifizieren Wer ist benachteiligt? Wer ist begünstigt? 3. Schritt: Prüfen, ob Tätigkeiten tatsächlich gleich sind mittels Arbeitsbeschreibung und EG-Check zur Arbeitsbewertung 20

EG-Test: Prüfschritte beim Tabellengrundentgelt 1. Schritt: Statistik auswerten – Problemfälle identifizieren Fall 2: Küchenleitung ist niedriger bewertet als Werkstattleitung 2. Schritt: Arbeitsplatzbeschreibungen beider Tätigkeiten prüfen: Sind sie zutreffend, umfassend, aktuell, nicht wertend? 3. Schritt: Bewertung der beiden Tätigkeiten prüfen mit EG-Check zur Arbeitsbewertung 21

EG-Test zum Leistungsentgelt: Statistik Gleiches Leistungsentgelt für Frauen und Männer? Zahl der Beschäftigten Anzahl gezahlte Leistungsentgelte Durchschnittliche Höhe in € gezahlte Leistungsentgelte mwGesamtmw mw Vollzeit Teilzeit TG I – III TG … AT Bereich 1 … Hinweise auf Benachteiligung von Frauen in unteren Gruppen Hinweise auf Benachteiligung von Frauen in Bereichen/Abt. Problemfälle 22

EG-Test: Prüfschritte beim Leistungsentgelt 1.Schritt: Statistik auswerten – Problemfälle identifizieren Welche Gruppen sind betroffen: Frauen, Teilzeitbeschäftigte, Frauen in bestimmten Entgeltgruppen, Bereichen? 2. Schritt: Ursachen prüfen (1) Gibt es Bewertungskriterien, -verfahren oder andere Regelungen, die mittelbar diskriminierend wirken? (2) Führt die betriebliche Praxis zu Ungleichbehandlung? Paarvergleiche bei Identifizierung der Ursachen Beispiel: unterschiedliche Leistungsmaßstäbe durch Führungskräfte

EG-Test: Paarvergleich beim Leistungsentgelt 24 Prüfung des gleichen Leistungsmaßstabs bei gleicher Arbeit (vgl. Artikel 141 Abs. 2 a EG) – Beispiel 1: Gleiche Tätigkeit xFrauMann Gezahltes Leistungsentgelt500 €600 € Angewendetes Kriterium bzw. vereinbartes Ziel Arbeitsmenge 60 Anträge Arbeitsmenge 60 Anträge Erreichte Leistung60 Anträge Leistungsbedingungengleich Bewertung 2 Punkte 3 Punkte Frau hat bei gleicher Arbeit und gleicher Leistung Anspruch auf 600 €

EG-Test: Paarvergleich beim Leistungsentgelt 25 Prüfung des gleichen Leistungsmaßstabs bei gleicher Arbeit Teilzeit-/Vollzeitkraft – Beispiel 2: Gleichbehandlung der Teilzeitkraft wäre gewährleistet bei a) proportionaler Zielleistung: 27,5 Anträge (50% der Vollzeitkraft) oder b) Leistungsentgelt entsprechend der Leistung, nicht zeitanteilig Gleiche TätigkeitTeilzeitbeschäftigte Frau 50% Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter Mann Ist-Leistung27 Anträge50 Anträge Ziel-Leistung+ 10 % = 29,7 Anträge+ 10% = 55 Anträge Volle Ziel- erreichung 3 Punkte 300 € (zeitanteilig) 3 Punkte 600 €

Fazit Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prüfung von Entgeltgleichheit: (1) Die Prüfung muss mit dem Gleichstellungsrecht kompatibel sein. (2) Prüfschritte und -instrumente müssen der inneren Logik des jeweiligen Entgeltbestandteils folgen. 26

Dr. Karin Tondorf Forschung & Beratung zu Entgelt- und Gleichstellungspolitik Tel /