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Veröffentlicht von:Eduard Klein Geändert vor über 8 Jahren
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Industrielle Beziehungen in Deutschland Der Begriff „Industrielle Beziehungen“ und das deutsche Modell Kathrin Kriechbaumer, Philipp Heller, Elena Meßmer
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Gliederung 1.Industrielle Beziehungen 2.Duales System 3.Tarifvertrag 4.Streik 5.Betriebsräte 6.Gruppenarbeit
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Industrielle Beziehungen
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Industrielle Beziehungen? „Die Gesamtheit der Beziehungen zwischen Arbeitern (Angestellten) und Arbeitgebern in einem konkreten Betrieb, einem Industriezweig oder einem Land“ (Koschnik 1984, Bd.1, S. 294)
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Industrielle Beziehungen Bestandteile Soziale Beziehungen im betrieblichen Arbeitsprozess Wirtschaftliche Beziehungen: Austausch von Arbeitskraft gegen Arbeitslohn Politische Beziehungen zwischen Interessensorganisationen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
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Industrielle Beziehungen wer mit wem? – Management und Belegschaft – Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften wo? – Mikroebene (Betrieb) – Mesoebene (sektoraler Arbeitsmakt) – Makroebene (Gesamtwirtschaft) worum geht´s? – Gestaltung der Beschäftigungs-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen
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Industrielle Beziehungen
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Betriebsrat und Gewerkschaft Das Duale System Deutschland
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Duales System? Das duale System der Arbeitsbeziehungen meint das Zusammenspiel von Tarifautonomie (überbetrieblich) und Betriebsverfassung (betrieblich).
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Duales System! Ziel des Systems ist es, für den Arbeitnehmer Arbeitsplatzsicherheit, Einkommenssicherung und – steigerung, sowie Qualifikationserhalt und Qualifikationssteigerung zu erreichen.
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Duales System! Konfliktpotential!
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Konfliktpotential ist durchaus gewollt Konrad Adenauer stärkte 1952 die Betriebsräte Ziel war es, eine Konkurrenz zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten zu schaffen, um Gewerkschaften zu schwächen
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Gesetzliche Grundlagen TVG BetrVG Grundgesetz
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Rechte der Gewerkschaften Kreationsrecht Teilnahme – und Beratungsrechte Kontrollrechte Gestaltungsrechte
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Betriebsrat und Gewerkschaft Gemeinsam für die Arbeitnehmer
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Vorteile des Systems Betriebsnähe des Betriebsrates Politische Stellung und Beziehungen der Gewerkschaften Rechtsberatung durch Gewerkschaft Unterstützung bei Aktionen und Wahlen Informationen, Schulungen, Seminare Wahrung und Umsetzung des Tarifvertrags Mitgestaltungsmöglichkeiten des BR durch Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
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Nachteile des Systems Tarifverträge / Tarifautonomie schränkt Mitbestimmung ein Gewisse Inflexibilität Starke „Verrechtlichung“ Verflechtung von gewerkschaftlicher Tätigkeit und Betriebsratstätigkeit Abhängigkeit der Stärke von Anzahl der Mitglieder/Wähler
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Tarifvertrag
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Was ist ein Tarifvertrag? Was wisst ihr über den Begriff „Tarifvertrag“ ? Welche Erfahrungen habt ihr mit Tarifverträgen gemacht?
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Was ist ein Tarifvertrag? … regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien Enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln Ordnet betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen
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Grundlage eines Tarifvertrags: Tarifvertragsgesetz (TVG) Grundgesetz (GG): z.B. Tarifautonomie Bundesarbeitsgesetz (BAG) z.B. Friedenspflicht etc.
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Wer kann einen Tarifvertrag abschließen? Die Arbeitnehmerseite: Gewerkschaften (z.B. ver.di, IG Metall, usw.) Die Arbeitgeberseite: Arbeitgeberverbände (Flächentarife) der einzelne Arbeitgeber (nur Firmentarife, bzw. Haustarife)
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Tarifautonomie = nur Gewerkschaften und AG bestimmen über Tarifinhalte, Staat hat kaum Einfluss Vorteile der Tarifautonomie: Entlastung des Staates Gewerkschaften und AG sind viel sachnäher Dezentralisierung
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Arten eines Tarifvertrages Obligatorischer Teil: Enthält Abmachungen, die nur die beiden Tarifparteien berechtigt und verpflichtet Bsp.: Abmachungen darüber wie mit Mitgliedern umgegangen werden soll, die sich nicht an die Vereinbarungen halten
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Arten eines Tarifvertrag Normativer Teil: Enthält Regeln, die abstrakt formuliert sind und die für alle erfassten Arbeitsverhältnisse gelten Bsp.: Der gemeinsame Ecklohn von 8,82€ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2011 um 3,5% erhöht. Vereinbarungen des Tarifs gelten unmittelbar!!!
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Für wen gilt ein Tarifvertrag? Gilt nur für „beiderseits Tarifgebundene“ Das heißt: AG gehört dem tarifschließenden Arbeitgeberverband an AN gehört tarifschließender Gewerkschaft an
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Günstigkeitsprinzip „ Mindestniveaugarantie“: AG kann nicht zuungunsten des AN vom Tarif abweichen ABER: Abweichungen „nach oben“ sehr wohl möglich
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Friedenspflicht = die Pflicht, während der Laufzeit eines Traifvertrags keinen Arbeitskampf zu führen Betrifft jedoch nur im Tarifvertrag vereinbarte Abmachungen Verstoß: Gewerkschaften sind zu Schadenersatz verpflichtet !
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Arbeitskampfrecht Streik
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Warum Streiken? Zeigen, dass man mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen nicht zufrieden ist Eigene Interessen durchsetzen Druck ausüben Interesse der Öffentlichkeit wecken
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Voraussetzungen eines Streiks Es muss um ein tariflich regelbares Ziel gehen Darf nicht gegen tarifliche Friedenspflicht verstoßen Der Streik muss von der Gewerkschaft getragen werden Das Gemeinwohl darf nicht offensichtlich verletzt werden Politische Streiks sind verboten
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Konsequenzen eines Streiks Kein Anspruch auf Entgelt „Fernwirkungen“ auf andere Betriebe Problem des „Just-in-time“ AG trägt wirtschaftliches Risiko Diskriminierung NICHT-streikender AN
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Betriebsrat
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Was ist ein Betriebsrat Das auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetz von den AN (min. 5 ständige AN) gewählte Organ zur Vertretung der AN-Interessen durch Mitwirkung und Mitbestimmung an spezifizierten betrieblichen Entscheidungen
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Allgemeine Vorschriften des BetrVG 5 wahlberächtigte AN müssen ständig beschäftigt sein, 3 auch zum BR wählbar BR-wahl wird durch Wahlvorstand eingeleitet AN laut BetrVG sind: Arbeiter, Angestellte die im Außendienst, Telearbeit oder Heimarbeit beschäftigt sind Leitende Angestellte zählen NICHT dazu!!!
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Historie Erstmals in der Weimarer Republik im Betriebsrätegesetz (1920) Nach 2. Weltkrieg (1952) in Betriebsverfassungsgesetz geregelt 1972 nochmal genauer geregelt. Weiter Rechte des Betriebsrats in: Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz
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Wahl und Zusammensetzung Grundlage für BR-wahl: Min. 5 wahlberechtige AN im Betrieb, 3 davon in BR wählbar. Wahlberechtigte: Alle AN, auch im Außendienst arbeitende, Azubis (18 Jahre), Leiharbeiter (länger als 3 mon.) Wählbar: Alle Wahlberechtigten, die min. 6 mon. In Betrieb arbeiten Weder Wahlberechtigt noch Wählbar sind leitende Angestellte.
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Alle Wahlberechtigten AN und Gewerkschaften die im Betrieb vertreten sind, können Personen zur Betriebswahl vorschlagen. Wahl wird von Wahlvorstand durchgeführt Betriebsratsmitglieder gewählt werden hängt von Zahl der Beschäftigten (ohne Leiharbeiter) ab
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Aufgaben des BR Belange der AN annehmen, Maßnahmen im Sinne der AN beantragen Beschäftigung im Betrieb fördern Maßnahmen des Arbeitsschutzes fördern Hilfestellung für Benachteiligte AN Gleichberechtigung der Geschlechter Wahl einer Jugend-und Azubivertretung durchzuführen Tarifpolizei
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Allgemeine Aufgaben Unterscheidung zw. folgenden Ebenen: Mitbestimmung am Arbeitsplatz Betriebliche Mitbestimmung Unternehmensmitbestimmung Mitbestimmung in der Wirtschaft BR nur für ersten beiden Ebenen zuständig
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Rechte des BR Informationsanspruch (z.B.: Personalplanung, technische und organisatorische Veränderungen, personelle Einzelmaßnahmen) Beratungsanspruch (z.B.: Änderung von Arbeitsabläufen) Anhörung (z.B. vor Kündigungen ist der BR anzuhören)
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Mitwirkung (z.B.: personelle Einzelmaßnahmen, Einstellung, Versetzung) Echte Mitbestimmung (z.B.: Arbeitszeit, Mehrarbeit, Weiterbildung etc.) Bei gravierenden Betriebsänderungen besteht ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht (z.B.: Einschränkung oder Stilllegung des ganzen Betriebs)
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Die Normenpyramide
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Gruppenarbeit Blinddate Teilt euch in 16 Gruppen auf Ihr bekommt: – Überbegriffe (weiße Karten) – Beispiele (rote Karten) Lest eure Karte durch und besprecht sie kurz in der Gruppe Findet euer jeweiliges Gegenstück (Überbegriff + Beispiel) im Blinddate Ordnet euer Ergebnis der Normenpyramide zu und begründet kurz eure Entscheidung
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Thesen Erfahrungen mit Betriebsrat / Gewerkschaft? BR als Co- oder Kontramanagment? BR/Gewerkschaften als Erschwernisse für wirtschaftliches Arbeiten der Unternehmen? Kollektive Mitbestimmung versus subjektiverter Arbeitnehmer
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Beispiele aus der Praxis Klage gegen AG – rechtliche Unterstützung des BR durch Gewerkschaft F.A.T.K. (betriebliche Fort – und Weiterbildung §5 TVÖD) – Gewerkschaft unterstützt durch Projekt und tarifliche Rahmenbedingungen die Entwicklung betrieblicher Konzepte
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Wir bedanken uns herzlich für eure Aufmerksamkeit!
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