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Veröffentlicht von:Konstantin Schmucker Geändert vor über 10 Jahren
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Tourismus und Natur- gefahren Raumplanung und Tourismus: Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen
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Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 2 im Tourismus: starke räumliche Konzentration steigende Nutzungsintensität Dauersiedlungsraum in den Alpen beschränkt
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Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 3 Dauersiedlungsraum Def.: der theoretisch dauernd besiedelbare bzw. landwirtschaftliche nutzbare Raum (unter der Waldgrenze) in den Alpen ca. 10% (in Ö ca. 40%) - große Nutzungskonkurrenz!
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Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 5 vorausschauende Freihaltung von gefährdeten Gebieten von bestimmten Nutzungen = passiver Schutz
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Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 6 im Flächenwidmungsplan Gefahrenzonen ersichtlich machen Gefahrenzonenpläne (2 Arten) - des Forsttechnischer Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) (HQ 150) - der Bundeswasserbauverwaltung (HQ 100)
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Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 7 Gefahrenzonen WLV Rote Zone: akute Gefahr; Zerstörung von Gebäuden od. Infrastruktur, ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit verhältnismäßig großem Aufwand möglich – keine Neubauten Gelbe Zone: geringere Gefahr; Beschädigung von Objekten möglich, Bebauung unter best. Auflagen
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Gefahrenzonen WLV Blauer Vorbehaltsbereich: Durchführungsmaßnahmen des Forsttechnischen Dienstes der WLV, z.B. Errichtung von Wildbachsperren od. Retentionsbecken, Kennzeichnung besonderer Bewirtschaftungsart Brauner Hinweisbereich: Naturgefahren ausgewiesen, die nicht Wildbach oder Lawine: Steinschlag, Vermurung, Bergsturz, Felssturz, Rutschung Violetter Hinweisbereich: Schutzfunktion der Fläche von Erhaltung und Beschaffenheit des Bodens oder Geländes abhängig
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Gefahrenzonenpläne in der Widmungs- und Planungspraxis keine Bauführungen, keine Neuwidmung von Bauland bedingte Baulandwidmung Gutachten als Grundlage für Baulandwidmung Baulandmobilisierung in nicht-gefährdeten Bereichen Auflagen für die Bebauung
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Probleme der raumplanerischen Steuerungsmöglichkeiten fehlende Akzeptanz für raumplanerische Maßnahmen -Selbstbeschränkung versus wirtschaftliche Entwicklung, Einzelinteressen Baulandwidmung in Revisionsflächen (Flächen, auf denen Gefahrenzonen auf Grund von Verbauungsmaßnahmen geändert wurden) Bautätigkeit in gefährdeten Bereichen - Schadenspotenzial steigt - Externalisierung von Kosten
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Änderung der Rahmen- bedingungen in Richtung Kostenwahrheit Dialog mit den Betroffenen
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