Www.eg-check.de1 Dr. Andrea Jochmann-Döll Fachtagung FrauenStärken des DGB-Bezirks Baden-Württemberg am 3. Juli 2013 in Stuttgart Gibt es eine Entgelt(un)gleichheit.

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 Präsentation transkript:

Dr. Andrea Jochmann-Döll Fachtagung FrauenStärken des DGB-Bezirks Baden-Württemberg am 3. Juli 2013 in Stuttgart Gibt es eine Entgelt(un)gleichheit im öffentlichen Dienst? Problemaufriss und Lösungsmöglichkeiten

2 1.Grundlagen und Konzepte der Prüfung mit eg-check.de 2.Anwendung einzelner Instrumente des eg-check.de 3.Wie weiter? Was tun? Überblick

Was ist eg-check.de …  … wurde von Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt.  … ist ein Werkzeugkasten mit verschiedenen Prüfinstrumenten,  … die einzeln oder kombiniert eingesetzt werden können – je nach Situation und Prüfinteresse.  … kann frei und kostenlos im Internet heruntergeladen werden: (dort auch Info-Blatt + Präsentation).  … gibt es auch als Print-Version: Arbeitspapier 214 der Hans-Böckler-Stiftung (dort bestellen).

Entgeltgleichheit prüfen mit Grundsätze der Prüfung: 1.Die Prüfung knüpft am geltenden Recht an. 2.Die Prüfung setzt an der Arbeit (Tätigkeit, Stelle) an. 3.Jeder Entgeltbestandteil wird für sich geprüft. 4.Geprüft werden betriebliche Entgeltpraxis und –regelungen (unmittelbare und mittelbare Diskriminierung). 5.Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf Entgeltdiskriminierung. 6.Die Prüfung setzt nicht an der betrieblichen Entgeltlücke an.

Das Prüfkonzept von Zu: Die Prüfung setzt nicht an der Entgeltlücke an, denn …  die Entgeltlücke als statistischer Wert sagt nichts über die Ursachen der Differenzen aus. Sie gibt nicht die Höhe der Entgeltdiskriminierung an.  Hierzu sind weitere, überwiegend qualitative Analysen notwendig.  Auch bei einer Entgeltlücke von 0% könnten frauendominierte Tätigkeiten unterbewertet worden sein.  Dies gilt auch für die sog. „bereinigte“ Entgeltlücke (Destatis: 8%, IW: 2%).

Entgeltgleichheit prüfen mit Bislang prüfbare Entgeltbestandteile: Anforderungsbezogenes Grundentgelt Stufensteigerungen beim Grundentgelt Leistungsvergütung Überstundenvergütung Erschwerniszuschläge

7 Entgeltgleichheit prüfen mit Arten von Prüfinstrumenten: zu jedem Entgeltbestandteil, einzeln, in Kombination oder insgesamt einsetzbar Daten auf betrieblicher Ebene, die Hinweise auf mögliche unmittelbare oder mittelbare Benachteiligungen geben Statistiken Fragen zur Identifizierung diskriminierender Bestimmungen in tariflichen oder betrieblichen Entgeltregelungen Regelungs- Checks Kriterien zur Prüfung auf der individuellen Ebene (Mann/Frau) Paarvergleiche

8 Entgeltgleichheit prüfen mit EntgeltbestandteileStatistikenRegelungs- Checks Paar- vergleiche Anforderungsbezogenes Grundentgelt Statistik Grundentgelt Regelungs-Check Grundentgelt Paarvergleich Ist Paarvergleich Soll Stufensteigerungen beim Grundentgelt Statistik Stufensteigerung Regelungs-Check Stufensteigerung Paarvergleich Stufensteigerung Leistungsvergütung Statistik Leistungsvergütung Regelungs-Check Leistungsvergütung Paarvergleich Leistungsvergütung Überstundenvergütung Statistik Überstd.vergütung Regelungs-Check Überstd.vergütung Paarvergleich Überstd.vergütung Erschwerniszuschläge Statistik Erschwerniszuschl. Regelungs-Check Erschwerniszuschl. Paarvergleich Erschwerniszuschl.

Entgeltgleichheit prüfen mit Anwendungsszenarien:  Betriebs-/Personalrat oder Arbeitgeber wollen Diskriminierungsverdacht einer Kollegin klären  Gleichstellungsbeauftragte will Entgeltpraxis bei einem Entgeltbestandteil analysieren  Betriebsparteien wollen Entgeltgleichheit umfassend prüfen  Gewerkschaft will Diskriminierungsfreiheit von Tarifregelungen/-konzepten zum Entgelt prüfen

Wie funktioniert die Prüfung mit eg-check.de? Illustration an Beispielen 1. Anforderungsbezogenes Grundentgelt

Die Instrumente von Beispiel 1: Statistik Grundentgelt (Auszug) Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit? Arbeit Frauen/MännerEntgelt Frauen/Männer TätigkeitStellenin- haber/in EGGrundentgelt Grundstufe (nach TVöD) in €/Monat Gezahlter Betrag in €/Monat mwmw Kfz-Mechaniker/in Kfz-Mechaniker/in Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit?

Beispiel 2: Statistik Grundentgelt (Auszug) Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit? Arbeit Frauen/MännerEntgelt Frauen/Männer TätigkeitStellen inhaber/in (Nr.) Entgelt- Gruppe Betrag (nach Tarif) €/Monat Gezahlter Betrag in €/Monat mwmw Erzieher/in095S 8 TVöD2.189,56 Bautechniker/in096EG 10 TVöD2.591,75 Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit? 12 Die Instrumente von Entgeltdifferenz nach Tarifvertrag: 402,19 € = 15,5 %

Die Instrumente von Beispiel 3a: Paarvergleich (Ist) zur Analyse der gegenwärtigen Eingruppierung Vergleichsaspekte„Frau“„Mann“ TätigkeitErzieher/inBautechniker/in Bewertete Anforderungen und Belastungen Erzieher/innen mit staatlicher An- erkennung und entsprechender Tätigkeit, sowie sonstige Be- schäftigte, die aufgrund gleich- wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit beson- ders schwierigen Tätigkeiten Staatlich geprüfte Techni- ker … (z. B. Bautechniker …) in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 17, die schwie- rige Aufgaben erfüllen (alter) Tarifvertrag Technische Berufe, VKA EntgeltgruppeS 8 TVöD (-B)E 10 TVöD (VKA) Überleitungstabelle des TVÜ-VKA Grundentgelt2.189,56 €2.591,75 €

Die Instrumente von Beispiel 3b: Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten Dieser Paarvergleich … o bewertet zwei Vergleichstätigkeiten im Hinblick auf ihre Anforderungen in einem Fragebogen als Excel-Tabelle. o basiert auf geschlechtsneutralen Arbeitsbewertungsverfahren. o prüft vier Anforderungsbereiche mit insgesamt 19 Anforderungsmerkmalen. o stuft die Vergleichstätigkeiten in eine Anforderungsstufe für jedes Anforderungsmerkmal ein. o berechnet aus den Einstufungen einen Gesamtwert. o ermöglicht anschließend eine Gewichtung der Anforderungsarten.

Die Instrumente von 1. Anforderungen an das Wissen und Können 3. Anforderung an Verantwortung 1.1 Fachkenntnisse und Fertigkeiten 1.2 Fachbezogene Zusatzqualifikationen 1.3 Fachübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten 1.4 vorausgesetzte fachliche Erfahrung in der Praxis 1.5 Planen und Organisieren 1.6 Bewältigung von Arbeitsunterbrechungen 1.7 Ununterbrochene Aufmerksamkeit und Konzentration 3.1 Verantwortung für Geld- und Sachwerte 3.2 Verantwortung für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Sicherheit anderer 3.3 Verantwortung für die Arbeit anderer und (strategische) Führung 3.4 Verantwortung für die Umwelt 2. Anforderungen an psycho-soziale Kompetenzen 4. Physische Anforderungen 2.1 Kommunikationsfähigkeit 2.2 Kooperationsfähigkeit 2.3 Einfühlungs- und Überzeugungsvermögen 2.4 Belastende psycho-soziale Bedingungen 4.1 Anforderungen an die Körperkraft 4.2 Anforderungen an die Bewegungspräzision 4.3 Belastende arbeitszeitliche Bedingungen 4.4 Beeinträchtigende Umgebungsbedingungen

Prüfung der Gleichwertigkeit der Arbeit

Die Instrumente von Beispiel 3b: Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten (Ergebnisblatt*) Anforderungen/Belastungen Erzieher/inBautechniker/in 1. Wissen und Können psycho-soziale Anforderungen Verantwortung Physische Anforderungen 4- Summe der Punktwerte, ungewichtet * Berechnet im ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

18 Prüfung der Gleichwertigkeit der Arbeit Beispiel: Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten (Ergebnisblatt) Anforderungen/Belastungen Meisterin im Gebäudereinigungs- handwerk Meister für Veranstaltungs- technik 1. … an Wissen und Können … an psycho-soziale Kompetenzen66 3. … an Verantwortung75 4. Physische Anforderungen58 Summe der Punktwerte, ungewichtet 2926 Quelle: Gleichstellungsbeauftragte Hessen, s. Newsletter zur Entgeltgleichheit 2/2010 EG 4 : EG 8

Wie funktioniert die Prüfung mit eg-check.de? Illustration an Beispielen 2. Stufensteigerungen beim Grundentgelt

Die Instrumente von Beispiel 4: Regelungs-Check zur Stufensteigerung (Auszug) FragenErläuterungen 1. Sieht die Regelung vor, dass die Stufensteigerungen beim Grund- entgelt nach „Lebensalter“ erfolgen?  Ja  Nein Sollte der Tarifvertrag die Stufensteigerungen mit „Lebensalter“ begründen, so ist dies aus Gründen der potentiellen Altersdiskriminierung von Jüngeren nicht zulässig (§ 1 Abs. 3 AGG). Zahlreiche Tarifparteien haben daher ihre Bestimmungen in den letzten Jahren geändert und differenzieren nach „Berufserfahrung“. „Bei Angestellten erfolgt der Stufenaufstieg nach 6 Berufsjahren. Bei Arbeiter/innen erfolgt der Stufenaufstieg nach Lebensalter: - vor dem 18. Lebensjahr - zwischen dem 18. – 21. Lebensjahr - nach dem 21. Lebensjahr.“ TV Einzelhandel

Die Instrumente von Beispiel 5: Regelungs-Check zur Stufensteigerung (Auszug) FragenErläuterungen 5. Falls getrennte Regelungen … exis- tieren: Gibt es unterschiedliche Be- stimmungen zum Stufenaufstieg?  Ja  Nein Mitunter wird für Arbeiter/innen der Aufstieg beim Grundentgelt nach Lebensalter, bei Angestellten nach Berufs- oder Tätigkeitsjahren geregelt. Die Kriterien für die Stufensteigerungen müssen gleich und rechtlich zulässig sein. „Abweichend von Satz 1 ist Endstufe die Stufe 4 a) in der Entgeltgruppe S 4 der Fallgruppe 3 und b) in der Entgeltgruppe S 8 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 5. Abweichend von Satz 6 erreichen Beschäftigte, die … in der Entgeltgruppe S 8 eingruppiert sind, die Stufe 5 nach acht Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nach zehn Jahren in Stufe 5.“ § 1 der Anlage zu Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) § 56

Die Instrumente von Beispiel 6: Regelungs-Check zur Stufensteigerung (Auszug) FragenErläuterungen 6. Gewährleistet die Regelung, dass Beschäftigte nach Rückkehr aus der Elternzeit in die zuvor erreichte Stufe eingestuft werden?  Ja  Nein Erworbene Rechte dürfen durch die Elternzeit nicht verloren gehen. Würden nach der Regelung Mütter oder Väter nach Rückkehr aus der Elternzeit niedriger eingestuft werden als bei Eintritt in die Elternzeit, stünde dies nicht im Einklang mit geltendem Recht, so entschied der EuGH im Fall Dekker. Als Rechtsgrundlage ist hierzu auch § 5 Abs. 2 der Elternurlaubsrichtlinie 2010/18/EG heranzuziehen. „Bei einer Unterbrechung …, bei Elternzeit von mehr als fünf Jahren, erfolgt eine Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht.“ § 17 Abs. 3 S. 3 TVöD (VKA)

Wie funktioniert die Prüfung mit eg-check.de? Illustration an Beispielen 3. Leistungsentgelt

Die Instrumente von Beispiel 6: Regelungs-Check zur Leistungsvergütung (Auszug) FragenErläuterungen 2. Werden bestimmte Beschäftigtengruppen aus der Regelung ausgeschlossen?  Ja  Nein Es würde gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit verstoßen, wenn Beschäftigtengruppen überwiegend eines Geschlechts ausgeschlossen würden. Innerhalb des Unternehmens „findet die leistungsorientierte Vergütung keine Anwendung für folgende Mitarbeitergruppen … - Reinigungspersonal.“ (BV Finanzdienstleistungen)

Die Instrumente von Beispiel 7: Regelungs-Check zur Leistungsvergütung (Auszug) FragenErläuterungen 9. Gibt es unter den Kriterien solche, die von Beschäftigten mit Familienpflichten schlechter erfüllt werden können bzw. Kriterien, die derart ausgelegt werden können? (z.B. Flexibilität, Fortbildung)  Ja  Nein Die ausgewählten Leistungskriterien müssen geschlechtsneutral sein. „Flexibilität“ kann bei entsprechender Definition Frauen benachteiligen, die aufgrund von Familienpflichten ihre Arbeit weniger leicht flexibel gestalten können als Männer (EuGH „Danfoss“). „Leistungszulagen können insbesondere gewährt werden an Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter, die … bei der Ableistung der Arbeitszeit Mobilität und Flexibilität zeigen …“ (DV Öffentlicher Dienst)

Handlungsmöglichkeiten mit BV zur Vergabe von Erschwernis- zulagen prüfen Einzelne Ar- beitsplätze auf Gleichwertig- keit prüfen Statistik zu Leistungs- zulagen erstellen Verbündete finden und Unterstützung klären Erst mal infor- mieren und für das Thema sensibilisieren Ein paar Ideen zur weiteren betrieblichen Umsetzung:

27 Entgeltgleichheit prüfen mit Entgelt- bestand- teile Was soll geprüft werden? Entgelt- regelung Praxis der Entgeltfindung EinzelfallAlle Beschäftigten Bestimmte … TätigkeitenBereicheEntgeltgruppen Anforderungs- bezogenes Grundentgelt Stufen- steigerung Leistungs- vergütung Überstunden- zuschläge Erschwernis- zulagen Hilfsmittel zur Auswahl und Vorbereitung von Maßnahmen:

28 Aktueller Stand und Perspektiven  Wer will kann prüfen.  Unterstützung durch Seminare und Begleitung möglich  Keine zentrale Instanz, die Aktivitäten steuert, koordiniert oder finanziert  Aktuell: Anti-Diskriminierungsstelle fördert zwei Prüfungen in Unternehmen und will Zertifikat ausstellen  Newsletter zur Entgeltgleichheit zu bestellen unter  Es gibt einige betriebliche und tarifliche Prüfaktivitäten, von Gewerkschafter/innen und Gleichstellungsbeauftragten initiiert, auch einige von Arbeitgeberseite.  Gesetzentwurf der SPD zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit (Entgeltgleichheitsberichte, Verbandsklage)