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Perspektiven zur Umsetzung der Richtlinie – eine Skizze Georg E. Kodek.

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Präsentation zum Thema: "Perspektiven zur Umsetzung der Richtlinie – eine Skizze Georg E. Kodek."—  Präsentation transkript:

1 Perspektiven zur Umsetzung der Richtlinie – eine Skizze Georg E. Kodek

2 Folie 2 Inhalt I.Allgemeines II.Organisatorische Fragen III.Zielrichtung und Ausgestaltung des Verfahrens IV.Verjährung V.Kostenfragen VI.Weitere Fragen FOLIE 2

3 I. Allgemeines Umsetzungsnotwendigkeit Ziel der RL: Qualitätsvereinheitlichung technische Aspekte Zu regelnde Fragen im Überblick Notwendigkeit der stimmigen Umsetzung möglichst in Einklang mit Vorgaben des österr Verfassungsrechts, aber auch der sonstigen Rechtstradition FOLIE 3

4 II. Organisatorische Fragen Nach Intensität der gesetzlichen Regelung drei Abstufungen denkbar: Integrationsmodell: Einrichtung einer einzigen AS- Stelle (allenfalls mit Ausnahmen für regulierte Bereiche) Einrichtung einer Dachorganisation mit gemeinsamem Internetauftritt etc, die bestehende Einrichtungen zusammenfasst Anerkennungsmodell: AS-Stellen können Anerkennung beantragen, Zusätzlich Einrichtung einer ergänzenden AS-Stelle iSd Art 5 Abs 3 FOLIE 4

5 III. Zielrichtung und Ausgestaltung des Verfahrens RL gewährt hier großen Spielraum: Palette von bloßem Austausch von Standpunkten bis bindender Entscheidung Schranken ergeben sich hier vor allem aus der bisherigen österr Tradition, die der Schiedsgerichtsbarkeit für Verbrauchersachen skeptisch gegenübersteht Daher wohl am ehesten nur (aber immerhin) Schlichtungsvorschlag verlangen Problem: Mitwirkungspflicht für Unternehmer? Dzt nur in regulierten Bereichen FOLIE 5

6 Vollstreckbarkeit des Ergebnisses? Hier wohl Regelung nach Vorbild des § 433a ZPO (Gerichtlicher Vergleich nach Mediation) ausreichend Praktisches Bedürfnis nach Schaffung eines vollstreckbaren Titels wohl eher gering FOLIE 6

7 Vertraulichkeit? In Erwägungen angesprochen, nicht im normativen Teil Pilotprojekt: dzt Vertraulichkeit vorgesehen Vertraulich sollten Vergleichsangebote etc sein, um (faktisches) Präjudiz für Gerichtsverfahren zu vermeiden Sachverständigengutachten hingegen mE nicht Aussagen von Parteien oder Zeugen im Rahmen einer Vernehmung? FOLIE 7

8 IV. Verjährung Vergleichsverhandlungen schon bisher nach hA Hemmungsgrund Würde dafür sprechen, Hemmung ab dem Zeitpunkt anzunehmen, ab dem Gegenseite sich bereit erklärt, an AS-Verfahren mitzuwirken Alternative: Echte Gleichbehandlung mit Klage, dh Verjährungsunterbrechung, sofern Verfahren ordnungsgemäß fortgesetzt wird (und ggf Anspruch weiter im Gerichtsverfahren betrieben wird) FOLIE 8

9 V. Kostenfragen Kostenlosigkeit für Verbraucher Allenfalls geringe Schutzgebühr denkbar, wenn Gutachten erstattet wird Einfluss auf Kostenersatz in Gerichtsverfahren Wichtig wegen Steuerungsfunktion des Kostenersatzrechts Ersatz als vorprozessuale Kosten bei vorgeschaltetem AS- Verfahren? Möglichkeit des Einwands, Gerichtsverfahren sei nicht notwendig, weil AS-Verfahren ausgereicht hätte? § 45 ZPO hier mE ausreichendes Korrektiv FOLIE 9

10 VI. Weitere Fragen Möglichkeit der Vereinbarung der zwingenden Vorschaltung einer AS-Stelle in AGB ? Haftungsfragen FOLIE 10

11 Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht Institut für Zivil- und Unternehmensrecht Welthandelsplatz 1/D3/1.OG, 1020 Vienna, Austria UNIV.PROF. DR. Georg E. Kodek T +43-1-313 36-4276DW F +43-1-313 36-714DW georg.kodek@wu.ac.at www.wu.ac.at/privatrecht Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit SEITE 11


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