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Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht

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Präsentation zum Thema: "Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht"—  Präsentation transkript:

1 Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht
FALL 7 Tony Schütz Edmond Kohler

2 2 Übersicht Sachverhalt Agenturvertrag Kaufvertrag Speditionsvertrag

3 3 I. Sachverhalt Ihr Klient ist Liquidator einer Papierfabrik in Aathal und hat nach langem Suchen endlich einen Käufer für die Papiermaschine gefunden; wegen ihrer grossen Dimensionen war er in Sorge; zudem hat er noch nie eine solche Maschien verkauft, erst recht nicht ins Ausland. Der Käufer, ein Kombinat südlich von Jekaterinburg/Russland, hat über einen lokalen Agenten den Kaufvertrag abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt CHF 900'000.-, Transportkosten trägt der Käufer.

4 Schweiz Russland Agent Liquidator Käufer 4 Agenturvertrag Vermittlung
CHF 900'000 Papiermaschine

5 II. Agenturvertrag: Art. 418a ff. OR
5 II. Agenturvertrag: Art. 418a ff. OR Formfrei möglich Vermittlungs- / Abschlussagentur Delcredere Provision Rechtswahl

6 III. Kaufvertrag Form Kaufgegenstand Kaufpreis Kaufpreiszahlung
6 III. Kaufvertrag Form Kaufgegenstand Kaufpreis Kaufpreiszahlung Dokumentenakkreditiv Anweisung Rechtswahl

7 7 Akkreditiv

8 Variante 1: Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv
8 Variante 1: Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv Die Korrespondenzbank macht ein selbständiges Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur. Solidarische Haftung der Korrespondenzbank und der Akkreditivbank. Nach Art. 399 Abs. 3 OR kann der Importeur direkt gegen die Korrespondenzbank vorgehen.

9 Variante 2: Unwiderrufliches, unbestätigtes Akkreditiv
9 Variante 2: Unwiderrufliches, unbestätigtes Akkreditiv Korrespondenzbank teilt die Akkreditiveröffnung dem Exporteur mit. Sie hat keine Zahlungspflicht. Sie leitet die Dokumente an die Akkreditivbank weiter. Sie wird in rein technischer Funktion tätig, ohne gegenüber dem Exporteur irgendwelche Verpflichtungen einzugehen.

10 10 Variante 3: Anweisung

11 Ablauf einer Anweisung
11 Ablauf einer Anweisung Der Anweisende erteilt eine Leistungsanweisung an den Angewiesenen (Bank); Der Angewiesene akzeptiert die Anweisung; Mit dem Akzept der Anweisung entsteht ein Forderungsanspruch des Anweisungsempfängers gegenüber dem Angewiesenen; Der Angewiesene leistet an den Anweisungsempfänger; Die Empfangsermächtigung des Anweisungsempfängers liegt im Valutaverhältnis.

12 Rechtswahl Kaufvertrag:
12 Rechtswahl Kaufvertrag: Nach Art. 116 f. IPRG können die Parteien das Vertragsverhältnis dem Recht ihrer Wahl unterstellen. Subsidiär: Ort, an dem sich der Gegenstand befindet. Akkreditiv: Auf die ERA („Uniform Customs and Practice for Documentary Credits“, UPC) verweisen.

13 IV. Speditionsvertrag Allgemeines:
13 IV. Speditionsvertrag Allgemeines: Grosse Dimension von Papiermaschine / Unser Klient hat noch nie eine solche Maschine verkauft / Käufer befindet sich in Russland. Die Verpackungspflicht vom Frachtführer im internationalen Transport ist komplex (Luft, Strasse, See,…). Der Spediteur ist Experte. Die Spedition beschränkt die Pflichten des Versenders.

14 14 1. Incoterms Ex works:

15 2. Spedition 15 Kaufvertrag Versender Käufer Speditionsvertrag
Frachtvertrag Spediteur Frachtführer

16 Rechte und Pflichten des Spediteurs
16 Form Funktion Vertragsinhalt Rechte und Pflichten des Spediteurs Rechte und Pflichten des Versenders Haftung des Spediteurs Beendigung des Speditionsvertrag Rechtswahl

17 Versender Pflichten sind beschränkt Nur Bereitstellen des Frachtgutes
17 Vorteile: Spediteur als Experte Versender Pflichten sind beschränkt Nur Bereitstellen des Frachtgutes Nachteile: Teuer (Vergütung und Auslagenersatz) Retentionsrecht des Spediteurs


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