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Veröffentlicht von:Etzel Nase Geändert vor über 10 Jahren
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Legistik-Verfahren: Prinzipien, Regeln, Punktationen, Muster und Beispiele
Ergebnisse des Arbeitskreises III
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Cui bono? Punktation: Checklisten in Planungsphase (Fragen: Notwendigkeit des Gesetzesvorhabens, Gesetzesfolgenabschätzung)
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Frühzeitige Qualitätssicherung durch Vorbegutachtung
Beiziehung von VD-Legisten im Fall dezentral organisierter Legistik a) bei Konzepts-erstellung ; b) durch Vorbe-gutachtung . Beiziehung betroffener Dienststellen mittels Vorbegutachtung im Fall zentral organisierter Legistik Maxime der Formfreiheit.
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Sicherung der Teilhabe an Begutachtung
Standardverteiler/Spezialverteiler [Muster] Grundsatz der elektron. Versendung (wo möglich und sinnvoll) flankierende Nutzung des Internet Bürgerbegutachtung via Internet; flankierend: Presseaussendung, Mailingliste
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Offenlegung der möglichen Gesetzesfolgen
Ermittlung der finanziellen Auswirkungen nach Richtlinien gemäß Art. 1 Abs. 3 der Vereinbarung über Konsultationsmecha-nismus [Muster und Beispiel] Erhebung sonstiger Auswirkungen durch SV oder gesetzl. berufl. Interessenver-tretungen [Regel/Punktationen]
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Berücksichtigung der Ergebnisse der Begutachtung
Dokumentation Information der politischen Ebene [Muster]
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EU- und WTO-rechtliche Erfordernisse vor Beschlussfassung
Regel; Link zu einschlägigen Normen; Checklisten Notifikationsvorgang gemäß RL 98/34/EG [Formular des BMWA mit Erläuterungen] Beihilfennotifikationen (Formulare) WTO-Notifikation (Formulare) Sperre oder Warnung während Stillhaltefrist
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Verfassungsrechtliche Erfordernisse für die und nach der parlament
Verfassungsrechtliche Erfordernisse für die und nach der parlament. Beschlussfassung Regeln mit Link zu Rechtsnormen Muster: Zusendung der Regierungsvorlage (Signatur!) Konsultationsmechanismus nach Gesetzesbeschluss: Bekanntgabe an BKA Beurkundungsdokument Veranlassung der Kundmachung
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EU-rechtliche Erfordernisse nach Kundmachung
Regel; Links zu einschlägigen Normen Notifikation (Textdokumente; Formulare) Textbekanntgabe (RL 98/34/EG)
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Zusammenfassung Cui bono?
Frühzeitige Qualitätssicherung durch Vorbegutachtung Sicherung der Teilhabe an Begutachtung Offenlegung der möglichen Gesetzesfolgen Berücksichtigung der Ergebnisse der Begutachtung EU-/WTO-rechtliche Erfordernisse vor Beschlussfassung Verfassungsrechtliche Erfordernisse für die und nach der parl. Beschlussfassung EU-rechtliche Erfordernisse nach Kundmachung
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