Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel DBS 2007– Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Seite 1 Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel.

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Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel DBS 2007– Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Seite 1 Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel August 2008

Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel DBS 2007– Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Seite 2 Kurs 21: Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Betriebsverfassung Teil 1: Struktur der Betriebsverfassung Dienstag, 12. August 2008 Univ.- Prof. Dr. Winfried Hamel

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 3 Definition von Mitbestimmung Mitbestimmung ist die institutionalisierte Teilhabe der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter an unternehmerischen und betrieblichen Planungs- und Entscheidungsprozessen „Institutionalisiert“ bedeutet hierbei 1.Mitbestimmung erfolgt ausschließlich über gewählte Gremien 2.Mitbestimmung erfolgt ausschließlich innerhalb gesetzlich geregelter Anwendungsfelder

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 4 Gruppenarbeit für Gruppen aus je 3 Personen Bitte schreiben Sie alle Elemente der Mitbestimmung im privatrechtlich organisierten Wirtschaftssektor auf und ordnen Sie sie den jeweils zutreffenden Strukturen innerhalb der Wirtschaftslandschaft zu.

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 5 Historische Entwicklung der Mitbestimmung vor : Entwurf einer Gewerbeordnung für das Paulskirchenparlament 1890:„Kaiserliche Botschaft“ zur gesetzlichen Regelung von Arbeiterausschüssen 1905:Gesetzliche Einrichtung von Arbeiterausschüssen im preußischem Berggesetz 1916:Einrichtung von Arbeiterausschüssen (§ 11) sowie Angestelltenausschüssen (§ 12) durch das „Vaterländische Hilfsdienstgesetz“ 1920:Erlass des Betriebrätegesetzes 1922:Ausführungsgesetz zur Entsendung von BR-Mitgliedern in den Aufsichtsrat 1934:Aufhebung aller Betriebsverfassungen durch das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 6 Historische Entwicklung der Mitbestimmung nach : Kontrollratsgesetz Nr. 22 zur Errichtung von Betriebsräten 1947:Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Vorständen zur Einführung der qualifizierten Mitbestimmung in vier entflochtenen Stahlwerken 1951:Erlass des Montanmitbestimmungsgesetzes 1952:Erlass des Betriebsverfassungsgesetzes (´52) 1956:Erlass des Montanmitbestimmungs-Ergänzungsgesetzes 1972:Erlass des (novellierten) Betriebsverfassungsgesetzes (´72) 1976:Erlass des Mitbestimmungsgesetzes (für Großunternehmen) 1988:Erlass des Sprecherausschussgesetzes 1996:Erlass des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes 2001:Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (´01)

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 7 Sachlicher Geltungsbereich der Mitbestimmung (§ 1 Abs. 1 BetrVerfG) „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ Das gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 8 Positiver personeller Geltungsbereich der Mitbestimmung Arbeitnehmer des Betriebes Arbeiter Angestellte Auszubildende Außendienstler Telearbeitnehmer Heimarbeiter Arbeitnehmer fremder Betriebe Arbeitsüberlassungs-Kräfte > 3 Monate Entliehene Arbeitnehmer aus Konzernunternehmen Verdeckte Leiharbeits-Kräfte

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 9 Negativer personeller Geltungsbereich der Mitbestimmung Organe juristischer Personen Gesellschafter mit Vertretungs- oder Geschäftsführungsfunktion Partner des Arbeitgebers (Ehe-, Lebenspartner, Verwandte, Verschwägerte 1. Grades in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber) Nicht erwerbsorientiert Beschäftigte –karitative Beweggründe –religiöse Beweggründe –Heilungszwecke –Wiedereingewöhnungszwecke –Zwecke sittlicher Besserung –erzieherische Zwecke Leitende Angestellte

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 10 Bestimmung „Leitender Angestellter“ Merkmale leitender Angestellter Selbständige Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern Generalvollmacht oder bedeutende Prokura Existenzwichtige Entscheidungskompetenz besondere existenzwichtige Erfahrungen und Kenntnisse Zuordnung zu leitenden Angestellten bei Wahlen oder durch Gericht Zugehörigkeit zu einer Leitungsebene mit vorwiegend leitenden Angestellten unternehmensübliches LA-Jahresarbeitsentgelt Jahresarbeitsentgelt des Dreifachen der Bezugsgröße nach § 18 SozGBuch IV

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 11 Ausnahmen von der Mitbestimmung (§ 118) „Tendenzbetriebe“ mit –politischer –koalitionspolitischer –konfessioneller –karitativer –erzieherischer –wissenschaftlicher –künstlerischer Bestimmung sowie Zwecken der –Berichterstattung –Meinungsäußerung Religionsgemeinschaften sowie deren –karitative –erzieherische Einrichtungen

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 12 Ebenen der Mitbestimmung Arbeitsplatz Betrieb –Teilbetrieb –Betriebsgemeinschaft Unternehmen Unternehmensverbund (Konzern) Wirtschaftszweig Volkswirtschaft Europäische Union Supranationale Ebene nicht erforderlich BetrVerfG neu § 3 neu § 1 BetrVerfG, MitbestG (Tarifverträge) nicht vorgesehen EBRG bisher nicht vorgesehen

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 13 Hauptorgane der Mitbestimmung Betriebsrat Gesamtbetriebsrat Konzernbetriebsrat Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprecherausschuss Wirtschaftsausschuss Aufsichtsrat in kleinen Kapitalgesellschaften mit Drittelparität Paritätisch besetzter Aufsichtsrat in großen Kapitalgesellschaften Paritätisch besetzter Aufsichtsrat in der Montanindustrie

Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel DBS 2007– Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Seite 14 Gesamtbetriebsrat Unternehmen mit mehreren BR Entsendung durch Einzel-BR Europäischer Betriebsrat (EU-weit tätige Unternehmen) (Einzel-)Betriebsrat „Normalform“ des BR Bildung, Zuständigkeit: Betrieb Konzernbetriebsrat Unterordnungskonzern, mehrere GBR Entsendung durch GBR A-GmbH Betrieb 1 BR B-GmbH Betrieb 2 BR B-GmbH Betrieb 1 BR A-GmbH Betrieb 2 BR A-GmbH GBR B-GmbH GBR AB-Konzern KBR Hauptorgane der Mitbestimmung Quelle: Feuerborn, DBS-Kurs 18 / 2003

DBS 2007 – Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel Seite 15 Struktur der Mitbestimmung auf Betriebsebene Sprecher- Ausschuss a Betriebsrat a JuA-Vertretung a Wirtschafts- Ausschuss Sprecher- Ausschuss b Betriebsrat b JuA-Vertretung b